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   BVerwG, 30.04.1999 - 1 B 36.99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,3366
BVerwG, 30.04.1999 - 1 B 36.99 (https://dejure.org/1999,3366)
BVerwG, Entscheidung vom 30.04.1999 - 1 B 36.99 (https://dejure.org/1999,3366)
BVerwG, Entscheidung vom 30. April 1999 - 1 B 36.99 (https://dejure.org/1999,3366)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Revisionszulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache - Das Darlegungserfordernis verlangt die Bezeichnung einer konkreten Rechtsfrage - Zeitpunkt zu dem bei der Fortsetzungsfeststellungsklage gegen einen belastenden Verwaltungsakt in der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (82)

  • VG Augsburg, 30.06.2016 - Au 2 K 15.457

    Kopftuchverbot für Rechtsreferendarin unzulässig

    Als Sachentscheidungsvoraussetzung muss das Fortsetzungsfeststellungsinteresse im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung vorliegen (BVerwG, B. v. 5.2.2015 - 1 WB 24.14 - juris Rn. 20; U. v. 26.2.2014 - 6 C 1.13 - NVwZ 2014, 883; U. v. 16.5.2013 - 8 C 15.12 - ZfWG 2013, 380; B. v. 30.4.1999 - 1 B 36.99 - Buchholz 310 § 113 Abs. 1 VwGO Nr. 6).
  • VGH Baden-Württemberg, 18.11.2021 - 1 S 803/19

    Auflösung einer Blockadeversammlung anlässlich eines AfD-Parteitags;

    Verfassungsrecht gebietet nur dann, eine drohende Rechtsschutzlücke zu schließen, wenn es sich bei der angegriffenen Maßnahme um einen schwerwiegenden Grundrechtseingriff handelt (vgl. BVerfG, Beschl. v. 07.12.1998 - 1 BvR 831/89 -, juris Rn. 25 f.; Beschl. v. 03.03.2004 - 1 BvR 461/03 -, juris Rn. 28, 36; Beschl. v. 04.02.2005 - 2 BvR 308/04 -, juris Rn. 19; BVerwG, Beschl. v. 30.04.1999 - 1 B 36.99 -, juris Rn. 9; Beschl. v. 20.12.2017 - 6 B 14.17, juris Rn. 13; Urt. v. 12.11.2020 - 2 C 5.19 -, juris Rn. 15; s.a. SächsOVG, Beschl. v. 17.11.2015 - 3 A 440/15 -, juris Rn. 8; OVG RP, Urt. v. 27.03.2014 - 7 A 11202/13 -, juris, Rn. 26).
  • BVerwG, 16.05.2007 - 6 C 23.06

    Fuckparade 2001"; Versammlungseigenschaft; Gesamtgepräge einer "gemischten"

    Ein solches schützenswertes ideelles Interesse an der Feststellung der Rechtswidrigkeit eines erledigten Verwaltungsakts kann sich aus der Art des Eingriffs, insbesondere in grundrechtlich geschützte Bereiche, verbunden mit dem verfassungsrechtlich verbürgten Anspruch auf effektiven Rechtsschutz ergeben (vgl. Beschluss vom 30. April 1999 - BVerwG 1 B 36.99 - Buchholz 310 § 113 Abs. 1 VwGO Nr. 6 S. 13 m.w.N.).
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