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   BVerwG, 25.02.1976 - 1 B 29.76   

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https://dejure.org/1976,2155
BVerwG, 25.02.1976 - 1 B 29.76 (https://dejure.org/1976,2155)
BVerwG, Entscheidung vom 25.02.1976 - 1 B 29.76 (https://dejure.org/1976,2155)
BVerwG, Entscheidung vom 25. Februar 1976 - 1 B 29.76 (https://dejure.org/1976,2155)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Betreiben eines erlaubnisbedürftigen Gaststättengewerbes - Betrieb einer Fremdenbeherbergung im Sinne des Gaststättengesetzes - Vermietung von Appartements

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)

  • BVerwG, 29.04.1992 - 4 C 43.89

    Bauplanungsrecht: Unzulässigkeit eines Arbeitnehmer-Wohnheims im Gewerbegebiet

    Es kommt deshalb nicht darauf an, ob ein Beherbergungsbetrieb im Sinne von § 1 Abs. 1 Nr. 3 GastG nur das gewerbsmäßige Zurverfügungstellen von Räumen an jedermann zum vorübergehenden Aufenthalt, unabhängig von einer Bedienung der Gäste, voraussetzt und deshalb auch die insbesondere in Erholungsgebieten gebräuchliche Beherbergung in Räumlichkeiten, in denen der Gast selbst kocht, umfaßt (so BVerwG, Beschluß vom 25. Februar 1976 - BVerwG 1 B 29.76 - Buchholz 451.41 § 1 GastG Nr. 1 = GewArch. 1976, 170) oder ob jedenfalls die bloße Vermietung ohne zusätzliche Leistungen keine Beherbergung im Sinne des Gaststättenrechts ist (so Mörtel/Metzner, GastG, 4. Aufl. 1988, § 1 Rdnr. 23).
  • BVerwG, 26.01.1993 - 1 C 25.91

    Gewerbe - Ferienwohnungsvermietung - Definition

    Dem Erscheinungsbild nach stellt sich die Tätigkeit im wesentlichen wie ein Beherbergungsbetrieb in einem Feriengebiet dar, der auch vorliegen kann, wenn sich die Leistung auf die Überlassung des gemieteten Raumes beschränkt (Beschluß vom 25. Februar 1976 - BVerwG 1 B 29.76 - Buchholz 451.41 § 1 GastG Nr. 1 S. 2 = GewArch 1976, 170 ).
  • VGH Baden-Württemberg, 22.03.2021 - 1 S 649/21

    Kompensationszahlungen für Betriebsschließungen an Vermieter von

    Dem Erscheinungsbild nach stellt sich die Tätigkeit im wesentlichen wie ein Beherbergungsbetrieb in einem Feriengebiet dar, der auch vorliegen kann, wenn sich die Leistung auf die Überlassung des gemieteten Raumes beschränkt (Beschluß vom 25. Februar 1976 - BVerwG 1 B 29.76 - Buchholz 451.41 § 1 GastG Nr. 1 S. 2 = GewArch 1976, 170 ).
  • VG Ansbach, 07.05.2021 - AN 4 K 19.01426

    Rücknahme einer Geeignetheitsbestätigung zum Aufstellen von Geldspielgeräten,

    Beherbergungsbetrieb in diesem Sinn sind Räume, die gewerbsmäßig grundsätzlich jedermann zum vorübergehenden Aufenthalt zur Verfügung gestellt werden (BVerwG, B.v. 25.2.1976 - I B 29.76 - GewA 1976, 170/171).
  • OLG Braunschweig, 06.04.1987 - Ss (BZ) 47/85

    Unterbleiben der Anzeige des selbstständigen Betriebes eines stehenden Gewerbes;

    Die Entscheidungen des BVerwG vom 25.02.1976 (GewA 1976, 170) und von 24.06.1976 (GewA 1976, 293), auf die sich das Amtsgericht bezogen hat, betreffen Fälle der gewerblichen Vermietung von Appartements bzw. von Standplätzen eines Dauer-Campingplatzes, bei denen die Gewinnerzielungsabsicht des Vermieters sowie der geschäftsmäßige Umfang der Tätigkeit die Annahme einer reinen Vermögensverwaltung ausschloß und eine gewerbsmäßige Betätigung des Vermietens nicht ernstlich zweifelhaft sein konnte.
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 20.05.1987 - 1 A 125/86

    Rechtmäßigkeit der Versagung einer Baugenehmigung aufgrund der

    Dort ist anerkannt, daß das Vermieten von Appartements an Feriengäste die tatbestandlichen Voraussetzungen eines Beherbergungsbetriebes i.S. des § 1 Abs. 1 Nr. 3 GastG erfüllen kann ( BVerwG, Beschl. v. 25.2.1976 - I B 29.76 -, GewArch 1976, 170 ff).
  • VG Schleswig, 28.06.2018 - 12 B 33/18

    Statistikrecht - Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung

    Kennzeichnend nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschluss vom 25.02.1976 - I B 29.76 - BeckRS 1976, 31261286) für das Vorliegen eines Beherbergungsbetriebes - im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 3 Gaststättengesetz (GastG) - ist , dass "jedermann" gewerbsmäßig vorübergehend Aufenthalt gewährt wird.
  • VGH Bayern, 16.03.1993 - 22 B 92.2029

    Gewerberecht: Begriff des erlaubnisbedürftigen Beherbergungsbetriebs

    Die Personen, die in dem Ferienort Quartier finden, sind dort Gäste; sie benutzen die Unterkunft als fremd bleibende Besucher zu kurzzeitigen Urlaubsaufenthalten, bewohnen sie nicht etwa als festes, auf Dauer angelegtes Zuhause (zu den Begriffen der Beherbergung und des Gastes und ihren Verschränkungen vgl. Mörtel/ Metzner, GastG , 4. Aufl. 1988, RdNrn. 23 f. zu § 1 ; Michel/ Kienzle, GastG , 10. Aufl. 1990, RdNrn. 59 ff. zu § 1; ferner BVerwG vom 25.2.1976 GewArch 1976, 170 und vom 29.4.1992 UPR 1993, 17 ).
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