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   OVG Berlin-Brandenburg, 08.06.2011 - 1 B 31.08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,2296
OVG Berlin-Brandenburg, 08.06.2011 - 1 B 31.08 (https://dejure.org/2011,2296)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 08.06.2011 - 1 B 31.08 (https://dejure.org/2011,2296)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 08. Juni 2011 - 1 B 31.08 (https://dejure.org/2011,2296)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    Art 49 AEUV, Art 56 AEUV, Art 12 Abs 1 GG, Art 19 Abs 4 GG, § 113 Abs 1 S 1 VwGO
    Kostenentscheidung nach Hauptsachenerledigung; Vermittlung von Sportwetten

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    Art 49 AEUV, Art ... 56 AEUV, Art 12 Abs 1 GG, Art 19 Abs 4 GG, § 113 Abs 1 S 1 VwGO, § 161 Abs 2 VwGO, § 11 VwVG, § 13 Abs 6 S 2 VwVG, § 284 StGB, § 4 Abs 1 GlüStVtr BE, § 4 Abs 4 GlüStVtr BE, § 5 GlüStVtr BE, § 10 Abs 2 GlüStVtr BE, § 5 GlSpielWStVtrAG BE
    Kostenentscheidung nach Hauptsachenerledigung; Vermittlung von Sportwetten; maltesischer Internet-Wettanbieter; Veranstaltungsmonopol; Verbot privater Veranstaltung; maßgeblicher Zeitpunkt; Dauerverwaltungsakt; Änderung der Rechtslage; Glücksspielstaatsvertrag; ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Androhung eines Zwangsgeldes "für jeden Verstoß" gegen eine Untersagungsverfügung ist unzulässig; Zulässigkeit der Androhung eines Zwangsgeldes "für jeden Verstoß" gegen eine Untersagungsverfügung; Maßgeblichkeit des Zeitpunkts der letzten mündlichen Verhandlung für die ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • berlin.de (Pressemitteilung)

    Vermittlung von Sportwetten an Internet-Anbieter illegal

  • wolterskluwer-online.de (Pressemitteilung)

    Vermittlung von Sportwetten an Internet-Anbieter illegal

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Vermittlung von Sportwetten an Internet-Anbieter illegal

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2011, 725
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerwG, 24.11.2010 - 8 C 13.09

    Dauerverwaltungsakt; Dienstleistung; Dienstleistungsfreiheit; Einnahmen;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 08.06.2011 - 1 B 31.08
    Soweit es reicht, sind auch der - nach dem GlüStV allgemein geltende - Erlaubnisvorbehalt nach § 4 Abs. 1 GlüStV und die akzessorische Strafnorm des § 284 StGB im Hinblick auf die von ihnen ausgehende Beschränkung der Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG) und der unionsrechtlichen Grundfreiheiten betreffend Niederlassung und Dienstleistungen (Art. 49 und 56 AEUV) nicht zu beanstanden und anzuwenden (so bereits im Zusammenhang mit dem Trennungsgebot des § 21 Abs. 2 Satz 1 GlüStV: BVerwG, Urteil vom 24. November 2010 - 8 C 13.09 - Rn. 77).

    Dabei handelt es sich nicht um eine Problematik des Nachschiebens von Ermessenserwägungen im Sinne des § 114 VwGO oder gar von (neuen) Gründen, sondern um eine Auswirkung der im Klageverfahren zu berücksichtigenden geänderten Rechtslage, die - soweit es um materiell illegales und strafbewehrtes Verhalten geht - wegen der auf dem Spiel stehenden Belange des Gemeinwohls das Untersagungsermessen des Beklagten auf "null" reduzieren dürfte (vgl. hierzu bei Verstößen gegen das Trennungsgebot gemäß § 21 Abs. 2 Satz 1 GlüStV: BVerwG, Urteil vom 24. November 2010 - 8 C 13.09 - Rn. 88).

  • BVerwG, 24.11.2010 - 8 C 14.09

    Beurteilungszeitpunkt bei Anfechtungsklage; Bundesstaat; Bund und Länder;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 08.06.2011 - 1 B 31.08
    Bezüglich Letzterer muss sich die Kohärenzprüfung darauf erstrecken, ob die gesetzliche Regelung oder die Anwendungspraxis in anderen - auch bundesrechtlich geregelten - Glücksspielbereichen, insbesondere solchen mit vergleichbarem oder höherem Suchtpotential, die Verbraucher zur Teilnahme am Glücksspiel ermuntert oder anreizt, oder ob sie in anderer Weise - insbesondere aus fiskalischen Interessen - auf eine Expansion gerichtet ist oder diese duldet, wobei es an einem Beitrag zur systematischen und kohärenten Begrenzung der Spiel- und Wetttätigkeit schon dann fehlt, wenn die legitimen Zwecke des Sportwettenmonopols in anderen Glücksspielbereichen normativ oder durch die Praxis der Rechtsanwendung konterkariert werden (vgl. BVerwG, Urteile vom 24. November 2010 - 8 C 14.09 und 15.09 - Rn. 80 ff.).

    Das Bundesverwaltungsgericht hat in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass für diese Beurteilung nicht zwischen einer auf die sachliche Information beschränkten Werbebotschaft und einer darüber hinaus zulässigen werbetypischen Umrahmung oder Aufmachung unterschieden werden könne; die Botschaft oder der Aussagegehalt einer Werbung sei vielmehr nicht unabhängig vom Kontext der Aufmachung zu ermitteln, sondern werde durch diese mit bestimmt, so dass es entscheidend sei, wie die aus Text und Aufmachung zusammengesetzte Werbeaussage vom durchschnittlichen Empfänger verstanden werde (vgl. BVerwG, Urteile vom 24. November 2010 - 8 C 14.09 und 15.09 - Rn. 49).

  • BVerwG, 26.06.1997 - 1 A 10.95

    Verwaltungsverfahren - Androhung eines Zwangsgeldes "für jeden Fall der

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 08.06.2011 - 1 B 31.08
    Die Androhung eines Zwangsgeldes "für jeden Verstoß" gegen eine Untersagungsverfügung ist als sog. Vorratsandrohung unzulässig (Anschluss an BVerwG, GB v. 26. Juni 1997 - 1 A 10.95 -).(Rn.3).

    Zu Lasten des Beklagten ist berücksichtigt, dass die Anfechtungsklage im Übrigen jedenfalls insoweit begründet war, als die Zwangsmittelandrohung "für jeden Verstoß" die Festsetzung des Zwangsgeldes vorsah, denn eine solche "Vorratsandrohung" widerspricht § 5a BlnVwVfG i.V.m. 13 Abs. 6 Satz 2 VwVG und kann mangels ausreichender Bestimmtheit auch nicht in dem Sinne aufrechterhalten werden, dass sie bei Verstößen gegen die Unterlassungspflicht jedenfalls eine Zwangsgeldfestsetzung ermöglicht (vgl. zur bundesrechtlichen Anwendung des VwVG: BVerwG, Gerichtsbescheid vom 26. Juni 1997 - 1 A 10.95 - NVwZ 1998, 393).

  • EuGH, 08.09.2009 - C-42/07

    Beschränkung der Dienstleistungsfreiheit durch Internetglücksspiel-Verbote

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 08.06.2011 - 1 B 31.08
    Das Internetverbot in § 4 Abs. 4 GlüStV ist sowohl verfassungsrechtlich (vgl. BVerfG, Beschluss vom 14. Oktober 2008 - 1 BvR 928/08 - BVerfGK 14, 328, Rn. 40, 48 u. 58 f.) als auch unionsrechtlich (EuGH, Urteile vom 8. September 2009 - Rs. C-42/07 Liga Portuguesa - Rn. 69 ff., vom 3. Juni 2010 - Rs. C-203/08 Sporting Exchange - Rn. 33 ff., und vom 8. September 2010 - Rs. C-46/08 Carmen Media - Rn. 101 ff.) nicht zu beanstanden; es ist, wie bereits die Auslegung einfachen Rechts ergibt, keine das staatliche Veranstaltungsmonopol lediglich flankierende Maßnahme, sondern gilt für alle Veranstalter und Vermittler der vom GlüStV erfassten öffentlichen Glücksspiele (vgl. nach dem Inhalt der bislang allein vorliegenden Presseerklärung: BVerwG, Urteil vom 1. Juni 2011 - 8 C 5.10 -).
  • BVerfG, 14.10.2008 - 1 BvR 928/08

    Verfassungskonformität des Verbots der Internetvermittlung von Lotterieprodukten

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 08.06.2011 - 1 B 31.08
    Das Internetverbot in § 4 Abs. 4 GlüStV ist sowohl verfassungsrechtlich (vgl. BVerfG, Beschluss vom 14. Oktober 2008 - 1 BvR 928/08 - BVerfGK 14, 328, Rn. 40, 48 u. 58 f.) als auch unionsrechtlich (EuGH, Urteile vom 8. September 2009 - Rs. C-42/07 Liga Portuguesa - Rn. 69 ff., vom 3. Juni 2010 - Rs. C-203/08 Sporting Exchange - Rn. 33 ff., und vom 8. September 2010 - Rs. C-46/08 Carmen Media - Rn. 101 ff.) nicht zu beanstanden; es ist, wie bereits die Auslegung einfachen Rechts ergibt, keine das staatliche Veranstaltungsmonopol lediglich flankierende Maßnahme, sondern gilt für alle Veranstalter und Vermittler der vom GlüStV erfassten öffentlichen Glücksspiele (vgl. nach dem Inhalt der bislang allein vorliegenden Presseerklärung: BVerwG, Urteil vom 1. Juni 2011 - 8 C 5.10 -).
  • EuGH, 03.06.2010 - C-203/08

    Ein Mitgliedstaat darf den Betrieb von Glücksspielen im Internet verbieten

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 08.06.2011 - 1 B 31.08
    Das Internetverbot in § 4 Abs. 4 GlüStV ist sowohl verfassungsrechtlich (vgl. BVerfG, Beschluss vom 14. Oktober 2008 - 1 BvR 928/08 - BVerfGK 14, 328, Rn. 40, 48 u. 58 f.) als auch unionsrechtlich (EuGH, Urteile vom 8. September 2009 - Rs. C-42/07 Liga Portuguesa - Rn. 69 ff., vom 3. Juni 2010 - Rs. C-203/08 Sporting Exchange - Rn. 33 ff., und vom 8. September 2010 - Rs. C-46/08 Carmen Media - Rn. 101 ff.) nicht zu beanstanden; es ist, wie bereits die Auslegung einfachen Rechts ergibt, keine das staatliche Veranstaltungsmonopol lediglich flankierende Maßnahme, sondern gilt für alle Veranstalter und Vermittler der vom GlüStV erfassten öffentlichen Glücksspiele (vgl. nach dem Inhalt der bislang allein vorliegenden Presseerklärung: BVerwG, Urteil vom 1. Juni 2011 - 8 C 5.10 -).
  • KG, 02.02.2011 - 1 Ss 371/10

    Zur Verfassungsmäßigkeit und Gemeinschaftskonformität der Regelungen des

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 08.06.2011 - 1 B 31.08
    Hiervon ausgehend bestehen keine Zweifel daran, dass die frühere Betätigung der Klägerseite aktuell als unerlaubt, verboten, nicht erlaubnisfähig und auch strafbar nach § 284 StGB anzusehen wäre (vgl. auch KG, Urteil vom 2. Februar 2011 - (4) 1 Ss 371/10 (234/10) -).
  • EuGH, 08.09.2010 - C-46/08

    Carmen Media Group - Art. 49 EG - Freier Dienstleistungsverkehr - Inhaber einer

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 08.06.2011 - 1 B 31.08
    Das Internetverbot in § 4 Abs. 4 GlüStV ist sowohl verfassungsrechtlich (vgl. BVerfG, Beschluss vom 14. Oktober 2008 - 1 BvR 928/08 - BVerfGK 14, 328, Rn. 40, 48 u. 58 f.) als auch unionsrechtlich (EuGH, Urteile vom 8. September 2009 - Rs. C-42/07 Liga Portuguesa - Rn. 69 ff., vom 3. Juni 2010 - Rs. C-203/08 Sporting Exchange - Rn. 33 ff., und vom 8. September 2010 - Rs. C-46/08 Carmen Media - Rn. 101 ff.) nicht zu beanstanden; es ist, wie bereits die Auslegung einfachen Rechts ergibt, keine das staatliche Veranstaltungsmonopol lediglich flankierende Maßnahme, sondern gilt für alle Veranstalter und Vermittler der vom GlüStV erfassten öffentlichen Glücksspiele (vgl. nach dem Inhalt der bislang allein vorliegenden Presseerklärung: BVerwG, Urteil vom 1. Juni 2011 - 8 C 5.10 -).
  • BVerwG, 01.06.2011 - 8 C 5.10

    Berufsausübungsfreiheit; Berufswahlfreiheit; DDR-Gewerbeerlaubnis;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 08.06.2011 - 1 B 31.08
    Das Internetverbot in § 4 Abs. 4 GlüStV ist sowohl verfassungsrechtlich (vgl. BVerfG, Beschluss vom 14. Oktober 2008 - 1 BvR 928/08 - BVerfGK 14, 328, Rn. 40, 48 u. 58 f.) als auch unionsrechtlich (EuGH, Urteile vom 8. September 2009 - Rs. C-42/07 Liga Portuguesa - Rn. 69 ff., vom 3. Juni 2010 - Rs. C-203/08 Sporting Exchange - Rn. 33 ff., und vom 8. September 2010 - Rs. C-46/08 Carmen Media - Rn. 101 ff.) nicht zu beanstanden; es ist, wie bereits die Auslegung einfachen Rechts ergibt, keine das staatliche Veranstaltungsmonopol lediglich flankierende Maßnahme, sondern gilt für alle Veranstalter und Vermittler der vom GlüStV erfassten öffentlichen Glücksspiele (vgl. nach dem Inhalt der bislang allein vorliegenden Presseerklärung: BVerwG, Urteil vom 1. Juni 2011 - 8 C 5.10 -).
  • BVerwG, 22.01.1998 - 3 C 6.97

    Kein Arzneimittelverkauf am Autoschalter

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 08.06.2011 - 1 B 31.08
    Enthält dieses insoweit keine Regelung, gilt für Anfechtungsklagen im Zweifel die Regel, dass bei Verwaltungsakten ohne Dauerwirkung die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung maßgebend ist, bei Verwaltungsakten mit Dauerwirkung hingegen auch spätere Veränderungen der Sach- und Rechtslage bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung des Tatsachengerichts zu berücksichtigen sind (vgl. BVerwG, Urteile vom 18. März 2004 - 3 C 16.03 - NVwZ 2005, 87; vom 21. August 2003 - 3 C 15.03 - NJW 2004, 698; vom 22. Januar 1998 - 3 C 6.97 - BVerwGE 106, 141; und vom 27. Januar 1993 - 11 C 35.92 - BVerwGE 92, 32; Senatsurteil vom 26. Februar 2008 - 1 B 35.05 - juris Rn. 19).
  • BVerwG, 27.01.1993 - 11 C 35.92

    Busspur - § 42 VwGO, zur Verwaltungsaktsqualität von Verkehrsmaßnahmen, § 42 Abs.

  • BVerwG, 21.08.2003 - 3 C 15.03

    Radweg-Benutzungspflicht; Klagebefugnis; unzulässige "Popularklage";

  • OVG Berlin-Brandenburg, 27.11.2008 - 1 S 81.08

    Verfassungs- und Gemeinschaftsrechtskonformität von GlüStVtr BE und

  • BVerwG, 18.03.2004 - 3 C 16.03

    Arzneimittelüberwachung; Herstellung von Arzneimitteln durch den Arzt zur

  • OVG Berlin-Brandenburg, 26.02.2008 - 1 B 35.05

    verkehrsbeschränkende Maßnahmen; ruhender Verkehr; Beschränkung des - ;

  • VGH Hessen, 29.05.2017 - 8 B 2744/16

    Veranstalten von Sportwetten

    Denn die interne Zuständigkeitsverteilung innerhalb eines Mitgliedstaats entbindet diesen nicht davon, seiner Verpflichtung zur Gewährleistung der Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit nachzukommen und bei Beschränkungen dem Gebot der Kohärenz Rechnung zu tragen (vgl. EuGH, Urteil vom 8. September 2010 - Rs. C-46/08 (Carmen Media) -, juris Rdnr. 69, 71; für die bundesweite Betrachtung bei der Werbung auch OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 8. Juni 2011 - 1 B 31.08 - juris, Rdnr. 11).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.09.2011 - 4 A 17/08

    Staatsmonopol im Bereich der Sportwetten europarechtswidrig

    vgl. EuGH, Urteil vom 8. September 2010 - Rs. C-46/08 (Carmen Media) -, Rn. 69, 71; für die bundesweite Betrachtung bei der Werbung auch OVG Bln.-Bbg., Beschluss vom 8. Juni 2011 - 1 B 31.08 -, juris, Rn. 11; vgl. in diesem Zusammenhang auch Pagenkopf, Glücksspielrechtliche Variationen, NVwZ 2011, 513, 516.
  • VGH Bayern, 12.01.2012 - 10 BV 10.2271

    Untersagung der Vermittlung privater Sportwetten aufgehoben

    Wenn man berücksichtigt, dass die Frage der (Fort-)Geltung des staatlichen Sportwettenmonopols bisher in der deutschen Verwaltungsgerichtsbarkeit nicht eindeutig geklärt ist, kommt es nach Auffassung des Senats auch nicht in Betracht, die streitbefangene umfassende Untersagungsverfügung der Beklagten nunmehr unter Hinweis auf die (geltend gemachte) Missachtung materieller Erlaubnisvoraussetzungen durch die Klägerin (als Vermittlerin) oder auf die "aktuelle Geschäftspraxis" der im Ausland konzessionierten privaten Veranstalter mit einem "nicht erlaubnisfähigen Geschäftsmodell" weiter aufrechtzuerhalten (vgl. dazu aber OVG Berlin-Brandenburg vom 8.6.2011 Az. OVG 1 B 31.08 , das diesbezüglich von einer im Klageverfahren zu berücksichtigenden geänderten Rechtslage bzw. einer Ermessensreduzierung auf Null ausgeht; vgl. auch OVG Lüneburg vom 21.6.2011 Az. 11 LC 348/10 RdNrn. 89 ff.).
  • VGH Bayern, 12.01.2012 - 10 BV 10.2505

    Staatliches Sportwettenmonopol genügt derzeit nicht den unionsrechtlichen

    Wenn man berücksichtigt, dass die Frage der (Fort-)Geltung des staatlichen Sportwettenmonopols bisher in der deutschen Verwaltungsgerichtsbarkeit nicht eindeutig geklärt ist, kommt es nach Auffassung des Senats auch nicht in Betracht, die streitbefangene umfassende Untersagungsverfügung der Beklagten nunmehr unter Hinweis auf die (geltend gemachte) Missachtung materieller Erlaubnisvoraussetzungen durch den Kläger (als Vermittler) oder auf die "aktuelle Geschäftspraxis" der im Ausland konzessionierten privaten Veranstalter mit einem "nicht erlaubnisfähigen Geschäftsmodell" weiter aufrechtzuerhalten (vgl. dazu aber OVG Berlin-Brandenburg vom 8.6.2011 Az. OVG 1 B 31.08 , das diesbezüglich von einer im Klageverfahren zu berücksichtigenden geänderten Rechtslage bzw. einer Ermessensreduzierung auf Null ausgeht; vgl. auch OVG Lüneburg vom 21.6.2011 Az. 11 LC 348/10 RdNrn. 89 ff.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.02.2012 - 4 A 2847/08

    Rechtmäßigkeit einer Untersagungsverfügung zur internationalen Vermittlung von

    vgl. EuGH, Urteil vom 8. September 2010 - Rs. C-46/08 (Carmen Media) -, Rn. 69, 71; für die bundesweite Betrachtung bei der Werbung auch OVG Bln.-Bbg., Beschluss vom 8. Juni 2011 - 1 B 31.08 -, juris, Rn. 11; vgl. in diesem Zusammenhang auch Pagenkopf, Glücksspielrechtliche Variationen, NVwZ 2011, 513, 516.
  • VG Freiburg, 25.11.2011 - 4 K 2329/10

    Verwaltungsvollstreckung nach Erledigung des Verwaltungsakts - Zwangsgeld neben

    Soweit diese Zwangsgeldandrohung ursprünglich deshalb rechtlichen Bedenken begegnete, weil die Zwangsgeldfestsetzung "für jeden Fall der Zuwiderhandlung" angedroht war ( vgl. insoweit BVerwG, Gerichtsbescheid vom 26.06.1997, NVwZ 1998, 393; OVG Berl.-Brandenb., Beschluss vom 08.06.2011 - 1 B 31.08 - , juris ), sind diese Bedenken im Widerspruchsbescheid des Regierungspräsidiums F. vom 13.10.2010 rechtzeitig ausgeräumt worden.
  • VG Würzburg, 23.12.2011 - W 5 S 11.1008

    Glücksspiele und Sportwetten; Untersagung; Vermittlung; Internetverbot

    Unabhängig von der konkreten technischen Ausgestaltung verstößt die Wettveranstaltung gegen das Internetverbot des § 4 Abs. 4 GlüStV, ist damit verboten und kann auch nicht zulässiger Gegenstand der Vermittlung eines Wettbüros sein (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, B.v. 08.06.2011 Nr. OVG 1 B 31.08).

    Selbst wenn die Wetten gegebenenfalls vom Vermittler terrestrisch angenommen werden sollten, kann die Vermittlung einer ausschließlich im Internet angebotenen Wette nur erfolgen, wenn sie "in Bits und Bytes umgesetzt" wird (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, B.v. 08.06.2011, Nr. OVG 1 B 31.08).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 08.06.2011 - 1 B 3.09

    Kostenentscheidung nach Hauptsachenerledigung; Vermittlung von Sportwetten;

    Sollte es sich jedoch um ein reines Veranstaltungsangebot im Internet gehandelt haben, wäre die Vermittlung eines solchen Wettangebots auch unabhängig von der Zulässigkeit des staatlichen Veranstaltungsmonopol schon deshalb verboten und nicht erlaubnisfähig, weil es gegen das Verbot der Veranstaltung und Vermittlung von öffentlichem Glücksspiel im Internet (§ 4 Abs. 4 GlüStV) verstoßen hätte (vgl. hierzu Senatsbeschluss vom heutigen Tage - OVG 1 B 31.08 -).

    Außerdem ist das am häufigsten praktizierte Geschäftsmodell der Vermittlung privater Internet-Sportwettangebote unabhängig von der Zulässigkeit des staatlichen Veranstaltungsmonopols illegal und strafbar (vgl. Beschluss vom heutigen Tage - OVG 1 B 31.08 -), so dass es schon an der Prämisse fehlen dürfte, eine Untersagung gegenüber Unionsbürgern scheide derzeit aus.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.12.2011 - 4 A 3101/06

    Vermittlung von Sportwetten an private im EU-Ausland konzessionierte Wettanbieter

    vgl. EuGH, Urteil vom 8. September 2010 - Rs. C-46/08 (Carmen Media) -, Rn. 69, 71; für die bundesweite Betrachtung bei der Werbung auch OVG Bln.-Bbg., Beschluss vom 8. Juni 2011 - 1 B 31.08 -, juris, Rn. 11; vgl. in diesem Zusammenhang auch Pagenkopf, Glücksspielrechtliche Variationen, NVwZ 2011, 513, 516.
  • VG Düsseldorf, 12.07.2011 - 27 K 5009/08

    Untersagungsverfügung hinsichtlich der Veranstaltung und Vermittlung unerlaubten

    vgl. BVerwG, Urteil vom 1. Juni 2011 - 8 C 5.10 -, Pressemitteilung Nr. 45/2011, abrufbar unter: www.bverwg.de; OVG NRW, Beschlüsse vom 16. Juni 2011 - 13 B 618/11 und 13 B 619/11 -, 19. Januar 2011 - 13 B 1290/10 - und vom 23. November 2010 - 13 B 1016/10 -, Juris; Bayerischer VGH, Beschlüsse vom 1. April 2011 - 10 CS 10.2180 und 10 CS 10.589 -, Juris (Rn. 22 ff.); VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 9. März 2011 - 6 S 2255/10 -, ZfWG 2011, 193 (195) und vom 20. Januar 2011 - 6 S 1685/10 -, Juris; Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 10. März 2011 - 11 MC 13/11 -, Juris; Hessischer VGH, Urteil vom 3. März 2011 - 8 A 2423/09 -, Juris; Sächsisches OVG, Beschluss vom 4. Januar 2011 - 3 B 507/09 -, Juris; OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 8. Juni 2011 - OVG 1 B 31.08 -, 14. Januar 2011 - OVG 1 S 221.10 - und 26. Oktober 2010 - OVG 1 S 154.10 -, Juris; OLG Köln, Urteil vom 19. November 2010 - 6 U 38/10 -, Juris; LG E, Urteil vom 3. November 2010 - 12 O 232/09 -, Juris.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.01.2012 - 4 A 3362/07

    Vermittlung von Sportwetten an einen privaten Wettanbieter

  • VG Düsseldorf, 13.09.2011 - 27 K 2813/09

    Glücksspiel Internetverbot Gefahr Kohärenz Pferdewette Markt Größe Buchmacher

  • VG Düsseldorf, 16.06.2011 - 27 K 437/09

    Behördliche Untersagung der Veranstaltung und Werbung von unerlaubten

  • VG Düsseldorf, 12.07.2011 - 27 K 8790/08

    Glücksspiel Werbung Datenschutz Geolokalisation

  • VG Düsseldorf, 15.11.2011 - 27 K 6714/08

    Lotto Vermittlung Sucht Kohärenz Feststellung

  • VG Düsseldorf, 12.07.2011 - 27 K 5538/09

    Glücksspiel Pokerschlule kostenlos Werbung

  • VG Düsseldorf, 21.06.2011 - 27 K 6586/08

    Glücksspiel Poker Internet Veranstaltung Handlungspflichten Kohärenz

  • VG Düsseldorf, 15.11.2011 - 27 K 6026/09

    Vermittlung öffentlichen Glücksspiels i.S.d. § 3 GlüStV im Internet durch ein im

  • VG Düsseldorf, 13.09.2011 - 27 K 1005/09

    Glücksspiel Internetverbot Gefahr Kohärenz Pferdewette Markt Größe Buchmacher

  • VG Sigmaringen, 13.05.2013 - 8 K 2001/10

    Zulässigkeit der gewerblichen Vermittlung von Sportwetten

  • VG Düsseldorf, 22.09.2011 - 27 K 4285/09

    Glücksspiel Internetverbot Gefahr Kohärenz Pferdewette Markt Größe Buchmacher

  • VG Düsseldorf, 13.09.2011 - 27 K 128/10

    Anordnung zur Untersagung zum Durchführen von öffentlichen Glücksspielen im

  • VG Düsseldorf, 16.06.2011 - 27 K 947/09

    Internetverbot Köhärenz Geolokalisation Pferdewetten

  • VG Berlin, 22.09.2011 - 35 L 344.11

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Untersagung der Vermittlung von Sportwetten

  • VG Berlin, 18.08.2015 - 4 L 258.15

    Sonntagsruhe für Supermarkt am Innsbrucker Platz

  • VG Arnsberg, 14.12.2011 - 1 K 62/09

    Rechtmäßigkeit der Untersagung einer Sportwettenvermittlung im Rahmen einer

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Rechtsprechung
   VG Halle, 03.04.2008 - 1 B 31/08 HAL   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,32176
VG Halle, 03.04.2008 - 1 B 31/08 HAL (https://dejure.org/2008,32176)
VG Halle, Entscheidung vom 03.04.2008 - 1 B 31/08 HAL (https://dejure.org/2008,32176)
VG Halle, Entscheidung vom 03. April 2008 - 1 B 31/08 HAL (https://dejure.org/2008,32176)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung in Form einer Untersagung von Besuchen i.S.d. § 29 Psychischkrankengesetz Sachsen-Anhalt (PsychKG LSA) sowie einer Weitergabe von Berichten über solche Besuche; Voraussetzungen für eine Überprüfung nach § 29 Abs. 2 PsychKG

  • juris (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...

  • VG Göttingen, 27.10.2021 - 1 A 416/18

    Alten- und Pflegeheime; Ausschuss für Angelegenheiten der psychiatrischen

    Die Klage konnte aber nicht im Wege der subjektiven Klagehäufung gegen beide Beklage gerichtet werden, da nur der Beklagte zu 1 richtiger Klagegegner ist (vgl. anders - aber ohne sich mit der Frage des richtigen Klagegegners auseinanderzusetzen - wohl VG Oldenburg, Urteil vom 18.12.2012, a. a. O., S. 14; VG Halle, Beschluss vom 04.04.2008 - 1 B 31/08 -, BeckRS 2008, 42994 sowie nachfolgend OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 17.04.2009 - 3 M 433/08 -, juris, Rn. 3).
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Rechtsprechung
   VG Lüneburg, 18.06.2008 - 1 B 31/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,56051
VG Lüneburg, 18.06.2008 - 1 B 31/08 (https://dejure.org/2008,56051)
VG Lüneburg, Entscheidung vom 18.06.2008 - 1 B 31/08 (https://dejure.org/2008,56051)
VG Lüneburg, Entscheidung vom 18. Juni 2008 - 1 B 31/08 (https://dejure.org/2008,56051)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Vorläufiger Rechtsschutz durch Feststellung der aufschiebenden Wirkung bei Zuweisung zu einem VCS-Callcenter

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 80 Abs 1 VwGO; § 80 Abs 2 VwGO; § 80 Abs 5 VwGO; § 123 VwGO; § 4 PostPersRG; § 123a BRRG; § 55 S 2 BBG; § 26 BBG; § 168 VwGO; § 126 BRRG; § 18 BBesG; Art 19 Abs 4 GG
    Abordnung; abordnungsähnliche Beurlaubung; amtsangemessene Tätigkeit; Amtsangemessenheit; Beamter; Bundesbeamter; Callcenter; Deutsche Telekom; Dienstbetrieb; Dienstherr; Dienstherrenfähigkeit; Dienstleistungspflicht; Einbindung; Eingliederung; gehobener Dienst; ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • VG Lüneburg, 30.04.2008 - 1 B 13/08

    Vorübergehender Zuweisung eines Bundes(post)beamten zu einem Call-Center

    Auszug aus VG Lüneburg, 18.06.2008 - 1 B 31/08
    Nach den der Kammer bekannten Versuchen der Antragsgegnerin, Beamte bei der privaten VCS-GmbH für drei Monate in einem Callcenter zu beschäftigen und einzusetzen (vgl. dazu Beschlüsse der Kammer vom 30.4.2008 - 1 B 9/08, 1 B 11/08 und 1 B 13/08 ), kann die nunmehr von der Antragsgegnerin für den gleichen Zeitraum deklarierte und von ihr jetzt so bezeichnete "Vorbereitungs- und Orientierungsphase" mit "vertieften Einarbeitungen" und der "Eingliederung in ein Team" nicht als Abkehr von den zuvor verfolgten Zielen bewertet werden: Der Antragsteller soll - eingebettet in eine "Beschäftigungs- und Qualifizierungsoffensive" - nach wie vor bei der privaten VCS-GmbH erkennbar in einem Arbeitsfeld mit Tätigkeiten betraut werden, die ihm als Beamter des gehobenen Dienstes weder auf Zeit noch auf Dauer übertragen werden können.

    Denn in jedem Falle wären beamten- und materiell-rechtlich die Anforderungen des § 4 Abs. 4 S. 2 PostPersRG iVm § 123 a BRRG zu erfüllen, wäre dem Antragsteller also eine "dem Amt entsprechende" Tätigkeit zuzuweisen (vgl. dazu Beschlüsse der Kammer v. 30.4.2008, 1 B 9, 1 B 11 und 1 B 13/08).

  • VG Lüneburg, 30.04.2008 - 1 B 9/08

    Rechtswidrige vorübergehende Zuweisung in ein Call-Center der Tochtergesellschaft

    Auszug aus VG Lüneburg, 18.06.2008 - 1 B 31/08
    Nach den der Kammer bekannten Versuchen der Antragsgegnerin, Beamte bei der privaten VCS-GmbH für drei Monate in einem Callcenter zu beschäftigen und einzusetzen (vgl. dazu Beschlüsse der Kammer vom 30.4.2008 - 1 B 9/08, 1 B 11/08 und 1 B 13/08 ), kann die nunmehr von der Antragsgegnerin für den gleichen Zeitraum deklarierte und von ihr jetzt so bezeichnete "Vorbereitungs- und Orientierungsphase" mit "vertieften Einarbeitungen" und der "Eingliederung in ein Team" nicht als Abkehr von den zuvor verfolgten Zielen bewertet werden: Der Antragsteller soll - eingebettet in eine "Beschäftigungs- und Qualifizierungsoffensive" - nach wie vor bei der privaten VCS-GmbH erkennbar in einem Arbeitsfeld mit Tätigkeiten betraut werden, die ihm als Beamter des gehobenen Dienstes weder auf Zeit noch auf Dauer übertragen werden können.

    So hat das die Antragsgegnerin in vorangehenden Verfahren auch selbst gesehen (vgl. 1 B 9/08 und 1 B 20/08).

  • VG Regensburg, 30.05.2008 - RO 1 E 08.917
    Auszug aus VG Lüneburg, 18.06.2008 - 1 B 31/08
    19 Die richterrechtlich herausgearbeitete Umsetzung scheidet hier deshalb aus (a. A. Bay. VG Regensburg, Beschl. v. 30.5.2008 - RO 1 E 08.917 -), weil der VCS GmbH in Uelzen einer selbst- und eigenständigen Tochtergesellschaft der Deutschen Telekom AG - als einem unstreitig privaten Unternehmen die erforderliche Dienstherrnfähigkeit fehlt.

    Hierbei ist allerdings zu unterstreichen, dass die Antragsgegnerin sich dem Antragsteller gegenüber "dauerhaft rechtswidrig" verhält (so Bay. VG Regensburg, Beschl. v. 30.5.2008 - RO 1 E 08.917 -), dieses Verhalten jedoch nicht ständig noch perpetuiert werden kann.

  • BVerwG, 23.09.2004 - 2 C 27.03

    Dienstunfähigkeit; Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit;

    Auszug aus VG Lüneburg, 18.06.2008 - 1 B 31/08
    Denn die für eine Besoldung gem. § 18 BBesG notwendige Zusammenschau von Amt und Funktion steht einer dauernden Trennung der beiden Komponenten, so wie das hier jedoch bei Vivento schon über längere Zeit erfolgt ist, im Grundsatz entgegen (BVerwG, NVwZ 2007, 101 f. und NVwZ 2005, 458 f.).
  • VG Kassel, 16.04.2008 - 7 L 228/08

    Beamter des mittleren fernmeldetechnischen Dienstes; amtsangemessene

    Auszug aus VG Lüneburg, 18.06.2008 - 1 B 31/08
    Dabei kann dahinstehen, ob es um eine nur vorübergehende oder um eine dauerhafte Zuweisung, also um eine - in Form der Zuweisung - der Versetzung gem. § 26 BBG vergleichbare Maßnahme zur VCS GmbH handelt (vgl. dazu und zu personalvertretungsrechtlichen Folgen VG Kassel, Beschl. v. 16.4.2008 - 7 L 228/08.KS -).
  • VG Hamburg, 14.04.2008 - 8 E 830/08
    Auszug aus VG Lüneburg, 18.06.2008 - 1 B 31/08
    Rechtsschutz ist hier (vgl. § 123 Abs. 5 VwGO) nach § 80 Abs. 5 VwGO zu gewähren (so auch VG Schleswig-Holstein, Beschl. v. 24.04.2008 - 16 B 9/08 - unzutreffend VG Hamburg, Beschl. v. 14.04.2008 - 8 E 830/08 -, das den Antrag in einen solchen gem. § 123 VwGO umdeutet).
  • VG Schleswig, 24.04.2008 - 16 B 9/08
    Auszug aus VG Lüneburg, 18.06.2008 - 1 B 31/08
    Rechtsschutz ist hier (vgl. § 123 Abs. 5 VwGO) nach § 80 Abs. 5 VwGO zu gewähren (so auch VG Schleswig-Holstein, Beschl. v. 24.04.2008 - 16 B 9/08 - unzutreffend VG Hamburg, Beschl. v. 14.04.2008 - 8 E 830/08 -, das den Antrag in einen solchen gem. § 123 VwGO umdeutet).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.07.2006 - 1 B 751/06
    Auszug aus VG Lüneburg, 18.06.2008 - 1 B 31/08
    2006 - 1 B 751/06 - juris), u.zw.
  • VG Lüneburg, 30.04.2008 - 1 B 11/08

    Beamter; PNU; Post; Postbeamter; Postnachfolgeunternehmen; Telekom;

    Auszug aus VG Lüneburg, 18.06.2008 - 1 B 31/08
    Nach den der Kammer bekannten Versuchen der Antragsgegnerin, Beamte bei der privaten VCS-GmbH für drei Monate in einem Callcenter zu beschäftigen und einzusetzen (vgl. dazu Beschlüsse der Kammer vom 30.4.2008 - 1 B 9/08, 1 B 11/08 und 1 B 13/08 ), kann die nunmehr von der Antragsgegnerin für den gleichen Zeitraum deklarierte und von ihr jetzt so bezeichnete "Vorbereitungs- und Orientierungsphase" mit "vertieften Einarbeitungen" und der "Eingliederung in ein Team" nicht als Abkehr von den zuvor verfolgten Zielen bewertet werden: Der Antragsteller soll - eingebettet in eine "Beschäftigungs- und Qualifizierungsoffensive" - nach wie vor bei der privaten VCS-GmbH erkennbar in einem Arbeitsfeld mit Tätigkeiten betraut werden, die ihm als Beamter des gehobenen Dienstes weder auf Zeit noch auf Dauer übertragen werden können.
  • BVerwG, 22.06.2006 - 2 C 26.05

    Bei einem Nachfolgeunternehmen der Deutschen Bundespost beschäftigter Beamter;

    Auszug aus VG Lüneburg, 18.06.2008 - 1 B 31/08
    Denn die für eine Besoldung gem. § 18 BBesG notwendige Zusammenschau von Amt und Funktion steht einer dauernden Trennung der beiden Komponenten, so wie das hier jedoch bei Vivento schon über längere Zeit erfolgt ist, im Grundsatz entgegen (BVerwG, NVwZ 2007, 101 f. und NVwZ 2005, 458 f.).
  • VG Lüneburg, 04.07.2008 - 1 B 20/08

    Abbruch; Befristung; Einsatz; Kosten; Rechtsschutzinteresse; Telekom; Zuweisung

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