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   BVerwG, 06.05.1991 - 1 B 41.91   

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https://dejure.org/1991,8935
BVerwG, 06.05.1991 - 1 B 41.91 (https://dejure.org/1991,8935)
BVerwG, Entscheidung vom 06.05.1991 - 1 B 41.91 (https://dejure.org/1991,8935)
BVerwG, Entscheidung vom 06. Mai 1991 - 1 B 41.91 (https://dejure.org/1991,8935)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - Erklärung einer Behörde im Verwaltungsprozesses als wirksame Bekanntgabe eines Verwaltungsakts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 23.07.1965 - VII C 175.64

    Verfahrensrechtliche Ausgestaltung des Rechtsschutzes i.R.d. Anfechtung einer

    Auszug aus BVerwG, 06.05.1991 - 1 B 41.91
    Insbesondere muß die Bekanntgabe nicht durch die für den Erlaß des Verwaltungsakts zuständige Behörde selbst, sondern kann - wie hier durch die Zustellung der Sitzungsniederschrift - auch auf andere Weise erfolgen, sofern dies nur mit Wissen und Wollen der zuständigen Behörde geschieht (BVerwGE 22, 14 [BVerwG 23.07.1965 - VII C 175/64]; 29, 321 <322 f. [BVerwG 29.04.1968 - VIII C 19/64]>).
  • BVerwG, 29.04.1968 - VIII C 19.64

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 06.05.1991 - 1 B 41.91
    Insbesondere muß die Bekanntgabe nicht durch die für den Erlaß des Verwaltungsakts zuständige Behörde selbst, sondern kann - wie hier durch die Zustellung der Sitzungsniederschrift - auch auf andere Weise erfolgen, sofern dies nur mit Wissen und Wollen der zuständigen Behörde geschieht (BVerwGE 22, 14 [BVerwG 23.07.1965 - VII C 175/64]; 29, 321 <322 f. [BVerwG 29.04.1968 - VIII C 19/64]>).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.11.2014 - 2 B 1111/14

    Kann eine Baugenehmigung auch per E-Mail bekannt gegeben werden?

    vgl. zum Ganzen BVerwG, Beschlüsse vom 8. Dezember 1995 - 11 B 132/95 -, juris Rn. 9, und vom 6. Mai 1991 - 1 B 41.91 -, juris Rn. 3, Urteil vom 29. April 1968 - VIII C 19.64 -, BVerwGE 29, 321 = NJW 1968 = juris Rn. 8; Kopp/Ramsauer, VwVfG, 15. Aufl. 2014, § 41 Rn. 6 ff.
  • BVerwG, 05.05.1997 - 1 B 129.96

    Verwaltungsverfahren - Bekanntgabe eines Verwaltungsakts durch Vermittlung einer

    Sie kann vielmehr auch auf andere Weise, insbesondere durch Vermittlung einer anderen Behörde vorgenommen werden, sofern dies nur mit Wissen und Wollen der zuständigen Behörde geschieht (BVerwGE 22, 14 [BVerwG 23.07.1965 - VII C 175/64] ; 29, 321 ; Beschluß vom 6. Mai 1991 - BVerwG 1 B 41.91 - BSGE 7, 152 ; ebenso: Kopp, Verwaltungsverfahrensgesetz, 6. Aufl. 1996, § 41 Rn. 4).
  • OVG Sachsen, 25.07.2012 - 5 A 336/10

    Notwendigkeit einer rückwirkenden Aufhebung eines mangels sachlicher und

    GmbH noch vom Kläger, dem er jedenfalls vom Verwaltungsgericht in Kopie als Anlage zu dem auch für den Kläger bestimmten Schriftsatz des Beklagten vom 15. Juni 2006 und deshalb mit Wissen und Wollen des Beklagten übersandt wurde, was eine wirksame Bekanntgabe darstellt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 6. Mai 1991 - 1 B 41/91 -, juris Rn. 3; zur insoweit ausreichenden Übersendung in Kopie, selbst wenn das Bewusstsein der Behörde fehlen sollte, eine Bekanntgabe im Sinne des § 122 Abs. 1 AO zu bewirken: BFH, Urt. v. 23. Februar 1994 - X R 27/92 -, juris Rn. 16 = BFH/NV 1994, 768 f.; zur Notwendigkeit, den Rücknahmebescheid auch dem aktuell beitragsveranlagten Grundstückseigentümer bekanntzugeben: OVG NRW, Beschl. v. 27. März 1998 - 15 A 3421/94 -, juris Rn. = NVwZ-RR 1999, 786 ff.).
  • BSG, 23.05.2013 - B 4 AS 294/12 B
    In der weiteren Entscheidung vom 6.5.1991 (1 B 41/91) habe dieses Gericht bestätigt, dass eine mittelbare Kenntnisverschaffung nur dann eine Bekanntgabe im Sinne des Gesetzes sei, wenn dies durch einen Erklärungsboten mit dem zum Zeitpunkt der Erklärung nach außen sichtbaren Wissen und Wollen des Erklärenden erfolge.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 16.10.2012 - L 12 AS 2309/11
    Diese Form der Übersendung genüge für eine wirksame Bekanntgabe, da der Beklagte mit der Weiterleitung der von ihm bei Gericht eingereichten Schriftstücke des Klägers rechne bzw. diese sogar beabsichtige und der Bescheid deshalb mit Wissen und Wollen des Beklagten an den Kläger gelangt sei (BVerfG Beschluss vom 06.05.1991 - 1 B 41/91 -, Juris Ausdruck Rdz 3).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 14.08.2007 - 4 L 120/06

    Zur Auslegung des Regelungsgegenstandes eines Steuerbescheides

    Nach alledem kann dahinstehen, welche Folgerungen aus dem Bescheid der Beklagten vom 13. Mai 2005 herzuleiten sind, der dem Kläger mit Schriftsatz der Beklagten vom 20. Februar 2006 durch das Gericht (vgl. dazu auch BVerwG, Beschl. v. 06.05.1991 - 1 B 41/91 -) übersandt worden ist und der eine Ermäßigung der "rückständigen Zahlungen" auf 92.032,48 EUR ausweist.
  • VG München, 04.12.2014 - M 11 K 13.2287

    Prozessurteil; Rücknahme einer Baugenehmigung in der mündlichen Verhandlung;

    Durch die Erklärung der Aufhebung bzw. hier genauer gesagt der Rücknahme (siehe die Anhörungen mit Schreiben des Landratsamts vom 19. März 2014 bzw. vom 19. November 2014 in der Gerichtsakte) des Verwaltungsakts in der mündlichen Verhandlung zu Protokoll des Gerichts ist auch ohne weiteres eine Bekanntgabe an die übrigen Beteiligten (BVerwG, B.v. 6.5.1991 - 1 B 41/91 -, juris Rn. 3; vgl. in diesem Zusammenhang auch BVerwG ebenda - juris Rn. 4: für eine gegen den Verwaltungsakt gerichtete Klage besteht ab der wirksamen Aufhebung kein Rechtsschutzbedürfnis mehr) verbunden.
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