Weitere Entscheidungen unten: VG Lüneburg, 12.06.2020 | VG Osnabrück, 23.10.2020

Rechtsprechung
   BVerwG, 21.07.2020 - 1 B 33.20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,22349
BVerwG, 21.07.2020 - 1 B 33.20 (https://dejure.org/2020,22349)
BVerwG, Entscheidung vom 21.07.2020 - 1 B 33.20 (https://dejure.org/2020,22349)
BVerwG, Entscheidung vom 21. Juli 2020 - 1 B 33.20 (https://dejure.org/2020,22349)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de

    VwGO § 132 Abs. 2 Nr. 1 ; VwGO § 133 Abs. 3 S. 3
    Anforderungen an die Darlegung einer grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache im gerichtlichen Asylverfahren; Tatsachenfrage zur Existenzgefährdung eines gesunden, erwachsenen, männlichen Staatsangehörigen Guineas mit der Volkszugehörigkeit der Malinke nach mehrjähriger ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 31.07.1984 - 9 C 46.84

    Berufung - Zulassung - Bedeutung der Rechtssache - Verallgemeinerungsfähig -

    Auszug aus BVerwG, 21.07.2020 - 1 B 33.20
    Für die Zulassung der Revision reicht, anders als für die Zulassung der Berufung wegen grundsätzlicher Bedeutung nach § 124 Abs. 2 Nr. 3 VwGO/§ 78 Abs. 3 Nr. 1 AsylG (BVerwG, Urteil vom 31. Juli 1984 - 9 C 46.84 - BVerwGE 70, 24 ), eine Tatsachenfrage grundsätzlicher Bedeutung nicht aus.
  • BVerwG, 10.03.2015 - 1 B 7.15

    Nachweis systemischer Mängel beim Asylverfahren und bei den Aufnahmebedingungen

    Auszug aus BVerwG, 21.07.2020 - 1 B 33.20
    Diese Voraussetzungen sind nicht erfüllt, wenn sich die aufgeworfene Frage im Revisionsverfahren nicht stellen würde, wenn sie bereits geklärt ist bzw. aufgrund des Gesetzeswortlauts mithilfe der üblichen Regeln sachgerechter Auslegung und auf der Grundlage der einschlägigen Rechtsprechung ohne Durchführung eines Revisionsverfahrens beantwortet werden kann oder wenn sie einer abstrakten Klärung nicht zugänglich ist (BVerwG, Beschlüsse vom 1. April 2014 - 1 B 1.14 - AuAS 2014, 110 und vom 10. März 2015 - 1 B 7.15 - juris).
  • BVerwG, 01.04.2014 - 1 B 1.14

    Aufenthaltsrecht eines Kindes bei Aufenthalt aus humanitären Gründen der Eltern;

    Auszug aus BVerwG, 21.07.2020 - 1 B 33.20
    Diese Voraussetzungen sind nicht erfüllt, wenn sich die aufgeworfene Frage im Revisionsverfahren nicht stellen würde, wenn sie bereits geklärt ist bzw. aufgrund des Gesetzeswortlauts mithilfe der üblichen Regeln sachgerechter Auslegung und auf der Grundlage der einschlägigen Rechtsprechung ohne Durchführung eines Revisionsverfahrens beantwortet werden kann oder wenn sie einer abstrakten Klärung nicht zugänglich ist (BVerwG, Beschlüsse vom 1. April 2014 - 1 B 1.14 - AuAS 2014, 110 und vom 10. März 2015 - 1 B 7.15 - juris).
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Rechtsprechung
   VG Lüneburg, 12.06.2020 - 1 B 33/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,14702
VG Lüneburg, 12.06.2020 - 1 B 33/20 (https://dejure.org/2020,14702)
VG Lüneburg, Entscheidung vom 12.06.2020 - 1 B 33/20 (https://dejure.org/2020,14702)
VG Lüneburg, Entscheidung vom 12. Juni 2020 - 1 B 33/20 (https://dejure.org/2020,14702)
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Volltextveröffentlichungen (3)

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • OVG Niedersachsen, 03.03.2020 - 12 ME 6/20

    Fahreignungs-Bewertungssystem; Fahreignungsregister; Kenntniserlangung;

    Auszug aus VG Lüneburg, 12.06.2020 - 1 B 33/20
    Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht - 12. Senat - hat die dagegen erhobene Beschwerde des Antragstellers durch Beschluss vom 3. März 2020 - 12 ME 6/20 - zurückgewiesen.

    Zur Begründung im Einzelnen verweist der Einzelrichter auf die Beschlüsse der Kammer vom 23. Dezember 2019 - 1 B 39/19 - und des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts - 12. Senat - vom 3. März 2020 - 12 ME 6/20 -.

  • OVG Niedersachsen, 26.11.2019 - 12 ME 197/19

    Abänderungsverfahren nach § 80 Abs. 7 VwGO (hier: Beschwerde)

    Auszug aus VG Lüneburg, 12.06.2020 - 1 B 33/20
    Die Festsetzung des Streitwerts beruht auf §§ 52 Abs. 1, 53 Abs. 2 Nr. 2 GKG und orientiert sich an dem Streitwert des dem Änderungsverfahren zugrunde liegenden Verfahrens (vgl. Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 26.11.2019 - 12 ME 197/19 -, juris Rn. 13).
  • BVerwG, 17.11.2016 - 2 C 21.15

    Mehrarbeit in Form von Bereitschaftsdienst ist im Verhältnis "1 zu 1" durch

    Auszug aus VG Lüneburg, 12.06.2020 - 1 B 33/20
    Maßgeblich für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit einer Fahrerlaubnisentziehung ist die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung (st. Rspr. BVerwG, Urt. vom 26.1.2017 - 2 C 21/15 -, juris Rn. 11 m. w. N.).
  • BVerwG, 10.03.2011 - 8 VR 2.11

    Vorerst keine Wiederholungswahl in der Gemeinde Kalletal

    Auszug aus VG Lüneburg, 12.06.2020 - 1 B 33/20
    Prüfungsmaßstab für die Entscheidung ist daher allein, ob nach der jetzigen Sach- und Rechtslage die Anordnung oder Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Klage geboten ist (vgl. BVerwG, Beschl. v. 10.3.2011 - 8 VR 2/11 -, juris Rn. 8).
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Rechtsprechung
   VG Osnabrück, 23.10.2020 - 1 B 33/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,87084
VG Osnabrück, 23.10.2020 - 1 B 33/20 (https://dejure.org/2020,87084)
VG Osnabrück, Entscheidung vom 23.10.2020 - 1 B 33/20 (https://dejure.org/2020,87084)
VG Osnabrück, Entscheidung vom 23. Oktober 2020 - 1 B 33/20 (https://dejure.org/2020,87084)
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Kurzfassungen/Presse (3)

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Eilantrag von Verdi gegen verkaufsoffenen Sonntag am 8. November in Papenburg (Stadtteil Untenende) erfolgreich

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Eilantrag von Verdi gegen verkaufsoffenen Sonntag am 8. November 2020 in Papenburg (Stadtteil Untenende) eingegangen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Verkaufsoffener Sonntag und die Genehmigung

 
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