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   BVerwG, 04.04.1997 - 1 B 258.96   

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https://dejure.org/1997,14246
BVerwG, 04.04.1997 - 1 B 258.96 (https://dejure.org/1997,14246)
BVerwG, Entscheidung vom 04.04.1997 - 1 B 258.96 (https://dejure.org/1997,14246)
BVerwG, Entscheidung vom 04. April 1997 - 1 B 258.96 (https://dejure.org/1997,14246)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Darlegung von Revisionszulassungsgründen - Voraussetzungen für das Vorliegen einer Divergenz im Sinne eines Revisionszulassungsgrundes - Aufgliederung eines Unternehmens in einen Hauptbetrieb oder Nebenbetrieb - Gewisse Eigenständigkeit eines ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 25.02.1992 - 1 C 27.89

    Untersagung eines Handwerksbetriebes; Montage und Reparatur von industriell

    Auszug aus BVerwG, 04.04.1997 - 1 B 258.96
    Die Klägerin meint, das Berufungsgericht sei hinsichtlich der Frage des handwerklichen Nebenbetriebes i.S. des § 3 HwO von der Entscheidung des beschließenden Senats vom 25. Februar 1992 - BVerwG 1 C 27.89 - (Buchholz 451.45 § 1 HwO Nr. 23) abgewichen.

    Zur Frage des handwerklichen Nebenbetriebes, der im Vordergrund der Beschwerdebegründung steht, hat der Senat entschieden, es hänge von den Umständen des konkreten Falles ab, ob die Betriebsteile die für die Annahme eines Haupt- und eines Nebenbetriebes erforderliche Eigenständigkeit aufwiesen (Urteil vom 25. Februar 1992 a.a.O.).

  • BVerwG, 12.12.1991 - 5 B 68.91

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Ordnungsgemäße Bezeichnung

    Auszug aus BVerwG, 04.04.1997 - 1 B 258.96
    Denn die fehlerhafte Anwendung eines vom Bundesverwaltungsgericht entwickelten Rechtssatzes auf die konkreten umstände des Einzelfalles erfüllt nicht die Merkmale einer Abweichung i.S. des § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO (vgl. z.B. Beschluß vom 12. Dezember 1991 - BVerwG 5 B 68.91 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 302).
  • BVerwG, 04.12.2018 - 4 B 3.18

    Gefahr erheblicher Geruchsbelästigungen für die Allgemeinheit oder die

    Eine Divergenz im Sinne von § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO ist damit nicht dargetan (z.B. BVerwG, Beschluss vom 4. April 1997 - 1 B 258.96 - juris Rn. 4 ff., insoweit nicht veröffentlicht in Buchholz 402.5 WaffG Nr. 77).
  • OVG Niedersachsen, 29.09.2011 - 8 ME 105/11

    Anforderungen an das Merkmal "Betriebsleiter" i.S.v. § 7 Abs. 1 S. 1 HwO

    Ausnahmsweise kann in Fällen einer kurzfristig behebbaren lediglich formellen Rechtswidrigkeit, etwa wenn der Gewerbetreibende zwar noch nicht eingetragen ist, er aber die Voraussetzungen für eine Eintragung in die Handwerksrolle erfüllt, etwas anderes gelten (vgl. BVerwG, Beschl. v. 4.4.1997 - 1 B 258.96 -, Buchholz 402.5 WaffG Nr. 77).
  • BVerwG, 09.09.2013 - 7 B 2.13

    Feststellung der Rechmäßigkeit eines Plangenehmigungsbescheids zur Verbesserung

    Die bloß unrichtige oder die unterlassene Anwendung etwaiger vom Bundesverwaltungsgericht entwickelter Rechtsgrundsätze bedeutet für sich genommen noch keine Divergenz im Sinne von § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO (stRspr; vgl. Beschlüsse vom 20. Dezember 1995 - BVerwG 4 B 280.95 - juris Rn. 2 f., vom 17. Januar 1995 - BVerwG 6 B 39.94 - juris Rn. 1 f. und vom 4. April 1997 - BVerwG 1 B 258.96 - Buchholz 402.5 WaffG Nr. 77 S. 34).
  • BVerwG, 06.11.2019 - 4 B 52.18

    Unzulässigkeit einer Nichtzulassungsbeschwerde mangels grundsätzlicher Bedeutung

    Eine die Zulassung der Revision rechtfertigende Divergenz lässt sich damit nicht begründen (stRspr, vgl. BVerwG, Beschluss vom 4. April 1997 - 1 B 258.96 - juris Rn. 6 ff. ).
  • VG Stuttgart, 16.10.2012 - 4 K 2731/12

    Untersagung eines Handwerkbetriebes; Eintragung des Betriebsleiters in der

    Ausnahmsweise kann in Fällen einer kurzfristig behebbaren lediglich formellen Rechtswidrigkeit, etwa wenn der Gewerbetreibende zwar noch nicht eingetragen ist, er aber die Voraussetzungen für eine Eintragung in die Handwerksrolle erfüllt, etwas anderes gelten (vgl. BVerwG, B. v. 4.4.1997 - 1 B 258.96 -, Buchholz 402.5 WaffG Nr. 77).
  • BVerwG, 17.12.2004 - 1 B 104.04

    Anforderungen an die "übliche Sorgfalt eines ordentlichen Anwaltes" -

    Damit ist eine Divergenz im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO nicht dargetan (vgl. Beschluss vom 4. April 1997 - BVerwG 1 B 258.96 - Buchholz 402.5 WaffG Nr. 77).
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