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Rechtsprechung
   VG Schleswig, 25.03.2020 - 1 B 30/20   

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https://dejure.org/2020,5730
VG Schleswig, 25.03.2020 - 1 B 30/20 (https://dejure.org/2020,5730)
VG Schleswig, Entscheidung vom 25.03.2020 - 1 B 30/20 (https://dejure.org/2020,5730)
VG Schleswig, Entscheidung vom 25. März 2020 - 1 B 30/20 (https://dejure.org/2020,5730)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • RA Kotz

    Verbot der Anreise zum Zwecke der touristischen Nutzung einer Nebenwohnung - Coronavirus

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • schleswig-holstein.de (Pressemitteilung)

    Eilverfahren über neue Corona-Maßnahme des Kreises Nordfriesland

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Corona-Beschränkungen - und die Nutzung einer Nebenwohnung

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Eilverfahren über neue Corona-Maßnahme des Kreises Nordfriesland - Corona-Virus

  • datev.de (Kurzinformation)

    COVID-19: Anreise zur Nutzung einer Nebenwohnung im Kreis Nordfriesland zu Recht untersagt

Verfahrensgang

Corona: Rechtsprechungsübersichten

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • VG Bayreuth, 11.03.2020 - B 7 S 20.223

    Erfolgloser Eilantrag gegen coronabedingte Beschränkungen im schulischen Bereich

    Auszug aus VG Schleswig, 25.03.2020 - 1 B 30/20
    Es erscheint sachgerecht, einen am Gefährdungsgrad der jeweiligen Erkrankung orientierten, "flexiblen" Maßstab für die hinreichende (einfache) Wahrscheinlichkeit zugrunde zu legen (VG Bayreuth, Beschluss vom 11. März 2020 - B 7 S 20.223 -, Rn. 44 - 45, juris).

    Wenn für bestimmte Krankheiten wie Masern oder Lungenpest spezielle Vorschriften in das Infektionsschutzgesetz aufgenommen wurden, so bedeutet das keineswegs, dass eine neuartige bzw. neuerdings auf den Menschen übergegangene Infektionskrankheit von dem bereits im Wortlaut notwendigerweise weit weitgefassten Anwendungsbereich des Gesetzes ausgeschlossen wäre (VG Bayreuth, Beschluss vom 11. März 2020 - B 7 S 20.223 -, Rn. 48, juris).

  • BVerfG, 15.01.2019 - 2 BvL 1/09

    Änderungen von Steuergesetzen wegen Mängeln im Gesetzgebungsverfahren

    Auszug aus VG Schleswig, 25.03.2020 - 1 B 30/20
    Hierzu hat das Bundesverwaltungsgericht in seiner Entscheidung vom 31.01.2019 (BVerwG, Beschluss vom 31.01.2019, 1 WB 28/17, juris, Rn.35 ff.; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 15. Januar 2019 - 2 BvL 1/09 -, BVerfGE 150, 345-378, Rn. 82) ausgeführt:.
  • BVerwG, 31.01.2019 - 1 WB 28.17

    Haar- und Barterlass bedarf gesetzlicher Ermächtigung

    Auszug aus VG Schleswig, 25.03.2020 - 1 B 30/20
    Hierzu hat das Bundesverwaltungsgericht in seiner Entscheidung vom 31.01.2019 (BVerwG, Beschluss vom 31.01.2019, 1 WB 28/17, juris, Rn.35 ff.; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 15. Januar 2019 - 2 BvL 1/09 -, BVerfGE 150, 345-378, Rn. 82) ausgeführt:.
  • VG Schleswig, 11.09.2017 - 1 B 128/17

    Naturschutzrecht; Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung

    Auszug aus VG Schleswig, 25.03.2020 - 1 B 30/20
    Bei dieser Interessenabwägung ist jeweils die Richtigkeit des Vorbringens desjenigen als wahr zu unterstellen, dessen Position gerade betrachtet wird, soweit das jeweilige Vorbringen ausreichend substantiiert und die Unrichtigkeit nicht ohne weiteres erkennbar ist (OVG Schleswig, Beschluss vom 13. September 1991 - 4 M 125/91 -, Rn. 14, juris; Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht, Beschluss vom 11. September 2017 - 1 B 128/17 -, Rn. 28 - 29, juris).
  • OVG Schleswig-Holstein, 13.09.1991 - 4 M 125/91

    Vorläufiger Rechtsschutz; Anordnung der sofortigen Vollziehung;

    Auszug aus VG Schleswig, 25.03.2020 - 1 B 30/20
    Bei dieser Interessenabwägung ist jeweils die Richtigkeit des Vorbringens desjenigen als wahr zu unterstellen, dessen Position gerade betrachtet wird, soweit das jeweilige Vorbringen ausreichend substantiiert und die Unrichtigkeit nicht ohne weiteres erkennbar ist (OVG Schleswig, Beschluss vom 13. September 1991 - 4 M 125/91 -, Rn. 14, juris; Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht, Beschluss vom 11. September 2017 - 1 B 128/17 -, Rn. 28 - 29, juris).
  • AG Brandenburg, 06.04.2020 - 85 XVII 69/20

    Bestellung eines Betreuers: Absehen von der persönlichen Anhörung eines

    Zudem hat das Gericht auch aufgrund der vorhandenen Pandemie mit dem Virus SARS-CoV-2 (vgl.: Verordnung des Landes Brandenburg zur Änderung der SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung vom 31.03.2020 [GVBl II Nr. 13], Verordnung des Landes Brandenburg über Maßnahmen zur Eindämmung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 und COVID-19 in Brandenburg vom 22.03.2020 [GVBl II Nr. 11], Verordnung des Landes Brandenburg über Maßnahmen zur Eindämmung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 und COVID-19 in Brandenburg vom 17.03.2020 [GVBl II Nr. 10]; OVG Berlin-Brandenburg , Beschluss vom 24.03.2020, Az.: 11 S 12.20; vgl. analog auch: BayVerfGH , Entscheidung vom 26.03.2020, Az.: Vf. 6-VII-20 VerfGH des Freistaates Sachsen , Beschluss vom 20.03.2020, Az.: Vf. 39-IV-20, u.a. in: BeckRS 2020, Nr. 4039; VerwG Schleswig , Beschluss vom 25.03.2020, Az.: 1 B 30/20, u.a. in: BeckRS 2020, Nr. 4434; VerwG Freiburg , Beschluss vom 25.03.2020, Az.: 4 K 1246/20, u.a. in: BeckRS 2020, Nr. 4437; VerwG Schleswig , Beschluss vom 22.03.2020, Az.: 1 B 17/20, u.a. in: BeckRS 2020, Nr. 4048; VerwG Schleswig , Entscheidungen vom 21.03.2020, Az.: 1 B 10/20 bis 1 B 14/20; VerwG Düsseldorf , Beschluss vom 20.03.2020, Az.: 7 L 575/20; VerwG Göttingen , Beschluss vom 20.03.2020, Az.: 4 B 56/20; LG Berlin , Beschluss vom 26.03.2020, Az.: 67 S 16/20, u.a. in: BeckRS 2020, Nr. 4426 = "juris" )zum Schutz der Betroffenen, der weiteren Verfahrensbeteiligten, weiterer notwendig einbezogener Dritter und des Gerichts von der persönlichen Anhörung der Betroffenen abgesehen.
  • VG Saarlouis, 30.03.2020 - 6 L 340/20

    Seuchenrecht: Zur Rechtmäßigkeit einer Allgemeinverfügung zum Vollzug des

    Ebenso Schleswig-Holsteinisches VG, Beschluss vom 25.03.2020, 1 B 30/20, zitiert nach juris.
  • VG Schleswig, 27.03.2020 - 1 B 31/20

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen auf Grund der Corona-Pandemie untersagter Anreise

    Hiergegen bestehen angesichts der Unvorhersehbarkeit der Folgen des vorliegenden Pandemiefalles auf das deutsche Gesundheitssystem keine grundsätzlichen rechtlichen Bedenken (vgl. zur Anwendbarkeit der auf der Grundlage des § 28 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz - IfSG - erlassenen Rechtsverordnungen und Erlasse: Beschluss der Kammer vom 25. März 2020 - 1 B 30/20 -, juris).
  • VG Schleswig, 01.04.2020 - 1 B 34/20

    Beschränkung des Zugangs zu der Insel Fehmarn - Eilantrag erfolglos

    Die Kammer verweist im Übrigen zur Vollziehbarkeit und Rechtmäßigkeit von Beschränkungen der Anreise nach Schleswig-Holstein auf ihre Beschlüsse vom 25. März 2020 - 1 B 30/20 -, Rn. 1, juris, und vom 27. März 2020 - 1 B 31/20 -, Rn. 2, juris).
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Rechtsprechung
   BVerwG, 08.09.2020 - 1 B 30.20   

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https://dejure.org/2020,46265
BVerwG, 08.09.2020 - 1 B 30.20 (https://dejure.org/2020,46265)
BVerwG, Entscheidung vom 08.09.2020 - 1 B 30.20 (https://dejure.org/2020,46265)
BVerwG, Entscheidung vom 08. September 2020 - 1 B 30.20 (https://dejure.org/2020,46265)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Klärungsbedürftigkeit der Bindungswirkung einer rechtskräftig gewordenen Verpflichtung zur Feststellung des nationalen ausländerrechtlichen Abschiebungsverbotes bei der Prüfung vorrangiger Schutztatbestände

  • rewis.io
  • milo.bamf.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Klärungsbedürftigkeit der Bindungswirkung einer rechtskräftig gewordenen Verpflichtung zur Feststellung des nationalen ausländerrechtlichen Abschiebungsverbotes bei der Prüfung vorrangiger Schutztatbestände

  • datenbank.nwb.de

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (24)

  • BVerwG, 10.05.1994 - 9 C 501.93

    Ausländer - Rechtskraft des Urteils - Anspruch auf Anerkennung - Asylberechtigter

    Auszug aus BVerwG, 08.09.2020 - 1 B 30.20
    Bestimmte rechtliche Vorfragen, die sowohl für den rechtskräftig entschiedenen als auch für den anderen Anspruch von Bedeutung sind, begründen hingegen keine Vorgreiflichkeit in diesem Sinne (BVerwG, Urteil vom 10. Mai 1994 - 9 C 501.93 - BVerwGE 96, 24 m.w.N.).

    Damit werden kraft gesetzlicher Anordnung zwei Rechtsschutzziele in einem Antrag gebündelt (BVerwG, Urteil vom 10. Mai 1994 - 9 C 501.93 - BVerwGE 96, 24 ).

    Die Beschwerde rügt im Zusammenhang mit den als klärungsbedürftig angesehenen Fragen zugleich eine Abweichung von der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, wonach bei der Prüfung vorrangiger Schutzansprüche dem Umstand keine Bindungswirkung zukomme, dass die Voraussetzungen für einen nachrangigen Schutzanspruch rechtskräftig bejaht seien, und verweist in diesem Zusammenhang auf die Rechtsprechung zum Verhältnis der Flüchtlingseigenschaft zur Asylberechtigung nach Art. 16a GG (BVerwG, Urteile vom 23. Januar 1998 - 9 C 30.97 - juris, vom 2. September 1997 - 9 C 5.97 - BVerwGE 105, 194 und vom 10. Mai 1994 - 9 C 501.93 - BVerwGE 96, 24).

  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus BVerwG, 08.09.2020 - 1 B 30.20
    Die Beschwerde muss daher erläutern, dass und inwiefern die Revisionsentscheidung zur Klärung einer bisher revisionsgerichtlich nicht beantworteten fallübergreifenden Rechtsfrage des revisiblen Rechts führen kann (stRspr, vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 14).

    Das Aufzeigen einer fehlerhaften oder unterbliebenen Anwendung der Rechtssätze, die das betreffende Gericht in seiner Rechtsprechung aufgestellt hat, genügt den Zulässigkeitsanforderungen nicht (stRspr, vgl. z.B. BVerwG, Beschluss vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 14).

  • BVerwG, 02.09.1997 - 9 C 5.97

    Kein Asyl bei Durchqueren eines sicheren Drittstaates in einem verschlossenen und

    Auszug aus BVerwG, 08.09.2020 - 1 B 30.20
    Die Beschwerde rügt im Zusammenhang mit den als klärungsbedürftig angesehenen Fragen zugleich eine Abweichung von der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, wonach bei der Prüfung vorrangiger Schutzansprüche dem Umstand keine Bindungswirkung zukomme, dass die Voraussetzungen für einen nachrangigen Schutzanspruch rechtskräftig bejaht seien, und verweist in diesem Zusammenhang auf die Rechtsprechung zum Verhältnis der Flüchtlingseigenschaft zur Asylberechtigung nach Art. 16a GG (BVerwG, Urteile vom 23. Januar 1998 - 9 C 30.97 - juris, vom 2. September 1997 - 9 C 5.97 - BVerwGE 105, 194 und vom 10. Mai 1994 - 9 C 501.93 - BVerwGE 96, 24).
  • BVerwG, 25.01.2005 - 9 B 38.04

    Planfeststellung; Lärmschutz; Verkehrslärm; Schienenbonus; Erschütterungen;

    Auszug aus BVerwG, 08.09.2020 - 1 B 30.20
    Soweit die Beschwerde rügt, das Berufungsgericht habe sich hinsichtlich der Gefährdung der Kläger in Bulgarien entgegen § 108 Abs. 1 VwGO keine eigene Überzeugung gebildet, sondern ohne weitere eigene Prüfung das Ergebnis der Vorinstanz als bindend angesehen, vermag dies schon deshalb keinen Verfahrensfehler zu begründen, weil bei der Prüfung, ob dem Berufungsgericht ein Verfahrensfehler unterlaufen ist, von dessen materiell-rechtlicher Rechtsauffassung (iudex a quo) auszugehen ist, auch wenn diese verfehlt sein sollte (stRspr, BVerwG, Urteil vom 14. Januar 1998 - 11 C 11.96 - BVerwGE 106, 115 und Beschluss vom 25. Januar 2005 - 9 B 38.04 - NVwZ 2005, 447 ).
  • BVerwG, 07.09.2010 - 10 C 11.09

    Feststellung eines Abschiebungsverbots; Beweiserleichterung des Art. 4 Abs. 4 der

    Auszug aus BVerwG, 08.09.2020 - 1 B 30.20
    Vielmehr müsse sich das Gericht auch insoweit (stets) eine eigene tatrichterliche Überzeugung gemäß § 108 Abs. 1 VwGO bilden, auch wenn dies nicht ausschließe, dass es sich (danach) die Feststellungen aus dem anderen Verfahren nach entsprechender Prüfung zu eigen machen könne (BVerwG, Urteil vom 7. September 2010 - 10 C 11.09 - Buchholz 451.902 Europ. Ausl.- u. Asylrecht Nr. 42 unter Verweis auf BVerwG, Urteil vom 27. April 2010 - 10 C 4.09 - BVerwGE 136, 360).
  • BVerwG, 27.04.2010 - 10 C 4.09

    Abschiebungsschutz; Abschiebungsverbot; Widerrufsverfahren; subsidiärer Schutz;

    Auszug aus BVerwG, 08.09.2020 - 1 B 30.20
    Vielmehr müsse sich das Gericht auch insoweit (stets) eine eigene tatrichterliche Überzeugung gemäß § 108 Abs. 1 VwGO bilden, auch wenn dies nicht ausschließe, dass es sich (danach) die Feststellungen aus dem anderen Verfahren nach entsprechender Prüfung zu eigen machen könne (BVerwG, Urteil vom 7. September 2010 - 10 C 11.09 - Buchholz 451.902 Europ. Ausl.- u. Asylrecht Nr. 42 unter Verweis auf BVerwG, Urteil vom 27. April 2010 - 10 C 4.09 - BVerwGE 136, 360).
  • BVerwG, 12.03.1999 - 4 B 112.98

    Mündliche Verhandlung, Beweisaufnahme, Entscheidung ohne mündliche Verhandlung;

    Auszug aus BVerwG, 08.09.2020 - 1 B 30.20
    Das Revisionsgericht kann die Entscheidung für die Durchführung des vereinfachten Berufungsverfahrens nur darauf überprüfen, ob das Oberverwaltungsgericht von seinem Ermessen fehlerfrei Gebrauch gemacht hat (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 12. März 1999 - 4 B 112.98 - Buchholz 310 § 130a VwGO Nr. 35 S. 5 m.w.N. und vom 25. September 2003 - 4 B 68.03 - Buchholz 140 Art. 6 MRK Nr. 9 S. 16).
  • BVerwG, 10.07.2019 - 1 B 57.19

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe; Klärungsbedürftigkeit der Entscheidung des

    Auszug aus BVerwG, 08.09.2020 - 1 B 30.20
    Ein Absehen von einer mündlichen Verhandlung ist seitens des Revisionsgerichts nur zu beanstanden, wenn es auf sachfremden Erwägungen oder einer groben Fehleinschätzung des Berufungsgerichts beruht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 3. Februar 1999 - 4 B 4.99 - Buchholz 310 § 130a VwGO Nr. 33 S. 2 m.w.N.) oder wenn im konkreten Fall Art. 6 EMRK beziehungsweise Art. 47 GRC die Durchführung einer mündlichen Verhandlung gebieten (BVerwG, Beschluss vom 10. Juli 2019 - 1 B 57.19 - juris Rn. 6).
  • BVerwG, 23.01.1998 - 9 C 30.97

    Anerkennung als Asylberechtigter - Asylantrag eines jugoslawischen

    Auszug aus BVerwG, 08.09.2020 - 1 B 30.20
    Die Beschwerde rügt im Zusammenhang mit den als klärungsbedürftig angesehenen Fragen zugleich eine Abweichung von der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, wonach bei der Prüfung vorrangiger Schutzansprüche dem Umstand keine Bindungswirkung zukomme, dass die Voraussetzungen für einen nachrangigen Schutzanspruch rechtskräftig bejaht seien, und verweist in diesem Zusammenhang auf die Rechtsprechung zum Verhältnis der Flüchtlingseigenschaft zur Asylberechtigung nach Art. 16a GG (BVerwG, Urteile vom 23. Januar 1998 - 9 C 30.97 - juris, vom 2. September 1997 - 9 C 5.97 - BVerwGE 105, 194 und vom 10. Mai 1994 - 9 C 501.93 - BVerwGE 96, 24).
  • BVerwG, 14.01.1998 - 11 C 11.96

    Bundesverwaltungsgericht bestätigt die Aufhebung der neuen Ersten Teilgenehmigung

    Auszug aus BVerwG, 08.09.2020 - 1 B 30.20
    Soweit die Beschwerde rügt, das Berufungsgericht habe sich hinsichtlich der Gefährdung der Kläger in Bulgarien entgegen § 108 Abs. 1 VwGO keine eigene Überzeugung gebildet, sondern ohne weitere eigene Prüfung das Ergebnis der Vorinstanz als bindend angesehen, vermag dies schon deshalb keinen Verfahrensfehler zu begründen, weil bei der Prüfung, ob dem Berufungsgericht ein Verfahrensfehler unterlaufen ist, von dessen materiell-rechtlicher Rechtsauffassung (iudex a quo) auszugehen ist, auch wenn diese verfehlt sein sollte (stRspr, BVerwG, Urteil vom 14. Januar 1998 - 11 C 11.96 - BVerwGE 106, 115 und Beschluss vom 25. Januar 2005 - 9 B 38.04 - NVwZ 2005, 447 ).
  • BVerwG, 20.01.1998 - 3 B 1.98

    Einstimmigkeit bei Entscheidung über die Unbegründetheit einer Berufung -

  • BVerwG, 25.09.2003 - 4 B 68.03

    Mündliche Verhandlung; Berufungsinstanz; Berufungsverfahren; begründete Berufung.

  • BVerwG, 03.02.1999 - 4 B 4.99
  • EuGH, 19.03.2019 - C-163/17

    Jawo - Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit und des

  • BVerwG, 11.11.2011 - 5 B 45.11
  • EuGH, 19.03.2019 - C-297/17

    Ibrahim - Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit und

  • BVerwG, 21.04.2020 - 1 C 4.19

    Abschiebungsandrohung; Abschiebungsanordnung; Asylantrag; Bulgarien; Drittstaat;

  • BVerfG, 14.05.1996 - 2 BvR 1938/93

    Sichere Drittstaaten

  • BGH, 01.12.1993 - VIII ZR 41/93

    Voraussetzungen eines Ausgleichsanspruchs des Vertragshändlers; Überlassung des

  • BVerwG, 08.06.2006 - 6 B 22.06

    Universaldienstleistung; Teilnehmerverzeichnis; von "anderen Unternehmen"

  • EuGH, 13.11.2019 - C-540/17

    Hamed - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 99 der Verfahrensordnung des

  • BVerwG, 01.04.2014 - 1 B 1.14

    Aufenthaltsrecht eines Kindes bei Aufenthalt aus humanitären Gründen der Eltern;

  • BVerwG, 25.07.2017 - 1 B 117.17

    Erhöhter Ausweisungsschutz für ARB-Berechtigte

  • BVerwG, 23.09.2010 - 7 C 20.09

    Netzteil; Tischnetzteil; Steckernetzteil; Elektrogerät; Übertragung von

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Rechtsprechung
   OVG Saarland, 22.04.2020 - 1 B 20/20.NC, 1 B 21/20.NC, 1 B 22/20.NC, 1 B 23/20.NC, 1 B 24/20.NC   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,8216
OVG Saarland, 22.04.2020 - 1 B 20/20.NC, 1 B 21/20.NC, 1 B 22/20.NC, 1 B 23/20.NC, 1 B 24/20.NC (https://dejure.org/2020,8216)
OVG Saarland, Entscheidung vom 22.04.2020 - 1 B 20/20.NC, 1 B 21/20.NC, 1 B 22/20.NC, 1 B 23/20.NC, 1 B 24/20.NC (https://dejure.org/2020,8216)
OVG Saarland, Entscheidung vom 22. April 2020 - 1 B 20/20.NC, 1 B 21/20.NC, 1 B 22/20.NC, 1 B 23/20.NC, 1 B 24/20.NC (https://dejure.org/2020,8216)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de

    Aufnahmekapazität; Berechnung; Berechnungsformel; Curricularanteil; Curriculareigenanteil; Curricularnormwert; Deputat; Dienstleistungsexport; dienstrechtlich; Hochschule; Kapazitätsberechnung; Lehre; Lehrpersonal; Lehrveranstaltungsstunde; Mindestzahl; Reduzierung; ...

  • rechtsportal.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 29.05.1973 - 1 BvR 424/71

    Hochschul-Urteil

    Auszug aus OVG Saarland, 22.04.2020 - 1 B 20/20
    Zu diesen Angelegenheiten zählen unter anderem das Aufstellen von Lehrprogrammen und die Planung des Lehrangebotes, die Koordinierung der wissenschaftlichen Arbeit, also das Abstimmen der Forschungsvorhaben und der Lehrangebote aufeinander, die Harmonisierung der Lehraufgaben mit den Forschungsvorhaben, ferner die organisatorische Betreuung und Sicherung der Durchführung von Forschungsvorhaben und Lehrveranstaltungen.(BVerfG, Urteil vom 29.5.1973 - 1 BvR 424/71 u.a. -, juris Rdnr. 115) Die Hochschulen können daher für ihren Hochschulbetrieb und den jeweiligen Studiengang einen auf die konkrete Hochschulwirklichkeit zugeschnittenen Studienplan erstellen und die Einzelheiten der Ausbildung regeln.

    Damit solle der Lehrfreiheit, zu der nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts unter anderem das Aufstellen von Lehrprogrammen und die Planung des Lehrangebots gehörten, Rechnung getragen werden.(BVerwG, Beschluss vom 18.9.1981 - 7 N 1/79 -, juris Rdnrn. 71 f. unter Wiedergabe der Darlegungen des Bundesverfassungsgerichts zu den verfassungsrechtlich geschützten wissenschaftsrelevanten Angelegenheiten, BVerfG, Urteil vom 29.5.1973, a.a.O.).

  • BVerfG, 08.02.1984 - 1 BvR 580/83

    Hochschule Hannover

    Auszug aus OVG Saarland, 22.04.2020 - 1 B 20/20
    Nach der ständigen Senatsrechtsprechung und der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts(BVerfG, Beschluss vom 8.2.1984 - 1 BvR 580/83 -, juris) sowie des Bundesverwaltungsgerichts(BVerwG, Urteil vom 13.12.1984 - 7 C 3/83 -, juris) sei es kapazitätsrechtlich nicht geboten, die tatsächliche Vorlesungsdauer taggenau jeweils für die betreffende Hochschule und das Bezugssemester zu ermitteln, denn die Kapazitätsverordnung beruhe auf einem abstrakten und pauschalierten Berechnungsmodell, nach dem typisierende Durchschnittsbetrachtungen zugrunde gelegt würden, was dem Kapazitätserschöpfungsgebot genüge.

    In der Regel wirke sie sich zulassungsfreundlich aus, da bei der Kapazitätsberechnung unberücksichtigt bleibe, ob eine Stelle nicht oder unterbesetzt ist.(BVerfG, Beschluss vom 8.2.2984 - 1 BvR 580/83 u.a. -, juris Rdnr. 73).

  • VGH Baden-Württemberg, 17.01.2012 - NC 9 S 2775/10

    Studienzulassung Humanmedizin; Kapazitätsberechnung

    Auszug aus OVG Saarland, 22.04.2020 - 1 B 20/20
    Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg(VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 17.1.2012 - NC 9 S 2775/10 -, Rdnrn. 23 ff.) hat 2012 zu einer ähnlich gelagerten Fallgestaltung die Forderung zurückgewiesen, den Curriculareigenanteil nicht auf der Grundlage von 14 Vorlesungswochen, sondern entsprechend den tatsächlichen Verhältnissen an der Universität Ulm im Studienjahr 2010/2011 ausgehend von 14, 5 Vorlesungswochen zu berechnen.

    Damit teilt der Senat die bereits referierte Rechtsauffassung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg(VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 17.1.2012, a.a.O.).

  • OVG Saarland, 01.08.2007 - 3 B 53/07

    Vorläufige Zulassung zum Studium der Humanmedizin im 1. Fachsemester an der

    Auszug aus OVG Saarland, 22.04.2020 - 1 B 20/20
    Der Hessische Verwaltungsgerichtshof(HessVGH, Beschluss vom 2.4.2007 - 8 FM 5204/06 W (1) -, juris Rdnr. 8) und der 3. Senat des erkennenden Gerichts(OVG des Saarlandes, Beschluss vom 1.8.2007 - 3 B 53/07.NC u.a. -, juris Rdnrn. 108 ff.) sind dem nicht gefolgt.

    Hierfür streitet im Übrigen bereits, dass die Anlage 1 zur Approbationsordnung für Ärzte vom 27.6.2002 die Gesamtstundenzahl für Praktika, Kurse und Seminare auf mindestens 630 Stunden festsetzt, den Hochschulen also Spielraum nach oben gibt.(OVG des Saarlandes, Beschluss vom 1.8.2007, a.a.O.) Zudem hilft dies zu vermeiden, dass Unterrichtsausfall wegen Feiertagen, Erkrankungen von Lehrkräften und Studierenden sowie aufgrund sonstiger Hindernisse anderer Art ein zuverlässiges Erreichen der Mindeststundenzahl gefährden könnte.(HessVGH, Beschluss vom 10.8.1992, a.a.O.).

  • OVG Saarland, 02.08.2005 - 3 Y 12/05

    Streitwertfestsetzung im Hochschulzulassungsstreit bei Anträgen auf Zulassung

    Auszug aus OVG Saarland, 22.04.2020 - 1 B 20/20
    Die Streitwertfestsetzung erfolgt in Anwendung der §§ 63 Abs. 2, 47 Abs. 1, 52 Abs. 1 und 53 Abs. 2 Nr. 1 GKG und der ständigen Rechtsprechung des Gerichts.(OVG des Saarlandes, Beschluss vom 2.8.2005 - 3 Y 12/05 -, juris) Da erstinstanzlich jeweils die Beteiligung an einem Losverfahren beantragt war, vermag sich die Annahme der Antragsteller, im Beschwerdeverfahren eine für sie alle ausreichende Anzahl verdeckter Studienplätze aufgetan zu haben, nicht streitwerterhöhend auszuwirken.
  • BVerwG, 13.12.1984 - 7 C 3.83

    Kapazitätsberechnung - Zahnmedizin - Kapazitätserschöpfungsgebot - Herabsetzung

    Auszug aus OVG Saarland, 22.04.2020 - 1 B 20/20
    Nach der ständigen Senatsrechtsprechung und der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts(BVerfG, Beschluss vom 8.2.1984 - 1 BvR 580/83 -, juris) sowie des Bundesverwaltungsgerichts(BVerwG, Urteil vom 13.12.1984 - 7 C 3/83 -, juris) sei es kapazitätsrechtlich nicht geboten, die tatsächliche Vorlesungsdauer taggenau jeweils für die betreffende Hochschule und das Bezugssemester zu ermitteln, denn die Kapazitätsverordnung beruhe auf einem abstrakten und pauschalierten Berechnungsmodell, nach dem typisierende Durchschnittsbetrachtungen zugrunde gelegt würden, was dem Kapazitätserschöpfungsgebot genüge.
  • VGH Baden-Württemberg, 14.12.1992 - NC 9 S 26/92

    Zur Ermittlung der Aufnahmekapazität und Festsetzung der Zulassungszahlen im

    Auszug aus OVG Saarland, 22.04.2020 - 1 B 20/20
    Der Hessische Verwaltungsgerichtshof(HessVGH, Beschluss vom 10.8.1992 - Fa 11 G 117/91 T -, juris Rdnr. 12) und der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg(VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 14.12.1992 - NC 9 S 26/92 -, juris Rdnr. 9) hielt der begehrten Kürzung 1992 entgegen, diese wäre allenfalls gerechtfertigt, wenn es sich bei der Gesamtstundenzahl um eine Höchstzahl handeln würde, indes sei diese Stundenzahl als Mindeststundenzahl vorgegeben.
  • VGH Hessen, 02.04.2007 - 8 FM 5204/06

    Zulassung zum 1. Fachsemester im Studiengang Medizin zum Wintersemester 2006/2007

    Auszug aus OVG Saarland, 22.04.2020 - 1 B 20/20
    Der Hessische Verwaltungsgerichtshof(HessVGH, Beschluss vom 2.4.2007 - 8 FM 5204/06 W (1) -, juris Rdnr. 8) und der 3. Senat des erkennenden Gerichts(OVG des Saarlandes, Beschluss vom 1.8.2007 - 3 B 53/07.NC u.a. -, juris Rdnrn. 108 ff.) sind dem nicht gefolgt.
  • OVG Saarland, 17.05.2017 - 1 B 338/17

    Zulassung zum 1. Fachsemester Humanmedizin (WS 2016/2017); Kapazitätsberechnung;

    Auszug aus OVG Saarland, 22.04.2020 - 1 B 20/20
    Insbesondere haben die Antragsteller mit Blick darauf, dass über das Bestehen eines Zulassungsanspruchs unter Zuerkennung von prozessualem Bestandsschutz nach der Sach- und Rechtslage des Bewerbungssemesters zu entscheiden ist(vgl. z.B. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 17.5.2017 - 1 B 338/17.NC u.a. -, juris Rdnr. 4 m.w.N.), ein rechtlich schützenswertes Interesse daran, dass über ihr Rechtsmittel entschieden wird, obwohl das Wintersemester 2019/2020, für das sie ihre vorläufige Zulassung zum Medizinstudium begehren, inzwischen abgeschlossen ist.
  • BVerfG, 03.06.1980 - 1 BvR 967/78

    Regellehrverpflichtungen, Rechtsgrundlage, KMK-Vereinbarung über

    Auszug aus OVG Saarland, 22.04.2020 - 1 B 20/20
    Im Unterschied zu anderen denkbaren Berechnungsmethoden hat dieses Stellenkonzept aus der Sicht der Hochschulen und des Lehrpersonals den Vorteil, dass es eine für sie unerwünschte Einzelreglementierung der Lehrverpflichtungen erübrigt.(BVerfG, Beschluss vom 3.6.1980 - 1 BvR 967/78 u.a. -, juris Rdnrn. 48 f.) In einer späteren Entscheidung hat das Bundesverfassungsgericht bekräftigt, dass bei der Ermittlung des Lehrangebots nicht von der tatsächlichen Zahl der Lehrpersonen und ihren jeweiligen individuellen Lehrverpflichtungen auszugehen sei, sondern von der Zahl der Personalstellen und der auf diese Stellen entfallenden (im Einzelfall möglicherweise zu vermindernden) Regellehrverpflichtungen.
  • VerfGH Saarland, 10.03.2021 - Lv 14/20

    Verfassungsbeschwerde gegen eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts des

    Die Verfassungsbeschwerde richtet sich gegen die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes vom 22.04.2020 - 1 B 20/20.NC -, mit der (unter anderem) den Beschwerdeführern die dort begehrte vorläufige Zulassung zum Studium der Humanmedizin zum Wintersemester 2019/2020 im 1. Fachsemester, beschränkt auf den vorklinischen Ausbildungsabschnitt, versagt worden ist.

    unter Aufhebung des Beschlusses des OVG Saarlouis vom 22.4.2020 - 1 B 20/20 u.a. - die Universität des Saarlandes zu verpflichten, den jeweiligen Beschwerdeführer/die jeweilige Beschwerdeführerin zum Studium der Humanmedizin, 1. Fachsemester, beschränkt auf den vorklinischen Ausbildungsabschnitt, gemäß der Sach- und Rechtslage des Wintersemesters 2019/2020 vorläufig zuzulassen,.

  • VG Düsseldorf, 10.06.2022 - 15 Nc 4/22
    Zum Spielraum der Hochschulen zur Ausgestaltung des Lehrbetriebs auf der Basis der Vorgaben der ÄApprO vgl. OVG Saarland, Beschluss vom 22. April 2020 - 1 B 20/20.NC -, juris, Rdnr. 23 ff.
  • VG Köln, 27.04.2021 - 6 K 6530/18
    Selbst bei Zugrundelegung der von der Klägerin geforderten 14, 5 Semesterwochen, was sich aus Sicht der Kammer und der überwiegenden Rechtsprechung vgl. OVG NRW, Beschluss vom 4. Juni 2020 - 13 B 454/20 -, n.v.; Oberverwaltungsgericht des Saarlandes, Beschluss vom 22. April 2020 - 1 B 20/20.NC -, juris; Bay. VGH, Beschluss vom 20. April 2020 - 7 CE 20.10022 -, juris; Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 16. April 2020 - 2 B 56/20.NC -, juris; Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 17. Januar 2012 - Nc 9 S 2775/20 -, juris; Verwaltungsgericht Münster, Beschluss vom 17. Juni 2020 - 9 Nc 12/20 -, juris, schon nicht aufdrängt, würde die Vergleichsberechnung nach § 8 Abs. 6 Tabelle 1 StO zu einem höheren als dem von der Beklagten angesetzten Curriculareigenanteil, nämlich von 1, 63, führen:.
  • VG Münster, 17.06.2020 - 9 Nc 12/20
    vgl. in diesem Zusammenhang weiter ausführlich (jeweils m. w. N.): OVG Saarland, Beschluss vom 22. April 2020 - 1 B 20/20.NC u.a. -, juris, Rn. 8 ff.; OVG Sachsen, Beschluss vom 16. April 2020 - 2 B 56/20.NC -, juris, Rn. 4 ff.; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 17. Januar 2012 - NC 9 S 2775/10 -, juris, Rn. 23 ff.
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