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Rechtsprechung
   OVG Saarland, 06.11.2009 - 1 B 481/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,8909
OVG Saarland, 06.11.2009 - 1 B 481/09 (https://dejure.org/2009,8909)
OVG Saarland, Entscheidung vom 06.11.2009 - 1 B 481/09 (https://dejure.org/2009,8909)
OVG Saarland, Entscheidung vom 06. November 2009 - 1 B 481/09 (https://dejure.org/2009,8909)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Grenzvermessung: Duldung des Betretens des Grundstücks; Befangenheit des Vermessungsingenieurs

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Pflicht eines Grundstückseigentümers zur Duldung des Betretens eines Grundstücks zum Zweck einer von den Nachbarn beantragten Grenzvermessung; Geltendmachung eines Anspruchs auf Unterbindung des Tätigwerdens eines Vermessungsingenieurs wegen Befangenheit im Wege eines ...

  • Judicialis

    SVermKatG § 6 Abs. 1; ; SVermKatG § 26 Abs. 4; ; SVwVfG § 20; ; SVwVfG § 21; ; SVwVfG § 46

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Pflicht eines Grundstückseigentümers zur Duldung des Betretens eines Grundstücks zum Zweck einer von den Nachbarn beantragten Grenzvermessung; Geltendmachung eines Anspruchs auf Unterbindung des Tätigwerdens eines Vermessungsingenieurs wegen Befangenheit im Wege eines ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Grenzvermessung: Vermessungsingenieur darf Grundstück betreten!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2010, 252
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • VG Saarlouis, 12.10.2009 - 5 L 1347/09

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen eine Grenzstücksvermessung

    Auszug aus OVG Saarland, 06.11.2009 - 1 B 481/09
    Die Beschwerde gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 12. Oktober 2009 - 5 L 1347/09 - wird zurückgewiesen.
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Rechtsprechung
   OVG Sachsen, 27.10.2009 - 1 B 481/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,13955
OVG Sachsen, 27.10.2009 - 1 B 481/09 (https://dejure.org/2009,13955)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 27.10.2009 - 1 B 481/09 (https://dejure.org/2009,13955)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 27. Oktober 2009 - 1 B 481/09 (https://dejure.org/2009,13955)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Sachsen

    VwGO § 80, 152a
    Anhörungsrüge; vorläufiger Rechtsschutz; Beweiserhebung

  • Wolters Kluwer

    Baueinstellungsverfügung wegen des Einbaues von Kunststofffenstern und Kunststofftüren trotz Erteilung einer Baugenehmigung bezüglich des Einbaus von Holzfenstern und Holztüren; Verletzung des rechtlichen Gehörs durch Unterlassen einer Beweiserhebung

  • Judicialis

    VwGO § 80; ; VwGO § 152a

  • rechtsportal.de

    VwGO § 152a Abs. 1; GG Art. 103 Abs. 1
    Baueinstellungsverfügung wegen eines Einbaus von Kunststofffenster und Kunststofftüren trotz Erteilung einer Baugenehmigung bezüglich des Einbaus von Holzfenstern und Holztüren; Verletzung des rechtlichen Gehörs durch Unterlassen einer Beweiserhebung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 29.10.2008 - 4 A 3001.08

    Möglichkeit zur Äußerung zu dem einer gerichtlichen Entscheidung zugrunde

    Auszug aus OVG Sachsen, 27.10.2009 - 1 B 481/09
    Es ist aber nicht verpflichtet, jedes Vorbringen eines Beteiligten, in den Gründen seiner Entscheidung ausdrücklich zu bescheiden (vgl. BVerwG, Beschl. v. 29.10.2008 - 4 A 3001/08 - m. w. N.).

    Eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör liegt auch dann nicht vor, wenn das Gericht dem zur Kenntnis genommenen und in Erwägung gezogenen Vorbringen des Verfahrensbeteiligten nicht folgt, sondern aus Gründen des materiellen Rechts oder des Prozessrechts zu einem anderen Ergebnis gelangt, als es der Beteiligte für richtig hält (vgl. BVerwG, Beschl. v. 13.1.2009, NVwZ 2009, 329; Beschl. v. 29.10.2008, a. a. O. und Beschl. v. 3.1.2006, ZOV 2006, 40, beide zitiert nach juris; SächsOVG, Beschl. v. 17.12.2008 - 1 E 97/08 - BayVGH, Beschl. v. 4.12.2008 - 2 ZB 08.3040 - und Beschl. v. 23.10.2007 - 11 C 2007 -, jeweils zitiert nach juris).

  • OVG Sachsen, 18.08.2009 - 1 B 409/09

    Gestaltungssatzung; Baueinstellungsverfügung; vorläufiger Rechtsschutz

    Auszug aus OVG Sachsen, 27.10.2009 - 1 B 481/09
    Die Anhörungsrüge der Antragstellerin gegen den Beschluss des Senats vom 18. August 2009 - 1 B 409/09 - wird zurückgewiesen.
  • VGH Bayern, 18.12.2007 - 23 CS 07.3120
    Auszug aus OVG Sachsen, 27.10.2009 - 1 B 481/09
    Zum einen ist eine Beweiserhebung in Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes in aller Regel weder geboten noch veranlasst (so z. B. auch: BayVGH, Beschl. v. 18.12.2007 - 23 CS 07.3120; OVG M-V, Beschl. v. 16.6.2005, NuR 2006, 245; OVG NRW, Beschl. v. 30.1.2004 - 12 B 2699/03).
  • BVerwG, 13.01.2009 - 9 B 64.08

    Anhörungsrüge; rechtliches Gehör; Verfahrensmangel; Darlegungserfordernis;

    Auszug aus OVG Sachsen, 27.10.2009 - 1 B 481/09
    Eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör liegt auch dann nicht vor, wenn das Gericht dem zur Kenntnis genommenen und in Erwägung gezogenen Vorbringen des Verfahrensbeteiligten nicht folgt, sondern aus Gründen des materiellen Rechts oder des Prozessrechts zu einem anderen Ergebnis gelangt, als es der Beteiligte für richtig hält (vgl. BVerwG, Beschl. v. 13.1.2009, NVwZ 2009, 329; Beschl. v. 29.10.2008, a. a. O. und Beschl. v. 3.1.2006, ZOV 2006, 40, beide zitiert nach juris; SächsOVG, Beschl. v. 17.12.2008 - 1 E 97/08 - BayVGH, Beschl. v. 4.12.2008 - 2 ZB 08.3040 - und Beschl. v. 23.10.2007 - 11 C 2007 -, jeweils zitiert nach juris).
  • BVerfG, 17.05.1983 - 2 BvR 731/80

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Verfahrensgestaltung bei einem

    Auszug aus OVG Sachsen, 27.10.2009 - 1 B 481/09
    Hiermit korrespondiert die grundsätzliche Pflicht des angerufenen Gerichts, diese Ausführungen zur Kenntnis zu nehmen und in seine Erwägungen einzustellen (BVerfG, Beschl. v. 17.5.1983, BVerfGE 64, 135).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.01.2004 - 12 B 2699/03

    Widerruf einer Betriebserlaubnis i.R.d. Führung eines Kinderheims; Überprüfung

    Auszug aus OVG Sachsen, 27.10.2009 - 1 B 481/09
    Zum einen ist eine Beweiserhebung in Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes in aller Regel weder geboten noch veranlasst (so z. B. auch: BayVGH, Beschl. v. 18.12.2007 - 23 CS 07.3120; OVG M-V, Beschl. v. 16.6.2005, NuR 2006, 245; OVG NRW, Beschl. v. 30.1.2004 - 12 B 2699/03).
  • OVG Sachsen, 17.09.2007 - 1 B 324/06

    Rückbauverfügung; Kulturdenkmal; Geschichtliche Bedeutung; Umgestaltung;

    Auszug aus OVG Sachsen, 27.10.2009 - 1 B 481/09
    Außerdem beruht die Entscheidung, auch hierauf ist der Senat im Beschluss vom 18.8.2009 unter Bezugnahme auf sein hierzu getroffenes Grundsatzurteil (vom 17.9.2007, - 1 B 324/06) ausdrücklich eingegangen, nicht nur darauf, ob und wie deutlich sich neue Kunststofffenster und -türen von solchen aus Holz unterscheiden.
  • BVerwG, 03.01.2006 - 7 B 103.05

    Darlegung einer entscheidungserheblichen Verletzung des Anspruchs auf rechtliches

    Auszug aus OVG Sachsen, 27.10.2009 - 1 B 481/09
    Eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör liegt auch dann nicht vor, wenn das Gericht dem zur Kenntnis genommenen und in Erwägung gezogenen Vorbringen des Verfahrensbeteiligten nicht folgt, sondern aus Gründen des materiellen Rechts oder des Prozessrechts zu einem anderen Ergebnis gelangt, als es der Beteiligte für richtig hält (vgl. BVerwG, Beschl. v. 13.1.2009, NVwZ 2009, 329; Beschl. v. 29.10.2008, a. a. O. und Beschl. v. 3.1.2006, ZOV 2006, 40, beide zitiert nach juris; SächsOVG, Beschl. v. 17.12.2008 - 1 E 97/08 - BayVGH, Beschl. v. 4.12.2008 - 2 ZB 08.3040 - und Beschl. v. 23.10.2007 - 11 C 2007 -, jeweils zitiert nach juris).
  • VGH Bayern, 04.12.2008 - 2 ZB 08.3040

    Anhörungsrüge

    Auszug aus OVG Sachsen, 27.10.2009 - 1 B 481/09
    Eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör liegt auch dann nicht vor, wenn das Gericht dem zur Kenntnis genommenen und in Erwägung gezogenen Vorbringen des Verfahrensbeteiligten nicht folgt, sondern aus Gründen des materiellen Rechts oder des Prozessrechts zu einem anderen Ergebnis gelangt, als es der Beteiligte für richtig hält (vgl. BVerwG, Beschl. v. 13.1.2009, NVwZ 2009, 329; Beschl. v. 29.10.2008, a. a. O. und Beschl. v. 3.1.2006, ZOV 2006, 40, beide zitiert nach juris; SächsOVG, Beschl. v. 17.12.2008 - 1 E 97/08 - BayVGH, Beschl. v. 4.12.2008 - 2 ZB 08.3040 - und Beschl. v. 23.10.2007 - 11 C 2007 -, jeweils zitiert nach juris).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 16.06.2005 - 1 M 38/05

    Voraussetzungen für den Anspruch auf Nutzung einer Steganlage auf einem

    Auszug aus OVG Sachsen, 27.10.2009 - 1 B 481/09
    Zum einen ist eine Beweiserhebung in Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes in aller Regel weder geboten noch veranlasst (so z. B. auch: BayVGH, Beschl. v. 18.12.2007 - 23 CS 07.3120; OVG M-V, Beschl. v. 16.6.2005, NuR 2006, 245; OVG NRW, Beschl. v. 30.1.2004 - 12 B 2699/03).
  • OVG Sachsen, 27.05.2020 - 1 B 95/20

    Denkmal; Umgebungsschutz; Nachbarschutz

    In einem vorläufigen Rechtsschutzverfahren ist die von dem Antragsteller gerügte fehlende Beweiserhebung durch Einholung eines Gutachtens aufgrund der mit ihm zum Ausdruck kommenden Eilbedürftigkeit bereits grundsätzlich nicht geboten (vgl. Senatsbeschl. v. 27. Oktober 2009 - 1 B 481/09 -, juris Rn. 4 m. w. N.).
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Rechtsprechung
   OVG Bremen, 05.01.2010 - 1 B 481/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,13521
OVG Bremen, 05.01.2010 - 1 B 481/09 (https://dejure.org/2010,13521)
OVG Bremen, Entscheidung vom 05.01.2010 - 1 B 481/09 (https://dejure.org/2010,13521)
OVG Bremen, Entscheidung vom 05. Januar 2010 - 1 B 481/09 (https://dejure.org/2010,13521)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Einstweiliger Rechtsschutz auf die Erteilung einer Betretenserlaubnis gegenüber einem ausgewiesenen oder abgeschobenen Ausländer zur Wahrnehmung eines Gerichtstermins

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AufenthG § 11 Abs. 2 S. 1
    Betretenserlaubnis

  • rechtsportal.de

    AufenthG § 11 Abs. 2 S. 1
    Einstweiliger Rechtsschutz auf die Erteilung einer Betretenserlaubnis gegenüber einem ausgewiesenen oder abgeschobenen Ausländer zur Wahrnehmung eines Gerichtstermins

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • OVG Bremen, 13.07.2009 - 1 B 211/09

    Abschiebung während eines vor dem OVG anhängigen Beschwerdeverfahrens -

    Auszug aus OVG Bremen, 05.01.2010 - 1 B 481/09
    Das Verhalten des Antragstellers vor seiner Abschiebung sowie der amtsärztlich-psychiatrische Untersuchungsbefund werden im Einzelnen in dem Beschluss des OVG vom 13.07.2009 (Az. 1 B 211/09) dargestellt (Seite 4-6) und ausgewertet (Seite 10-12).
  • OVG Bremen, 18.03.2010 - 1 B 45/10

    Betretenserlaubnis für ausgewiesenen Ausländer; Wahrnehmung eines Gerichtstermins

    Anders als in dem Fall, der dem Beschluss des Senats vom 05.01.2010 - 1 B 481/09 - zugrunde lag, bestehen hier keine konkrete Anhaltspunkte dafür, dass der Antragsteller, wenn er das Bundesgebiet betritt, erneut gewalttätig werden oder versuchen könnte, durch aggressive Handlungen gegen sich selbst oder Drohungen damit die Fortdauer seines Aufenthalts zu erzwingen.
  • VG Bremen, 12.07.2021 - 4 K 865/20

    Erteilung einer Betretenserlaubnis - Betretenserlaubnis; unbillige Härte;

    Ob in diesen Fällen zur Vermeidung einer unbilligen Härte die Erteilung einer Betretenserlaubnis geboten ist, hängt deshalb von den Verhältnissen des Einzelfalls ab (Oberverwaltungsgericht der Freien Hansestadt Bremen, Beschluss vom 05.01.2010 - 1 B 481/09 -, Rn. 7, juris).

    unbilligen Härte (vgl. Oberverwaltungsgericht der Freien Hansestadt Bremen, Beschluss vom 05.01.2010 - 1 B 481/09 -, Rn. 7, juris).

  • OVG Thüringen, 02.12.2014 - 3 EO 757/14

    Ausländerrechtliche Betretenserlaubnis zur Teilnahme an einer gerichtlichen

    Dies ist dann anzunehmen, wenn das Gericht das persönliche Erscheinen des Ausländers angeordnet hat oder es in einem solchen Verfahren um für ihn existenzielle Fragen geht bzw. die Nichtteilnahme für ihn eine unbillige Härte bedeutet (OVG Bremen, Beschluss vom 5. Januar 2010 - 1 B 481/09 - juris Rdn. 3 ff.; BayVGH, Beschluss vom 19. Juni 2008 - 10 CE 08.1263 - juris Rdn. 20).
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