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   OVG Saarland, 11.09.2008 - 1 B 286/08   

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OVG Saarland, 11.09.2008 - 1 B 286/08 (https://dejure.org/2008,19002)
OVG Saarland, Entscheidung vom 11.09.2008 - 1 B 286/08 (https://dejure.org/2008,19002)
OVG Saarland, Entscheidung vom 11. September 2008 - 1 B 286/08 (https://dejure.org/2008,19002)
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  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    EU-Führerschein - Fahrerlaubnisthemen - Nutzungsuntersagung - EU-FE-Rechtsprechung Saarland

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Entzug von Führerschein aus anderem EU-Staat

 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (8)

  • OVG Niedersachsen, 28.04.2008 - 12 ME 372/07

    Wirksamkeit des Führens einer Europäischen Fahrerlaubnis aus Polen bei einer

    Auszug aus OVG Saarland, 11.09.2008 - 1 B 286/08
    Infolge dessen kommt es für die Beurteilung der Frage, ob die angefochtene Verfügung gegen Gemeinschaftsrecht verstößt, maßgeblich darauf an, ob dem Antragsteller deshalb das Führen von Kraftfahrzeugen in der Bundesrepublik Deutschland untersagt werden durfte, weil er aufgrund rechtsmissbräuchlicher Umgehung der inländischen Vorschriften am 1.10.2007 eine tschechische Fahrerlaubnis erworben hat, die er in der Bundesrepublik Deutschland ohne vorherige Klärung vorhandener Eignungszweifel nicht hätte erlangen können vgl. zum missbräuchlichen Erwerb einer ausländischen Fahrerlaubnis im Wege des sogenannten "Führerscheintourismus" u. a. OVG Niedersachsen, Beschluss vom 28.4.2008 - 12 ME 372/07 -, Blutalkohol 45, 270; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 21.6.2007 - 10 B 10291/07 -, NJW 2007, 2650 = AS RP-SL 34, 406; VGH Hessen, Beschluss vom 19.2.2007 - 2 TG 13/07 -, NJW 2007, 1897; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 23.2.2007 - 16 B 178/07 -, NZV 2007, 266 = Blutalkohol 44, 265; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 29.8.2006 - 1 M 46/06 -, NJW 2007, 1154 = Blutalkohol 43, 501. Im vorliegenden Fall spricht - wie das Verwaltungsgericht zutreffend ausgeführt hat - alles dafür, dass der Antragsteller die tschechische Fahrerlaubnis deshalb erworben hat, weil er sich nicht der gebotenen Überprüfung seiner Fahreignung, insbesondere einer medizinisch-psychologischen Untersuchung, stellen wollte.

    Erweist sich mithin die europarechtliche Problematik nach wie vor als offen, so kann die im Falle des Antragstellers erfolgte Aberkennung des Rechts, von der tschechischen Fahrerlaubnis in der Bundesrepublik Deutschland Gebrauch zu machen, weder als offensichtlich rechtmäßig noch als offensichtlich rechtswidrig angesehen werden vgl. Beschluss des Senats vom 30.3.2006 - 1 W 2/06 - ebenso OVG Niedersachsen, Beschluss vom 28.4.2008 - 12 ME 372/07 -, Blutalkohol 45, 270, 272. Die daher vorzunehmende, von den Erfolgsaussichten der Hauptsache unabhängige Interessenabwägung fällt hier eindeutig zu Gunsten des überragenden öffentlichen Interesses an der Sicherheit des Straßenverkehrs und dem Schutz höchstrangiger Rechtsgüter wie Leben, Gesundheit und Vermögen anderer Verkehrsteilnehmer aus, die bei der Teilnahme einer zum Führen von Kraftfahrzeugen ungeeigneten Person am öffentlichen Straßenverkehr bedroht sind.

  • EuGH, 26.06.2008 - C-329/06

    Verkehr - Tschechische Führerscheine, die Deutschen nach dem Entzug ihrer

    Auszug aus OVG Saarland, 11.09.2008 - 1 B 286/08
    Zwar hat der Europäische Gerichtshof in seinen Urteilen vom 26.6.2008 in den verbundenen Rechtssachen C-329/06 und C-343/06, NJW 2008, 2403, sowie in den verbundenen Rechtssachen C-334/06 bis C-336/06, zum einen insoweit eine Klärung herbeigeführt, als es die Art. 1 Abs. 2 und 8 Abs. 4 der Richtlinie 91/439/EWG einem Mitgliedstaat nicht verwehren, einer Person, auf die in seinem Hoheitsgebiet eine Maßnahme des Entzugs der Fahrerlaubnis in Verbindung mit einer Sperrfrist für die Neuerteilung der Fahrerlaubnis angewendet worden ist, die Anerkennung eines von einem anderen Mitgliedstaat während dieser Sperrzeit ausgestellten neuen Führerscheins zu versagen.

    Zwar können die Mitgliedstaaten ihre Befugnisse nach Art. 8 Abs. 2 der Richtlinie 91/439/EWG zur Einschränkung, Aussetzung oder zum Entzug der Fahrerlaubnis im Hinblick auf ein Verhalten des Betroffenen nach Erwerb der von einem anderen Mitgliedstaat ausgestellten Fahrerlaubnis ausüben vgl. EuGH, Urteil vom 26.6.2008 in den verbundenen Rechtssachen C-329/06 und C-343/06 a.a.O. Rdnr. 59. Soweit der Antragsgegner in seiner Antragserwiderung vom 21.7.2008 auf eine von dem Antragsteller am 26.11.2007, d.h. nach dem Erwerb der tschechischen Fahrerlaubnis begangene Ordnungswidrigkeit - Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um 21 km/h - hingewiesen hat, genügt dies allerdings nicht, um eine fehlende Eignung des Antragstellers zum Führen von Kraftfahrzeugen zu begründen.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.02.2007 - 16 B 178/07

    Anerkennung einer EU-Fahrerlaubnis

    Auszug aus OVG Saarland, 11.09.2008 - 1 B 286/08
    Infolge dessen kommt es für die Beurteilung der Frage, ob die angefochtene Verfügung gegen Gemeinschaftsrecht verstößt, maßgeblich darauf an, ob dem Antragsteller deshalb das Führen von Kraftfahrzeugen in der Bundesrepublik Deutschland untersagt werden durfte, weil er aufgrund rechtsmissbräuchlicher Umgehung der inländischen Vorschriften am 1.10.2007 eine tschechische Fahrerlaubnis erworben hat, die er in der Bundesrepublik Deutschland ohne vorherige Klärung vorhandener Eignungszweifel nicht hätte erlangen können vgl. zum missbräuchlichen Erwerb einer ausländischen Fahrerlaubnis im Wege des sogenannten "Führerscheintourismus" u. a. OVG Niedersachsen, Beschluss vom 28.4.2008 - 12 ME 372/07 -, Blutalkohol 45, 270; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 21.6.2007 - 10 B 10291/07 -, NJW 2007, 2650 = AS RP-SL 34, 406; VGH Hessen, Beschluss vom 19.2.2007 - 2 TG 13/07 -, NJW 2007, 1897; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 23.2.2007 - 16 B 178/07 -, NZV 2007, 266 = Blutalkohol 44, 265; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 29.8.2006 - 1 M 46/06 -, NJW 2007, 1154 = Blutalkohol 43, 501. Im vorliegenden Fall spricht - wie das Verwaltungsgericht zutreffend ausgeführt hat - alles dafür, dass der Antragsteller die tschechische Fahrerlaubnis deshalb erworben hat, weil er sich nicht der gebotenen Überprüfung seiner Fahreignung, insbesondere einer medizinisch-psychologischen Untersuchung, stellen wollte.
  • OVG Saarland, 30.03.2006 - 1 W 2/06

    Aberkennung einer EU-ausländischen Fahrerlaubnis

    Auszug aus OVG Saarland, 11.09.2008 - 1 B 286/08
    Erweist sich mithin die europarechtliche Problematik nach wie vor als offen, so kann die im Falle des Antragstellers erfolgte Aberkennung des Rechts, von der tschechischen Fahrerlaubnis in der Bundesrepublik Deutschland Gebrauch zu machen, weder als offensichtlich rechtmäßig noch als offensichtlich rechtswidrig angesehen werden vgl. Beschluss des Senats vom 30.3.2006 - 1 W 2/06 - ebenso OVG Niedersachsen, Beschluss vom 28.4.2008 - 12 ME 372/07 -, Blutalkohol 45, 270, 272. Die daher vorzunehmende, von den Erfolgsaussichten der Hauptsache unabhängige Interessenabwägung fällt hier eindeutig zu Gunsten des überragenden öffentlichen Interesses an der Sicherheit des Straßenverkehrs und dem Schutz höchstrangiger Rechtsgüter wie Leben, Gesundheit und Vermögen anderer Verkehrsteilnehmer aus, die bei der Teilnahme einer zum Führen von Kraftfahrzeugen ungeeigneten Person am öffentlichen Straßenverkehr bedroht sind.
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 29.08.2006 - 1 M 46/06

    EU-Fahrerlaubnis; Fahrerlaubnis; Aberkennung; Eignung; Alkoholmissbrauch; Polen;

    Auszug aus OVG Saarland, 11.09.2008 - 1 B 286/08
    Infolge dessen kommt es für die Beurteilung der Frage, ob die angefochtene Verfügung gegen Gemeinschaftsrecht verstößt, maßgeblich darauf an, ob dem Antragsteller deshalb das Führen von Kraftfahrzeugen in der Bundesrepublik Deutschland untersagt werden durfte, weil er aufgrund rechtsmissbräuchlicher Umgehung der inländischen Vorschriften am 1.10.2007 eine tschechische Fahrerlaubnis erworben hat, die er in der Bundesrepublik Deutschland ohne vorherige Klärung vorhandener Eignungszweifel nicht hätte erlangen können vgl. zum missbräuchlichen Erwerb einer ausländischen Fahrerlaubnis im Wege des sogenannten "Führerscheintourismus" u. a. OVG Niedersachsen, Beschluss vom 28.4.2008 - 12 ME 372/07 -, Blutalkohol 45, 270; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 21.6.2007 - 10 B 10291/07 -, NJW 2007, 2650 = AS RP-SL 34, 406; VGH Hessen, Beschluss vom 19.2.2007 - 2 TG 13/07 -, NJW 2007, 1897; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 23.2.2007 - 16 B 178/07 -, NZV 2007, 266 = Blutalkohol 44, 265; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 29.8.2006 - 1 M 46/06 -, NJW 2007, 1154 = Blutalkohol 43, 501. Im vorliegenden Fall spricht - wie das Verwaltungsgericht zutreffend ausgeführt hat - alles dafür, dass der Antragsteller die tschechische Fahrerlaubnis deshalb erworben hat, weil er sich nicht der gebotenen Überprüfung seiner Fahreignung, insbesondere einer medizinisch-psychologischen Untersuchung, stellen wollte.
  • VGH Hessen, 19.02.2007 - 2 TG 13/07

    Entziehung eines EU-Führerscheins wegen Unterlaufens des Entzugs einer deutschen

    Auszug aus OVG Saarland, 11.09.2008 - 1 B 286/08
    Infolge dessen kommt es für die Beurteilung der Frage, ob die angefochtene Verfügung gegen Gemeinschaftsrecht verstößt, maßgeblich darauf an, ob dem Antragsteller deshalb das Führen von Kraftfahrzeugen in der Bundesrepublik Deutschland untersagt werden durfte, weil er aufgrund rechtsmissbräuchlicher Umgehung der inländischen Vorschriften am 1.10.2007 eine tschechische Fahrerlaubnis erworben hat, die er in der Bundesrepublik Deutschland ohne vorherige Klärung vorhandener Eignungszweifel nicht hätte erlangen können vgl. zum missbräuchlichen Erwerb einer ausländischen Fahrerlaubnis im Wege des sogenannten "Führerscheintourismus" u. a. OVG Niedersachsen, Beschluss vom 28.4.2008 - 12 ME 372/07 -, Blutalkohol 45, 270; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 21.6.2007 - 10 B 10291/07 -, NJW 2007, 2650 = AS RP-SL 34, 406; VGH Hessen, Beschluss vom 19.2.2007 - 2 TG 13/07 -, NJW 2007, 1897; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 23.2.2007 - 16 B 178/07 -, NZV 2007, 266 = Blutalkohol 44, 265; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 29.8.2006 - 1 M 46/06 -, NJW 2007, 1154 = Blutalkohol 43, 501. Im vorliegenden Fall spricht - wie das Verwaltungsgericht zutreffend ausgeführt hat - alles dafür, dass der Antragsteller die tschechische Fahrerlaubnis deshalb erworben hat, weil er sich nicht der gebotenen Überprüfung seiner Fahreignung, insbesondere einer medizinisch-psychologischen Untersuchung, stellen wollte.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 21.06.2007 - 10 B 10291/07

    Tschechische Fahrerlaubnis in Deutschland unwirksam

    Auszug aus OVG Saarland, 11.09.2008 - 1 B 286/08
    Infolge dessen kommt es für die Beurteilung der Frage, ob die angefochtene Verfügung gegen Gemeinschaftsrecht verstößt, maßgeblich darauf an, ob dem Antragsteller deshalb das Führen von Kraftfahrzeugen in der Bundesrepublik Deutschland untersagt werden durfte, weil er aufgrund rechtsmissbräuchlicher Umgehung der inländischen Vorschriften am 1.10.2007 eine tschechische Fahrerlaubnis erworben hat, die er in der Bundesrepublik Deutschland ohne vorherige Klärung vorhandener Eignungszweifel nicht hätte erlangen können vgl. zum missbräuchlichen Erwerb einer ausländischen Fahrerlaubnis im Wege des sogenannten "Führerscheintourismus" u. a. OVG Niedersachsen, Beschluss vom 28.4.2008 - 12 ME 372/07 -, Blutalkohol 45, 270; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 21.6.2007 - 10 B 10291/07 -, NJW 2007, 2650 = AS RP-SL 34, 406; VGH Hessen, Beschluss vom 19.2.2007 - 2 TG 13/07 -, NJW 2007, 1897; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 23.2.2007 - 16 B 178/07 -, NZV 2007, 266 = Blutalkohol 44, 265; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 29.8.2006 - 1 M 46/06 -, NJW 2007, 1154 = Blutalkohol 43, 501. Im vorliegenden Fall spricht - wie das Verwaltungsgericht zutreffend ausgeführt hat - alles dafür, dass der Antragsteller die tschechische Fahrerlaubnis deshalb erworben hat, weil er sich nicht der gebotenen Überprüfung seiner Fahreignung, insbesondere einer medizinisch-psychologischen Untersuchung, stellen wollte.
  • OLG Hamm, 22.04.2008 - 3 Ss OWi 582/07

    Messprotokoll; Verlesung; Urkundenbeweis; Geldbuße; hohe; wirtschaftlichen

    Auszug aus OVG Saarland, 11.09.2008 - 1 B 286/08
    Daraus, dass der EuGH in seinen Urteilen vom 26.6.2008 diese Argumentation des Generalanwalts nicht aufgegriffen hat und auf die Problematik des Missbrauchs der Niederlassungsfreiheit zur Umgehung nationaler Vorschriften nicht weiter eingegangen ist vgl. dazu die Urteilsbesprechungen von Dauer, NJW 2008, 2381 ff., Haus, ZfS 2008, 408, Geiger DAR 2008, 463 f. und König, DAR 2008, 464, lässt sich nach Auffassung des Senats nicht mit der erforderlichen Gewissheit schließen, dass der EuGH die vorbehaltlose Anerkennung ausländischer EU-Fahrerlaubnisse auch dann für zwingend hält, wenn deren Erwerb nicht im Zusammenhang mit der Ausübung der europäischen Grundfreiheiten, sondern lediglich deshalb erfolgt ist, um die nationalen Bestimmungen für die Wiedererteilung einer zuvor entzogenen Fahrerlaubnis zu umgehen.
  • OVG Saarland, 02.12.2009 - 1 A 358/09

    Aberkennung des Rechts zum Führen von Kraftfahrzeugen im Bundesgebiet aufgrund

    Die hiergegen erhobene Beschwerde wies der Senat mit Beschluss vom 11.9.2008 - 1 B 286/08 - zurück.

    Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um 21 km/h durch den Kläger am 26.11.2006 genügt allerdings, worauf der Senat bereits in seinem zwischen den Beteiligten in dem Eilrechtsschutzverfahren 1 B 286/08 ergangenen Beschluss vom 11.9.2008 hingewiesen hat, nicht, um eine fehlende Eignung des Klägers zum Führen von Kraftfahrzeugen zu begründen, und sie rechtfertigt für sich genommen nicht einmal eine Überprüfung der Fahreignung des Klägers.

    Zwar hat der Senat in dem zwischen den Beteiligten in dem Eilrechtsschutzverfahren 1 B 286/08 ergangenen Beschluss vom 11.9.2008 angenommen, dass sich der Europäische Gerichtshof in den Urteilen vom 26.6.2008 zu der Missbrauchsproblematik noch nicht abschließend geäußert hat, und dementsprechend die Beantwortung der Frage, ob der Europäische Gerichtshof die vorbehaltlose Anerkennung ausländischer EU-Fahrerlaubnisse auch dann für zwingend hält, wenn deren Erwerb nicht im Zusammenhang mit der Ausübung der europäischen Grundfreiheiten, sondern lediglich deshalb erfolgt ist, um die nationalen Bestimmungen für die Wiedererteilung einer zuvor entzogenen Fahrerlaubnis zu umgehen, noch als offen angesehen.

  • VG Saarlouis, 19.12.2008 - 10 L 1800/08

    Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung eines Widerspruchs gegen die

    dessen Beschluss vom 11.09.2008, 1 B 286/08,.

    so das OVG des Saarlandes in seinem Beschluss vom 11.09.2008, 1 B 286/08,.

  • VG Saarlouis, 02.10.2008 - 10 L 744/08

    Untersagung des Führens von Kraftfahrzeugen in der Bundesrepublik Deutschland

    dessen Beschluss vom 11.9.2008, 1 B 286/08, zum VG-Az.: 10 L 370/08.

    so das OVG des Saarlandes in seinem Beschluss vom 11.9.2008, 1 B 286/08, zum VG-Az.: 10 L 370/08.

  • OVG Saarland, 23.01.2009 - 1 B 438/08

    Zur Anerkennung von EU-Fahrerlaubnissen im Bundesgebiet

    Der Senat hat in seinem Beschluss vom 11.09.2008 - 1 B 286/08 - die Auffassung vertreten, dass der Europäische Gerichtshof sich in den auszugsweise wiedergegebenen Entscheidungen vom 26.06.2008 zur sogenannten Missbrauchsproblematik noch nicht abschließend geäußert hat und hieraus im damaligen Eilrechtsschutzverfahren die Konsequenz gezogen, dass sich die Erfolgsaussichten im Hauptsacheverfahren bei der gebotenen summarischen Prüfung als offen darstellen und die deshalb vorzunehmende Interessenabwägung zugunsten des öffentlichen Vollzugsinteresses ausgehen muss, wenn gemessen an den innerstaatlichen Voraussetzungen einer Neuerteilung der Fahrerlaubnis Zweifel an der Kraftfahreignung des im Bundesgebiet wohnhaften Inhabers der ausländischen EU-Fahrerlaubnis bestehen.
  • OVG Saarland, 24.09.2008 - 1 A 222/08

    Untersagung des Führens von Kraftfahrzeugen in der Bundesrepublik Deutschland mit

    Zwar sieht der Senat die Frage, ob demjenigen das Führen von Kraftfahrzeugen in der Bundesrepublik Deutschland untersagt werden darf, der aufgrund rechtsmissbräuchlicher Umgehung der inländischen Vorschriften eine ausländische Fahrerlaubnis erworben hat, die er in der Bundesrepublik Deutschland ohne vorherige Klärung vorhandener Eignungszweifel nicht hätte erlangen können vgl. zum missbräuchlichen Erwerb einer ausländischen Fahrerlaubnis im Wege des sogenannten "Führerscheintourismus" u. a. OVG Lüneburg, Beschluss vom 28.4.2008 - 12 ME 372/07 -, Blutalkohol 45, 270; OVG Koblenz, Beschluss vom 21.6.2007 - 10 B 10291/07 -, NJW 2007, 2650 = AS RP-SL 34, 406; VGH Kassel, Beschluss vom 19.2.2007 - 2 TG 13/07 -, NJW 2007, 1897; OVG Münster, Beschluss vom 23.2.2007 - 16 B 178/07 -, NZV 2007, 266 = Blutalkohol 44, 265; OVG Greifswald, Beschluss vom 29.8.2006 - 1 M 46/06 -, NJW 2007, 1154 = Blutalkohol 43, 501, auch nach den erwähnten Urteilen des Europäischen Gerichtshofs vom 26.6.2008 a.a.O. als noch nicht abschließend entschieden an vgl. dazu ausführlich den Beschluss des Senats vom 11.9.2008 - 1 B 286/08 -.
  • VG Saarlouis, 18.03.2009 - 10 K 881/08

    Aberkennung des Gebrauchsrechts eines in Tschechien erworbenen Führerscheins

    Die hiergegen eingelegte Beschwerde hatte aufgrund des Beschlusses des OVG des Saarlandes vom 11.09.2008, 1 B 286/08, keinen Erfolg.
  • VG Saarlouis, 29.10.2008 - 10 K 573/07

    Aberkennung des Rechtes, von einer ausländischen Fahrerlaubnis Gebrauch zu machen

    hierzu auch OVG des Saarlandes, Beschluss vom 11.09.2008 - 1 B 286/08 -.
  • OVG Saarland, 23.01.2009 - 1 B 378/08

    EU-Führerschein - Fahrerlaubnisthemen - Nutzungsuntersagung -

    Der Senat hat in seinem Beschluss vom 11.09.2008 - 1 B 286/08 - die Auffassung vertreten, dass der Europäische Gerichtshof sich in den auszugsweise wiedergegebenen Entscheidungen vom 26.06.2008 zur sogenannten Missbrauchsproblematik noch nicht abschließend geäußert hat und hieraus im damaligen Eilrechtsschutzverfahren die Konsequenz gezogen, dass sich die Erfolgsaussichten im Hauptsacheverfahren bei der gebotenen summarischen Prüfung als offen darstellen und die deshalb vorzunehmende Interessenabwägung zugunsten des öffentlichen Vollzugsinteresses ausgehen muss, wenn gemessen an den innerstaatlichen Voraussetzungen einer Neuerteilung der Fahrerlaubnis Zweifel an der Kraftfahreignung des im Bundesgebiet wohnhaften Inhabers der ausländischen EU-Fahrerlaubnis bestehen.
  • VG Saarlouis, 17.12.2008 - 10 K 481/08

    Aberkennung des Rechts zum Gebrauchmachen von einer EU-Fahrerlaubnis im Inland

    hierzu auch OVG des Saarlandes, Beschluss vom 11.9.2008, 1 B 286/08.
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