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   OVG Saarland, 25.09.2009 - 1 B 430/09   

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OVG Saarland, 25.09.2009 - 1 B 430/09 (https://dejure.org/2009,6951)
OVG Saarland, Entscheidung vom 25.09.2009 - 1 B 430/09 (https://dejure.org/2009,6951)
OVG Saarland, Entscheidung vom 25. September 2009 - 1 B 430/09 (https://dejure.org/2009,6951)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Erteilung einer Fahrerlaubnis im EU-Ausland während einer laufenden Sperrfrist - Berechnung der Sperrfrist

  • verkehrslexikon.de

    Keine Anerkennung eines EU-Führerscheins, der während einer laufenden Sperrfrist erworben wurde

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erteilung einer Fahrerlaubnis im EU-Ausland während einer laufenden Sperrfrist; Berücksichtigung der Zeit zwischen Verkündung des Urteils und Eintritt der Rechtskraft im Fall einer isolierten Sperrfrist

  • blutalkohol PDF, S. 537
  • Judicialis

    StGB § 69 a Abs. 5 Satz 1; ; StGB § 69 a Abs. 5 Satz 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 69a Abs. 5 S. 1 und 2
    Erteilung einer Fahrerlaubnis im EU-Ausland während einer laufenden Sperrfrist; Berücksichtigung der Zeit zwischen Verkündung des Urteils und Eintritt der Rechtskraft im Fall einer isolierten Sperrfrist

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Saarbrücken, 21.02.1974 - Ss 1/74

    Anforderungen an die Bezeichnung des angewendeten Strafgesetzes in den

    Auszug aus OVG Saarland, 25.09.2009 - 1 B 430/09
    Dass das Oberlandesgericht Saarbrücken in einer Entscheidung aus dem Jahre 1974 (OLG Saarbrücken, Urteil vom 21.2.1974 - Ss 1/74 -, NJW 1974, 1391) unter bestimmten Voraussetzungen eine entsprechende Anwendung des § 69 a Abs. 5 Satz 2 StGB im Fall einer isolierten Sperrfrist befürwortet hat, bedarf fallbezogen keiner näheren Würdigung, da eine der dortigen - nach Dafürhalten des OLG Saarbrücken eine Einrechnung ausnahmsweise rechtfertigenden - Konstellation vergleichbare Sachverhaltsgestaltung nicht gegeben ist.
  • BVerwG, 29.01.2009 - 3 C 31.07

    Ausländische Fahrerlaubnis; Entziehung der Fahrerlaubnis; Erteilung des Rechts,

    Auszug aus OVG Saarland, 25.09.2009 - 1 B 430/09
    Zunächst weist der Antragsteller zu Recht darauf hin, dass sich die Anerkennung der vom Antragsteller in der Tschechischen Republik erworbenen Fahrerlaubnis ungeachtet des zwischenzeitlichen Inkrafttretens der Richtlinie RL 2006/126/EG (sogenannte 3. Führerschein-Richtlinie) noch nach den Vorschriften der Richtlinie 91/439/EWG des Rates vom 29.7.1991 in der Fassung vom 2.6.1997 beurteilt, da der Erwägungsgrund 5 der Richtlinie 2006/126/EG vorgibt, dass vor dem Beginn der Anwendung dieser Richtlinie erteilte oder erworbene Fahrerlaubnisse unberührt bleiben (BVerwG, Urteil vom 29.1.2009 - 3 C 31.07 -, NJW 2009, 1687) .
  • VG Saarlouis, 31.07.2009 - 10 L 468/09

    Zur Anwendbarkeit des § 28 Abs. 4 Satz 2 FeV in der seit dem 19.1.2009 geltenden

    Auszug aus OVG Saarland, 25.09.2009 - 1 B 430/09
    Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 31. Juli 2009 - 10 L 468/09 - wird zurückgewiesen.
  • EuGH, 26.06.2008 - C-329/06

    Verkehr - Tschechische Führerscheine, die Deutschen nach dem Entzug ihrer

    Auszug aus OVG Saarland, 25.09.2009 - 1 B 430/09
    Zur Begründung hat das Verwaltungsgericht in Anknüpfung an die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes zu Art. 8 Abs. 4 RL 91/439/EWG (EuGH, Urteile vom 26.6.2008 - verbundene Rechtssachen C-329/06 und C-343/06, NJW 2008, 2403, sowie Beschluss vom 3.7.2008 - C 225/07 -, NJW 2009, 207) dargelegt, dass es einem Mitgliedstaat ausnahmsweise nicht verwehrt sei, die Anerkennung einer von einem anderen Mitgliedstaat ausgestellten Fahrerlaubnis zu versagen, wenn gegen die betreffende Person zuvor in seinem Hoheitsgebiet eine Maßnahme des Entzugs der Fahrerlaubnis angewendet und eine Sperrfrist für die Neuerteilung der Fahrerlaubnis verhängt worden ist, die bei Erteilung der neuen EU-Fahrerlaubnis noch nicht abgelaufen war.
  • AG Idstein, 05.04.2004 - 5 Ds 5660 Js 23160/02

    Fahren ohne Fahrerlaubnis; Rechtmäßigkeit einer Sperrfristberechnung für die

    Auszug aus OVG Saarland, 25.09.2009 - 1 B 430/09
    (Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 40. Aufl. München 2009, § 69 a StGB Rdnr. 10; vgl. auch AG Idstein, Beschluss vom 5.4.2004 - 5 Ds-5660 Js 23160/02 -, NStZ-RR 2005, 89 = NJW 2005, 1208 (Leitsatz), sowie zu der vergleichbaren in § 69 a Abs. 4 geregelten Problematik: Bayerisches Oberstes Landesgericht, Urteil vom 5.4.1991 - RReg …
  • OLG Hamburg, 26.04.1978 - 1 Ss 14/78
    Auszug aus OVG Saarland, 25.09.2009 - 1 B 430/09
    1 St 20/91">DAR 1991, 305; OLG Karlsruhe, Urteil vom 21.12.1978 - 1 Ss 353/78 - VRS 53, 108 (1979), und Hanseatisches Oberlandesgericht, Urteil vom 26.4.1978 - 1 Ss 14/78 -, VRS 55, 264 (1978)) .
  • OLG Karlsruhe, 21.12.1978 - 1 Ss 353/78
    Auszug aus OVG Saarland, 25.09.2009 - 1 B 430/09
    1 St 20/91">DAR 1991, 305; OLG Karlsruhe, Urteil vom 21.12.1978 - 1 Ss 353/78 - VRS 53, 108 (1979), und Hanseatisches Oberlandesgericht, Urteil vom 26.4.1978 - 1 Ss 14/78 -, VRS 55, 264 (1978)) .
  • EuGH, 03.07.2008 - C-225/07

    Möginger - Art. 104 § 3 Abs. 1 der Verfahrensordnung - Richtlinie 91/439/EWG -

    Auszug aus OVG Saarland, 25.09.2009 - 1 B 430/09
    Zur Begründung hat das Verwaltungsgericht in Anknüpfung an die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes zu Art. 8 Abs. 4 RL 91/439/EWG (EuGH, Urteile vom 26.6.2008 - verbundene Rechtssachen C-329/06 und C-343/06, NJW 2008, 2403, sowie Beschluss vom 3.7.2008 - C 225/07 -, NJW 2009, 207) dargelegt, dass es einem Mitgliedstaat ausnahmsweise nicht verwehrt sei, die Anerkennung einer von einem anderen Mitgliedstaat ausgestellten Fahrerlaubnis zu versagen, wenn gegen die betreffende Person zuvor in seinem Hoheitsgebiet eine Maßnahme des Entzugs der Fahrerlaubnis angewendet und eine Sperrfrist für die Neuerteilung der Fahrerlaubnis verhängt worden ist, die bei Erteilung der neuen EU-Fahrerlaubnis noch nicht abgelaufen war.
  • OVG Saarland, 28.07.2010 - 1 A 185/10

    Notwendigkeit einer Eignungsprüfung bei Vorliegen der Voraussetzungen von FeV §

    Der Antrag des Klägers auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung seines am 24.4.2009 erhobenen Widerspruchs gegen die Verfügung des Beklagten vom 15.4.2009 wurde durch Beschluss des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 31.7.2009 - 10 L 468/09 - zurückgewiesen; die Beschwerde des Klägers blieb ohne Erfolg (Beschluss des Senats vom 25.9.2009 - 1 B 430/09 -).

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhalts wird auf den Inhalt der Gerichtsakte des vorliegenden Verfahrens, des Verfahrens 10 K 56/07 und des einstweiligen Rechtsschutzverfahrens 10 L 468/09 beziehungsweise 1 B 430/09 sowie der vom Beklagten vorgelegten Verwaltungsunterlagen (1 Ordner), der Gegenstand der Beratung war, Bezug genommen.

    Dass diese Voraussetzung fallbezogen mit Blick auf den Eintritt der Rechtskraft des strafgerichtlichen Urteils am 5.7.2007, die Verhängung einer Sperrfrist von sechs Monaten und den Fahrerlaubniserwerb am 16.10.2007 erfüllt ist, hat der Senat in seinem im einstweiligen Rechtsschutzverfahren ergangenen Beschluss vom 25.9.2009 (OVG des Saarlandes, Beschluss vom 25.9.2009 - 1 B 430/09 -, DAR 2009, 718 f. = ZfS 2009, 714 f., amtl. Abdr. S. 4 ff.) im Einzelnen dargelegt und insbesondere aufgezeigt, dass der Einwand des Klägers, Gegenteiliges ergebe sich aus der - zumindest entsprechend - anzuwendenden Vorschrift des § 69 a Abs. 5 Satz 2 StGB, nicht trägt.

  • OVG Niedersachsen, 19.11.2015 - 12 PA 150/15

    Isolierte Sperre; Sperrfrist

    In seinem Beschluss vom 25. September 2009 (- 1 B 430/09 -, DAR 2009, 718) hat das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes zur Begründung dieser Auffassung Folgendes ausgeführt:.
  • OVG Saarland, 02.12.2009 - 1 A 472/08

    Ausländische EU-Fahrerlaubnis; Ungültigkeit einer tschechischen Fahrerlaubnis für

    ebenso BVerwG, Urteile vom 11.12.2008 - 3 C 38/07 -, a.a.O., und - 3 C 26/07 -, a.a.O.; ferner Beschluss des Senats vom 25.9.2009 - 1 B 430/09 -, unter Hinweis auf den Erwägungsgrund 5 der Richtlinie 2006/126/EG, der vorgibt, dass vor dem Beginn der Anwendung dieser Richtlinie erteilte oder erworbene Fahrerlaubnisse unberührt bleiben.
  • OVG Saarland, 02.12.2009 - 1 A 358/09

    Aberkennung des Rechts zum Führen von Kraftfahrzeugen im Bundesgebiet aufgrund

    ebenso BVerwG, Urteile vom 11.12.2008 - 3 C 38/07 -, a.a.O., und - 3 C 26/07-, a.a.O.; ferner Senatsbeschluss vom 25.9.2009 - 1 B 430/09 -, unter Hinweis auf den Erwägungsgrund 5 der Richtlinie 2006/126/EG, der vorgibt, dass vor dem Beginn der Anwendung dieser Richtlinie erteilte oder erworbene Fahrerlaubnisse unberührt bleiben.
  • VG Bayreuth, 22.02.2010 - B 1 E 10.19

    Eintragung eines Sperrvermerks ohne vorangehenden Bescheiderlass

    Selbst wenn man davon ausgeht, dass auf die vom Antragsteller erworbene tschechische Fahrerlaubnis die Richtlinie 91/439/EWG anzuwenden ist, so ist er danach nicht berechtigt von dieser Fahrerlaubnis in Deutschland Gebrauch zu machen, da die Erteilung in Tschechien am 22.07.1997 während des Laufs der Sperrfrist von 16 Monaten erfolgte, die vom Amtsgericht Coburg im Urteil vom 02.05.1997 verhängt wurde (vgl. hierzu insbesondere EuGH vom 3.7.2008, Rechtssache C-225/07, u.a. in NJW 2009, 207; EuGH vom 20.11.2008, Rechtssache C-1/07, u.a. in NJW 2008, 3767; vgl. auch EuGH vom 29.4.2004, Rechtssache C-476/01 in NJW 2004, 1725; BVerwG vom 29.1.2009, u.a. in BayVBl 2009, 510 und NJW 2009, 1687; OVG Saarlouis vom 25.9.2009 in DAR 2009, 718, OVG Mecklenburg-Vorpommern vom 29.7.2009 Az. 1 M 100/09; OVG Lüneburg vom 8.5.2009, u.a. in NZV 2009, 469).
  • VG München, 29.03.2010 - M 6b K 09.3227

    Feststellungsklage; tschechische Fahrerlaubnis; Eintragung eines deutschen

    Dahingestellt bleiben kann dabei, ob die tschechische Fahrerlaubnis schon deshalb keine Berechtigung zum Führen von Kraftfahrzeugen im Inland verleiht, weil sie während einer Sperrfrist erworben worden ist (vgl. dazu EuGH vom 3.7.2008 C-225/07; OVG Saarl vom 25.09.2009 - 1 B 430/09; OLG Hamm vom 24.06.2009 - 3 Ss 235/09).
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