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Rechtsprechung
   BVerwG, 20.07.2000 - 1 B 37.00   

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https://dejure.org/2000,13125
BVerwG, 20.07.2000 - 1 B 37.00 (https://dejure.org/2000,13125)
BVerwG, Entscheidung vom 20.07.2000 - 1 B 37.00 (https://dejure.org/2000,13125)
BVerwG, Entscheidung vom 20. Juli 2000 - 1 B 37.00 (https://dejure.org/2000,13125)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Anwaltszwang bei Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Erfordernis der Beschwerdebegründung durch einen Rechtsanwalt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (13)

  • BVerwG, 21.03.2002 - 4 C 2.01

    Rechtsbehelfsbelehrung; Irreführung; Vertretungszwang; Heilung durch

    Mit dem Vertretungserfordernis in § 67 Abs. 1 Satz 1 VwGO soll erreicht werden, dass dem Gericht nur ein von einem Rechtsanwalt geprüfter und gesichteter Streitstoff unterbreitet wird (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. Juli 2000 - BVerwG 1 B 37.00 - juris).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 29.02.2024 - 4 B 5.19

    Berufung; Beamter; "Mobbing"; Schadensersatzanspruch wegen der Verletzung der

    Vielmehr muss sie auch von dem Rechtsanwalt erarbeitet sein (vgl. u.a. BVerwG, Beschluss vom 20. Juli 2000 - 1 B 37.00 - juris Rn. 3).
  • BVerwG, 23.07.2003 - 1 B 386.02

    Prozesskostenhilfe für Berufungsbegründung; vorrangige Pflicht zur Bescheidung

    Da auch für die Berufungsbegründung Vertretungszwang durch einen Rechtsanwalt besteht (§ 67 Abs. 1 Satz 1 VwGO und zur Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde vor dem Bundesverwaltungsgericht zuletzt etwa Beschluss vom 20. Juli 2000 - BVerwG 1 B 37.00 - ), hätte das Oberverwaltungsgericht zunächst über den formell ordnungsgemäßen Prozesskostenhilfeantrag nach der Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der vollständigen Einreichung des Gesuchs entscheiden und die Erfolgsaussichten in der Hauptsache prüfen müssen.
  • OVG Niedersachsen, 01.11.2021 - 9 LA 11/20

    Abfallgebühr; Akteneinsichtsrecht; Amtsermittlungsgrundsatz; Aufklärungspflicht;

    In diesem Sinne muss eine dem Vertretungszwang unterliegende Rechtsmittelbegründung vom Prozessbevollmächtigten "erarbeitet" sein (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20.7.2000 - 1 B 37.00 - juris Rn. 3).
  • VGH Baden-Württemberg, 28.01.2019 - 4 S 17/19

    Umgehung des Vertretungszwangs beim OVG durch Bezugnahme auf Schreiben der Partei

    In diesem Sinne muss eine dem Vertretungszwang unterliegende Rechtsmittelbegründung vom Prozessbevollmächtigten "erarbeitet" sein (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20.07.2000 - 1 B 37.00 -, Juris).
  • VerfGH Sachsen, 09.09.2021 - 25-IV-21
    Es genügt deshalb nicht, dass die Beschwerdebegründung die Unterschrift eines Rechtsanwalts trägt oder sich der Rechtsanwalt Ausführungen der Partei oder eines Dritten lediglich zu eigen macht; vielmehr muss der Schriftsatz grundsätzlich auch von dem Rechtsanwalt erarbeitet sein (BVerwG, Beschluss vom 20. Juli 2000 - 1 B 37/00 - juris; Urteil vom 23. April 2014, BVerwGE 149, 289 [291]).
  • OVG Sachsen, 25.05.2022 - 6 A 47/21

    Rechtswegzuständigkeit; Bindung der zweiten Instanz; Rechtsschutzbedürfnis;

    In diesem Sinne muss eine dem Vertretungszwang unterliegende Rechtsmittelbegründung vom Prozessbevollmächtigten selbst "erarbeitet" sein (vgl. BVerwG, Beschl. v. 20. Juli 2000 - 1 B 37.00 - juris Rn. 3).
  • VGH Bayern, 16.08.2022 - 8 B 22.1073

    Fehlende Umweltverträglichkeitsprüfung für Nutzung einer Dorfmühle zur

    Die Bezugnahme auf die persönliche Stellungnahme des Beigeladenen vom 22. Juni 2022 genügt bereits nicht den Anforderungen des gesetzlichen Vertretungszwangs aus § 67 Abs. 4 VwGO; erforderlich hierfür wäre, dass erkennbar wird, dass der Rechtsanwalt die Ausführungen von Dritten selbst gesichtet, geprüft und rechtlich durchdrungen hat (vgl. BVerwG, B.v. 15.11.2019 - 5 B 18.19 - juris Rn. 6; B.v. 20.7.2000 - 1 B 37.00 - juris Rn. 3).
  • OVG Sachsen, 15.06.2022 - 6 A 53/22

    Antrag auf Zulassung der Berufung; Anforderungen an die anwaltliche Begründung

    In diesem Sinne muss eine dem Vertretungszwang unterliegende Rechtsmittelbegründung vom Prozessbevollmächtigten selbst "erarbeitet" sein (vgl. BVerwG, Beschl. v. 20. Juli 2000 - 1 B 37.00 -, juris Rn. 3).
  • OVG Sachsen, 24.02.2021 - 5 A 527/19

    Rechtliches Gehör; zur (hier fehlenden) Verpflichtung, sich in den

    In diesem Sinne muss eine dem Vertretungszwang unterliegende Rechtsmittelbegründung vom Prozessbevollmächtigten "erarbeitet" sein (vgl. BVerwG, Beschl. v. 20. Juli 2000 - 1 B 37.00 -, juris).
  • OVG Bremen, 07.08.2018 - 1 B 151/18

    Beschwerdebegründung; Vertretungszwang

  • OVG Bremen, 02.12.2021 - 1 B 434/21

    Alkohol im Verkehr; Entziehung der Fahrerlaubnis; Postulationsfähigkeit;

  • OVG Berlin-Brandenburg, 27.08.2020 - 3 S 59.20

    Grundschule; unzuständige; Gestattung; wichtiger Grund; Betreuungserleichterung;

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Rechtsprechung
   BVerwG, 08.09.2000 - 1 B 37.00   

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https://dejure.org/2000,32953
BVerwG, 08.09.2000 - 1 B 37.00 (https://dejure.org/2000,32953)
BVerwG, Entscheidung vom 08.09.2000 - 1 B 37.00 (https://dejure.org/2000,32953)
BVerwG, Entscheidung vom 08. September 2000 - 1 B 37.00 (https://dejure.org/2000,32953)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Ausnahmefall zur Gegenvorstellung gegen einen Beschluss

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Wird zitiert von ...

  • BVerwG, 20.11.2000 - 5 B 65.00

    Prozessrecht - Gegenvorstellung; Frist; Frist für Erhebung einer

    Nach der Rechtsprechung des Senats sind Gegenvorstellungen gegen einen Beschluss, durch den die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision zurückgewiesen ist, aus Rechtsgründen ausgeschlossen (BVerwG, Beschlüsse vom 12. September 1989 - BVerwG 5 B 57.88 - >Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 273< und vom 23. Februar 2000 - BVerwG 5 B 102.99 - ebenso BVerwG vom 8. September 2000 - BVerwG 1 B 37.00 -).
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