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   OVG Saarland, 14.01.2015 - 1 B 399/14   

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https://dejure.org/2015,279
OVG Saarland, 14.01.2015 - 1 B 399/14 (https://dejure.org/2015,279)
OVG Saarland, Entscheidung vom 14.01.2015 - 1 B 399/14 (https://dejure.org/2015,279)
OVG Saarland, Entscheidung vom 14. Januar 2015 - 1 B 399/14 (https://dejure.org/2015,279)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Was die Strafrichterin im Strafverfahren denkt, ist uns doch egal!

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • OVG Thüringen, 09.07.2014 - 2 EO 589/13

    Konsum harter Drogen; Fahrerlaubnisentzug; Wiedererlangung der Fahreignung

    Auszug aus OVG Saarland, 14.01.2015 - 1 B 399/14
    Insofern ist anerkannt, dass ein festgestellter Drogenkonsum die Entziehung der Fahrerlaubnis nicht mehr rechtfertigt, wenn der Betroffene im maßgebenden Beurteilungszeitpunkt der letzten Behördenentscheidung - hier dem Erlass des Widerspruchsbescheides - überprüfbar nachgewiesen hat, dass er über einen längeren Zeitraum (gemäß Nr. 9.5 der Anlage 4 zur Fahrerlaubnisverordnung im Fall vorangegangener Abhängigkeit ein Jahr) keine Drogen mehr zu sich genommen hat, und deshalb aus dem früheren Konsum nicht mehr auf eine fehlende Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen geschlossen werden kann.(vgl. hierzu und zur evtl. Notwendigkeit der zusätzlichen Beibringung eines positiven medizinisch-psychologischen Gutachtens: OVG Thüringen, Beschluss vom 9.7.2014 - 2 EO 589/13 -, juris Rdnr. 16 m.w.N.; ebenso Beschluss des Senats vom 23.12.2014 - 1 B 395/14 -) Ob der Antragsteller sich im noch laufenden Widerspruchsverfahren mit der Antragsgegnerin in Verbindung setzt, um auf dieser Grundlage die notwendigen Schritte zur Herbeiführung einer ihm günstigen Abhilfe- oder Widerspruchsentscheidung herbeizuführen, ist allein ihm vorbehalten und für die Entscheidung im anhängigen Beschwerdeverfahren, in dem die behauptete Abstinenz in keiner Weise überprüfbar belegt worden ist, nicht maßgeblich.
  • OVG Saarland, 23.12.2015 - 1 B 232/15

    Eingestehen des Amphetaminkonsums nach Wohnungsdurchsuchung; Entziehung der

    Dies gilt auch unter Berücksichtigung ihres Vorbringens, aus beruflichen Gründen auf die Fahrerlaubnis angewiesen zu sein.(OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 14.1.2015 - 1 B 399/14 -, juris Rdnr. 9, und vom 1.6.2006 - 1 W 26/06 -, juris Rdnr. 23) Diesem Argument kann angesichts des Umstands, dass sie selbst am 10.9.2015 angegeben hat, harte Drogen zu konsumieren, kein durchschlagendes Gewicht zukommen.
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