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BVerwG, 01.03.2002 - 1 B 403.01 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- lexetius.com
- Wolters Kluwer
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör ; Verfahrensfehler bei gerichtlicher Aufforderung das Verfahren zu betreiben unter Nichtbeachtung der Anforderungen des § 81 des Asylverfahrensgesetzes (AsylVfG); (hier: Annahme einer fiktiven Klagerücknahme)
- Informationsverbund Asyl und Migration
AsylVfG § 81; VwGO § 108 Abs. 2; GG Art. 103 Abs. 1
D (A), Revisionsverfahren, Nichtzulassungsbeschwerde, Verfahrensmangel, Rechtliches Gehör, Betreibensaufforderung, Klagerücknahme, Rücknahmefiktion, Fristen, Monatsfrist - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 23.04.1985 - 9 C 48.84
Asylverfahren - Gerichtsbeschluß - Verfügung - Vorsitzender - Berichterstatter - …
Auszug aus BVerwG, 01.03.2002 - 1 B 403.01
Ein derartiger rechtlicher Mangel der Betreibensaufforderung hindert den Eintritt der in § 81 AsylVfG geregelten Rechtsfolgen (vgl. BVerwG, Urteil vom 23. April 1985 - BVerwG 9 C 48.84 - BVerwGE 71, 213, 217 f. zu der Vorgängervorschrift des § 33 AsylVfG a. F.).
- BVerwG, 05.09.2013 - 10 C 1.13
Abnahme von Fingerabdrücken; Anfechtungsklage; Angaben zum Reiseweg; Anlass für …
Dazu gehört, dass er zutreffend und unmissverständlich auf die Monatsfrist des § 33 AsylVfG hingewiesen wird, innerhalb derer er die geforderte Mitwirkung erbringen muss und nach deren Ablauf der Antrag als zurückgenommen gilt, wenn er der Aufforderung nicht nachkommt (Beschluss vom 1. März 2002 - BVerwG 1 B 403.01 - Buchholz 402.25 § 81 AsylVfG Nr. 1). - VG Sigmaringen, 02.12.2003 - A 4 K 11498/01
§ 73 Abs 1 S 1 AsylVfG 1992 und § 73 Abs 4 S 1 AsylVfG 1992 sind …
Voraussetzung für den Eintritt der Rücknahmefiktion nach § 81 AsylVfG wäre zunächst, dass der Kläger durch das Gericht zum Betreiben des Verfahrens unter Fristsetzung und unter Hinweis auf die Folgen des Nichtbetreibens aufgefordert wurde (vgl. BVerwG, Beschluss vom 1.3.2002 - 1 B 403/01 -, Beschluss vom 18.9.2002 - 1 B 103/02 - Buchholz 310 § 92 VwGO Nr. 16). - VG Braunschweig, 11.02.2016 - 7 A 196/13 Gemäß § 57 Abs. 1 und 2 VwGO in Verbindung mit § 222 Abs. 1 ZPO und §§ 187 Abs. 1, 188 Abs. 2 und 193 BGB endete die Monatsfrist nach förmlicher Zustellung der Betreibensaufforderung am 28.08.2013 an den Prozessbevollmächtigen der Klägerin am 30.09.2013, weil der 28.09.2013 auf einen Samstag fiel (vgl. BVerwG, Beschluss vom 01.03.2002 - 1 B 403/01 -, juris).
- VG Magdeburg, 23.06.2015 - 1 A 868/14 Dazu gehört, dass er zutreffend und unmissverständlich auf die Monatsfrist des § 33 AsylVfG hingewiesen wird, innerhalb derer er die geforderte Mitwirkung erbringen muss und nach deren Ablauf der Antrag als zurückgenommen gilt, wenn er der Aufforderung nicht nachkommt (Beschluss vom 1. März 2002 - BVerwG 1 B 403.01 - Buchholz 402.25 § 81 AsylVfG Nr. 1).