Rechtsprechung
   OVG Saarland, 04.02.2020 - 1 B 336/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,1361
OVG Saarland, 04.02.2020 - 1 B 336/19 (https://dejure.org/2020,1361)
OVG Saarland, Entscheidung vom 04.02.2020 - 1 B 336/19 (https://dejure.org/2020,1361)
OVG Saarland, Entscheidung vom 04. Februar 2020 - 1 B 336/19 (https://dejure.org/2020,1361)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2020,1361) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • der-rechtsberater.de

    Anrechnung von Zeiten seit Erwerb einer ausländischen Fahrerlaubnis auf die Probezeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anrechnung; ausländisch; Beweislast; Fahrerlaubnis; Fahrpraxis; gültig; Probezeit; Fahrerlaubnis auf Probe Anrechnung von Zeiten auf die Probezeit

  • rechtsportal.de

    StVG § 2a Abs. 1 S. 2; FeV § 31 ; FeV § 33 Abs. 2
    Erteilung der deutschen Fahrerlaubnis an den Inhaber einer ausländischen Fahrerlaubnis nach Maßgabe der Vorschriften über die Ersterteilung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • VG Düsseldorf, 16.07.2012 - 6 L 978/12

    Ausländische Fahrerlaubnis Marokko marokkanische Fahrerlaubnis Anrechung

    Auszug aus OVG Saarland, 04.02.2020 - 1 B 336/19
    Es entspricht vielmehr sogar ihrem Sinn und Zweck, sie entsprechend anzuwenden, wenn im Einzelfall von den Erleichterungen des § 31 StVG kein Gebrauch gemacht und die Fahrerlaubnis im Wege der Ersterteilung erworben wird.(VG Düsseldorf, Beschluss vom 16.7.2012 - 6 L 978/12 -, juris Rdnr.15).
  • VG Bremen, 24.01.2012 - 5 V 1862/11
    Auszug aus OVG Saarland, 04.02.2020 - 1 B 336/19
    Die Dauer der konkret maßgeblichen Probezeit wird mithin gegenüber dem Fahrerlaubnisinhaber nicht im Einzelfall und nicht mit Außenwirkung geregelt, so dass insoweit nach Ablauf eines Jahres seit Erteilung der Fahrerlaubnis keine Bestandskraft eintreten kann.(VG Bremen, Beschluss vom 24.1.2012 - 5 V 1862/11 -, juris Rdnr. 23).
  • VG Braunschweig, 16.06.2022 - 6 B 164/22

    Ausländische Fahrerlaubnis; Beweislast; eidesstattliche Versicherung;

    Dies gilt unabhängig davon, ob die deutsche Fahrerlaubnis unter erleichterten Bedingungen gemäß § 31 FeV oder im Wege der Ersterteilung erworben wird (vgl. OVG Saarland, B. v. 4.2.2020 - 1 B 336/19 -, juris Rn. 9 f.; Dauer, in: Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 46. Aufl. § 2a StVG Rn. 19).

    Voraussetzung ist des Weiteren, dass die ausländische Fahrerlaubnis im Zeitpunkt der Erteilung der deutschen Fahrerlaubnis noch gültig war (vgl. OVG Saarland, B. v. 4.2.2020 - 1 B 336/19 -, juris Rn. 11; Knop, in: MüKoStVR, 1. Aufl. 2016, StVG § 2a Rn. 9); dies wäre auf der Grundlage der Einlassung des Antragstellers, seine syrische Fahrerlaubnis habe eine Gültigkeit bis zum 29. Juni 2018 gehabt, der Fall gewesen.

    Die Dauer der konkret maßgeblichen Probezeit wird mithin gegenüber dem Fahrerlaubnisinhaber nicht im Einzelfall und nicht mit Außenwirkung geregelt, sodass insoweit - auch nach Ablauf eines Jahres seit Erteilung der Fahrerlaubnis - keine Bestandskraft eintreten kann (vgl. OVG Saarland, B. v. 4.2.2020 - 1 B 336/19 -, juris Rn. 8; VG Bremen, B. v. 24.1.2012 - 5 V 1862/11 -, juris Rn. 23; Dauer, in: Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 46. Aufl. § 2a StVG Rn. 21).

    Wenn demnach die Richtigkeit der Behauptung des Antragstellers, er sei im Besitz einer bis zum 29. Juni 2018 gültigen syrischen Fahrerlaubnis gewesen, nicht erwiesen ist und der Nachweis der Richtigkeit, soweit nach derzeitigem Sachstand ersichtlich, voraussichtlich auch nicht im Hauptsacheverfahren gelingen wird, wirkt sich dies in der Entscheidung zulasten des Antragstellers aus, weil dieser hinsichtlich der ihm günstigen Tatsache gemäß § 2a Abs. 1 Satz 2 StVG materiell beweisbelastet ist (vgl. bspw. OVG Saarland, B. v. 4.2.2020 - 1 B 336/19 -, juris Rn. 13; VG Bremen, B. v. 24.1.2012 - 5 V 1862/11 -, juris Rn. 25; vgl. zu § 15 Abs. 2 StVZO a. F. auch BVerwG, U. v. 20.4.1994 - 11 C 60/92 -, juris Rn. 11, sowie zu § 31 Abs. 3 FeV Dauer, in: Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 46. Aufl. § 31 FeV Rn. 11).

  • VG Würzburg, 05.06.2023 - W 6 S 23.667

    Sofortverfahren, Anordnung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar für Fahranfänger,

    Es kann dabei dahinstehen, ob - wie die Antragsgegnerin meint - eine Anrechnung generell nur dann erfolgen kann, wenn eine ausländische Fahrerlaubnis in eine deutsche im Sinne von § 31 FeV "umgeschrieben" wird oder dies auch bei einer Ersterteilung nach §§ 21 ff. FeV in Betracht kommt (für letzteres: OVG Saarl, B.v. 4.2.2020 - 1 B 336/19 - juris Rn. 9 f.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht