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   BVerwG, 05.02.2003 - 1 B 31.03   

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BVerwG, 05.02.2003 - 1 B 31.03 (https://dejure.org/2003,7741)
BVerwG, Entscheidung vom 05.02.2003 - 1 B 31.03 (https://dejure.org/2003,7741)
BVerwG, Entscheidung vom 05. Februar 2003 - 1 B 31.03 (https://dejure.org/2003,7741)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com
  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Gesetzliche Fristen zur Erhebung und Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde mit dem Erfordernis der eigenhändigen Unterschrift des Prozessbevollmächtigten; Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache bei Vorlage einer bestimmten klärungsfähigen und klärungsbedürftigen ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (30)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 24.03.1997 - 2 BvR 1024/95

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde eines sechzehnjährigen kurdischen

    Auszug aus BVerwG, 05.02.2003 - 1 B 31.03
    2 Weder die mit der Beschwerde geltend gemachte grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) noch die behauptete Abweichung (§ 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO) der Berufungsentscheidung von einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (vom 24. März 1997 2 BvR 1024/95 ) ist in einer den Anforderungen des § 133 Abs. 3 Satz 3 genügenden Weise dargelegt.

    5 Die Divergenzrüge ist schon deshalb nicht ordnungsgemäß erhoben, weil die Behauptung nicht zutrifft, das Bundesverfassungsgericht habe in dem zitierten Beschluss vom 24. März 1997 a.a.O. "festgestellt, dass bei einer Prüfung des § 53 Abs. 6 AuslG auch der Frage nachzugehen ist, ob der Asylsuchende bei einer Abschiebung seinen Lebensunterhalt ohne fremde Hilfe bestreiten könne".

  • GemSOGB, 05.04.2000 - GmS-OGB 1/98

    Wahrung der Schriftform bei Übermittlung bestimmender Schriftsätze mit

    Auszug aus BVerwG, 05.02.2003 - 1 B 31.03
    Aus der Entscheidung des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes (vom 5. April 2000 GmS OGB 1/98 BGHZ 144, 160; vgl. auch BVerfG Kammer Beschluss vom 4. Juli 2002 2 BvR 2168/00 NJW 2002, 3534) zur Zulässigkeit des elektronisch übermittelten Computerfax lässt sich nichts zugunsten der vom Prozessbevollmächtigten des Klägers gewählten Verfahrensweise herleiten.
  • BFH, 10.07.2002 - VII B 6/02

    Eigenhändige Unterschrift

    Auszug aus BVerwG, 05.02.2003 - 1 B 31.03
    Wird ein bestimmender Schriftsatz nicht auf elektronischem Wege, sondern herkömmlicherweise wie hier mittels Telefax und/oder mit Briefpost übermittelt, müssen die übermittelte Telekopie und/oder der per Post aufgegebene Originalschriftsatz die Unterschrift des Rechtsanwalts tragen (ebenso BFH, Beschluss vom 10. Juli 2002 VII B 6/02 BFH/NV 2002, 1597).
  • BVerfG, 04.07.2002 - 2 BvR 2168/00

    Zum Schriftformerfordernis bei der Einlegung eines Einspruchs gegen einen

    Auszug aus BVerwG, 05.02.2003 - 1 B 31.03
    Aus der Entscheidung des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes (vom 5. April 2000 GmS OGB 1/98 BGHZ 144, 160; vgl. auch BVerfG Kammer Beschluss vom 4. Juli 2002 2 BvR 2168/00 NJW 2002, 3534) zur Zulässigkeit des elektronisch übermittelten Computerfax lässt sich nichts zugunsten der vom Prozessbevollmächtigten des Klägers gewählten Verfahrensweise herleiten.
  • BVerwG, 19.12.2001 - 3 B 33.01

    Voraussetzungen der Nichtzulassungsbeschwerde - Vorliegen eines Verfahrensmangels

    Auszug aus BVerwG, 05.02.2003 - 1 B 31.03
    Ausnahmsweise kann zwar auch ein nicht eigenhändig unterschriebener bestimmender Schriftsatz beachtlich sein, wenn sich aus anderen Anhaltspunkten eine der Unterschrift vergleichbare Gewähr für die Urheberschaft und den Willen, das Schreiben in den Rechtsverkehr zu geben, ergibt (vgl. zuletzt etwa Beschluss vom 19. Dezember 2001 BVerwG 3 B 33.01 und Beschluss vom 27. Januar 2003 BVerwG 1 B 92.02 m.w.N.).
  • BVerwG, 27.01.2003 - 1 B 92.02

    Nichtzulassungsbeschwerde; Schriftform; Begründungsschrift; Unterschrift,

    Auszug aus BVerwG, 05.02.2003 - 1 B 31.03
    Ausnahmsweise kann zwar auch ein nicht eigenhändig unterschriebener bestimmender Schriftsatz beachtlich sein, wenn sich aus anderen Anhaltspunkten eine der Unterschrift vergleichbare Gewähr für die Urheberschaft und den Willen, das Schreiben in den Rechtsverkehr zu geben, ergibt (vgl. zuletzt etwa Beschluss vom 19. Dezember 2001 BVerwG 3 B 33.01 und Beschluss vom 27. Januar 2003 BVerwG 1 B 92.02 m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 08.06.2021 - 4 S 1004/21

    Widerspruchserhebung über das Kundenportal des Landes Baden-Württemberg; Erwerb

    Zwar erfordert die Schriftform nach herkömmlichem Verständnis grundsätzlich eine eigenhändige Unterschrift (vgl. zu § 81 Abs. 1VwGO: BVerwG, Beschluss vom 05.02.2003 - 1 B 31.03 -, Juris Rn. 1 und Urteil vom 06.12.1988 - 9 C 40.87 -, Juris Rn. 6) und den Eingang eines so unterzeichneten Dokuments bei der Behörde.

    Auch im Verwaltungsverfahren kann daher ein nicht eigenhändig unterschriebener Schriftsatz beachtlich sein, wenn sich aus anderen Anhaltspunkten eine der Unterschrift vergleichbare Gewähr für die Urheberschaft und den Willen, das Schreiben in den Rechtsverkehr zu geben, ergibt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 05.02.2003 - 1 B 31.03 -, Juris Rn. 1).

  • BVerwG, 18.05.2010 - 3 C 21.09

    Rechtsmittel; Revision; Rechtsmittelbegründung; Revisionsbegründung; Frist;

    Schriftform verlangt grundsätzlich die eigenhändige Unterschrift des dazu Berechtigten (Urteil vom 6. Dezember 1988 - BVerwG 9 C 40.87 - BVerwGE 81, 32 ; Beschlüsse vom 27. Januar 2003 - BVerwG 1 B 92.02 - und vom 5. Februar 2003 - BVerwG 1 B 31.03 - Buchholz 310 § 81 VwGO Nr. 17 und 16).
  • VG Stuttgart, 13.12.2005 - 11 K 3725/04

    Einbürgerungsanspruch eines IT-Fachmanns aus Äthiopien.

    Nicht erforderlich ist, dass der Aufenthalt mit Willen der Ausländerbehörde auf grundsätzlich unbeschränkte Zeit angelegt ist und sich zu einer voraussichtlich dauernden Niederlassung verfestigt hat (vgl. BVerwG, Urt. v. 18.11.2004 - 1 B 31.03 -).

    "wenn eine Beendigung des Aufenthalts ungewiss ist; nicht erforderlich ist, dass der Aufenthalt mit Willen der Ausländerbehörde auf grundsätzlich unbeschränkte Zeit angelegt ist und sich zu einer voraussichtlich dauernden Niederlassung verfestigt hat (vgl. BVerwG, Urt. v. 18.11.2004 - 1 B 31.03 -, BVerwGE 122, 199 = InfAuslR 2005, 215 = NVwZ 2005, 707).".

    Der Aufenthalt des Klägers war nun nicht mehr "nur vorübergehend, sondern auf unabsehbare Zeit angelegt und eine Beendigung ungewiss" (vgl. BVerwG, Urt. v. 18.11.2004 - 1 B 31.03 -, a.a.O.).

  • VG Karlsruhe, 29.11.2023 - 2 K 1932/23

    Widerspruch; Frist; Form; Qualifizierte elektronische Signatur; Schriftform;

    a) Die Schriftform erfordert nach herkömmlichem Verständnis grundsätzlich eine eigenhändige Unterschrift (vgl. zu § 81 Abs. 1 VwGO: BVerwG, Beschl. v. 05.02.2003 - 1 B 31.03 -, juris Rn. 1; Urt. v. 06.12.1988 - 9 C 40.87 -, juris Rn. 6) und den Eingang eines so unterzeichneten Dokuments bei der Behörde.
  • OVG Thüringen, 28.01.2020 - 3 ZKO 796/19

    Fehlender vertrauenswürdiger Herkunftsnachweis bei Einreichung elektronischer

    Die von der Beklagten in diesem Zusammenhang angeführte Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwG, Beschluss vom 05.02.2003 - 1 B 31.03 - juris), wonach auch ein nicht eigenhändig unterschriebener Schriftsatz beachtlich ist, wenn sich aus anderen Anhaltspunkten eine der Unterschrift vergleichbare Gewähr für die Urheberschaft und den Willen, das Schreiben in den Rechtsverkehr zu geben, ergibt, kann entgegen ihrer Auffassung nicht - auch nicht entsprechend - auf die vorliegend in Rede stehende Übermittlung im Rahmen des elektronischen Rechtsverkehrs übertragen werden.
  • OVG Schleswig-Holstein, 20.12.2019 - 2 MB 20/19

    Datumsvermerk auf dem Umschlag; Unwirksamkeit der Zustellung

    Wird ein bestimmender Schriftsatz nicht auf elektronischem Wege, sondern herkömmlicherweise - wie hier - mittels Telefax übermittelt, müssen die übermittelte Telekopie und/oder der per Post aufgegebene Originalschriftsatz die Unterschrift der den Schriftsatz verantwortenden Person tragen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 5. Februar 2003 - 1 B 31.03 -, Juris Rn. 1; ebenso BFH, Beschluss vom 10. Juli 2002 - VII B 6/02 -, Juris Rn. 8 ff.; wohl abweichend, aber im Ergebnis offengelassen: BFH, Urteil vom 22. Juni 2010 - VIII R 38/08 -, Juris Rn. 33).
  • OVG Sachsen, 11.10.2019 - 12 A 184/18

    Urteilsverkündung; Sitzungstermin; Schließung der mündlichen Verhandlung;

    Erfolgt dies nicht rechtzeitig, ist die Klage durch Prozessurteil als unzulässig abzuweisen (vgl. BVerwG, Beschlüsse v. 5. Februar 2003 - 1 B 31.03 -, juris Rn. 1, und v. 13. Juni 1990 - 9 B 122.90 -, juris Rn. 1; a. A. Peters/Reinke, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Aufl. 2018, § 90 Rn. 10 a. E.: mangels Prozessrechtsverhältnis zum Prozessgegner auch keine Klageabweisung als unzulässig nötig).
  • OVG Bremen, 12.02.2020 - 1 LB 276/19

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Übersendung eines elektronischen

    Die von der Beklagten in diesem Zusammenhang zitierte Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zum Schriftformerfordernis (§ 81 Abs. 1 Satz 1 VwGO ), wonach ausnahmsweise auch ein nicht eigenhändig unterzeichneter bestimmender Schriftsatz beachtlich sein kann, wenn sich aus anderen Anhaltspunkten eine der Unterschrift vergleichbare Gewähr für die Urheberschaft und den Willen, das Schreiben in den Rechtsverkehr zu geben, ergibt (BVerwG, Beschl. v. 05.02.2003 - 1 B 31.03, juris Rn. 1), führt im Rahmen des elektronischen Rechtsverkehrs jedenfalls dann nicht weiter, wenn - wie hier - einem per EGVP übermittelten elektronischen Dokument der gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 4 ERVV nötige Herkunftsnachweis fehlt und damit keine Übermittlung aus einem beBPo vorliegt.
  • OVG Sachsen, 16.12.2019 - 4 A 1158/19

    Signatur; Behördenpostfach, ; Identifizierungsverfahren; Wiedereinsetzung

    7 c) Die von der Beklagten zitierte Rechtsprechung zum Schriftformerfordernis (§ 81 Abs. 1 Satz 1 VwGO), wonach ausnahmsweise auch ein nicht eigenhändig unterzeichneter bestimmender Schriftsatz beachtlich sein kann, wenn sich aus anderen Anhaltspunkten eine der Unterschrift vergleichbare Gewähr für die Urheberschaft und den Willen, das Schreiben in den Rechtsverkehr zu geben, ergibt (BVerwG, Beschl. v. 5. Februar 2003 - 1 B 31.03 -, juris Rn. 1), führt im Rahmen des elektronischen Rechtsverkehrs jedenfalls dann nicht weiter, wenn - wie hier - einem per EGVP übermittelten elektronischen Dokument der gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 4 ERVV nötige Herkunftsnachweis fehlt und damit keine Übermittlung aus einem beBPo vorliegt.
  • OVG Hamburg, 16.11.2017 - 1 Bs 230/17

    Anspruch auf Erteilung einer eheunabhängigen Aufenthaltserlaubnis; Unmöglichkeit

    Ein form- und inhaltsgleicher Schriftsatz, der erst nach Fristablauf in unterschriebener Form bei Gericht eingeht, reicht nicht aus (vgl. BVerwG, Beschl. v. 5.2.2003, 1 B 31.03, Buchholz 310 § 81 VwGO Nr. 16, juris Rn. 1).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.08.2017 - 4 B 960/17

    Beschwerde gegen die Versagung vorläufigen Rechtsschutzes

  • DGH Thüringen, 01.06.2023 - DGH W 1/23

    Weimarer "Maskenrichter" erringt Teilerfolg

  • OVG Sachsen, 21.09.2021 - 3 A 542/20

    Formunwirksamkeit beim Fehlen einer (einfachen) elektronischen Signatur bei

  • OVG Niedersachsen, 31.03.2020 - 9 LA 440/19

    BeBPo; EGVP; elektronisches Dokument; Organisationsverschulden; prozessuale

  • OVG Niedersachsen, 06.05.2020 - 2 LA 722/19

    Ausgangskontrolle; beBPo; EGVP; einfache Signatur; Elektronisches

  • OVG Sachsen, 20.12.2019 - 5 A 1048/19

    Elektronisches Dokument; sicherer Übermittlungsweg; Elektronisches Gerichts- und

  • VGH Bayern, 16.01.2017 - 15 N 13.2283

    Formerfordernis für Einwendungen gegen Bebauungsplan

  • OVG Sachsen-Anhalt, 05.03.2021 - 3 M 224/20

    Unterzeichnung der Beschwerdeschrift - Zuordnung zum Absender; Anordnung der

  • OVG Schleswig-Holstein, 18.12.2019 - 1 LA 72/19

    Fehler bei der elektronischen Einreichung von Schriftstücken; Gewährung von

  • OVG Niedersachsen, 27.04.2020 - 10 LA 228/19

    Besonderes elektronisches Behördenpostfach; EGVP; Wiedereinsetzung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.03.2020 - 9 A 4502/19

    Festsetzung der Verfahrenskosten nach der Einstellung desselben; Entscheidung

  • VGH Hessen, 26.02.2020 - 4 A 2387/19

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Nutzung des besonderen

  • VG Stuttgart, 05.11.2007 - 11 K 4416/07

    Einbürgerungszusicherung für mehrfach geduldeten und eine Niederlassungserlaubnis

  • OVG Sachsen-Anhalt, 16.03.2005 - 2 L 272/02

    Zur Erhaltungspflicht eines Kulturdenkmals

  • BVerwG, 22.06.2004 - 1 B 250.03

    Begründung der Beschwerde innerhalb von zwei Monaten nach Zustellung der

  • VG Stuttgart, 05.11.2008 - 11 K 4416/07

    D (A), Einbürgerung, Ermessenseinbürgerung, Aufenthaltsdauer, gewöhnlicher

  • VGH Hessen, 26.02.2020 - 8 A 2672/19
  • OVG Sachsen, 18.12.2017 - 5 A 955/17

    Berufungszulassungsantrag; Antragsfrist; Schriftformerfordernis; fristwahrendes

  • VG Cottbus, 04.03.2008 - 3 L 258/07

    Erteilung der Fahrerlaubnis bei noch nicht festgestellten Verzicht des

  • VGH Baden-Württemberg, 11.05.2005 - 13 S 536/04

    Bedeutung der im gerichtlichen Verfahren schriftlich gestellten Anträge;

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