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   OVG Saarland, 28.02.2020 - 1 B 277/19   

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OVG Saarland, 28.02.2020 - 1 B 277/19 (https://dejure.org/2020,4024)
OVG Saarland, Entscheidung vom 28.02.2020 - 1 B 277/19 (https://dejure.org/2020,4024)
OVG Saarland, Entscheidung vom 28. Februar 2020 - 1 B 277/19 (https://dejure.org/2020,4024)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 33 Abs. 2
    Anlassbeurteilung; Ausschöpfung; Auswahlentscheidung; Auswahlverfahren; Besetzung eines Beförderungsdienstpostens; dienstliche Beurteilung; Einzelmerkmale; Leistungsmerkmale; Plausibilisierung; Einzelfall einer aufgrund der erstellten anlassbezogenen Beurteilungen nicht ...

  • rechtsportal.de

    GG Art. 33 Abs. 2
    Klage eines Bundesbankamtmannes gegen die Auswahlentscheidung betreffend die Besetzung eines Beförderungsdienstpostens; Nachvollziehbarkeit der Auswahlentscheidung aufgrund der erstellten anlassbezogenen Beurteilungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • sachsen-anhalt.de (Pressemitteilung)

    Tierschutz: Haltungs- und Betreuungsverbot von landwirtschafltichen Nutztieren

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2020, 325
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (28)

  • BVerwG, 20.06.2013 - 2 VR 1.13

    Anforderungsprofil; Aufgabenbereich; Auswahlverfahren; Beförderungsdienstposten;

    Auszug aus OVG Saarland, 28.02.2020 - 1 B 277/19
    Denn der ausgewählte Bewerber soll der am besten geeignete für jeden Dienstposten sein, der für einen Inhaber des höheren Statusamtes amtsangemessen ist.(BVerwG, Urteil vom 1.3.2018 - 2 A 10.17 -, juris, Rdnr. 44, sowie Beschluss vom 20.6.2013 - 2 VR 1.13 -, juris, Rdnr. 22) Dementsprechend ist auch Zweck der - vorliegend gegebenen - anlassbezogenen Sonderbeurteilung, eine Eignungsprognose für ein zu vergebendes Amt im Rahmen eines konkreten Auswahlverfahrens abzugeben.

    Anderes gilt nur, wenn die Wahrnehmung der Aufgaben eines Dienstpostens zwingend besondere Kenntnisse oder Fähigkeiten voraussetzt, die ein Laufbahnbewerber regelmäßig nicht mitbringt und sich in angemessener Zeit und ohne unzumutbare Beeinträchtigung der Aufgabenwahrnehmung auch nicht verschaffen kann.(BVerwG, Beschluss vom 20.6.2013 - 2 VR 1.13 -, juris, Rdnr. 18) Legt der Dienstherr der Ausschreibung ein Anforderungsprofil zugrunde, bleibt er an dessen Vorgaben gebunden und, soweit eine an Art. 33 Abs. 2 GG zu messende Dienstpostenvergabe in Rede steht, zur Einhaltung des Grundsatzes der Bestenauswahl verpflichtet.

    Hiermit ist eine Einengung des Bewerberfeldes aufgrund der besonderen Anforderungen eines bestimmten Dienstpostens grundsätzlich nicht vereinbar.(BVerwG, Beschluss vom 20.6.2013 a.a.O., juris-Rdnr. 24) Bezugspunkt der Auswahlentscheidung nach Art. 33 Abs. 2 GG ist nicht die Funktionsbeschreibung des konkreten Dienstpostens, sondern das angestrebte Statusamt.

    Die an Art. 33 Abs. 2 GG zu messende Auswahlentscheidung darf daher grundsätzlich nicht anhand der Anforderungen eines konkreten Dienstpostens erfolgen.(BVerwG, Beschluss vom 20.6.2013 a.a.O., juris-Rdnrn. 28 ff. und 34 ff.).

    Ein rechtmäßig erstelltes Anforderungsprofil ermöglicht es, Bewerber, die dieses nicht erfüllen, bereits in einer ersten Auswahl aus dem weiteren Bewerbungsverfahren auszuschließen, so dass sie nicht mehr in den Leistungsvergleich einbezogen werden.(BVerwG, Beschluss vom 20.6.2013 a.a.O., juris-Rdnr. 23) Ein Anforderungsprofil vermag indes nicht zu rechtfertigen, dass die Auswahlentscheidung entgegen Art. 33 Abs. 2 GG nicht an den in der dienstlichen Beurteilung festgestellten Leistungen im innegehabten Amt ausgerichtet wird.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 09.04.2008 - 1 M 25/08

    Zur Auswahlentscheidung über die Zulassung zum Aufstieg

    Auszug aus OVG Saarland, 28.02.2020 - 1 B 277/19
    Abgesehen davon, dass diese Annahme - wie dargelegt - schon wegen der in erster Linie maßgeblichen dienstlichen Beurteilungen rechtsfehlerhaft ist, kommt Auswahlgesprächen allenfalls eine Abrundungswirkung zu(OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 5.11.2007 - 6 A 1249/06 -, juris, 15; OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 9.4.2008 - 1 M 25/08 -, juris, Rdnr. 20), nicht aber die Bedeutung, welche die Antragsgegnerin ihnen zugemessen hat.

    Insoweit ist insbesondere zu sehen, dass Auswahlgespräche zum einen vorwiegend die Eignung des Bewerbers für den angestrebten Dienstposten in den Blick nehmen, während für die dienstlichen Beurteilungen die Eignung, Befähigung und fachlichen Leistungen im innegehabten Statusamt entscheidend sind, und zum anderen das Auswahlgespräch regelmäßig nur eine Momentaufnahme in einer Prüfungssituation darstellt, während die Beurteilung auf einen längeren Beurteilungszeitraum und demgemäß aussagekräftigere Erkenntnisse des Beurteilers gestützt sind.(Vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 9.4.2008 a.a.O.).

  • OVG Saarland, 18.10.2017 - 1 B 563/17

    Trennung zwischen prüfungsfrei übergeleiteten und "geprüften"

    Auszug aus OVG Saarland, 28.02.2020 - 1 B 277/19
    Nachvollziehbare Gründe, derentwegen die Antragsgegnerin die beiden Beurteilungen als gleichwertig angesehen hat - etwa weil die Antragsgegnerin die beiden Leistungsmerkmale, in denen der Beigeladene besser als der Antragsteller bewertet worden ist (mündlicher Ausdruck, Arbeitsquantität), stärker gewichtet hätte als die Einzelmerkmale, bei denen der Antragsteller vorn liegt, - ergeben sich weder aus den Beurteilungen selbst, noch aus dem Auswahlvermerk, noch hat die Antragsgegnerin hierzu im erstinstanzlichen Verfahren oder in ihrer Beschwerdeerwiderung eine plausible Begründung genannt.(Zur eingeschränkten gerichtlichen Überprüfbarkeit vom Dienstherrn vorgenommener Gewichtungen: Beschluss des Senats vom 18.10.2017 - 1 B 563/17 -, juris, Rdnrn. 30 ff.).

    Die diesbezügliche, auf den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts vom 4.8.2000 - 1 W 6/00 -(soweit ersichtlich nicht veröffentlicht) Bezug nehmende Rechtsprechung des Verwaltungsgerichts, die ihren Ursprung im Übrigen in fallbezogen nicht gegebenen Massenbeurteilungen bei der saarländischen Polizei hatte, sieht der Senat mit Rücksicht auf die oben zitierte Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, des Senats und anderer Obergerichte zur Notwendigkeit der Ausschöpfung der für die Auswahlentscheidung in erster Linie maßgeblichen aktuellen dienstlichen Beurteilungen jedenfalls in Fällen, in denen der Dienstherr den Einzelmerkmalen - wie regelmäßig geboten(Vgl. von der Weiden, ThürVBl. 2018, 282, unter Hinweis auf BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 5.9.2007 - 2 BvR 1855/07 -, BVerfGK 12, 106, und vom 17.1.2014 - 1 BvR 3544/13 -, juris sowie BVerwG, Urteil vom 21.3.2007 - 2 C 2.06 -, Buchholz 232.1 § 40 BLV Nr. 27) und vorliegend geschehen - unterschiedliches Gewicht beimisst, als überholt an.(Vgl. Beschluss des Senats vom 18.10.2917 - 1 B 563/17 -, juris, Rdnrn. 24 ff.) Die von der Antragsgegnerin zitierte, speziell auf die Beurteilung von Soldatinnen und Soldaten nach der ZDv 20/6 zugeschnittene Rechtsprechung des 1. Wehrdienstsenats des Bundesverwaltungsgerichts(BVerwG, Beschluss vom 29.1.2013 - 1 WB 60.11 -, juris) ändert hieran nichts.

  • BVerwG, 01.03.2018 - 2 A 10.17

    BB BND; Beamter; Beurteilung; Beurteilungsbeitrag; Beurteilungsrichtlinie;

    Auszug aus OVG Saarland, 28.02.2020 - 1 B 277/19
    Denn der ausgewählte Bewerber soll der am besten geeignete für jeden Dienstposten sein, der für einen Inhaber des höheren Statusamtes amtsangemessen ist.(BVerwG, Urteil vom 1.3.2018 - 2 A 10.17 -, juris, Rdnr. 44, sowie Beschluss vom 20.6.2013 - 2 VR 1.13 -, juris, Rdnr. 22) Dementsprechend ist auch Zweck der - vorliegend gegebenen - anlassbezogenen Sonderbeurteilung, eine Eignungsprognose für ein zu vergebendes Amt im Rahmen eines konkreten Auswahlverfahrens abzugeben.

    Geeignet erscheint - so das Bundesverwaltungsgericht - jedenfalls eine abstrakte Vorgabe des Dienstherrn, die erläutert, welchen Einzelmerkmalen einer sogenannten Ankreuzbeurteilung er im Verhältnis zu den anderen Einzelmerkmalen welches Gewicht zumisst.(BVerwG, Urteil vom 1.3.2018 a.a.O., juris-Rdnrn. 44 f.) Zwar enthält die Beurteilungsrichtlinie der Antragsgegnerin - wie bereits festgestellt - keine derartigen abstrakten Vorgaben, den die Begründung des Gesamturteils abschließenden Ausführungen in den dienstlichen Beurteilungen des Antragstellers und des Beigeladenen ist aber zu entnehmen, dass der Beurteiler bestimmten - allerdings nicht benannten - Einzelmerkmalen für die Bewertung der Leistungen im innegehabten Amt besondere Relevanz beigemessen hat.

  • BVerwG, 30.06.2011 - 2 C 19.10

    Erledigung in der Revisionsinstanz; Fortsetzungsfeststellungsinteresse;

    Auszug aus OVG Saarland, 28.02.2020 - 1 B 277/19
    Der von Art. 33 Abs. 2 GG geforderte Leistungsvergleich der Bewerber um ein Beförderungsamt muss anhand aussagekräftiger, d.h. aktueller, hinreichend differenzierter und auf gleichen Bewertungsmaßstäben beruhender dienstlicher Beurteilungen vorgenommen werden.(BVerwG, Urteil vom 30.6.2011 - 2 C 19.10 -, juris, Rdnr. 15 mit weiteren Nachweisen) Maßgebend für den Leistungsvergleich ist in erster Linie das abschließende Gesamturteil, das durch eine Würdigung, Gewichtung und Abwägung der einzelnen leistungsbezogenen Gesichtspunkte zu bilden ist.(BVerwG a.a.O, Rdnr. 16) Bei gleichem Gesamturteil hat der Dienstherr zunächst die Beurteilungen umfassend inhaltlich auszuwerten und Differenzierungen in der Bewertung einzelner Leistungskriterien oder in der verbalen Gesamtwürdigung zur Kenntnis zu nehmen.

    Bei einer solchen Auswertung ist darauf zu achten, dass gleiche Maßstäbe angelegt werden.(BVerwG, Beschluss vom 22.11.2012 - 2 VR 5.12 -, juris, Rdnr. 26) Lässt auch eine inhaltliche Auswertung der aktuellen dienstlichen Beurteilungen keine Auswahl unter den Bewerbern zu, sind nach § 33 Abs. 1 Satz 2 BLV zusätzlich zu den aktuellen dienstlichen Beurteilungen frühere Beurteilungen zu berücksichtigen, die Aufschluss über die Leistungsentwicklung und gegebenenfalls über das Vorhandensein von in der letzten dienstlichen Beurteilung nicht abgebildeten Eignungsmerkmalen geben.(BVerwG, Beschluss vom 22.11.2012, a.a.O., juris-Rdnr. 37) Erst wenn alle unmittelbar leistungsbezogenen Erkenntnisquellen ausgeschöpft sind und die Bewerber - auch danach - "im Wesentlichen gleich" einzustufen sind, sind Hilfskriterien heranzuziehen.(BVerwG, Urteil vom 27.2.2003 - 2 C 16.02 -, juris, 1. Leitsatz) Unmittelbar leistungsbezogene Erkenntnisquellen in diesem Sinne sind nicht nur - fallbezogen in den maßgeblichen Beurteilungsrichtlinien der Antragsgegnerin nicht vorgesehene - Binnendifferenzierungen innerhalb einer Notenstufe(siehe hierzu BVerwG, Urteil vom 27.2.2003 - 2 C 16.02 -, juris, 2. Leitsatz sowie Rdnr. 12), vielmehr hat der Dienstherr bei gleichem Gesamturteil die Beurteilungen umfassend inhaltlich auszuwerten und Differenzierungen in der Bewertung einzelner Leistungskriterien oder in der verbalen Gesamtwürdigung zur Kenntnis zu nehmen und die Beurteilungen - auch dann, wenn nach den maßgeblichen Beurteilungsrichtlinien Zwischenbenotungen nicht zulässig sind und damit zugleich verbale Zusätze zur abgestuften Bewertung innerhalb der Gesamtnoten (sogenannte Binnendifferenzierungen) ausgeschlossen sind - durch ein Abstellen auf einzelne, im Vorhinein generell festgelegte leistungsbezogene Kriterien zum Zwecke der Differenzierung innerhalb der Gruppe der Beamten mit gleichem Gesamturteil voll auszuschöpfen.(BVerwG, Urteil vom 30.6.2011 - 2 C 19.10 -, juris, Rdnr. 20) Kann aufgrund der vorrangig zu berücksichtigenden leistungsbezogenen Auswahlkriterien die Konkurrenz nicht aufgelöst werden, kommt in Betracht, auf äquivalente Erkenntnisse und insoweit auf strukturierte Auswahlgespräche zur Gewinnung weiterer Informationen über das Leistungsvermögen der Bewerber zurückzugreifen(BVerwG, Beschluss vom 27.4.2010 - 1 WB 39.09 -, juris, Rdnrn. 37 und 39; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 13.5.2004 - 1 B 300/04 -, juris), die allerdings gleichmäßig und nach einheitlichen Maßstäben auf alle Bewerber anzuwenden sind.(OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 29.5.2018 - 6 B 229/18 -, juris).

  • VGH Bayern, 09.01.2012 - 3 CE 11.1690

    Beamtenrecht; Stellenhebung von A 12 auf A 13; Beibehaltung der bisherigen

    Auszug aus OVG Saarland, 28.02.2020 - 1 B 277/19
    In diesem Sinne ist der Dienstherr zu einer inhaltlichen Ausschöpfung dienstlicher Beurteilungen nicht nur berechtigt, sondern verpflichtet.(BayVGH, Beschluss vom 9.1.2012 - 3 CE 11.1690 -, juris, Rdnrn. 33 f.) Dabei hat der Dienstherr im weiteren Leistungsvergleich der Bewerber die Leistungs- und Befähigungsbeurteilungen mit ihrem jeweiligen Ergebnis und auch die dort vergebenen Einzelbewertungen im Hinblick auf das zu besetzende Beförderungsamt in den Blick zu nehmen.

    Sie hat zwar zur Kenntnis genommen, dass der Antragsteller bei seiner Leistungsbewertung in mehreren Einzelmerkmalen und insgesamt auch im - allerdings nicht schematisch zugrunde zu legenden(siehe hierzu BayVGH, Beschluss vom 9.1.2012, - 3 CE 11.1690 -, juris, Rdnr. 32 mit weiteren Nachweisen) - arithmetischen Mittel der Einzelbewertungen besser als der Beigeladene bewertet worden ist, es fehlt jedoch an einer Darlegung, aus welchen Gründen den besseren Einzelbewertungen des Antragstellers keine ins Gewicht fallende Bedeutung zuzumessen sei und warum trotz der besseren Einzelbewertungen und der die Begründung des Gesamturteils jeweils abschließenden Feststellungen von einer gleichwertigen Beurteilung des Beigeladenen ausgegangen wurde.

  • OVG Saarland, 20.06.2018 - 1 B 86/18

    Auswahlentscheidung betreffend die Stelle eines Vizepräsidenten für Verwaltung

    Auszug aus OVG Saarland, 28.02.2020 - 1 B 277/19
    Nur wenn dienstliche Beurteilungen nicht oder nicht hinreichend Aufschluss über die Eignung der Bewerber um einen Beförderungsdienstposten zulassen, kann und darf ausnahmsweise auf andere bzw. zusätzliche Leistungs- bzw. Eignungserkenntnismittel - wie etwa Auswahlgespräche - zurückgegriffen werden.(OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 22.1.2019 - 1 M 154/18 -, juris, Rdnr. 19) Etwas anderes mag dann gelten, wenn spezielle Stellenbesetzungsverfahren statt dienstlicher Beurteilungen oder zusätzlich zu diesen Auswahlgespräche als für die Auswahl maßgeblich vorsehen.(Vgl. Beschluss des Senats vom 20.6.2018 - 1 B 86/18 -, juris, betreffend das Amt des Vizepräsidenten einer Hochschule) Dies ist hier indes nicht der Fall.
  • BVerwG, 21.03.2007 - 2 C 2.06

    Dienstliche Beurteilung; Information des Beurteilers über die Leistungen des

    Auszug aus OVG Saarland, 28.02.2020 - 1 B 277/19
    Die diesbezügliche, auf den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts vom 4.8.2000 - 1 W 6/00 -(soweit ersichtlich nicht veröffentlicht) Bezug nehmende Rechtsprechung des Verwaltungsgerichts, die ihren Ursprung im Übrigen in fallbezogen nicht gegebenen Massenbeurteilungen bei der saarländischen Polizei hatte, sieht der Senat mit Rücksicht auf die oben zitierte Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, des Senats und anderer Obergerichte zur Notwendigkeit der Ausschöpfung der für die Auswahlentscheidung in erster Linie maßgeblichen aktuellen dienstlichen Beurteilungen jedenfalls in Fällen, in denen der Dienstherr den Einzelmerkmalen - wie regelmäßig geboten(Vgl. von der Weiden, ThürVBl. 2018, 282, unter Hinweis auf BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 5.9.2007 - 2 BvR 1855/07 -, BVerfGK 12, 106, und vom 17.1.2014 - 1 BvR 3544/13 -, juris sowie BVerwG, Urteil vom 21.3.2007 - 2 C 2.06 -, Buchholz 232.1 § 40 BLV Nr. 27) und vorliegend geschehen - unterschiedliches Gewicht beimisst, als überholt an.(Vgl. Beschluss des Senats vom 18.10.2917 - 1 B 563/17 -, juris, Rdnrn. 24 ff.) Die von der Antragsgegnerin zitierte, speziell auf die Beurteilung von Soldatinnen und Soldaten nach der ZDv 20/6 zugeschnittene Rechtsprechung des 1. Wehrdienstsenats des Bundesverwaltungsgerichts(BVerwG, Beschluss vom 29.1.2013 - 1 WB 60.11 -, juris) ändert hieran nichts.
  • BVerfG, 05.09.2007 - 2 BvR 1855/07

    Verfassungsmäßigkeit der Auswahlentscheidung zur Besetzung der Stelle eines

    Auszug aus OVG Saarland, 28.02.2020 - 1 B 277/19
    Die diesbezügliche, auf den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts vom 4.8.2000 - 1 W 6/00 -(soweit ersichtlich nicht veröffentlicht) Bezug nehmende Rechtsprechung des Verwaltungsgerichts, die ihren Ursprung im Übrigen in fallbezogen nicht gegebenen Massenbeurteilungen bei der saarländischen Polizei hatte, sieht der Senat mit Rücksicht auf die oben zitierte Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, des Senats und anderer Obergerichte zur Notwendigkeit der Ausschöpfung der für die Auswahlentscheidung in erster Linie maßgeblichen aktuellen dienstlichen Beurteilungen jedenfalls in Fällen, in denen der Dienstherr den Einzelmerkmalen - wie regelmäßig geboten(Vgl. von der Weiden, ThürVBl. 2018, 282, unter Hinweis auf BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 5.9.2007 - 2 BvR 1855/07 -, BVerfGK 12, 106, und vom 17.1.2014 - 1 BvR 3544/13 -, juris sowie BVerwG, Urteil vom 21.3.2007 - 2 C 2.06 -, Buchholz 232.1 § 40 BLV Nr. 27) und vorliegend geschehen - unterschiedliches Gewicht beimisst, als überholt an.(Vgl. Beschluss des Senats vom 18.10.2917 - 1 B 563/17 -, juris, Rdnrn. 24 ff.) Die von der Antragsgegnerin zitierte, speziell auf die Beurteilung von Soldatinnen und Soldaten nach der ZDv 20/6 zugeschnittene Rechtsprechung des 1. Wehrdienstsenats des Bundesverwaltungsgerichts(BVerwG, Beschluss vom 29.1.2013 - 1 WB 60.11 -, juris) ändert hieran nichts.
  • BVerfG, 17.01.2014 - 1 BvR 3544/13

    Zur Gewichtung der Eignungs- und Leistungsmerkmale von Bewerbern um eine

    Auszug aus OVG Saarland, 28.02.2020 - 1 B 277/19
    Die diesbezügliche, auf den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts vom 4.8.2000 - 1 W 6/00 -(soweit ersichtlich nicht veröffentlicht) Bezug nehmende Rechtsprechung des Verwaltungsgerichts, die ihren Ursprung im Übrigen in fallbezogen nicht gegebenen Massenbeurteilungen bei der saarländischen Polizei hatte, sieht der Senat mit Rücksicht auf die oben zitierte Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, des Senats und anderer Obergerichte zur Notwendigkeit der Ausschöpfung der für die Auswahlentscheidung in erster Linie maßgeblichen aktuellen dienstlichen Beurteilungen jedenfalls in Fällen, in denen der Dienstherr den Einzelmerkmalen - wie regelmäßig geboten(Vgl. von der Weiden, ThürVBl. 2018, 282, unter Hinweis auf BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 5.9.2007 - 2 BvR 1855/07 -, BVerfGK 12, 106, und vom 17.1.2014 - 1 BvR 3544/13 -, juris sowie BVerwG, Urteil vom 21.3.2007 - 2 C 2.06 -, Buchholz 232.1 § 40 BLV Nr. 27) und vorliegend geschehen - unterschiedliches Gewicht beimisst, als überholt an.(Vgl. Beschluss des Senats vom 18.10.2917 - 1 B 563/17 -, juris, Rdnrn. 24 ff.) Die von der Antragsgegnerin zitierte, speziell auf die Beurteilung von Soldatinnen und Soldaten nach der ZDv 20/6 zugeschnittene Rechtsprechung des 1. Wehrdienstsenats des Bundesverwaltungsgerichts(BVerwG, Beschluss vom 29.1.2013 - 1 WB 60.11 -, juris) ändert hieran nichts.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.11.2007 - 6 A 1249/06

    Voraussetzungen einer Zulassung zum Aufstieg in die Laufbahn des gehobenen

  • OVG Saarland, 09.09.2016 - 1 B 60/16

    Zum - im Regelfall fehlenden - Anordnungsgrund für den Erlass einer die

  • BVerwG, 10.05.2016 - 2 VR 2.15

    Beamter; Beförderungsdienstposten; Bewerbungsverfahrensanspruch;

  • BVerwG, 29.01.2013 - 1 WB 60.11

    Konkurrentenstreit; Auswahlentscheidung; Grundsatz der Bestenauslese; "im

  • OVG Sachsen-Anhalt, 22.01.2019 - 1 M 154/18

    Beamtenrechtlicher Konkurrentstreit; Ausbildungsplatzkonkurrenz mit

  • OLG Köln, 03.02.2000 - 1 W 6/00

    Sturz eines Fußgängers auf nassem Kopfsteinpflaster

  • VGH Baden-Württemberg, 08.11.2004 - 9 S 1536/04

    (Anforderungen an die Beschwerdebegründung

  • VGH Baden-Württemberg, 14.05.2019 - 4 S 415/19

    Beamtenrechtlicher Konkurrentenstreit bei Vergleichbarkeit dienstlicher

  • BVerwG, 27.04.2010 - 1 WB 39.09

    Grundsatz der Bestenauslese; Eignungs- und Leistungsvergleich; Seiteneinsteiger;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.05.2018 - 6 B 229/18

    Besetzung einer ausgeschriebenen Stelle mit einem Bewerber i.R.d.

  • BVerwG, 22.11.2012 - 2 VR 5.12

    Bewerbungsverfahrensanspruch; Rechtsschutzverhinderung; Ämterstabilität;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.05.2004 - 1 B 300/04

    Vorbereitung einer an den Grundsätzen der Bestenauslese zu orientierenden

  • BVerwG, 02.03.2017 - 2 C 51.16

    Ankreuzverfahren; Begründung; Einzelbewertungen; Gesamturteil; Gewichtung;

  • OVG Niedersachsen, 25.02.2016 - 5 ME 217/15

    Ausschärfung; Auswahl; Beförderung; Beurteilung; Einzelmerkmal; Gewichtung;

  • BVerwG, 27.02.2003 - 2 C 16.02

    Aufstieg; Beförderung; Beurteilung; Binnendifferenzierung; Dienstalter;

  • BVerwG, 17.09.2015 - 2 C 27.14

    Dienstliche Beurteilung; Regelbeurteilung; Beurteilungsrichtlinie;

  • VGH Baden-Württemberg, 21.06.2011 - 4 S 1075/11

    Beförderung und Frauenförderung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.03.2018 - 6 B 72/18

    Antrag eines Hauptbrandmeisters auf Freihaltung von zwei Beförderungsplanstellen

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Kurzfassungen/Presse

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