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   BVerwG, 21.03.1983 - 1 B 41.83   

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https://dejure.org/1983,4885
BVerwG, 21.03.1983 - 1 B 41.83 (https://dejure.org/1983,4885)
BVerwG, Entscheidung vom 21.03.1983 - 1 B 41.83 (https://dejure.org/1983,4885)
BVerwG, Entscheidung vom 21. März 1983 - 1 B 41.83 (https://dejure.org/1983,4885)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Anerkennung als Asylberechtigter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 26.01.1983 - 1 B 3.83

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Auszug aus BVerwG, 21.03.1983 - 1 B 41.83
    Dadurch ist sie insoweit ihrer Begründungspflicht gerecht geworden (Beschluß vom 26. Januar 1983 - BVerwG 1 B 3.83 -).
  • BVerwG, 23.02.1983 - 1 B 31.83

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Anforderungen an die

    Auszug aus BVerwG, 21.03.1983 - 1 B 41.83
    Die Frage, wie lang eine Ausreisefrist über eine erforderliche Monatsfrist hinaus zu bemessen ist, beurteilt sich nach den besonderen Gegebenheiten des jeweiligen Einzelfalls und ist deswegen regelmäßig einer grundsätzlichen Beantwortung nicht zugänglich (Beschluß vom 23. Februar 1983 - BVerwG 1 B 31.83 -).
  • BVerwG, 04.03.1983 - 1 B 18.83

    Anforderungen an die Bemessung der Ausreisefrist - Zulässigkeit und Begründetheit

    Auszug aus BVerwG, 21.03.1983 - 1 B 41.83
    Im Regelfall ist übrigens erfolglos gebliebenen Asylbewerbern die Ausreise innerhalb eines Monats nach Beendigung des Asylverfahrens auch zumutbar (Beschluß vom 4. März 1983 - BVerwG 1 B 18.83 -).
  • BVerwG, 29.04.1983 - 1 C 5.83

    Ermessensfehlerfreie Androhung einer Abschiebung - Angemessenheit der

    Mangels besonderer Umstände, die von der Behörde hätten erörtert werden müssen, war damit die Begründungspflicht erfüllt (vgl. Beschlüsse vom 26. Januar 1983 - BVerwG 1 B 3.83 - und vom 21. März 1983 - BVerwG 1 B 41.83 -).
  • BVerwG, 04.10.1983 - 1 B 131.83

    Erfordernis einer Anhörung eines Asylbewerbers vor Erlass einer

    Bei Ermessensentscheidungen wie bei der Bemessung der Ausreisefrist müssen grundsätzlich die Gesichtspunkte kenntlich gemacht werden, von denen sich die Behörde bei der Ausübung ihres Ermessens hat leiten lassen (Beschluß vom 21. März 1983 - BVerwG 1 B 41.83 -), was freilich auch konkludent geschehen kann (Beschluß vom 4. März 1983 - BVerwG 1 B 18.83 -).

    In den Regelfällen des § 5 2. AsylBeschlG ist damit der Begründungspflicht genügt (Urteil vom 29. April 1983 - BVerwG 1 C 5.83 - Beschluß vom 21. März 1983 - BVerwG 1 B 41.83 -).

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