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   OVG Nordrhein-Westfalen, 11.05.2005 - 1 B 301/05   

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https://dejure.org/2005,1839
OVG Nordrhein-Westfalen, 11.05.2005 - 1 B 301/05 (https://dejure.org/2005,1839)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 11.05.2005 - 1 B 301/05 (https://dejure.org/2005,1839)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 11. Mai 2005 - 1 B 301/05 (https://dejure.org/2005,1839)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Eignung zur Wahrnehmung eines Beförderungsdienstpostens; Auswirkungen staatsanwaltschaftlicher Ermittlungen auf die Eignung zu einer Tätigkeit; Voraussetzungen der Annahme einer Voreingenommenheit des Beurteilers bei einer Anlassbeurteilung; Bedeutung des ...

Verfahrensgang

  • VG Düsseldorf - 2 L 3685/04
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.05.2005 - 1 B 301/05
 
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Wird zitiert von ... (76)Neu Zitiert selbst (6)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.12.2003 - 1 B 2117/03

    Einstweilige Anordnung zur Sicherung eines Bewerbungsverfahrensanspruchs;

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 11.05.2005 - 1 B 301/05
    etwa OVG NRW Beschluss vom 16.12.2003 - 1 B 2117/03 -, ZBR 2004, 277 = NVwZ-RR 2004, 236 = NWVBl. 2004, 258, m.w.N.

    Abgesehen davon bleibt darauf hinzuweisen, dass der Beschluss des Senats vom 16.12.2003 - 1 B 2117/03 - (a.a.O.) zur Frage der Begrenzung des grundsätzlich weiten Organisationsermessens des Dienstherrn bei der näheren Bestimmung des Anforderungsprofils für einen Beförderungsdienstposten allein dahin zu verstehen sind, dass die Festlegungen im Anforderungsprofil nicht die Konsequenz haben dürfen, dass die Grundsätze der Bestenauslese grundlegend unterlaufen werden.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.02.2005 - 6 B 1946/04

    Umsetzung und Einleitung disziplinarischer Vorermittlungen ; Einweisung in eine

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 11.05.2005 - 1 B 301/05
    Ist der Verdacht bei objektiver Würdigung des bekannten Sachverhalts offensichtlich unbegründet, vgl. dazu auch OVG NRW, Beschluss vom 21.2.2005 - 6 B 1946/04 -, DÖD 2005, 61, m.w.N., so kann das betreffende Verfahren ersichtlich nicht als tragfähiger Grund dafür herhalten, von der Beförderung eines Bewerbers (zunächst) abzusehen und ihn in dem betreffenden Beförderungsauswahlverfahren nicht weiter zu berücksichtigen.
  • BVerfG, 24.09.2002 - 2 BvR 857/02

    Zu den Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs im

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 11.05.2005 - 1 B 301/05
    BVerfG, Kammerbeschluss vom 24.9.2002 - 2 BvR 857/02 -, ZBR 2002, 427.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.11.1998 - 12 B 2446/98

    Amt eines politischen Beamten; Ministerialdirektor; Besetzung einer Planstelle;

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 11.05.2005 - 1 B 301/05
    insoweit zur Fallkonstellation der Besetzung der Planstelle eines politischen Beamten: OVG NRW, Beschluss vom 20.11.1998 - 12 B 2446/98 -, Juris.
  • BVerwG, 23.04.1998 - 2 C 16.97

    Befangenheit, tatsächliche - eines Beurteilers; Beurteilung, tatsächliche

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 11.05.2005 - 1 B 301/05
    zum Ganzen: BVerwG, Urteil vom 23.4.1998 - 2 C 16.97 -, BVerwGE 106, 318 = DVBl. 1998, 1076 = NVwZ 1998, 1302 = DÖD 1998, 282 = ZBR 2000, 417.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.08.2004 - 6 B 1158/04

    Konkurrentenklage eines Beamten bezüglich einer Beförderungsstelle; Abweichen der

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 11.05.2005 - 1 B 301/05
    Ist der Verdacht bei objektiver Würdigung des bekannten Sachverhalts offensichtlich unbegründet, vgl. dazu auch OVG NRW, Beschluss vom 21.2.2005 - 6 B 1946/04 -, DÖD 2005, 61, m.w.N., so kann das betreffende Verfahren ersichtlich nicht als tragfähiger Grund dafür herhalten, von der Beförderung eines Bewerbers (zunächst) abzusehen und ihn in dem betreffenden Beförderungsauswahlverfahren nicht weiter zu berücksichtigen.
  • VGH Baden-Württemberg, 27.10.2015 - 4 S 1733/15

    Überprüfung der der Auswahlentscheidung zugrundeliegenden Beurteilung im

    Entgegen der Auffassung des Verwaltungsgerichts ist die Möglichkeit eines Erfolgs der Bewerbung allerdings nicht allein dann zu verneinen, wenn einer Beförderung des Antragstellers zwingende rechtliche Gründe entgegenstehen (vgl. hierzu OVG Berlin, Beschluss vom 15.01.2004 - 4 S 77.03 -, Juris; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 11.05.2005 - 1 B 301/05 -, Juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.05.2006 - 1 B 41/06

    Untersagung der Besetzung einer Justizhauptsekretärstelle; Auswahl

    vgl. insbesondere zu Letzterem auch BVerfG, Kammerbeschluss vom 24. September 2002, a.a.O.; Senatsbeschluss vom 11. Mai 2005 - 1 B 301/05 -, S. 7 des amtlichen Umdrucks.
  • VG Köln, 06.11.2017 - 23 L 3025/17
    Denn ein hinreichendes Bild für die Einschätzung der mit Blick auf eine Auswahlentscheidung beurteilungsrelevanter Merkmale kann sich in einem Falle schnell, in einem anderen Fall erst nach umfangreichen Ermittlungen ergeben,               vgl. OVG NRW, Beschluss vom 11. Mai 2005 - 1 B 301/05 -, juris.

    Die Antragstellerin hat zudem nicht aufgezeigt, weshalb die zeitlich vor dem Beurteilungszeitraum liegende Durchführung von Renovierungsarbeiten in den Jahren 2009 und 2010 im Kern ein bis heute fortdauerndes (Gesamt-)Verhalten kennzeichnet, das für das Anforderungsprofil der aktuell zu besetzenden Stelle von besonderer Bedeutung ist,               vgl. OVG NRW, Beschluss vom 11. Mai 2005 - 1 B 301/05 -, juris.

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