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   OVG Saarland, 21.11.2007 - 1 B 405/07   

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OVG Saarland, 21.11.2007 - 1 B 405/07 (https://dejure.org/2007,14035)
OVG Saarland, Entscheidung vom 21.11.2007 - 1 B 405/07 (https://dejure.org/2007,14035)
OVG Saarland, Entscheidung vom 21. November 2007 - 1 B 405/07 (https://dejure.org/2007,14035)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Annahme der Unzuverlässigkeit bei besonders sorglosem Umgang mit Waffen und Munition

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Streit über die Rechtmäßigkeit des Widerrufs einer Waffenbesitzerlaubnis; Kriterien für die Annahme der Unzuverlässigkeit des Betroffenen; Ungenügende Aufbewahrung von Schusswaffen und Munition; Annahme der Unzuverlässigkeit des Betroffenen als Widerrufsgrund; ...

  • Judicialis

    VwGO § 80 Abs. 3 Satz 1; ; VwGO § ... 146 Abs. 4 Satz 6; ; WaffG 2002 § 4 Abs. 1 Nr. 2; ; WaffG 2002 § 5 Abs. 1 Nr. 2 b; ; WaffG 2002 § 36; ; WaffG 2002 § 36 Abs. 1 Satz 2; ; WaffG 2002 § 45 Abs. 2 Satz 1; ; WaffG 2002 § 46; ; WaffG 1976 § 5 Abs. 1 Nr. 1 b; ; WaffG 1976 § 5 Abs. 1 Nr. 2; ; WaffG 1976 § 42 Abs. 1; ; WaffG 1976 § 42 Abs. 2; ; AWaffV § 13; ; StGB § 1; ; StPO § 153 a

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (9)

  • VGH Bayern, 21.07.2004 - 21 B 03.2631
    Auszug aus OVG Saarland, 21.11.2007 - 1 B 405/07
    (Beschlüsse des Senats vom 12.6.2006 - 1 W 25/06 -, vom 21.11.2006 - 1 W 50/06 -, vom 24.10.2007 - 1 B 402/07 - und vom 15.11.2007 - 1 A 425/07 - BVerwG, Urteil vom 16.5.2007, NVwZ 2007, 1201 ff.; vgl. auch BayVGH, Urteil vom 21.7.2004 - 21 B 03.2631 -, BayVBl. 2005, 694 f.) Das Bundesverwaltungsgericht hat hierzu in Bezug auf die Relevanz einer vor Inkrafttreten der Neuregelung erfolgten strafgerichtlichen Verurteilung mit überzeugender Begründung ausgeführt, dass die Widerrufsvoraussetzungen seit dem Inkrafttreten des Waffengesetzes 2002 auch im Hinblick auf das Tatbestandsmerkmal "die zur Versagung hätten führen müssen" nicht nach dem früheren, sondern nach dem derzeit geltenden Recht zu beurteilen seien.

    (BayVGH, Beschlüsse vom 19.3.1996 - 21 CS 95.3505 -, BayVBl. 1996, 534 f. und vom 11.6.2001 - 21 ZB 01.631 -, BayVBl. 2002, 673 f., sowie Urteil vom 21.7.2004, a.a.O.) Unter diesen Voraussetzungen brauchte die Behörde sich nicht auf die Anordnung von Maßnahmen zur künftigen Erfüllung der Pflicht zur sorgfältigen Aufbewahrung nach § 42 Abs. 2 WaffG 1976 i.V.m. Nr. 42.5 WaffVwV zu beschränken, sondern war wegen des besonders sorglosen Umgangs mit Waffen und Munition berechtigt, auf die Unzuverlässigkeit des Waffenbesitzers im Sinne des § 5 Abs. 1 Nr. 2 WaffG 1976 zu schließen und eine vor dem Fehlverhalten erteilte Waffenbesitzkarte zu widerrufen.

  • BVerwG, 16.05.2007 - 6 C 24.06

    Waffenbesitzkarte, Widerruf, Zuverlässigkeit, Rückwirkung.

    Auszug aus OVG Saarland, 21.11.2007 - 1 B 405/07
    (Beschlüsse des Senats vom 12.6.2006 - 1 W 25/06 -, vom 21.11.2006 - 1 W 50/06 -, vom 24.10.2007 - 1 B 402/07 - und vom 15.11.2007 - 1 A 425/07 - BVerwG, Urteil vom 16.5.2007, NVwZ 2007, 1201 ff.; vgl. auch BayVGH, Urteil vom 21.7.2004 - 21 B 03.2631 -, BayVBl. 2005, 694 f.) Das Bundesverwaltungsgericht hat hierzu in Bezug auf die Relevanz einer vor Inkrafttreten der Neuregelung erfolgten strafgerichtlichen Verurteilung mit überzeugender Begründung ausgeführt, dass die Widerrufsvoraussetzungen seit dem Inkrafttreten des Waffengesetzes 2002 auch im Hinblick auf das Tatbestandsmerkmal "die zur Versagung hätten führen müssen" nicht nach dem früheren, sondern nach dem derzeit geltenden Recht zu beurteilen seien.

    (BVerwG, Urteil vom 16.5.2007, a.a.O.) Fraglich ist aber, ob diese Rechtsprechung, die mit der bereits in Bezug genommenen Rechtsprechung des Senats zur Frage der Erheblichkeit einer vor Inkrafttreten der Neuregelung erfolgten strafgerichtlichen Verurteilung übereinstimmt, zur Konsequenz hat, dass das Maß der vom Waffenbesitzer bei der Verwahrung seiner Waffen aufzubringenden Sorgfalt im Nachhinein auch hinsichtlich des Zeitraums vor Inkrafttreten der Neuregelung den verschärften Anforderungen der Neuregelung genügen musste.

  • OVG Niedersachsen, 29.10.2003 - 11 ME 286/03

    Aufschiebende Wirkung; Ausnahmefall; Bagatelldelikt; Begründungserfordernis;

    Auszug aus OVG Saarland, 21.11.2007 - 1 B 405/07
    (OVG des Saarlandes, Beschluss vom 24.10.2007, a.a.O.; Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 29.10.2003 - 11 ME 286/03 -, OVGE MüLü 49, 470 ff.).
  • BVerwG, 26.03.1996 - 1 C 12.95

    Waffenrecht: Verwertungsverbot im Bundeszentralregister getilgter Straftaten

    Auszug aus OVG Saarland, 21.11.2007 - 1 B 405/07
    Gegenstand dieses Strafverfahrens war ein ganz anderer Tatvorwurf als derjenige der unsorgfältigen Aufbewahrung von Schusswaffen, weswegen die Einstellung des Strafverfahrens nach § 153 a StPO schon aus tatsächlichen Gründen - ebenso wie mangels bindender Wirkung aus Rechtsgründen (BVerwG, Urteil vom 26.3.1996 - 1 C 12.95 -, NJW 1997, 336 ff.) - keine präjudizielle Wirkung für die Beurteilung der persönlichen Zuverlässigkeit durch die Antragsgegnerin oder die Verwaltungsgerichte hat.
  • OVG Saarland, 21.11.2006 - 1 W 50/06

    Jagdschein: Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit im Falle einer noch unter Geltung

    Auszug aus OVG Saarland, 21.11.2007 - 1 B 405/07
    (Beschlüsse des Senats vom 12.6.2006 - 1 W 25/06 -, vom 21.11.2006 - 1 W 50/06 -, vom 24.10.2007 - 1 B 402/07 - und vom 15.11.2007 - 1 A 425/07 - BVerwG, Urteil vom 16.5.2007, NVwZ 2007, 1201 ff.; vgl. auch BayVGH, Urteil vom 21.7.2004 - 21 B 03.2631 -, BayVBl. 2005, 694 f.) Das Bundesverwaltungsgericht hat hierzu in Bezug auf die Relevanz einer vor Inkrafttreten der Neuregelung erfolgten strafgerichtlichen Verurteilung mit überzeugender Begründung ausgeführt, dass die Widerrufsvoraussetzungen seit dem Inkrafttreten des Waffengesetzes 2002 auch im Hinblick auf das Tatbestandsmerkmal "die zur Versagung hätten führen müssen" nicht nach dem früheren, sondern nach dem derzeit geltenden Recht zu beurteilen seien.
  • VGH Bayern, 11.06.2001 - 21 ZB 01.631
    Auszug aus OVG Saarland, 21.11.2007 - 1 B 405/07
    (BayVGH, Beschlüsse vom 19.3.1996 - 21 CS 95.3505 -, BayVBl. 1996, 534 f. und vom 11.6.2001 - 21 ZB 01.631 -, BayVBl. 2002, 673 f., sowie Urteil vom 21.7.2004, a.a.O.) Unter diesen Voraussetzungen brauchte die Behörde sich nicht auf die Anordnung von Maßnahmen zur künftigen Erfüllung der Pflicht zur sorgfältigen Aufbewahrung nach § 42 Abs. 2 WaffG 1976 i.V.m. Nr. 42.5 WaffVwV zu beschränken, sondern war wegen des besonders sorglosen Umgangs mit Waffen und Munition berechtigt, auf die Unzuverlässigkeit des Waffenbesitzers im Sinne des § 5 Abs. 1 Nr. 2 WaffG 1976 zu schließen und eine vor dem Fehlverhalten erteilte Waffenbesitzkarte zu widerrufen.
  • OVG Saarland, 15.11.2007 - 1 A 425/07

    Verhältnis waffenrechtliche/jagdrechtliche Zuverlässigkeit

    Auszug aus OVG Saarland, 21.11.2007 - 1 B 405/07
    (Beschlüsse des Senats vom 12.6.2006 - 1 W 25/06 -, vom 21.11.2006 - 1 W 50/06 -, vom 24.10.2007 - 1 B 402/07 - und vom 15.11.2007 - 1 A 425/07 - BVerwG, Urteil vom 16.5.2007, NVwZ 2007, 1201 ff.; vgl. auch BayVGH, Urteil vom 21.7.2004 - 21 B 03.2631 -, BayVBl. 2005, 694 f.) Das Bundesverwaltungsgericht hat hierzu in Bezug auf die Relevanz einer vor Inkrafttreten der Neuregelung erfolgten strafgerichtlichen Verurteilung mit überzeugender Begründung ausgeführt, dass die Widerrufsvoraussetzungen seit dem Inkrafttreten des Waffengesetzes 2002 auch im Hinblick auf das Tatbestandsmerkmal "die zur Versagung hätten führen müssen" nicht nach dem früheren, sondern nach dem derzeit geltenden Recht zu beurteilen seien.
  • OVG Saarland, 12.06.2006 - 1 W 25/06

    Kein Anordnungsanspruch im Falle der rechtmäßigen Aussetzung des

    Auszug aus OVG Saarland, 21.11.2007 - 1 B 405/07
    (Beschlüsse des Senats vom 12.6.2006 - 1 W 25/06 -, vom 21.11.2006 - 1 W 50/06 -, vom 24.10.2007 - 1 B 402/07 - und vom 15.11.2007 - 1 A 425/07 - BVerwG, Urteil vom 16.5.2007, NVwZ 2007, 1201 ff.; vgl. auch BayVGH, Urteil vom 21.7.2004 - 21 B 03.2631 -, BayVBl. 2005, 694 f.) Das Bundesverwaltungsgericht hat hierzu in Bezug auf die Relevanz einer vor Inkrafttreten der Neuregelung erfolgten strafgerichtlichen Verurteilung mit überzeugender Begründung ausgeführt, dass die Widerrufsvoraussetzungen seit dem Inkrafttreten des Waffengesetzes 2002 auch im Hinblick auf das Tatbestandsmerkmal "die zur Versagung hätten führen müssen" nicht nach dem früheren, sondern nach dem derzeit geltenden Recht zu beurteilen seien.
  • VGH Bayern, 19.03.1996 - 21 CS 95.3505
    Auszug aus OVG Saarland, 21.11.2007 - 1 B 405/07
    (BayVGH, Beschlüsse vom 19.3.1996 - 21 CS 95.3505 -, BayVBl. 1996, 534 f. und vom 11.6.2001 - 21 ZB 01.631 -, BayVBl. 2002, 673 f., sowie Urteil vom 21.7.2004, a.a.O.) Unter diesen Voraussetzungen brauchte die Behörde sich nicht auf die Anordnung von Maßnahmen zur künftigen Erfüllung der Pflicht zur sorgfältigen Aufbewahrung nach § 42 Abs. 2 WaffG 1976 i.V.m. Nr. 42.5 WaffVwV zu beschränken, sondern war wegen des besonders sorglosen Umgangs mit Waffen und Munition berechtigt, auf die Unzuverlässigkeit des Waffenbesitzers im Sinne des § 5 Abs. 1 Nr. 2 WaffG 1976 zu schließen und eine vor dem Fehlverhalten erteilte Waffenbesitzkarte zu widerrufen.
  • VGH Baden-Württemberg, 03.08.2011 - 1 S 1391/11

    Verdachtsunabhängige Waffenkontrolle; Feststellung eines Verstoßes gegen

    Für jede weitere Waffe ist entsprechend Nr. 50.2 des Streitwertkatalogs eine Erhöhung um 750,-- EUR vorzunehmen (ebenso HessVGH, Beschl. v. 21.03.2007 - 9 UE 2455/06 - DÖV 2007, 755; SaarlOVG, Beschl. v. 21.11.2007 - 1 B 405/07 - juris; NdsOVG, Beschl. v. 09.01.2009 - 11 OA 409/08 - JurBüro 2009, 195; SächsOVG, Beschl. v. 17.11.2009 - 3 B 312/07 - juris; HmbOVG, Beschl. v. 25.11.2009 - 3 Bs 80/09 - NVwZ 2010, 335; OVG NRW, Beschl. v. 23.06.2010 - 20 B 45/10 - juris; OVG Bln-Brb., Beschl. v. 30.06.2010 - OVG 11 S 5.09 - juris; BayVGH, Beschl. v. 05.07.2011 - 21 CS 11.1226 - juris).
  • VG Trier, 19.06.2013 - 5 K 162/13

    Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit

    Zwar normierte zum Beispiel die vor Inkrafttreten des jetzigen § 36 WaffG geltende Bestimmung des § 42 Abs. 1 WaffG 1976 keine gesetzliche Pflicht, Schusswaffen nur getrennt von Munition aufzubewahren; jedoch wurde seinerzeit ein Verstoß gegen § 42 Abs. 1 WaffG 1976 jedenfalls dann als Tatsache, die die Annahme der Unzuverlässigkeit rechtfertigt, gewertet, wenn Waffen in der Wohnung in geladenem Zustand unverschlossen aufbewahrt wurden (vgl. OVG Saarland, Beschluss vom 21. November 2007 - 1 B 405/07 - mit weiteren Nachweisen, juris).
  • VG Braunschweig, 23.10.2008 - 5 A 46/08

    Widerruf von erteilten Waffenbesitzkarten sowie Untersagung des Erwerbs und

    Wenn ein Waffenbesitzer Waffen in der Wohnung in geladenem Zustand unverschlossen aufbewahrte, rechtfertigte dies aber die Annahme seiner Unzuverlässigkeit und galt als Verstoß gegen § 42 Abs. 1 WaffG a. F. (vgl. OVG Saarland, B. v. 21.11.2007 - 1 B 405/07 -, juris; VG Düsseldorf, U. v. 20.12.2006, aaO).
  • OVG Sachsen, 19.10.2022 - 6 B 171/22

    Rücknahme von Waffenbesitzkarten; Parteimitglied in einer rechtsextremen Partei;

    Der beschließende Senat folgt der Rechtsprechung des früher für das Waffenrecht zuständigen 3. Senats (SächsOVG, Beschl. v. 2. November 2016 - 3 E 106/16 -, juris Rn. 7; vgl. auch BayVGH, Beschl. v. 2. Oktober 2002 - 21 CS 02.1518 -, juris Rn. 29; a. A. OVG Schl.-H., Beschl. v. 3. November 2011 - 4 MB 16/21 -, juris Rn. 8; NdsOVG, Beschl. v. 23. März 2016 - 11 ME 35/16 -, juris Rn. 15; v. 9. Januar 2009 - 11 OA 409/08 -, juris Rn. 13 f.; OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 5. März 2012 - 11 N 30.12 -, juris; Beschl. v. 5. November 2008 - 11 N 52/06 -, juris Rn. 14; OVG Saarland, Beschl. v. 21. November 2007 - 1 B 405/07 -, juris Rn. 15), wonach in Fällen der vorliegenden Art die Munitionserwerbsberechtigungen keine eigenständige wirtschaftliche Bedeutung haben.
  • VG Köln, 18.06.2009 - 20 K 5409/08

    Widerruf waffenrechtlicher Erlaubnisse wegen waffenrechtlicher Unzuverlässigkeit

    vgl. OVG Saarlouis, Beschluss vom 21.11.2007 - 1 B 405/07 -, JURIS; VG Ansbach, Urteil vom 18.06.2008 - AN 15 K 08.00635 -, JURIS; beide Entscheidungen jeweils auch zur Rechtslage nach dem WaffG 1976.
  • VG Saarlouis, 10.01.2008 - 1 L 2077/07

    Widerruf einer Waffenbesitzkarte wegen fehlender Eignung

    Denn selbst wenn sich danach die streitige Verfügung in der Hauptsache als rechtmäßig erweisen sollte und in einem solchen Fall normalerweise das öffentliche Interesse, die durch nicht vorsichtigen oder sachgemäßen Umgang oder Verwahrung von Schusswaffen oder Munition drohenden Gefahren mit sofort wirksamen Mitteln zu unterbinden, das private Interesse des Betroffenen, von den Wirkungen des Widerrufs bis zur Entscheidung in der Hauptsache verschont zu bleiben, überwiegt, vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 21.11.2007 - 1 B 405/07 -, kann im Rahmen der von der Kammer zu treffenden eigenen Entscheidung über den weiteren Bestand der sofortigen Vollziehung nicht unberücksichtigt bleiben, dass der Anlass des Widerrufs der Waffenbesitzkarte mehr als drei Jahre zurückliegt, die Antragsgegnerin ausweislich der vorgelegten Verwaltungsakte seit April 2006 durch Einsicht in die abgeschlossene Strafakte umfassende Kenntnis von dem Vorfall am 11.06.2004 hatte und im Juli 2006 ihr Einverständnis zu dem unter dem 15.08.2006 erstellten Gutachten des Instituts für Rechtspsychologie der Universität Bremen erteilte.
  • VG Ansbach, 18.06.2008 - AN 15 K 08.00635

    Widerruf von Waffenbesitzkarten

    Allein schon das Liegenlassen der Waffe auf dem Regal stellt ein Aufbewahren einer Waffe in geladenem Zustand dar und ist schon als solches eine nicht sorgfältige Verwahrung (vgl. BayVGH BayVBl 2002, 673; OVG Saarlouis Beschluss vom 21.11.2007 1 B 405/07 ).
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