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   OVG Sachsen, 23.11.2012 - 1 B 351/12   

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https://dejure.org/2012,40210
OVG Sachsen, 23.11.2012 - 1 B 351/12 (https://dejure.org/2012,40210)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 23.11.2012 - 1 B 351/12 (https://dejure.org/2012,40210)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 23. November 2012 - 1 B 351/12 (https://dejure.org/2012,40210)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Sachsen

    AFBG § 7 Abs. 3, § 7 Abs. 3a, § 7 Abs. 4, § 9; BAföG § 7 Abs. 3

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    "Regelmäßige Teilnahme" i.S.v. § 9 S. 4 AFBG auch bei entschuldigten Fehlzeiten; Definition des Begriffs des "anderen wichtigen Grundes" i.S.v. § 7 Abs. 3a S. 1 AFBG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AFBG § 7 Abs. 3a S. 1; AFBG § 9 S. 4, 6
    "Regelmäßige Teilnahme" i.S.v. § 9 S. 4 AFBG auch bei entschuldigten Fehlzeiten; Definition des Begriffs des "anderen wichtigen Grundes" i.S.v. § 7 Abs. 3a S. 1 AFBG

  • rechtsportal.de

    Aufstiegsfortbildungsförderung; Fehlzeiten; Unterbrechung; wichtiger Grund; Alleinerziehende

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 23.09.1999 - 5 C 19.98

    Fachrichtungswechsel, wichtiger Grund für -; familiäre Gründe für

    Auszug aus OVG Sachsen, 23.11.2012 - 1 B 351/12
    10 Das Bundesverwaltungsgericht hat in seiner Rechtssprechung zum Fachrichtungswechsel einen "wichtigen Grund" i. S. v. § 7 Abs. 3 BAföG angenommen, wenn dem Auszubildenden die Fortsetzung der bisherigen Ausbildung nach verständigem Urteil unter Berücksichtigung aller im Rahmen des Bundesausbildungsförderungsgesetzes erheblichen Umstände - insbesondere also sowohl der vom Amt für Ausbildungsförderung wahrzunehmenden, am Zweck und Ziel der Ausbildungsförderung orientierten öffentlichen Interessen als auch des Interesses des Auszubildenden - nicht mehr zugemutet werden kann (BVerwG, Urt. v. 23. September 1999, DVBl. 2000, 634).

    Zu den Umständen, die unter dem Gesichtspunkt der Unzumutbarkeit zu berücksichtigen sind, gehören danach auch diejenigen, die in dem Lebensbereich des Auszubildenden begründet sind, sofern sie nur mit der Ausbildung in einem unmittelbaren Zusammenhang stehen (BVerwG, Urt. v. 23. September 1999, a. a. O., m. w. N.).

  • VG Stuttgart, 14.09.2012 - 11 K 1267/12

    Förderungsleistungen nach dem AFBG - Fortbildung zum Industriemeister

    Auszug aus OVG Sachsen, 23.11.2012 - 1 B 351/12
    Vor diesem Hintergrund erscheint es nicht fernliegend, die Rechtsprechung zu § 7 Abs. 3 BAföG zum Verständnis des wichtigen Grundes heranzuziehen (vgl. VG Stuttgart, Urt. v. 14. September 2012 - 11 K 1267/12 -, juris Rn. 22).
  • BVerfG, 03.07.1985 - 1 BvR 1428/82

    Wichtiger Grund für Fachrichtungswechsel eines Studenten nach dem zweiten

    Auszug aus OVG Sachsen, 23.11.2012 - 1 B 351/12
    Vor diesem Hintergrund dürfen Alleinerziehende, die sich die Pflege nicht mit dem Partner teilen können, nicht benachteiligt werden (vgl. BVerfG, Urt. v. 3. April 2001, BVerfGE 103, 242 und Kammerbeschl. v. 11. Juni 2003, FamRZ 2003, 1263; Rothe/Blanke, BAföG, Stand April 2012, § 7 Rn. 42.4 und Beschl. v. 3. Juli 1985, BVerfGE 70, 230).
  • BVerfG, 03.04.2001 - 1 BvR 1629/94

    Pflegeversicherung III

    Auszug aus OVG Sachsen, 23.11.2012 - 1 B 351/12
    Vor diesem Hintergrund dürfen Alleinerziehende, die sich die Pflege nicht mit dem Partner teilen können, nicht benachteiligt werden (vgl. BVerfG, Urt. v. 3. April 2001, BVerfGE 103, 242 und Kammerbeschl. v. 11. Juni 2003, FamRZ 2003, 1263; Rothe/Blanke, BAföG, Stand April 2012, § 7 Rn. 42.4 und Beschl. v. 3. Juli 1985, BVerfGE 70, 230).
  • BVerfG, 11.06.2003 - 1 BvR 1573/02

    Zur Benachteiligung einer allein erziehenden Frau bei der Ausbildungsförderung -

    Auszug aus OVG Sachsen, 23.11.2012 - 1 B 351/12
    Vor diesem Hintergrund dürfen Alleinerziehende, die sich die Pflege nicht mit dem Partner teilen können, nicht benachteiligt werden (vgl. BVerfG, Urt. v. 3. April 2001, BVerfGE 103, 242 und Kammerbeschl. v. 11. Juni 2003, FamRZ 2003, 1263; Rothe/Blanke, BAföG, Stand April 2012, § 7 Rn. 42.4 und Beschl. v. 3. Juli 1985, BVerfGE 70, 230).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.04.2012 - 12 A 236/12

    Zulässigkeit der Anknüpfung der Förderleistung nach dem AFBG an die Erwartung

    Auszug aus OVG Sachsen, 23.11.2012 - 1 B 351/12
    16 Die Kostenentscheidung beruht auf § 154 Abs. 2, § 188 Satz 2 VwGO (vgl. zur Gerichtskostenfreiheit OVG NRW, Beschl. v. 12. April 2012 - 12 A 236/12 -, juris Rn. 8).
  • VG Hannover, 13.03.2014 - 3 A 4605/12

    Arbeitgeberweisung; Attest; Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz;

    Ergänzend kann im Übrigen zur Untauglichkeit des Rückgriffs auf § 7 Abs. 4 Satz 1 AFBG für die Interpretation des Begriffs der regelmäßigen Teilnahme in § 9 AFBG auf die Ausführungen des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts in seinem Beschluss vom 23.11.2012 (1 B 351/12, juris) verwiesen werden, denen sich das erkennende Gericht anschließt.

    Das Gericht lässt gemäß § 124a Abs. 1 Satz 1 i. V. m. § 124 Abs. 2 Nr. 3 VwGO die Berufung und gemäß § 134 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 i. V. m. § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO die Sprungrevision zu, weil die Rechtssache angesichts des Umstands, dass die Verwaltungspraxis zu der entscheidungserheblichen Frage, wie der Begriff der regelmäßigen Teilnahme in § 9 Abs. 1, 2, 4, 6 AFBG auszulegen ist, über diesen Fall hinaus soweit ersichtlich bundesweit auch nach der Entscheidung des Sächs. OVG vom 23.11.2012 (1 B 351/12, juris) weiterhin eine vom Gericht als fehlerhaft bewertete Auffassung vertritt und ihren Entscheidungen zu Grunde legt, grundsätzliche Bedeutung hat.

  • VG Ansbach, 08.10.2015 - AN 2 K 14.01547

    Intendierte Ermessensentscheidung nach § 47 Abs. 2 SGB X i.V.m. § 9 AFBG

    Zwar sind über Krankheit oder Schwangerschaft hinausgehende wichtige Verhinderungsgründe denkbar, was § 7 Abs. 3a Satz 1 AFBG und der Rechtsprechung zum BAföG entnommen werden kann (so auch OVG Bautzen, B.v. 23.11.2012, 1 B 351/12 - juris, VG Oldenburg, 13 A 3804/12, U.v. 9.11.2012 - juris), jedoch stellen die berufliche Tätigkeit, die neben der Teilzeitfortbildung, ausgeübt wird und die sich daraus ergebenden Härten, den Regelfall der Berufsfortbildung in Teilzeit dar und keinen Umstand, der unerwartet und untypisch eintritt.
  • VG Würzburg, 17.04.2015 - W 3 K 14.1120

    Rechtmäßige Rückforderung von Meister-Bafög

    Die in § 16 Abs. 1 AFBG in Einklang mit § 9 AFBG durch das 2. Gesetz zur Änderung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes vom 18. Juni 2009 (BGBl I S. 1314) neu eingefügte Nr. 2 ermöglicht damit auch eine Einstellung der Maßnahme und eine Rückforderung, wenn die Leistung unter Vorbehalt erfolgt ist (vgl. BT-Drs. 161096 S. 27 und 30; so auch OVG Sachsen, B. v. 23.11.2012 - 1 B 351/12 - juris).
  • VG Augsburg, 16.10.2014 - Au 3 K 14.1079

    Aufstiegsfortbildungsförderung; Maßnahmebeitrag; Vorbehalt der Rückforderung

    Präsenzunterrichtsstunden hat der Kläger aber gerade nicht versäumt (vgl. zu "unentschuldigten Fehlzeiten" bzw. unentschuldigtem Unterrichtsversäumnis als maßgeblichem Kriterium für die Rückzahlungspflicht nach § 16 Abs. 1 Nr. 2 AFBG: SächsOVG, B.v. 23.11.2012 - 1 B 351/12 - SächsVBl 2013, 74; VG Hannover, U.v. 13.3.2014 - 3 A 4605/12; VG Oldenburg, U.v. 9.11.2012 - 13 A 3804/12 - beide juris).
  • VG Stuttgart, 07.01.2015 - 11 K 4299/14

    Rückforderung von Vorschussleistungen nach dem

    Mit der seit 08.10.2012 gültigen Fassung des § 9 AFBG wollte der Gesetzgeber eine Einstellung der Fördermaßnahme und die Rückforderung von erbrachten Leistungen ermöglichen, wenn durch den nach der Regelung vorgesehenen Nachweis die regelmäßige Teilnahme nicht nachgewiesen wird (vgl. Sächsisches OVG, Beschluss vom 23.11.2012, - 1 B 351/12 -, ).
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