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Rechtsprechung
   BVerwG, 25.08.2015 - 1 B 40.15   

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https://dejure.org/2015,24273
BVerwG, 25.08.2015 - 1 B 40.15 (https://dejure.org/2015,24273)
BVerwG, Entscheidung vom 25.08.2015 - 1 B 40.15 (https://dejure.org/2015,24273)
BVerwG, Entscheidung vom 25. August 2015 - 1 B 40.15 (https://dejure.org/2015,24273)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    AsylVfG § 3 Abs. 1, § 3a Abs. 1 Nr. 1; GG Art. 4, 140; VwGO § 86 Abs. 1, § 108 Abs. 1 Satz 1, § 132 Abs. 2 Nr. 1 und 3; WRV Art. 136 Abs. 1, Art. 137 Abs. 3
    Aufklärungsrüge; Beweismaß; Glaubensfreiheit; Flüchtlingsanerkennung; kirchliches Selbstbestimmungsrecht; Konversion; Glaubenspraxis; Mitgliedschaft; Religion; religiöse Identität; religiöse Verfolgung; Staatskirchenrecht; Taufe; weltanschauliche Neutralität.

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    AsylVfG § 3 Abs. 1, § 3a Abs. 1 Nr. 1
    Aufklärungsrüge; Beweismaß; Flüchtlingsanerkennung; Glaubensfreiheit; Glaubenspraxis; Konversion; Mitgliedschaft; Religion; Staatskirchenrecht; Taufe; kirchliches Selbstbestimmungsrecht; religiöse Identität; religiöse Verfolgung; weltanschauliche Neutralität

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 3 Abs 1 AsylVfG, § 3a Abs 1 Nr 1 AsylVfG, Art 140 GG, Art 4 GG, § 108 Abs 1 S 1 VwGO
    Religiöse Verfolgung infolge Konversion; keine Bindung der Gerichte an Beurteilung des taufenden Pfarrers hinsichtlich der Ernsthaftigkeit des Glaubenswechsels

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 3 Abs 1 AsylVfG, § 3a Abs 1 Nr 1 AsylVfG, Art 140 GG, Art 4 GG, § 108 Abs 1 S 1 VwGO
    Religiöse Verfolgung infolge Konversion; keine Bindung der Gerichte an Beurteilung des taufenden Pfarrers hinsichtlich der Ernsthaftigkeit des Glaubenswechsels

  • Wolters Kluwer

    Berücksichtigung kirchlicher Würdenträger bei der Konversion eines Asylbewerbers zum Christentum

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AsylVfG § 3 Abs. 1, AsylVfG § 3a Abs. 1 Nr. 1, GG Art. 4, GG Art. 140, VwGO § 86 Abs. 1, VwGO § 108 Abs. 1 Satz 1, WRV Art. 136 Abs. 1, WRV Art. 137 Abs. 3
    Religiöse Verfolgung, Aufklärungsrüge, Beweismaß, Glaubensfreiheit, Flüchtlingsanerkennung, kirchliches Selbstbestimmungsrecht, Konversion, religiöse Identität, Taufe, Staatskirchenrecht

  • rewis.io

    Religiöse Verfolgung infolge Konversion; keine Bindung der Gerichte an Beurteilung des taufenden Pfarrers hinsichtlich der Ernsthaftigkeit des Glaubenswechsels

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AsylVfG § 3 Abs. 1; AsylVfG § 3a Abs. 1 Nr. 1
    Berücksichtigung kirchlicher Würdenträger bei der Konversion eines Asylbewerbers zum Christentum

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Religiöse Verfolgung wegen Konversion zum Christentum

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Erschöpfende Sachverhaltsaufklärung - und der fehlende Beweisantrag

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Keine Bindung der Gerichte an Beurteilung des taufenden Pfarrers hinsichtlich der Ernsthaftigkeit des Glaubenswechsels

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Keine Bindung der Gerichte an Beurteilung des taufenden Pfarrers hinsichtlich der Ernsthaftigkeit des Glaubenswechsels

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2015, 1678
 
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Wird zitiert von ... (385)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerfG, 22.10.2014 - 2 BvR 661/12

    Vertraglich vereinbarte Loyalitätsobliegenheiten in kirchlichen

    Auszug aus BVerwG, 25.08.2015 - 1 B 40.15
    4 Abs. 1 und 2 GG als einheitliches Grundrecht sowie Art. 140 GG i.V.m. Art. 137 Abs. 3 Satz 1 WRV garantieren den Religionsgesellschaften die Freiheit, ihre Angelegenheiten selbständig innerhalb der Schranken des für alle geltenden Gesetzes zu ordnen und zu verwalten (zum Verhältnis der Bestimmungen zueinander im Sinne einer Schrankenspezialität: BVerfG, Beschluss vom 22. Oktober 2014 - 2 BvR 661/12 - EuGRZ 2014, 698 Rn. 82 ff.).

    Das kirchliche Selbstbestimmungsrecht umfasst alle Maßnahmen, die der Sicherstellung der religiösen Dimension des Wirkens im Sinne kirchlichen Selbstverständnisses und der Wahrung der unmittelbaren Beziehung der Tätigkeit zum kirchlichen Grundauftrag dienen (BVerfG, Beschluss vom 22. Oktober 2014 - 2 BvR 661/12 - EuGRZ 2014, 698 Rn. 95 m.w.N.).

    Bei der Prüfung der Flüchtlingsanerkennung wegen geltend gemachter religiöser Verfolgung setzen sich staatliche Stellen weder mit Inhalten von Glaubenssätzen auseinander noch bewerten sie diese oder formulieren gar eigene Standpunkte in Glaubensdingen (zur Reichweite des Neutralitätsgebots: BVerfG, Beschluss vom 22. Oktober 2014 - 2 BvR 661/12 - EuGRZ 2014, 698 Rn. 88 ff. m.w.N.; vgl. auch EGMR, Urteil vom 15. Januar 2013 - Nr. 48420/10 u.a. - NJW 2014, 1935 Rn. 81 und Urteil vom 8. April 2014 - Nr. 70945/11 u.a. - NVwZ 2015, 499 Rn. 76).

    Die Formulierung ihres Selbstverständnisses und Auftrags - des kirchlichen Proprium - obliegt allein den Kirchen und ist als elementarer Bestandteil der korporativen Religionsfreiheit durch Art. 4 Abs. 1 und 2 GG verfassungsrechtlich geschützt (BVerfG, Beschluss vom 22. Oktober 2014 - 2 BvR 661/12 - EuGRZ 2014, 698 Rn. 101, 114).

  • BVerwG, 20.02.2013 - 10 C 23.12

    Ahmadiyya-Glaubensgemeinschaft; Ahmadis; Flüchtlingsanerkennung; Folgeverfahren;

    Auszug aus BVerwG, 25.08.2015 - 1 B 40.15
    Dies folgt insbesondere aus der dem Berufungsurteil vom Verwaltungsgerichtshof zugrunde gelegten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, Urteil vom 20. Februar 2013 - 10 C 23.12 - BVerwGE 146, 67 im Anschluss an EuGH, Urteil vom 5. September 2012 - C-71/11 und C-99/11 [ECLI:EU:C:2012:518] - NVwZ 2012, 1612).

    Da bereits der unter dem Druck drohender Verfolgung erzwungene Verzicht auf eine Glaubensbetätigung die Qualität einer Verfolgung im Sinne des § 3a Abs. 1 Nr. 1 AsylVfG erreichen kann, ist für die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft aufgrund drohender religiöser Verfolgung in diesem Fall maßgeblich, wie der Einzelne seinen Glauben lebt und ob die verfolgungsträchtige Glaubensbetätigung für ihn persönlich nach seinem Glaubensverständnis ein zentrales Element seiner religiösen Identität bildet und in diesem Sinne für ihn unverzichtbar ist (BVerwG, Urteil vom 20. Februar 2013 - 10 C 23.12 - BVerwGE 146, 67 Rn. 28 ff. im Anschluss an EuGH, Urteil vom 5. September 2012 - C-71/11 und C-99/11 - NVwZ 2012, 1612).

    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist auch geklärt, dass die Verwaltungsgerichte sich bei der Prüfung der inneren Tatsache, ob der Kläger die unterdrückte religiöse Betätigung seines Glaubens für sich selbst als verpflichtend zur Wahrung seiner religiösen Identität empfindet, nicht auf eine Plausibilitätsprüfung hinreichend substantiierter Darlegung beschränken dürfen, sondern insoweit das Regelbeweismaß der vollen Überzeugung des Gerichts (§ 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO) zugrunde zu legen haben (BVerwG, Urteil vom Urteil vom 20. Februar 2013 - 10 C 23.12 - BVerwGE 146, 67 Rn. 30).

    Der Senat hat auch klargestellt, dass die religiöse Identität als innere Tatsache sich nur aus dem Vorbringen des Asylbewerbers sowie im Wege des Rückschlusses von äußeren Anhaltspunkten auf die innere Einstellung des Betroffenen feststellen lässt (BVerwG, Urteil vom 20. Februar 2013 - 10 C 23.12 - BVerwGE 146, 67 Rn. 31).

  • EuGH, 05.09.2012 - C-71/11

    Bestimmte Formen schwerer Eingriffe in die Glaubensbetätigung in der

    Auszug aus BVerwG, 25.08.2015 - 1 B 40.15
    Dies folgt insbesondere aus der dem Berufungsurteil vom Verwaltungsgerichtshof zugrunde gelegten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, Urteil vom 20. Februar 2013 - 10 C 23.12 - BVerwGE 146, 67 im Anschluss an EuGH, Urteil vom 5. September 2012 - C-71/11 und C-99/11 [ECLI:EU:C:2012:518] - NVwZ 2012, 1612).

    Da bereits der unter dem Druck drohender Verfolgung erzwungene Verzicht auf eine Glaubensbetätigung die Qualität einer Verfolgung im Sinne des § 3a Abs. 1 Nr. 1 AsylVfG erreichen kann, ist für die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft aufgrund drohender religiöser Verfolgung in diesem Fall maßgeblich, wie der Einzelne seinen Glauben lebt und ob die verfolgungsträchtige Glaubensbetätigung für ihn persönlich nach seinem Glaubensverständnis ein zentrales Element seiner religiösen Identität bildet und in diesem Sinne für ihn unverzichtbar ist (BVerwG, Urteil vom 20. Februar 2013 - 10 C 23.12 - BVerwGE 146, 67 Rn. 28 ff. im Anschluss an EuGH, Urteil vom 5. September 2012 - C-71/11 und C-99/11 - NVwZ 2012, 1612).

  • EGMR, 08.04.2014 - 70945/11

    Ungarns Kirchengesetz verletzt die Menschenrechte

    Auszug aus BVerwG, 25.08.2015 - 1 B 40.15
    Bei der Prüfung der Flüchtlingsanerkennung wegen geltend gemachter religiöser Verfolgung setzen sich staatliche Stellen weder mit Inhalten von Glaubenssätzen auseinander noch bewerten sie diese oder formulieren gar eigene Standpunkte in Glaubensdingen (zur Reichweite des Neutralitätsgebots: BVerfG, Beschluss vom 22. Oktober 2014 - 2 BvR 661/12 - EuGRZ 2014, 698 Rn. 88 ff. m.w.N.; vgl. auch EGMR, Urteil vom 15. Januar 2013 - Nr. 48420/10 u.a. - NJW 2014, 1935 Rn. 81 und Urteil vom 8. April 2014 - Nr. 70945/11 u.a. - NVwZ 2015, 499 Rn. 76).
  • EGMR, 15.01.2013 - 48420/10

    Eweida u.a. ./. Vereinigtes Königreich - Religionsfreiheit am Arbeitsplatz

    Auszug aus BVerwG, 25.08.2015 - 1 B 40.15
    Bei der Prüfung der Flüchtlingsanerkennung wegen geltend gemachter religiöser Verfolgung setzen sich staatliche Stellen weder mit Inhalten von Glaubenssätzen auseinander noch bewerten sie diese oder formulieren gar eigene Standpunkte in Glaubensdingen (zur Reichweite des Neutralitätsgebots: BVerfG, Beschluss vom 22. Oktober 2014 - 2 BvR 661/12 - EuGRZ 2014, 698 Rn. 88 ff. m.w.N.; vgl. auch EGMR, Urteil vom 15. Januar 2013 - Nr. 48420/10 u.a. - NJW 2014, 1935 Rn. 81 und Urteil vom 8. April 2014 - Nr. 70945/11 u.a. - NVwZ 2015, 499 Rn. 76).
  • BVerfG, 31.03.1971 - 1 BvR 744/67

    Mitgliedschaftsrecht

    Auszug aus BVerwG, 25.08.2015 - 1 B 40.15
    Die Mitgliedschaft in einer Religionsgemeinschaft beurteilt sich mit Wirkung für den weltlichen Bereich (etwa als Voraussetzung für die Kirchensteuerpflicht) grundsätzlich nach den Regeln der jeweiligen Religionsgemeinschaft (BVerfG, Beschluss vom 31. März 1971 - 1 BvR 744/67 - BVerfGE 30, 415 - auch zu der Grenze des für alle geltenden Gesetzes).
  • BVerwG, 09.12.2010 - 10 C 13.09

    Asylfolgeantrag; Änderung der Sachlage; Änderung der Rechtslage; Beschluss;

    Auszug aus BVerwG, 25.08.2015 - 1 B 40.15
    Zum anderen ist bei der Prüfung, ob dem Berufungsgericht ein Verfahrensfehler unterlaufen ist, von dessen materiellrechtlicher Rechtsauffassung auszugehen, auch wenn diese - wofür hier nichts ersichtlich ist - verfehlt sein sollte (BVerwG, Urteil vom 9. Dezember 2010 - 10 C 13.09 - BVerwGE 138, 289 Rn. 17 m.w.N.; stRspr).
  • BVerfG, 27.01.2015 - 1 BvR 471/10

    Ein pauschales Kopftuchverbot für Lehrkräfte in öffentlichen Schulen ist mit der

    Auszug aus BVerwG, 25.08.2015 - 1 B 40.15
    Auch auf der individuellen Ebene dürfen staatliche Organe nur prüfen, ob hinreichend substantiiert dargelegt ist, dass sich ein von dem Betroffenen als religiös geboten reklamiertes Verhalten tatsächlich nach geistigem Gehalt und äußerer Erscheinung in plausibler Weise dem Schutzbereich des Art. 4 GG zuordnen lässt, also tatsächlich eine als religiös anzusehende Motivation hat (BVerfG, Beschluss vom 27. Januar 2015 - 1 BvR 471/10 u.a. - EuGRZ 2015, 181 Rn. 86 m.w.N.).
  • BVerfG, 17.12.2014 - 2 BvR 278/11

    Staatliche Anerkennung der Mitgliedschaft in einer Religionsgemeinschaft abhängig

    Auszug aus BVerwG, 25.08.2015 - 1 B 40.15
    Zu den "eigenen Angelegenheiten" in diesem Sinne zählen insbesondere die Rechte und Pflichten der Mitglieder der jeweiligen Religionsgemeinschaft, insbesondere Bestimmungen, die den Ein- und Austritt, die mitgliedschaftliche Stellung sowie den Ausschluss von Glaubensangehörigen regeln (BVerfG, Beschluss vom 17. Dezember 2014 - 2 BvR 278/11 - EuGRZ 2015, 250 Rn. 37 m.w.N.).
  • BVerwG, 27.11.2013 - 6 C 21.12

    Staatsvertrag mit Religionsgemeinschaften; finanzielle Zuwendungen an

    Auszug aus BVerwG, 25.08.2015 - 1 B 40.15
    Demzufolge obliegen die Interpretation und die Beurteilung der kirchenrechtlichen Voraussetzungen für eine Taufe sowie deren Wirksamkeit mit der Folge, dass der Betroffene Mitglied in der Gemeinde einer Religionsgemeinschaft wie der evangelisch-lutherischen Landeskirche ist, den innerkirchlich zuständigen Amtsträgern (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. November 2013 - 6 C 21.12 - BVerwGE 148, 271 Rn. 46 ff. - auch zur Abgrenzung gegenüber staatlichen Gerichten verbleibenden Prüfungspunkten).
  • BVerwG, 02.11.1978 - 3 B 6.78

    Ersatz eines Vertreibungsschadens - Schaden an Grundvermögen und

  • BVerwG, 01.04.2014 - 1 B 1.14

    Aufenthaltsrecht eines Kindes bei Aufenthalt aus humanitären Gründen der Eltern;

  • BVerfG, 03.04.2020 - 2 BvR 1838/15

    Keine formale oder inhaltliche Glaubensprüfung durch die Gerichte bei

    Dies gilt auch dann, wenn der Sachvortrag zur Konversion oder die vorgelegten Unterlagen Anhaltspunkte für eine gewisse Oberflächlichkeit, für Missbräuchlichkeit (insoweit abweichend wohl BVerwG, Beschluss vom 25. August 2015 - BVerwG 1 B 40.15 -, Rn. 11) oder für eine mitbestimmende taktische Prägung des Übertritts zur christlichen Religion erkennen lassen; derartigen Anhaltspunkten kann jedoch im Rahmen der Verfolgungsprognose Rechnung getragen werden.

    Dabei ist nicht nur das Vorbringen des Schutzsuchenden im Rahmen der in aller Regel gebotenen informatorischen gerichtlichen Anhörung zu berücksichtigen, sondern es sind auch äußere Anknüpfungstatsachen heranzuziehen, die Rückschlüsse auf die innere Einstellung des Betroffenen erlauben (vgl. BVerwG, Urteil vom 20. Februar 2013 - BVerwG 10 C 23.12 -, BVerwGE 146, 67, juris, Rn. 31, und angegriffener Beschluss vom 25. August 2015 - BVerwG 1 B 40.15 -, juris, Rn. 14).

    Zwar unterliegt es im Ausgangspunkt der freien Beweiswürdigung gemäß § 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO, auf welche Weise das Tatsachengericht sich die erforderliche Überzeugungsgewissheit vom Vorliegen der entscheidungserheblichen Tatsache verschafft, ob der Schutzsuchende eine verfolgungsträchtige religiöse Betätigung seines Glaubens für sich selbst als verpflichtend empfindet, um seine religiöse Identität zu wahren (vgl. BVerwG, Urteil vom 20. Februar 2013 - BVerwG 10 C 23.12 -, BVerwGE 146, 67, juris, Rn. 30, und angegriffener Beschluss vom 25. August 2015 - BVerwG 1 B 40.15 -, juris, Rn. 14).

    Allerdings wird der Umfang des Wissens über die neue Religion maßgeblich von der individuellen Geschichte des Antragstellers, seiner Persönlichkeit, seinem Bildungsniveau und seiner intellektuellen Disposition abhängen, die bei der Beweiswürdigung daher angemessen Berücksichtigung finden müssen (vgl. BVerwG, angegriffener Beschluss vom 25. August 2015 - BVerwG 1 B 40.15 -, juris, Rn. 14; Berlit/ Dörig/Storey, Glaubhaftigkeitsprüfung bei Asylklagen aufgrund religiöser Konversion oder Homosexualität: Ein Ansatz von Praktikern (Teil 1), ZAR 2016, 281 ).

  • VGH Baden-Württemberg, 05.12.2017 - A 11 S 1144/17

    Rückkehrmöglichkeit für einen leistungsfähigen, erwachsenen, afghanischen Mann

    BVerwG, Beschluss vom 25.08.2015 - 1 B 40.15 -, NVwZ 2015, 1678, Rn. 11 sowie auch Urteil vom 20.02.2013 - 10 C 23.12 -, Rn. 26 ff., NVwZ 2013, 936 im Anschluss an EuGH, Urteil vom 05.09.2012 - C-71/11, C-99/11 - (Y und Z / BRD), NVwZ 2012, 1612.

    OVG NRW, Beschluss vom 27.04.2016 - 13 A 854/16.A -, juris Rn. 8, 10 und 18; BVerwG, Beschluss vom 25.08.2015 - 1 B 40.15 -, NVwZ 2015, 1678, insb.

    BVerwG, Beschluss vom 25.08.2015 - 1 B 40.15 -, NVwZ 2015, 1678, Rn. 9, 13 und 14 sowie auch Urteil vom 20.02.2013 - 10 C 23.12 - Rn. 30 f.; OVG NRW, Beschluss vom 27.04.2016 - 13 A 854/16.A -, juris Rn. 8, 10 und 18; BayVGH, Beschluss vom 01.12.2015 - 13a ZB 15.30224 -, juris Rn. 7; Nds. OVG, Urteil vom 07.09.2015 - 9 LB 98/13 -, juris Rn. 34; jeweils m.w.N.

    BVerwG, Beschluss vom 25.08.2015 - 1 B 40.15 -, NVwZ 2015, 1678.

  • VG Minden, 10.02.2022 - 2 K 41/19
    vgl. BVerwG, Beschluss vom 25. August 2015 - 1 B 40.15 -, juris, Rn. 11.

    Ist dies jedoch - wie nach der derzeitigen Verfolgungslage im Iran - nicht der Fall - vgl. OVG NRW, Beschluss vom 06. Januar 2021 - 6 A 3413/20.A -, juris, Rn. 15; Bay. VGH, Urteil vom 29. Oktober 2020 - 14 B 19.32048 -, juris, Rn. 22, m.w.N.; Auswärtiges Amt, Lagebericht über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage in der Islamischen Republik Iran vom 5. Februar 2021 (Stand: Dezember 2020), S. 14 - , ist aufbauend auf der Kirchenmitgliedschaft bei der Beurteilung der Schwere einer drohenden Verletzung der Religionsfreiheit zu prüfen, ob die Befolgung einer bestimmten gefahrenträchtigen religiösen Praxis für den Asylbewerber zur Wahrung seiner religiösen Identität besonders wichtig ist; maßgeblich ist dabei, wie der Einzelne seinen Glauben lebt und ob die verfolgungsträchtige Glaubensbetätigung für ihn persönlich nach seinem Glaubensverständnis ein zentrales Element seiner religiösen Identität bildet und in diesem Sinne für ihn unverzichtbar ist - vgl. BVerwG, Beschluss vom 25. August 2015 - 1 B 40.15 -, juris, Rn. 11; BVerfG, Beschluss vom 3. April 2020 - 2 BvR 1838/15 -, juris, Rn. 27 - ohne dass damit eine inhaltliche "Glaubensprüfung‟ verbunden ist.

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 25. August 2015 - 1 B 40.15 -, juris, Rn. 11; BVerfG, Beschluss vom 3. April 2020 - 2 BvR 1838/15 -, juris, Rn. 27.

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 25. August 2015 - 1 B 40.15 -, juris, Rn. 11; BVerfG, Beschluss vom 3. April 2020 - 2 BvR 1838/15 -, juris, Rn. 27.

    vgl. BVerfG, Urteil vom 22. Mai 2020 - 2 BvR 1838/15 -, juris, Rn. 33; BVerwG, Urteil vom 20. Februar 2013 - 10 C 23.12 - juris, Rn. 30 f., und Beschluss vom 25. August 2015 - 1 B 40.15 - juris, Rn. 14; OVG NRW, Urteil vom 18. Juni 2019 - 13 A 3930/18.A - juris, Rn. 72 sowie Beschlüsse vom 27. April 2016 - 13 A 854/16.A - juris, Rn. 10 und vom 10. September 2014 - 13 A 1171/14.A - juris, Rn. 7; VGH Baden-Würrtemberg, Urteil vom 5. Dezember 2017 - A 11 S 1144/17 - juris, Rn. 63.

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 25. August 2015 - 1 B 40.15 -, juris, Rn. 9; BVerfG, Beschluss vom 3. April 2020 - 2 BvR 1838/15 -, juris, Rn. 30.

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 25. August 2015 - 1 B 40.15 -, juris, Rn. 14; BVerfG, Beschluss vom 3. April 2020 - 2 BvR 1838/15 -, juris, Rn. 34.

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   VG Lüneburg, 13.04.2015 - 1 B 40/15   

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VG Lüneburg, 13.04.2015 - 1 B 40/15 (https://dejure.org/2015,75401)
VG Lüneburg, Entscheidung vom 13.04.2015 - 1 B 40/15 (https://dejure.org/2015,75401)
VG Lüneburg, Entscheidung vom 13. April 2015 - 1 B 40/15 (https://dejure.org/2015,75401)
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   VG Magdeburg, 31.03.2015 - 1 B 40/15   

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https://dejure.org/2015,9206
VG Magdeburg, 31.03.2015 - 1 B 40/15 (https://dejure.org/2015,9206)
VG Magdeburg, Entscheidung vom 31.03.2015 - 1 B 40/15 (https://dejure.org/2015,9206)
VG Magdeburg, Entscheidung vom 31. März 2015 - 1 B 40/15 (https://dejure.org/2015,9206)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 25.06.1987 - 7 B 139.87

    Fahrtenbuchauflage - Verspätete Anhörung

    Auszug aus VG Magdeburg, 31.03.2015 - 1 B 40/15
    Nach Verstreichen eines längeren Zeitraumes kann die Erinnerung an eine bestimmte Fahrt so verblasst sein, dass auch ein auskunftswilliger Halter nicht mehr in der Lage ist, den infrage kommenden Fahrzeugführer zuverlässig anzugeben (BVerwG, Buchholz 442.16, § 31 a StVZO Nr. 5; BVerwG, DAR 1987, 393).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.07.2011 - 1 N 58.11

    Fahrtenbuchauflage; falsche und widersprüchliche Angaben zum Fahrzeugführer

    Auszug aus VG Magdeburg, 31.03.2015 - 1 B 40/15
    Nach alledem rechtfertigen vorliegenden Lichtbilder nicht den Schluss, dass der Antragsteller falsche oder widersprüchliche Angaben gemacht hat (vgl. OVG BB, B. v. 28.07.2011 - OVG 1 N 58.11 -).
  • BVerwG, 17.12.1982 - 7 C 3.80

    Unmöglich - Feststellung - Kraftfahrzeugführer - Geschwindigkeitsüberschreitung -

    Auszug aus VG Magdeburg, 31.03.2015 - 1 B 40/15
    Weitere Ermittlungen scheiden zwar meist aus, wenn der Halter eines Fahrzeuges - z. B. im Wege der Aussageverweigerung als Beschuldigter, unter Berufung auf ein Zeugnisverweigerungsrecht als Zeuge oder sonst wie - erkennbar jede sachdienliche Mitwirkung an der Aufklärung darüber ablehnt, wer das Fahrzeug zum maßgeblichen Zeitpunkt geführt hat, es sei denn, es sind besondere Anhaltspunkte gegeben (BVerwG, U. v. 17.12.1982 - 7 C 3.80 -, zitiert nach juris, Rn. 7).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 31.03.1995 - 25 A 2798/93

    Meßergebnisse; Standardisiertes Verfahren; Fahrtenbuch;

    Auszug aus VG Magdeburg, 31.03.2015 - 1 B 40/15
    Zwar folgt aus dem Gebot der Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 GG), wonach der von einer Ermittlungstätigkeit Betroffene nicht in seiner Verteidigung behindert werden darf (OVG Münster, NJW 1995, 3335), dass die Verfolgungsbehörde grundsätzlich gehalten ist, wenn die Feststellung des Fahrzeugführers auf frischer Tat nicht möglich oder nicht tunlich ist, den Fahrzeughalter zumindest sobald wie möglich von der mit seinem Fahrzeug begangenen Verkehrsordnungswidrigkeit zu unterrichten.
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