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   BVerwG, 04.11.2005 - 1 B 58.05   

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https://dejure.org/2005,4970
BVerwG, 04.11.2005 - 1 B 58.05 (https://dejure.org/2005,4970)
BVerwG, Entscheidung vom 04.11.2005 - 1 B 58.05 (https://dejure.org/2005,4970)
BVerwG, Entscheidung vom 04. November 2005 - 1 B 58.05 (https://dejure.org/2005,4970)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com
  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Widerruf einer Anerkennung als politischer Flüchtling; Pflicht zu Unverzüglichkeit des Widerrufs im Sinne des § 73 Abs. 1 S. 1 Asylverfahrensgesetz (AsylVfG); Anspruch auf objektive Fehlerfreiheit des Hoheitsakts; Zeitliche Begrenzung der Befugnis zum Widerruf eines ...

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Wird zitiert von ... (32)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 14.10.2003 - 1 B 226.03
    Auszug aus BVerwG, 04.11.2005 - 1 B 58.05
    2 Mit der pauschalen Bezugnahme auf den Revisionszulassungsbeschluss des Senats vom 14. Oktober 2003 BVerwG 1 B 226.03 wird der Zulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache nicht ausreichend im Sinne des § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO bezeichnet.

    Inwieweit nach dieser Rechtsprechung ein erneuter oder weitergehender rechtsgrundsätzlicher Klärungsbedarf bestehen soll, lässt sich der Beschwerde nicht entnehmen, namentlich auch nicht dem wiederum nur pauschalen Hinweis auf die Zulassungsentscheidung im Verfahren BVerwG 1 B 226.03, welches im Übrigen durch eine Rücknahme der zugelassenen Revision ohne Entscheidung beendet wurde.

  • BVerfG, 08.01.1959 - 1 BvR 425/52

    Strafbarkeit der Arzneiproduktion

    Auszug aus BVerwG, 04.11.2005 - 1 B 58.05
    Insbesondere kann sich die Beschwerde insoweit nicht auf die von ihr angeführten Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zu Art. 2 Abs. 1 GG (BVerfGE 9, 83 ; 42, 20 und DVBl 1995, 192) und einen daraus angeblich abzuleitenden "Anspruch auf objektive Fehlerfreiheit des Hoheitsaktes" mit der Rechtsfolge berufen, dass jeder an irgendeinem objektiven Rechtsfehler leidende belastende Verwaltungsakt die allgemeine Handlungsfreiheit in verfassungswidriger Weise beschränke.
  • BVerwG, 25.05.1999 - 9 B 288.99

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die Darlegung

    Auszug aus BVerwG, 04.11.2005 - 1 B 58.05
    Deshalb kann ein als asylberechtigt Anerkannter nicht dadurch in seinen Rechten verletzt werden, dass das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (früher: Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge) einen - ansonsten berechtigten Widerruf nicht unverzüglich ausspricht (Beschluss vom 12. Februar 1998 BVerwG 9 B 654.97 und Beschluss vom 25. Mai 1999 BVerwG 9 B 288.99 ).
  • BVerwG, 08.05.2003 - 1 C 15.02

    Asylrechtlicher Abschiebungsschutz; Anerkennung als politischer Flüchtling;

    Auszug aus BVerwG, 04.11.2005 - 1 B 58.05
    Dabei hat sich das Oberverwaltungsgericht zu Recht auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts berufen (vgl. auch das Urteil des Senats vom 8. Mai 2003 BVerwG 1 C 15.02 BVerwGE 118, 174 = Buchholz 402.25 § 73 AsylVfG Nr. 10).
  • BVerwG, 12.02.1998 - 9 B 654.97

    Zusicherung eines dauerhaften Bleiberechts von Botschaftflüchtlingen -

    Auszug aus BVerwG, 04.11.2005 - 1 B 58.05
    Deshalb kann ein als asylberechtigt Anerkannter nicht dadurch in seinen Rechten verletzt werden, dass das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (früher: Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge) einen - ansonsten berechtigten Widerruf nicht unverzüglich ausspricht (Beschluss vom 12. Februar 1998 BVerwG 9 B 654.97 und Beschluss vom 25. Mai 1999 BVerwG 9 B 288.99 ).
  • BVerwG, 27.06.1997 - 9 B 280.97

    Anerkennung als Asylberechtigter - Nachträglicher Wegfall der Voraussetzungen -

    Auszug aus BVerwG, 04.11.2005 - 1 B 58.05
    Sie geht zutreffend davon aus, dass in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bereits geklärt ist, dass die Pflicht zum unverzüglichen Widerruf der Anerkennung als Asylberechtigter und als politischer Flüchtling nach § 73 Abs. 1 AsylVfG allein dem öffentlichen Interesse an der alsbaldigen Beendigung der dem Ausländer nicht (mehr) zustehenden Rechtsposition dient (Beschluss vom 27. Juni 1997 BVerwG 9 B 280.97 Buchholz 402.25 § 73 AsylVfG Nr. 2 = NVwZ-RR 1997, 741).
  • BVerfG, 02.12.1997 - 2 BvL 55/92

    Beförderungsverbot

    Auszug aus BVerwG, 04.11.2005 - 1 B 58.05
    Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts erkennt vielmehr ausdrücklich an, dass eine Anfechtungsklage nach § 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO nur dann Erfolg haben kann, wenn der belastende Verwaltungsakt objektiv rechtswidrig und der Kläger dadurch in eigenen subjektiv-öffentlichen Rechten verletzt wird (BVerfGE 97, 49 ).
  • BVerfG, 07.11.1994 - 2 BvR 1117/94

    Weigerung von Beamten als Streikbrecher zu fungieren kann ein Dienstvergehen

    Auszug aus BVerwG, 04.11.2005 - 1 B 58.05
    Insbesondere kann sich die Beschwerde insoweit nicht auf die von ihr angeführten Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zu Art. 2 Abs. 1 GG (BVerfGE 9, 83 ; 42, 20 und DVBl 1995, 192) und einen daraus angeblich abzuleitenden "Anspruch auf objektive Fehlerfreiheit des Hoheitsaktes" mit der Rechtsfolge berufen, dass jeder an irgendeinem objektiven Rechtsfehler leidende belastende Verwaltungsakt die allgemeine Handlungsfreiheit in verfassungswidriger Weise beschränke.
  • BVerfG, 10.03.1976 - 1 BvR 355/67

    Öffentliches Wegeeigentum

    Auszug aus BVerwG, 04.11.2005 - 1 B 58.05
    Insbesondere kann sich die Beschwerde insoweit nicht auf die von ihr angeführten Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zu Art. 2 Abs. 1 GG (BVerfGE 9, 83 ; 42, 20 und DVBl 1995, 192) und einen daraus angeblich abzuleitenden "Anspruch auf objektive Fehlerfreiheit des Hoheitsaktes" mit der Rechtsfolge berufen, dass jeder an irgendeinem objektiven Rechtsfehler leidende belastende Verwaltungsakt die allgemeine Handlungsfreiheit in verfassungswidriger Weise beschränke.
  • BVerwG, 19.07.2010 - 6 B 20.10

    Verein; Vereinsverbot; Klagebefugnis; Rechtsverletzung; rechtliches Gehör;

    Nur in durch besondere Normstrukturen gekennzeichneten Ausnahmefällen, zu denen die hier zu entscheidende Fallkonstellation ersichtlich nicht gehört, können sich das Bedürfnis einer näheren Begründung dieser Regel (BVerfG, Beschluss vom 2. Dezember 1997 - 2 BvL 55, 56/92 - BVerfGE 97, 49 , diese von dem Oberverwaltungsgericht zitierte Entscheidung betrifft eine Vorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG) oder eine Ausnahme von ihr (vgl. etwa: Beschluss vom 4. November 2005 - BVerwG 1 B 58.05 - Buchholz 402.25 § 73 AsylVfG Nr. 14 S. 29) ergeben.
  • BVerwG, 01.11.2005 - 1 C 21.04

    Widerruf der Asylanerkennung; Widerruf der Flüchtlingsanerkennung;

    Das Gebot des unverzüglichen Widerrufs dient nämlich ausschließlich öffentlichen Interessen, so dass ein Verstoß dagegen keine Rechte des betroffenen Ausländers verletzt (vgl. Beschlüsse vom 4. November 2005 - BVerwG 1 B 58.05 - und vom 12. Oktober 2005 - BVerwG 1 B 71.05 - m.w.N.).
  • BVerwG, 18.07.2006 - 1 C 15.05

    Widerruf der Flüchtlingsanerkennung (Irak); Unverzüglichkeit des Widerrufs;

    Das Gebot des unverzüglichen Widerrufs dient nämlich ausschließlich öffentlichen Interessen, so dass ein Verstoß dagegen keine Rechte des betroffenen Ausländers verletzt (stRspr, vgl. zuletzt Urteil vom 1. November 2005 a.a.O. Rn. 40 und Beschluss vom 4. November 2005 - BVerwG 1 B 58.05 - juris, je m.w.N.).
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