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   VG Osnabrück, 24.09.2013 - 1 B 36/13   

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VG Osnabrück, 24.09.2013 - 1 B 36/13 (https://dejure.org/2013,26752)
VG Osnabrück, Entscheidung vom 24.09.2013 - 1 B 36/13 (https://dejure.org/2013,26752)
VG Osnabrück, Entscheidung vom 24. September 2013 - 1 B 36/13 (https://dejure.org/2013,26752)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 29 GlSpielWStVtr; § 25 GlSpielWStVtr
    Mehrfachkonzession; Mehrfachspielhalle; Spielhallenerlaubnis; Stichtag; Übergangsfrist; Übergangsregelung

  • vdai.de PDF

    Die Stichtagsregelung des § 29 Abs. 4 Satz 2 und 3 GlüStV begegnet verfassungsrechtlichen Bedenken im Hinblick auf Spielhallen, denen eine Erlaubnis zwischen der Beschlussfassung der Ministerpräsidentenkonferenz (28.10.2011) und der Einbringung des Entwurfs des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ 2014, 313
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerfG, 10.10.2012 - 1 BvL 6/07

    Vertrauensschutz in den Fortbestand einer steuerrechtlichen Regelung

    Auszug aus VG Osnabrück, 24.09.2013 - 1 B 36/13
    (vgl. BVerfG, B. v. 10.10.2012, 1 BvL 6/07, juris Rn. 55 56).

    Der Gesetzgeber ist deshalb berechtigt, den zeitlichen Anwendungsbereich einer Regelung auch auf den Zeitpunkt von dem Gesetzesbeschluss bis zur Verkündung zu erstrecken (BVerfG, B. v. 03.12.1997, 2 BvR 882/97, juris Rn. 42; BVerfG, B. v. 10.10.2012, 1 BvL 6/07, juris Rn. 57).

    Deshalb können Betroffene regelmäßig nicht mehr darauf vertrauen, das gegenwärtig geltende Recht werde auch in Zukunft unverändert fortbestehen; es ist ihnen vielmehr grundsätzlich möglich, ihre wirtschaftlichen Dispositionen durch entsprechende Anpassungsklauseln auf mögliche zukünftige Änderungen einzustellen (BVerfG, B. v. 10.10.2012, 1 BvL 6/07, juris Rn. 55-56).

  • BVerfG, 07.07.2010 - 2 BvL 1/03

    Entgangene Einnahmen

    Auszug aus VG Osnabrück, 24.09.2013 - 1 B 36/13
    Bis zu diesem Zeitpunkt, zumindest aber bis zum endgültigen Gesetzesbeschluss, muss der von einem Gesetz Betroffene grundsätzlich darauf vertrauen können, dass seine auf geltendes Recht gegründete Rechtsposition nicht durch eine zeitlich rückwirkende Änderung der gesetzlichen Rechtsfolgenanordnung nachteilig verändert wird (BVerfG, B. v. 07.07.2010, 2 BvL 1/03, juris Rn. 67).

    Eine unechte Rückwirkung ist mit den Grundsätzen grundrechtlichen und rechtsstaatlichen Vertrauensschutzes daher nur vereinbar, wenn sie zur Förderung des Gesetzeszwecks geeignet und erforderlich ist und wenn bei einer Gesamtabwägung zwischen dem Gewicht des enttäuschten Vertrauens und dem Gewicht und der Dringlichkeit der die Rechtsänderung rechtfertigenden Gründe die Grenze der Zumutbarkeit gewahrt bleibt (BVerfG, B. v. 07.07.2010, 2 BvL 1/03, juris Rn. 68-69).

  • BVerfG, 14.08.2013 - 2 BvR 1601/13

    Nichtannahmebeschluss: Rechtswegerschöpfung gem § 90 Abs 2 S 1 BVerfGG auch dann

    Auszug aus VG Osnabrück, 24.09.2013 - 1 B 36/13
    Die Fachgerichte sind jedoch durch Art. 100 Abs. 1 GG nicht gehindert, schon vor der im Hauptsacheverfahren einzuholenden Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts auf der Grundlage ihrer Rechtsauffassung vorläufigen Rechtsschutz zu gewähren, wenn dies nach den Umständen des Falles im Interesse eines effektiven Rechtsschutzes geboten erscheint und die Hauptsacheentscheidung dadurch nicht vorweggenommen wird (BVerfG, B. v. 24.06.1992, 1 BvR 1028/91, juris Rn. 29; BVerfG, B. v. 14.08.2013, 2 BvR 1601/13, juris Rn. 3).
  • BVerfG, 14.05.1986 - 2 BvL 2/83

    Einkommensteuerrecht

    Auszug aus VG Osnabrück, 24.09.2013 - 1 B 36/13
    Das Bekanntwerden von Gesetzesinitiativen und die öffentliche Berichterstattung über die Vorbereitung einer Neuregelung durch die gesetzgebenden Körperschaften lassen die Schutzwürdigkeit des Vertrauens in die bisherige Rechtslage hingegen noch nicht entfallen (BVerfG, B. v. 14.05.1986, 2 BvL 2/83, juris Rn. 136).
  • BVerfG, 08.02.1977 - 1 BvR 79/70

    Universitätsgesetz Hamburg

    Auszug aus VG Osnabrück, 24.09.2013 - 1 B 36/13
    Der gerichtlichen Nachprüfung unterliegt nur, ob der Gesetzgeber bei einer Gesamtabwägung zwischen der Schwere des Eingriffs und dem Gewicht und der Dringlichkeit der ihn rechtfertigenden Gründe unter Berücksichtigung aller Umstände die Grenze der Zumutbarkeit überschritten hat (BVerfG, U. v. 08.02.1977, 1 BvR 79/70, juris Rn. 129-130).
  • BVerfG, 20.03.2002 - 2 BvR 794/95

    Vermögensstrafe

    Auszug aus VG Osnabrück, 24.09.2013 - 1 B 36/13
    Ob sich die verfassungsrechtlichen Bedenken durch Anwendung der fünfjährigen Übergangsfrist des § 29 Abs. 4 Satz 2 GlüStV auf die streitgegenständlichen Spielhallen der Antragstellerin - entgegen dessen eindeutigen Wortlauts (vgl. BVerfG, U. v. 30.03.2004, 2 BvR 1520/01, juris Rn. 145; BVerfG, U. v. 20.03.2002, 2 BvR 794/95 juris Rn. 79; BVerfG, B. v. 27.01.1998, 1 BvL 22/93 juris Rn. 34) und trotz der gebotenen Zurückhaltung bei der gerichtlichen Anpassung gesetzlicher Übergangsregelungen (vgl. BVerfG, B. v. 08.12.1976, 1 BvR 810/70, juris Rn. 73) - im Wege der verfassungskonformen Auslegung der Stichtagsreglung des § 29 Abs. 4 Satz 2 und 3 GlüStV beseitigen lassen oder ob es einer Vorlage an das Bundesverfassungsgericht nach Art. 100 Abs. 1 Satz 1 und 2 GG bedarf, weil sich das Verbot von Mehrfachkonzessionen mangels verfassungsrechtlich hinreichender Übergangsregelungen für bestimmte Altfälle als unverhältnismäßig erweist, kann im vorläufigen Rechtsschutzverfahren dahingestellt bleiben.
  • BVerfG, 24.06.1992 - 1 BvR 1028/91

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Rechtswegerschöpfung auch bei Drohen

    Auszug aus VG Osnabrück, 24.09.2013 - 1 B 36/13
    Die Fachgerichte sind jedoch durch Art. 100 Abs. 1 GG nicht gehindert, schon vor der im Hauptsacheverfahren einzuholenden Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts auf der Grundlage ihrer Rechtsauffassung vorläufigen Rechtsschutz zu gewähren, wenn dies nach den Umständen des Falles im Interesse eines effektiven Rechtsschutzes geboten erscheint und die Hauptsacheentscheidung dadurch nicht vorweggenommen wird (BVerfG, B. v. 24.06.1992, 1 BvR 1028/91, juris Rn. 29; BVerfG, B. v. 14.08.2013, 2 BvR 1601/13, juris Rn. 3).
  • BVerfG, 30.03.2004 - 2 BvR 1520/01

    Geldwäsche

    Auszug aus VG Osnabrück, 24.09.2013 - 1 B 36/13
    Ob sich die verfassungsrechtlichen Bedenken durch Anwendung der fünfjährigen Übergangsfrist des § 29 Abs. 4 Satz 2 GlüStV auf die streitgegenständlichen Spielhallen der Antragstellerin - entgegen dessen eindeutigen Wortlauts (vgl. BVerfG, U. v. 30.03.2004, 2 BvR 1520/01, juris Rn. 145; BVerfG, U. v. 20.03.2002, 2 BvR 794/95 juris Rn. 79; BVerfG, B. v. 27.01.1998, 1 BvL 22/93 juris Rn. 34) und trotz der gebotenen Zurückhaltung bei der gerichtlichen Anpassung gesetzlicher Übergangsregelungen (vgl. BVerfG, B. v. 08.12.1976, 1 BvR 810/70, juris Rn. 73) - im Wege der verfassungskonformen Auslegung der Stichtagsreglung des § 29 Abs. 4 Satz 2 und 3 GlüStV beseitigen lassen oder ob es einer Vorlage an das Bundesverfassungsgericht nach Art. 100 Abs. 1 Satz 1 und 2 GG bedarf, weil sich das Verbot von Mehrfachkonzessionen mangels verfassungsrechtlich hinreichender Übergangsregelungen für bestimmte Altfälle als unverhältnismäßig erweist, kann im vorläufigen Rechtsschutzverfahren dahingestellt bleiben.
  • BVerfG, 08.12.1976 - 1 BvR 810/70

    Nichtehelichen-Erbrecht

    Auszug aus VG Osnabrück, 24.09.2013 - 1 B 36/13
    Ob sich die verfassungsrechtlichen Bedenken durch Anwendung der fünfjährigen Übergangsfrist des § 29 Abs. 4 Satz 2 GlüStV auf die streitgegenständlichen Spielhallen der Antragstellerin - entgegen dessen eindeutigen Wortlauts (vgl. BVerfG, U. v. 30.03.2004, 2 BvR 1520/01, juris Rn. 145; BVerfG, U. v. 20.03.2002, 2 BvR 794/95 juris Rn. 79; BVerfG, B. v. 27.01.1998, 1 BvL 22/93 juris Rn. 34) und trotz der gebotenen Zurückhaltung bei der gerichtlichen Anpassung gesetzlicher Übergangsregelungen (vgl. BVerfG, B. v. 08.12.1976, 1 BvR 810/70, juris Rn. 73) - im Wege der verfassungskonformen Auslegung der Stichtagsreglung des § 29 Abs. 4 Satz 2 und 3 GlüStV beseitigen lassen oder ob es einer Vorlage an das Bundesverfassungsgericht nach Art. 100 Abs. 1 Satz 1 und 2 GG bedarf, weil sich das Verbot von Mehrfachkonzessionen mangels verfassungsrechtlich hinreichender Übergangsregelungen für bestimmte Altfälle als unverhältnismäßig erweist, kann im vorläufigen Rechtsschutzverfahren dahingestellt bleiben.
  • BVerfG, 27.01.1998 - 1 BvL 22/93

    Kleinbetriebsklausel II

    Auszug aus VG Osnabrück, 24.09.2013 - 1 B 36/13
    Ob sich die verfassungsrechtlichen Bedenken durch Anwendung der fünfjährigen Übergangsfrist des § 29 Abs. 4 Satz 2 GlüStV auf die streitgegenständlichen Spielhallen der Antragstellerin - entgegen dessen eindeutigen Wortlauts (vgl. BVerfG, U. v. 30.03.2004, 2 BvR 1520/01, juris Rn. 145; BVerfG, U. v. 20.03.2002, 2 BvR 794/95 juris Rn. 79; BVerfG, B. v. 27.01.1998, 1 BvL 22/93 juris Rn. 34) und trotz der gebotenen Zurückhaltung bei der gerichtlichen Anpassung gesetzlicher Übergangsregelungen (vgl. BVerfG, B. v. 08.12.1976, 1 BvR 810/70, juris Rn. 73) - im Wege der verfassungskonformen Auslegung der Stichtagsreglung des § 29 Abs. 4 Satz 2 und 3 GlüStV beseitigen lassen oder ob es einer Vorlage an das Bundesverfassungsgericht nach Art. 100 Abs. 1 Satz 1 und 2 GG bedarf, weil sich das Verbot von Mehrfachkonzessionen mangels verfassungsrechtlich hinreichender Übergangsregelungen für bestimmte Altfälle als unverhältnismäßig erweist, kann im vorläufigen Rechtsschutzverfahren dahingestellt bleiben.
  • VG Ansbach, 09.08.2013 - AN 4 E 13.01186

    (Kein) Anspruch auf einstweilige Anordnung, die Schließung von Spielhallen

  • VerfGH Bayern, 28.06.2013 - 10-VII-12

    Verfassungsmäßigkeit von Bestimmungen des Glücksspielstaatsvertrags

  • VG Freiburg, 25.04.2013 - 5 K 212/13

    Zusätzliche Erlaubnis für bestehende Spielhalle - zur Übergangsregelung in § 51

  • BVerfG, 03.12.1997 - 2 BvR 882/97

    Schiffbauverträge

  • VG Würzburg, 02.07.2013 - W 5 E 13.522

    Antrag auf einstweilige Anordnung; kein Anordnungsanspruch;

  • BVerfG, 23.09.2010 - 1 BvQ 28/10

    Zeitliche Beschränkung der staatlichen Förderung von Strom aus solarer

  • BVerfG, 07.03.2017 - 1 BvR 1314/12

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen landesrechtliche Einschränkungen für

    (b) Die Bestimmungen sind mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und dem in Art. 12 GG enthaltenen Grundsatz des Vertrauensschutzes vereinbar (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. Dezember 2016 - 8 C 6.15 -, juris, Rn. 72 ff.; so auch BayVerfGH, Entscheidung vom 28. Juni 2013 - Vf. 10-VII-12 u.a. -, NVwZ 2014, S. 141 ; BayVGH, Beschluss vom 30. September 2013 - 10 CE 13.1477 -, juris, Rn. 16 ff.; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 14. November 2013 - 1 M 124/13 -, juris, Rn. 5 ff.; SächsOVG, Beschluss vom 17. Dezember 2013 - 3 B 418/13 -, juris, Rn. 15 ff.; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 7. Januar 2014 - 7 ME 90/13 -, juris, Rn. 35 ff.; OVG Saarland, Beschluss vom 10. Februar 2014 - 1 B 476/13 -, juris, Rn. 14 ff.; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 27. Mai 2014 - 6 B 10343/14 -, NVwZ-RR 2014, S. 682 ; HmbOVG, Beschluss vom 24. Juni 2014 - 4 Bs 279/13 -, juris, Rn. 17 ff.; HessVGH, Beschluss vom 5. September 2014 - 8 B 1036/14 -, juris, Rn. 18 ff.; a.A. StGH Baden-Württemberg, Urteil vom 17. Juni 2014 - 1 VB 15/13 -, juris, Rn. 461 ff.; VG Osnabrück, Beschluss vom 24. September 2013 - 1 B 36/13 -, juris, Rn. 23 ff.; offen gelassen OVG Thüringen, Beschluss vom 8. April 2015 - 3 EO 775/13 -, juris, Rn. 6 ff.; vgl. auch für eine vierjährige Übergangsperiode die Entscheidung des Österreichischen Verfassungsgerichtshofs vom 12. März 2015 - G 205/2014-15 u.a. -, www.vfgh.gv.at, Rn. 76 f.).
  • OVG Niedersachsen, 15.04.2014 - 7 ME 121/13

    Anordnung einer sofortigen Vollziehung der Schließung einer nach neuem

    c) Die Antragstellerin beanstandet unter Bezugnahme auf den Beschluss des Verwaltungsgerichts Osnabrück vom 24. September 2013 - 1 B 36/13 - (juris), die Anknüpfung der Stichtagsregelung an den Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz vom 28. Oktober 2011 sei verfassungsrechtlich unzulässig.
  • VGH Bayern, 12.09.2018 - 22 ZB 17.960

    Unionsrechtswidrigkeit von Bestimmungen des Glücksspiel-Staatsvertrags und des

    Soweit sich die Klägerin u. a. in diesem Zusammenhang auf den Beschluss des Verwaltungsgerichts Osnabrück vom 24. September 2013 (1 B 36/13 - juris) bezieht, kann den darin vertretenen Rechtsauffassungen mit Blickrichtung auf § 31 Abs. 1 BVerfGG und Art. 29 Abs. 1 VerfGHG keine Maßgeblichkeit mehr zuerkannt werden.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 27.05.2014 - 6 B 10343/14

    Sofortige Vollziehung der Schließung einer Spielhalle; Gesetzgebungskompetenz des

    Soweit die Beschwerde auf verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung (VG Freiburg/Brsg., 5 K 1260/13, juris; VG Osnabrück, 1 B 36/13, juris) hinweist, die eine einjährige Übergangsfrist für nach dem 28. Oktober 2011 konzessionierte Spielhallen aus verfassungsrechtlichen Gründen für bedenklich hält, folgt ihr der Senat nicht.

    Anders als das VG Osnabrück (1 B 36/13, juris) meint, spricht Überwiegendes dafür, dass dabei auf den Beschluss der am 28. Oktober 2011 zu Ende gegangenen Ministerpräsidentenkonferenz, mit dem sich 15 der 16 Bundesländer auf den neuen Glücksspielstaatsvertrag geeinigt und dessen Unterzeichnung am 15. Dezember 2011 beschlossen haben, als maßgebliche Zäsur für die Anerkennung des Vertrauens in den Fortbestand der alten Rechtslage abgestellt werden durfte (vgl. Begründung zum Entwurf des LGlüG, LT-Drs. 16/1179, S. 50; vgl. auch Nds OVG, 7 ME 90/13, ZfWG 2014, 115, juris; BayVGH, 10 CE 13.1416, ZfWG 2013, 423, juris; OVG Saarland, 1 B 476/13, ZfWG 2014, 124, juris).

  • OVG Niedersachsen, 07.01.2014 - 7 ME 90/13

    Anknüpfung der Übergangsfrist des § 29 Abs. 4 S. 3 GlüStV an das Datum der

    Viel spricht dafür, dass die Antragstellerin, die in ihrer Beschwerdebegründungsschrift nicht vorgetragen hat, dass und weshalb die angegriffenen Regelungen (aufgrund einer vertrauensschutzwidrigen Übergangsfrist) auch als Inhalts- und Schrankenbestimmungen des Eigentums rechtswidrig seien und das Rechtsstaatsprinzip verletzten, eine solche Argumentation mit ihrem Schriftsatz vom 17. Oktober 2013 (und dem diesem beigefügten Beschluss des Verwaltungsgerichts Osnabrück vom 24. September 2013 - 1 B 36/13 -) nicht in berücksichtigungsfähiger Weise nachzuholen vermocht hat.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 14.11.2013 - 1 M 124/13

    Schließung einer Spielhalle gemäß § 15 Abs. 2 GewO - Verfassungsmäßigkeit der

    Auch der Verweis auf die Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Osnabrück vom 24. September 2013 (- 1 B 36/13 -, juris) und dessen Ausführungen zur Beseitigung des verfassungsrechtlichen Vertrauensschutzes bei geplanten Gesetzesänderungen sind insoweit nicht zielführend.
  • VGH Bayern, 08.04.2014 - 22 CS 14.224

    Bestandsschutz bei erst während der Vorbereitung des neuen

    Für die Wahl des maßgeblichen Stichtags bei Übergangsfristen hat das Bundesverfassungsgericht zwar in steuerrechtlichen Fällen auf den Zeitpunkt des parlamentarischen Gesetzesbeschlusses abgestellt, weil das Vertrauen erst von dem Zeitpunkt an nicht mehr schutzwürdig sei, in dem der Bundestag ein rückwirkendes Gesetz beschlossen habe; das Bekanntwerden von Gesetzesinitiativen und die öffentliche Berichterstattung über die Vorbereitung einer Neuregelung durch die gesetzgebenden Körperschaften beeinträchtigten die Schutzwürdigkeit des Vertrauens hingegen nicht (vgl. zu Doppelbesteuerungsabkommen BVerfG, B.v. 10.3.1971 - 2 BvL 3/68 - BVerfGE 30, 272/287; BVerfG, B.v. 14.5.1986 - 2 BvL 2/83 - BVerfGE 72, 200/261; zur Besteuerung BVerfG, B.v. 7.7.2010 - 2 BvL 1/03 u.a. - BVerfGE 127, 31/48; hieran anknüpfend VG Osnabrück, B.v. 24.9.2013 - 1 B 36/13 - NVwZ 2014, 313 [nur Ls.]).
  • VG Göttingen, 25.09.2014 - 2 A 925/13

    Zulässigkeit der Spielgerätesteuer nach Inkrafttreten des Ersten

    Und selbst wenn letzteres der Fall wäre, sprechen gegenwärtig beachtliche Gründe dafür, dass die Stichtagsregelungen des § 29 Abs. 4 Sätze 2 und 3 GlüStV in der gegenwärtigen Form voraussichtlich keinen dauerhaften Bestand haben werden, weil sie dem Grundsatz des Vertrauensschutzes nicht in verhältnismäßiger Weise Rechnung tragen dürften (vgl. StGH Baden-Württemberg, Urteil vom 17. Juni 2014 - 15/13, 1 VB 15/13 -, zit. nach juris LS 4 und Rn. 435 ff.; VG Osnabrück, Beschluss vom 24. September 2013 - 1 B 36/13 -, zit. nach juris Rn. 23 ff.; a.A. Nds OVG, Beschluss vom 15. April 2014 - 7 ME 121/13 -, NdsVBl 2014, S. 286, zit. nach juris Rn. 48).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 13.11.2013 - 1 M 114/13

    Schließung einer Spielhalle gemäß § 15 Abs. 2 GewO - Verfassungsmäßigkeit einer

    Auch der Verweis auf die Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Osnabrück vom 24. September 2013 (- 1 B 36/13 -, juris) und dessen Ausführungen zur Beseitigung des verfassungsrechtlichen Vertrauensschutzes bei geplanten Gesetzesänderungen sind insoweit nicht zielführend.
  • VG Neustadt, 10.10.2013 - 5 L 643/13

    Verhältnis von gewerberechtlicher und Glücksspielerlaubnis

    Dafür, dass der Antragstellerin hier die fünfjährige Übergangfrist zugutekommen muss, spricht weiterhin, dass die Antragsgegnerin ihr am 31. Mai 2012 eine unbefristete gewerberechtliche Erlaubnis erteilt hat, ohne auf die nur einen Monat später in Kraft tretenden glücksspielrechtlichen Regelungen Bezug zu nehmen (anders etwa in dem dem Beschluss des VG Osnabrück vom 24. September 2013, 1 B 36/13, juris, zugrundeliegenden Fall).
  • VG Gelsenkirchen, 31.01.2014 - 19 L 1790/13

    Spielhalle, glücksspielrechtliche Erlaubnis, aufschiebende Wirkung,

  • VG Gelsenkirchen, 18.12.2013 - 19 L 1601/13

    Feststellung, Anordnungsgrund, Untersagung, Ordnungswidrigkeit, Bußgeld,

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