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   BVerwG, 07.02.1986 - 1 B 28.86   

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https://dejure.org/1986,4315
BVerwG, 07.02.1986 - 1 B 28.86 (https://dejure.org/1986,4315)
BVerwG, Entscheidung vom 07.02.1986 - 1 B 28.86 (https://dejure.org/1986,4315)
BVerwG, Entscheidung vom 07. Februar 1986 - 1 B 28.86 (https://dejure.org/1986,4315)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Darlegung bei behaupteter grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache - Geltung des § 24 Abs. 6a des Ausländergesetzes (AuslG) a.F. auch für die Kosten der Abschiebung ausgewiesener Ausländer - Verstoß gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit bei ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 23.10.1979 - 1 C 48.75

    Erstattung der Abschiebungskosten durch den Arbeitgeber - Vereinbarkeit von § 24

    Auszug aus BVerwG, 07.02.1986 - 1 B 28.86
    Diese Frage rechtfertigt nicht die Zulassung der Revision, da sie in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt ist (vgl. Urteil vom 23. Oktober 1979 - BVerwG 1 C 48.75 - BVerwGE 59, 13 [BVerwG 23.10.1979 - 1 C 48/75]): Die Haftung des Arbeitgebers ist in § 24 Abs. 6 a AuslG an die Ausreisepflicht nach Satz 1 des § 12 Abs. 1 AuslG geknüpft, also daran, daß der Ausländer weder eine Aufenthaltserlaubnis oder eine Aufenthaltsberechtigung besitzt noch von dem Erfordernis der Aufenthaltserlaubnis befreit ist.

    Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwGE 59, 13 [BVerwG 23.10.1979 - 1 C 48/75]) hat die Regelung des § 24 Abs. 6 a AuslG unter anderem unter dem Gesichtspunkt der Verhältnismäßigkeit geprüft und gebilligt.

  • OVG Bremen, 22.04.1997 - 1 BA 43/96

    Rechtmäßigkeit der Heranziehung zu einem Erschließungsbeitrag; Umfang der Geltung

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  • OVG Rheinland-Pfalz, 26.02.1999 - 11 A 10147/99

    Illegale Beschäftigung - Arbeitgeber zahlt Abschiebung

    Entgegen der Annahme der Klägerin stellt § 82 Abs. 4 Satz 1 AuslG - wie schon § 24 Abs. 6 a AuslG 1965 - nicht darauf ab, ob im konkreten Fall die dem Arbeitgeber vorwerfbare Beschäftigung des Ausländers für die Abschiebung mitursächlich gewesen ist, sondern verlangt lediglich einen Zusammenhang zwischen dem unerlaubten Aufenthalt, der zu der Beschäftigung genutzt worden ist, und der Abschiebung, für deren Kosten der Arbeitgeber einzustehen hat; die Haftung des Arbeitgebers entfällt nicht etwa deswegen, weil ein früherer Aufenthalt des Ausländers durch Ausweisung oder Abschiebung endete und dieser auch deshalb ausreisepflichtig ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 23. Oktober 1979 - 1 C 48.75 - BVerwGE 59, 13 und Beschlüsse vom 07. Februar 1986 - 1 B 28.86 - InfAuslR 1986, 273 und vom 22. Juli 1987 - 1 B 170.86 - NVwZ 87, 1086 = InfAuslR 1987, 318 ; Hailbronner, Ausländerrecht, § 82 AuslG Rdnr. 8; Kloesel/Christ/Häußer, Deutsches Ausländerrecht, 3. Auflage, § 82 AuslG Rdnr. 21; auch die von der Klägerin zitierte Kommentierung von Kanein/Renner besagt letztlich nichts anderes).

    Deshalb verstößt es selbst dann nicht gegen das Willkürverbot oder gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, wenn die Arbeitstätigkeit nur von sehr kurzer Dauer war und deshalb einem nur sehr geringfügigen Arbeitgebergewinn erhebliche Abschiebungskosten gegenüberstehen (vgl. im Einzelnen BVerwG, Beschluss vom 07. Februar 1986 a.a.O.; OVG Nordrhein- Westfalen, Urteil vom 28. Oktober 1982 - 17 A 1725/81 - DÖV 83, 426 ; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 14. November 1985 - 1 S 2/84 - VBlBW 86, 429 ; OVG Lüneburg, Urteil vom 07. Dezember1990 - 21 A 102/88 - EZAR 137 Nr. 12; Hailbronner a.a.O. Rdnr. 6 m.w.N.; dies hätte die Klägerin auch der von ihr zitierten Kommentierung von Kanein/Renner entnehmen können).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.07.2006 - 18 A 148/05

    Arbeitnehmer Abschiebungskosten Ausreisekosten Beschäftigung

    vgl. hierzu BVerwG, Beschluss vom 7. Februar 1986 - 1 B 28.86 -, InfAuslR 1986, 273; Senatsbeschluss vom 20. Mai 2003 - 18 A 81/02 - mit weiteren Nachweisen.

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 7. Februar 1986 - 1 B 28.86 -, a.a.O.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.06.2002 - 7 A 1829/01

    Grenzabstand eines nachbarlichen Anbaus; Schmalseitenprivileg für ein

    vgl. OVG NRW, Urteil vom 14. Januar 1993 - 7 A 287/91 - Beschluss vom 10. März 1994 - 10 B 3385/93 - Beschluss vom 5. Oktober 1998 - 7 B 1850/98 -, BRS 60 Nr. 105 (S. 396); vgl. auch BayVGH, Urteil vom 8. Dezember 1975 - Nr. 246 I 72 -, BRS 29 Nr. 78; OVG Niedersachsen, Urteil vom 25. Januar 1978 - I A 103/76 -, BRS 33 Nr. 53; VGH Hessen, Beschluss vom 23. Dezember 1980 - IV TG 99/80 -, BRS 36 Nr. 126, ferner: Böddinghaus/Hahn/Schulte, Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (1984), Stand: 1. November 1997, § 6 Rn. 57 unter Hinweis auf OVG Niedersachsen, Beschluss vom 3. Juni 1986 - 1 B 28/86 -.
  • VGH Hessen, 14.01.1992 - 7 UE 2546/84

    Heranziehung eines Arbeitgebers zu den Kosten einer Abschiebung

    Zwar kann ein Absehen von der Kostenerhebung angezeigt sein, soweit die Kostenlast im Einzelfall aufgrund besonderer Umstände ausnahmsweise eine unverhältnismäßige Folge des Verhaltens des Kostenpflichtigen darstellt (BVerwG, U. v. 23. Oktober 1979 - 1 C 48/75 -, a.a.O., B. v. 7. Februar 1986 - 1 B 28.86 -, InfAuslR 1986, 273, u. B. v. 22. Juli 1987 - 1 B 170/86 -, a.a.O.; Hess. VGH, U. v. 9. September 1976 - VII OE 74/76 -).
  • VG Ansbach, 20.01.2011 - AN 5 K 10.00761

    Arbeitgeberhaftung für Abschiebungskosten; unselbständige Erwerbstätigkeit bei

    In seinem Beschluss vom 7. Februar 1986, 1 B 28/86, juris, hat das Bundesverwaltungsgericht auf das genannte Urteil vom 23. Oktober 1979 verwiesen und ausgeführt, es habe in dieser Entscheidung die Regelung des § 24 Abs. 6 a AuslG u.a. unter dem Gesichtspunkt der Verhältnismäßigkeit geprüft und gebilligt.
  • VG Koblenz, 12.05.2003 - 3 K 3029/02

    Arbeit & Soziales - Kosten für Abschiebung eines illegalen Arbeiters

    Deshalb verstößt es selbst dann nicht gegen das Willkürverbot oder gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, wenn die Arbeitstätigkeit nur von sehr kurzer Dauer war und deshalb einem nur sehr geringfügigen Arbeitgebergewinn erhebliche Abschiebungskosten gegenüber stehen (vgl. hierzu beispielsweise BVerwG, Beschluss vom 07. Februar 1986, InfAuslR 1986, 273; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 26. Februar 1999 - 11 A 10147/99.OVG - S. 4; OVG NW, Urteil vom 28. Oktober 1982, DÖV 1983, 426 [427] m.w.N.).
  • VG Ansbach, 19.02.1998 - AN 5 K 97.02075

    Streit über die Rechtmäßigkeit der Auferlegung von Abschiebekosten auf einen

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  • VG Wiesbaden, 05.09.2007 - 4 E 1261/06
    Es genügt schon, wenn es sich um eine mehrmalige Gefälligkeit handelt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 7. Februar 1986 - 1 B 28.86, InfAusIR 1987, 318; OVG NRW, Beschluss vom 03. Juli 2006 - 18 A 148/05).
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