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   BVerwG, 29.10.2018 - 1 B 35.18   

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https://dejure.org/2018,38015
BVerwG, 29.10.2018 - 1 B 35.18 (https://dejure.org/2018,38015)
BVerwG, Entscheidung vom 29.10.2018 - 1 B 35.18 (https://dejure.org/2018,38015)
BVerwG, Entscheidung vom 29. Oktober 2018 - 1 B 35.18 (https://dejure.org/2018,38015)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Verletzung des rechtlichen Gehörs in einem Verfahren zur Klärung des Aufenthalts eines Asylbewerbers; Hinreichende Intensität des Betreibens eines Sprachkurses im Hinblick auf den Hauptzweck eines Aufenthaltes

  • rewis.io

    Zum Begriff des Erwerbs umfassender deutscher Sprachkenntnisse im Aufenthaltsrecht; Vorbereitungsanforderungen an Prozessbevollmächtigten

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    AufenthG § 16b Abs. 1
    Verletzung des rechtlichen Gehörs in einem Verfahren zur Klärung des Aufenthalts eines Asylbewerbers; Hinreichende Intensität des Betreibens eines Sprachkurses im Hinblick auf den Hauptzweck eines Aufenthaltes

  • datenbank.nwb.de

    Zum Begriff des Erwerbs umfassender deutscher Sprachkenntnisse im Aufenthaltsrecht; Vorbereitungsanforderungen an Prozessbevollmächtigten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Rechtliches Gehör - und der abgelehnte Schriftsatznachlass

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1621/94

    Hochschullehrer

    Auszug aus BVerwG, 29.10.2018 - 1 B 35.18
    Rechtlich erhebliches Vorbringen der Beteiligten muss das Gericht zur Kenntnis nehmen und in Erwägung ziehen (stRspr, vgl. BVerfG, Urteil vom 8. Juli 1997 - 1 BvR 1621/94 - BVerfGE 96, 205 ).
  • BVerfG, 29.05.1991 - 1 BvR 1383/90

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliche Gehör bei Überspannung der Anforderungen

    Auszug aus BVerwG, 29.10.2018 - 1 B 35.18
    Auf einen rechtlichen Gesichtspunkt, mit dessen Erheblichkeit ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem Prozessverlauf nicht rechnen musste, darf es seine Entscheidung nicht ohne vorherigen Hinweis stützen (stRspr, vgl. BVerfG, Beschluss vom 29. Mai 1991 - 1 BvR 1383/90 - BVerfGE 84, 188 ; BVerwG, Beschluss vom 15. Dezember 2015 - 8 C 9.15 - juris Rn. 2).
  • BVerwG, 21.12.1999 - 7 B 155.99
    Auszug aus BVerwG, 29.10.2018 - 1 B 35.18
    Zwar kann eine Vertagung oder die Einräumung einer Schriftsatzfrist auf Antrag eines Beteiligten geboten sein, wenn das Gericht in der mündlichen Verhandlung erstmals auf neue, aus seiner Sicht entscheidungserhebliche Gesichtspunkte tatsächlicher oder rechtlicher Art hinweist, mit denen der Beteiligte nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens schlechterdings nicht zu rechnen brauchte (BVerwG, Beschluss vom 21. Dezember 1999 - 7 B 155.99 - Buchholz 303 § 227 ZPO Nr. 29 S. 4).
  • VG Berlin, 15.07.2011 - 35 K 253.10

    Stattgabe (Neubescheidung)

    Auszug aus BVerwG, 29.10.2018 - 1 B 35.18
    Insoweit weist das Berufungsgericht zutreffend darauf hin, dass die Rechtspraxis bislang in Anlehnung an die Nr. 16.5.1.1 zu § 16 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Aufenthaltsgesetz vom 26. Oktober 2009 ganz überwiegend davon ausgeht, dass es sich um einen Intensivsprachkurs handeln muss, der i.d.R. täglichen Unterricht (mindestens 18 Unterrichtsstunden pro Woche) umfasse und auf den Erwerb umfassender deutscher Sprachkenntnisse gerichtet sei (vgl. etwa Hailbronner, Ausländerrecht, § 16b AufenthG Rn. 3, Stand 101. Aktualisierung Mai 2017; Samel, in: Bergmann/Dienelt, Ausländerrecht, 12. Aufl. 2018, § 16b AufenthG Rn. 4; zu § 16 Abs. 5 AufenthG a.F. etwa ders., in: Bergmann/Dienelt, Ausländerrecht, 11. Aufl. 2016, § 16 AufenthG Rn. 37; Walther, in: GK-AufenthG, § 16 Rn. 31, Stand 15. November 2006; VG Berlin, Urteil vom 15. Juli 2011 - 35 K 253.10 V - juris Rn. 20; weitergehend nur Stahmann, in: Hofmann, Ausländerrecht, 2. Aufl. 2016, § 16 AufenthG Rn. 47).
  • BVerwG, 15.12.2015 - 8 C 9.15

    Fristanforderungen eines Antrag auf Strommengenbegrenzung sowie Erforderlichkeit

    Auszug aus BVerwG, 29.10.2018 - 1 B 35.18
    Auf einen rechtlichen Gesichtspunkt, mit dessen Erheblichkeit ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem Prozessverlauf nicht rechnen musste, darf es seine Entscheidung nicht ohne vorherigen Hinweis stützen (stRspr, vgl. BVerfG, Beschluss vom 29. Mai 1991 - 1 BvR 1383/90 - BVerfGE 84, 188 ; BVerwG, Beschluss vom 15. Dezember 2015 - 8 C 9.15 - juris Rn. 2).
  • BVerwG, 21.06.2017 - 4 B 48.16

    Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus BVerwG, 29.10.2018 - 1 B 35.18
    Ist die vorinstanzliche Entscheidung - wie hier - auf mehrere selbstständig tragende Begründungen gestützt, so kann die Revision nur zugelassen werden, wenn hinsichtlich jeder dieser Begründungen ein Revisionszulassungsgrund aufgezeigt wird und vorliegt (stRspr, vgl. etwa BVerwG, Beschlüsse vom 10. Dezember 2015 - 4 B 53.15 - Rn. 2 m.w.N. und vom 21. Juni 2017 - 4 B 48.16 - juris Rn. 3).
  • VG Karlsruhe, 09.06.2022 - 19 K 1524/22

    Teilweise erfolgreicher Eilantrag gegen die Ablehnung eines Antrages auf

    Ein Sprachkurs nach § 16f AufenthG muss ein Intensivsprachkurs sein, der auf den Erwerb umfassender deutscher Sprachkenntnisse gerichtet ist (BVerwG, Beschluss vom 29.10.2018 - 1 B 35.18 - juris Rn 6).
  • VG Berlin, 29.01.2021 - 12 K 416.19

    Erteilung eines Visums zum Zwecke der Teilnahme an einem Sprachkurs an einer

    Der beabsichtigte Sprachkurs an der Volkshochschule München erfüllt zwar die qualitativen Anforderungen an einen Sprachkurs im Sinne der Vorschrift, da er pro Woche 20 Unterrichtseinheiten vorsieht und auf den Erwerb umfassender deutscher Sprachkenntnisse (bis Kursstufe C 1.2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen) gerichtet ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 29. Oktober 2018 - BVerwG 1 B 35/18 -, juris Rn. 6; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 15. März 2018 - OVG 2 B 6.17 -, juris Rn. 30 f.).
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