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   BVerwG, 03.12.2002 - 1 B 429.02   

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https://dejure.org/2002,1005
BVerwG, 03.12.2002 - 1 B 429.02 (https://dejure.org/2002,1005)
BVerwG, Entscheidung vom 03.12.2002 - 1 B 429.02 (https://dejure.org/2002,1005)
BVerwG, Entscheidung vom 03. Dezember 2002 - 1 B 429.02 (https://dejure.org/2002,1005)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    VwGO §§ 60, 124 a Abs. 6; ZPO § 85 Abs. 2; AuslG § 53
    Berufungsbegründung; Begründungsfrist; Wiedereinsetzung; Anwaltsverschulden; Organisationsverschulden; Asylverfahren; Empfangsbekenntnis; Fristeintragung.

  • Bundesverwaltungsgericht

    VwGO §§ 60, 124 a Abs. 6
    Abschiebungshindernis; Abschiebungsschutz; Anwaltsverschulden; Anwaltsverschulden; Asylanspruch; Asylbewerber; Asylrechtsstreit; Asylverfahren; Asylverfahren; Begründungsfrist; Begründungsfrist; Berufungsbegründung; Berufungsbegründung; Berufungszulassung; ...

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an eine ordnungsgemäße Berufungsbegründung; Zurechnung eines Anwaltsverschuldens bei Fristversäumnis im Asylrechtsstreit; Vermeidung der Zurechenbarkeit eines Fristversäumnisses

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    VwGO § 60; VwGO § 124 a Abs. 6; ZPO § 85 Abs. 2; AuslG § 53
    Berufungsbegründung, Fristen, Empfangsbekenntnis, Anwaltsverschulden, Zurechenbarkeit, Abschiebungshindernis, Grundsätzliche Bedeutung

  • Judicialis

    VwGO § 60; ; VwGO § 124 a Abs. 6; ; ZPO § 85 Abs. 2; ; AuslG § 53

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verwaltungsprozessrecht; Asylverfahrensrecht - Berufungsbegründung; Begründungsfrist; Wiedereinsetzung; Anwaltsverschulden; Organisationsverschulden; Asylverfahren; Empfangsbekenntnis; Fristeintragung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2003, 2550 (Ls.)
  • NVwZ 2003, 868
  • DVBl 2003, 878 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (71)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 30.06.1998 - 9 C 6.98

    Verwaltungsprozeßrecht; Asylverfahrensrecht - Berufungsbegründung im

    Auszug aus BVerwG, 03.12.2002 - 1 B 429.02
    Es hat dabei unter Berufung auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 30. Juni 1998 - BVerwG 9 C 6.98 - (BVerwGE 107, 117) die Auffassung vertreten, dass es nicht genüge, wenn sich die Begründung und der Berufungsantrag aus dem Vorbringen im Zulassungsverfahren entnehmen ließen, sondern der Berufungsführer nach Zulassung der Berufung einen Schriftsatz zur Begründung einreichen müsse.

    Vielmehr muss der Berufungsführer nach Zulassung der Berufung durch das Oberverwaltungsgericht in jedem Fall einen gesonderten Schriftsatz zur Berufungsbegründung einreichen; es genügt nicht, wenn sich die Begründung und der Antrag dem Vorbringen im Zulassungsverfahren entnehmen lassen (vgl. das vom Berufungsgericht herangezogene Urteil vom 30. Juni 1998 a.a.O. sowie Urteil vom 4. Oktober 1999 - BVerwG 6 C 31.98 - BVerwGE 109, 336, 338 und Beschluss vom 22. Januar 2002 - BVerwG 1 B 11.02 - Buchholz 310 § 124 a VwGO Nr. 22).

  • BVerwG, 22.01.2002 - 1 B 11.02

    Anwendung der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) auch in

    Auszug aus BVerwG, 03.12.2002 - 1 B 429.02
    Vielmehr muss der Berufungsführer nach Zulassung der Berufung durch das Oberverwaltungsgericht in jedem Fall einen gesonderten Schriftsatz zur Berufungsbegründung einreichen; es genügt nicht, wenn sich die Begründung und der Antrag dem Vorbringen im Zulassungsverfahren entnehmen lassen (vgl. das vom Berufungsgericht herangezogene Urteil vom 30. Juni 1998 a.a.O. sowie Urteil vom 4. Oktober 1999 - BVerwG 6 C 31.98 - BVerwGE 109, 336, 338 und Beschluss vom 22. Januar 2002 - BVerwG 1 B 11.02 - Buchholz 310 § 124 a VwGO Nr. 22).
  • BVerfG, 21.06.2000 - 2 BvR 1989/97

    Zur Zurechnung von Anwaltsverschulden im Asylverfahren

    Auszug aus BVerwG, 03.12.2002 - 1 B 429.02
    Soweit die Beschwerde schließlich die Frage aufwirft, ob dem Asylbewerber im Asylrechtsstreit das Verschulden seines Anwalts auch dann zuzurechnen ist, wenn materiellrechtlich nur noch das Vorliegen von Abschiebungshindernissen gemäß § 53 AuslG zu prüfen ist, und ob dies einen Verstoß gegen Art. 1 und 2 GG darstellt, bedarf es ebenfalls nicht der Durchführung eines Revisionsverfahrens, weil diese Frage bereits geklärt ist (BVerfG, Kammerbeschluss vom 21. Juni 2000 - 2 BvR 1989.97 - NJW 2000, 907 = DVBl 2000, 1279).
  • BVerwG, 06.12.2000 - 2 B 57.00

    Versagung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand mit der Konsequenz der

    Auszug aus BVerwG, 03.12.2002 - 1 B 429.02
    Die Prozessbevollmächtigte hat damit nicht - wie erforderlich (vgl. etwa Beschluss vom 6. Dezember 2000 - BVerwG 2 B 57.00 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 236) - innerhalb der Frist des § 60 Abs. 2 Satz 1 VwGO schlüssig dargelegt, dass sie selbst kein Verschulden an der Fristversäumnis trifft.
  • BGH, 26.03.1996 - VI ZB 1/96

    Wiedereinsetzung - Empfangsbekenntnis - Frist

    Auszug aus BVerwG, 03.12.2002 - 1 B 429.02
    Hierzu gehört es auch, dass das Empfangsbekenntnis über die Zustellung eines Urteils vom Rechtsanwalt erst dann unterzeichnet und zurückgesandt werden darf, wenn in den Handakten die Rechtsmittelfrist festgehalten und vermerkt ist, dass die Frist im Fristenkalender notiert worden ist (stRspr des BGH, etwa Beschluss vom 26. März 1996 - VI ZB 1.96 - NJW 1996, 1900; ebenso BSG, Beschluss vom 26. November 1996 - 6 RKa 61.96 - ).
  • BVerwG, 04.10.1999 - 6 C 31.98

    Beschluß über die Zulassung der Berufung; Berufungsbegründung;

    Auszug aus BVerwG, 03.12.2002 - 1 B 429.02
    Vielmehr muss der Berufungsführer nach Zulassung der Berufung durch das Oberverwaltungsgericht in jedem Fall einen gesonderten Schriftsatz zur Berufungsbegründung einreichen; es genügt nicht, wenn sich die Begründung und der Antrag dem Vorbringen im Zulassungsverfahren entnehmen lassen (vgl. das vom Berufungsgericht herangezogene Urteil vom 30. Juni 1998 a.a.O. sowie Urteil vom 4. Oktober 1999 - BVerwG 6 C 31.98 - BVerwGE 109, 336, 338 und Beschluss vom 22. Januar 2002 - BVerwG 1 B 11.02 - Buchholz 310 § 124 a VwGO Nr. 22).
  • BGH, 07.12.2020 - AnwZ (Brfg) 19/19

    Anfechtung der Wahl zum Vorstand in der Kammerversammlung wegen unzulässiger

    Eine Antragstellung und Begründung im Zulassungsantrag reicht hierfür nicht aus (vgl. BVerwG, NJW 2008, 1014, 1015; NVwZ 2003, 868, 869; Kautz/Schäfer in Fehling/Kastner/Störmer, Verwaltungsrecht, 4. Aufl., § 124a VwGO Rn. 93; Stuhlfauth in Bader/ Funke-Kaiser/Stuhlfauth/v. Albedyll, VwGO, 7. Aufl., § 124a Rn. 120).
  • BVerwG, 23.02.2021 - 2 C 11.19

    Zurechnung von Anwaltsverschulden im beamtenrechtlichen Disziplinarverfahren

    Es ist nichts dafür ersichtlich, dass gerade bei dem Bevollmächtigten des Beklagten Revisionsbegründungen in einer Fallzahl zu fertigen waren, die für die Ausbildung von Übung und Routine bei den Vorkehrungen für die Einhaltung der Revisionsbegründungsfrist ausreichend gewesen wären (vgl. hierzu ebenfalls BVerwG, Beschlüsse vom 7. März 1995 - 9 C 390.94 - NJW 1995, 2122 f. m.w.N. und vom 3. Dezember 2002 - 1 B 429.02 - NVwZ 2003, 868 ).

    Der entsprechenden Anwendung des § 85 Abs. 2 ZPO stehen keine wesensmäßigen Unterschiede zwischen Zivilprozessordnung und Verwaltungsgerichtsordnung entgegen (stRspr, vgl. nur BVerwG, Beschlüsse vom 16. November 1961 - 4 ER 403/61 - BVerwGE 13, 181 , vom 5. Mai 1999 - 4 B 35.99 - NVwZ 2000, 65 f., vom 3. Dezember 2002 - 1 B 429.02 - NVwZ 2003, 868 und vom 20. Juli 2016 - 6 B 35.16 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 425 Rn. 6).

  • BVerwG, 08.03.2004 - 4 C 6.03

    Berufungsbegründung; gesonderter Schriftsatz; Bezugnahme auf Begründung des

    Mit der Einreichung der Begründungsschrift nach Zulassung der Berufung soll der Berufungskläger nämlich eindeutig zu erkennen geben, dass er nach wie vor an der Durchführung des Berufungsverfahrens interessiert ist (BVerwG, Urteil vom 30. Juni 1998 - BVerwG 9 C 6.98 - BVerwGE 107, 117 = NVwZ 1998, 1311 - zu § 124a Abs. 3 VwGO 1996; Beschluss vom 3. Dezember 2002 - BVerwG 1 B 429.02 - NVwZ 2003, 868 - zum wortgleichen § 124a Abs. 6 Satz 1 VwGO 2001; stRspr).
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