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Rechtsprechung
   BVerwG, 06.01.2004 - 1 B 6.03, 1 PKH 4.03   

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https://dejure.org/2004,14650
BVerwG, 06.01.2004 - 1 B 6.03, 1 PKH 4.03 (https://dejure.org/2004,14650)
BVerwG, Entscheidung vom 06.01.2004 - 1 B 6.03, 1 PKH 4.03 (https://dejure.org/2004,14650)
BVerwG, Entscheidung vom 06. Januar 2004 - 1 B 6.03, 1 PKH 4.03 (https://dejure.org/2004,14650)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Ordnungsgemäße Besetzung des Gerichts - Berücksichtigung der Geschäftsverteilung des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts - Verstoß gegen das Verfahrensgrundrecht des gesetzlichen Richters - Antrag auf Asyl - Gefahr einer politischen Verfolgung

  • Wolters Kluwer

    Ordnungsgemäße Besetzung des Gerichts - Berücksichtigung der Geschäftsverteilung des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts - Verstoß gegen das Verfahrensgrundrecht des gesetzlichen Richters - Antrag auf Asyl - Gefahr einer politischen Verfolgung

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 05.06.1998 - 9 B 412.98

    Verwaltungsprozeßrecht - Unvollständige oder lückenhafte Entscheidungsgründe als

    Auszug aus BVerwG, 06.01.2004 - 1 B 6.03
    Der grobe Formmangel fehlender Entscheidungsgründe im Sinne des § 138 Nr. 6 VwGO (vgl. Beschluss vom 5. Juni 1998 - BVerwG 9 B 412.98 - Buchholz 310 § 138 Ziff. 6 VwGO Nr. 32 = NJW 1998, 3290) ist hinsichtlich des Berufungsurteils weder schlüssig dargelegt noch erkennbar.
  • BVerwG, 06.07.2001 - 4 B 50.01

    Notwendigkeit der Begründung von Berufungsschriften - Zulässigkeit

    Auszug aus BVerwG, 06.01.2004 - 1 B 6.03
    Soweit die Beschwerde in diesem Zusammenhang mehrfach geltend macht, der Kläger (zu 1) hätte auf Unstimmigkeiten und Steigerungen seines Verfolgungsvortrags hingewiesen werden müssen, ist ebenfalls nicht in einer den Anforderungen des § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO genügenden Weise dargetan, dass das Berufungsgericht seinen diesbezüglichen Pflichten aus § 86 Abs. 3, § 108 Abs. 2 VwGO, Art. 103 Abs. 1 GG nicht nachgekommen wäre, insbesondere sich entsprechende Nachfragen trotz der den Asylbewerber allgemein treffenden Pflicht zur Darlegung seiner Verfolgungsgründe in schlüssiger Form unter den besonderen Umständen des vorliegenden Falles aufgedrängt hätten (vgl. zuletzt etwa Beschluss vom 10. Mai 2002 - BVerwG 1 B 392.01 - ; Beschluss vom 28. Dezember 1999 - BVerwG 9 B 467.99 - Buchholz 310 § 86 Abs. 3 VwGO Nr. 51; Beschluss vom 5. Februar 1999 - BVerwG 9 B 797.98 - Buchholz 310 § 108 Abs. 2 VwGO Nr. 4 sowie allgemein zur Hinweispflicht auch Beschluss vom 6. Juli 2001 - BVerwG 4 B 50.01 - ).
  • BVerwG, 28.12.1999 - 9 B 467.99
    Auszug aus BVerwG, 06.01.2004 - 1 B 6.03
    Soweit die Beschwerde in diesem Zusammenhang mehrfach geltend macht, der Kläger (zu 1) hätte auf Unstimmigkeiten und Steigerungen seines Verfolgungsvortrags hingewiesen werden müssen, ist ebenfalls nicht in einer den Anforderungen des § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO genügenden Weise dargetan, dass das Berufungsgericht seinen diesbezüglichen Pflichten aus § 86 Abs. 3, § 108 Abs. 2 VwGO, Art. 103 Abs. 1 GG nicht nachgekommen wäre, insbesondere sich entsprechende Nachfragen trotz der den Asylbewerber allgemein treffenden Pflicht zur Darlegung seiner Verfolgungsgründe in schlüssiger Form unter den besonderen Umständen des vorliegenden Falles aufgedrängt hätten (vgl. zuletzt etwa Beschluss vom 10. Mai 2002 - BVerwG 1 B 392.01 - ; Beschluss vom 28. Dezember 1999 - BVerwG 9 B 467.99 - Buchholz 310 § 86 Abs. 3 VwGO Nr. 51; Beschluss vom 5. Februar 1999 - BVerwG 9 B 797.98 - Buchholz 310 § 108 Abs. 2 VwGO Nr. 4 sowie allgemein zur Hinweispflicht auch Beschluss vom 6. Juli 2001 - BVerwG 4 B 50.01 - ).
  • BVerwG, 10.08.2001 - 9 B 43.01

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtsfrage als Revisionszulassungsgrund bei Rüge

    Auszug aus BVerwG, 06.01.2004 - 1 B 6.03
    Bei ihren Ausführungen beachtet die Beschwerde außerdem nicht, dass Fehler in der Sachverhalts- und Beweiswürdigung revisionsrechtlich regelmäßig - und so auch hier - nicht dem Verfahrensrecht, sondern dem sachlichen Recht zuzuordnen sind und einen Verfahrensmangel im Sinne von § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO daher grundsätzlich nicht begründen können (vgl. zuletzt etwa Beschluss vom 10. August 2001 - BVerwG 9 B 43.01 - und etwa Beschluss vom 2. November 1995 - BVerwG 9 B 710.94 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 266 S. 18 f. = DVBl 1996, 108).
  • BVerwG, 10.05.2002 - 1 B 392.01

    Individuelles Verfolgungsvorbringen; Glaubhaftigkeit; Glaubwürdigkeit des

    Auszug aus BVerwG, 06.01.2004 - 1 B 6.03
    Soweit die Beschwerde in diesem Zusammenhang mehrfach geltend macht, der Kläger (zu 1) hätte auf Unstimmigkeiten und Steigerungen seines Verfolgungsvortrags hingewiesen werden müssen, ist ebenfalls nicht in einer den Anforderungen des § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO genügenden Weise dargetan, dass das Berufungsgericht seinen diesbezüglichen Pflichten aus § 86 Abs. 3, § 108 Abs. 2 VwGO, Art. 103 Abs. 1 GG nicht nachgekommen wäre, insbesondere sich entsprechende Nachfragen trotz der den Asylbewerber allgemein treffenden Pflicht zur Darlegung seiner Verfolgungsgründe in schlüssiger Form unter den besonderen Umständen des vorliegenden Falles aufgedrängt hätten (vgl. zuletzt etwa Beschluss vom 10. Mai 2002 - BVerwG 1 B 392.01 - ; Beschluss vom 28. Dezember 1999 - BVerwG 9 B 467.99 - Buchholz 310 § 86 Abs. 3 VwGO Nr. 51; Beschluss vom 5. Februar 1999 - BVerwG 9 B 797.98 - Buchholz 310 § 108 Abs. 2 VwGO Nr. 4 sowie allgemein zur Hinweispflicht auch Beschluss vom 6. Juli 2001 - BVerwG 4 B 50.01 - ).
  • BVerwG, 05.02.1999 - 9 B 797.98
    Auszug aus BVerwG, 06.01.2004 - 1 B 6.03
    Soweit die Beschwerde in diesem Zusammenhang mehrfach geltend macht, der Kläger (zu 1) hätte auf Unstimmigkeiten und Steigerungen seines Verfolgungsvortrags hingewiesen werden müssen, ist ebenfalls nicht in einer den Anforderungen des § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO genügenden Weise dargetan, dass das Berufungsgericht seinen diesbezüglichen Pflichten aus § 86 Abs. 3, § 108 Abs. 2 VwGO, Art. 103 Abs. 1 GG nicht nachgekommen wäre, insbesondere sich entsprechende Nachfragen trotz der den Asylbewerber allgemein treffenden Pflicht zur Darlegung seiner Verfolgungsgründe in schlüssiger Form unter den besonderen Umständen des vorliegenden Falles aufgedrängt hätten (vgl. zuletzt etwa Beschluss vom 10. Mai 2002 - BVerwG 1 B 392.01 - ; Beschluss vom 28. Dezember 1999 - BVerwG 9 B 467.99 - Buchholz 310 § 86 Abs. 3 VwGO Nr. 51; Beschluss vom 5. Februar 1999 - BVerwG 9 B 797.98 - Buchholz 310 § 108 Abs. 2 VwGO Nr. 4 sowie allgemein zur Hinweispflicht auch Beschluss vom 6. Juli 2001 - BVerwG 4 B 50.01 - ).
  • BVerwG, 02.11.1995 - 9 B 710.94

    Srilankische Staatsangehörige tamilischer Volkszugehörigkeit - Gruppenverfolgung

    Auszug aus BVerwG, 06.01.2004 - 1 B 6.03
    Bei ihren Ausführungen beachtet die Beschwerde außerdem nicht, dass Fehler in der Sachverhalts- und Beweiswürdigung revisionsrechtlich regelmäßig - und so auch hier - nicht dem Verfahrensrecht, sondern dem sachlichen Recht zuzuordnen sind und einen Verfahrensmangel im Sinne von § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO daher grundsätzlich nicht begründen können (vgl. zuletzt etwa Beschluss vom 10. August 2001 - BVerwG 9 B 43.01 - und etwa Beschluss vom 2. November 1995 - BVerwG 9 B 710.94 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 266 S. 18 f. = DVBl 1996, 108).
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Rechtsprechung
   VG Osnabrück, 24.03.2003 - 1 B 6/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,26792
VG Osnabrück, 24.03.2003 - 1 B 6/03 (https://dejure.org/2003,26792)
VG Osnabrück, Entscheidung vom 24.03.2003 - 1 B 6/03 (https://dejure.org/2003,26792)
VG Osnabrück, Entscheidung vom 24. März 2003 - 1 B 6/03 (https://dejure.org/2003,26792)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Sondernutzungserlaubnis zum Betrieb eines Bratwurststandes in einer Fußgängerzone.

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 18 Abs 1 StrG ND; § 123 VwGO; § 80 Abs 5 VwGO
    Bratwurststand; Ermessensreduzierung; Fußgängerzone; Innenstadtbereich; Sondernutzungserlaubnis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 13.12.1974 - VII C 42.72

    Plakatflächen für Wahlwerbung auf öffentlichen Straßen

    Auszug aus VG Osnabrück, 24.03.2003 - 1 B 6/03
    In der Rechtsprechung des erkennenden Gerichtshofs geklärt ist die Zulässigkeit der Berücksichtigung von Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs (VGH Mannheim, DÖV 1994, 568) sowie auch sonstiger unmittelbar auf den Straßengrund bezogener sachlicher Erwägungen (vgl. Senat, NZV 1994, 455, mit der gleichen Grundaussage; vgl. auch BVerwGE 47, 280 = NJW 1975, 1289 und BVerwG, DÖV 1981, 226 sowie m.w.Nachw. Lorenz, BadWürttStrG, § 16 Rdnr. 27; Schmidt, NVwZ 1985, 167 [168]).

    Darüber hinaus ist in Rechtsprechung und Rechtswissenschaft weitgehend anerkannt, dass - insbesondere bei Fußgängerzonen - auch bauplanerische und baupflegerische Belange sachgerechte Ermessensgesichtspunkte bei der Entscheidung über Sondernutzungserlaubnisse sein können (BVerwGE 47, 280 = NJW 1975, 1289: "Verschandelung und Verschmutzung des Stadtbildes" und Schutz eines wertvollen historischen Stadtkerns; VGH Kassel, NVwZ 1983, 48; NVwZ 1987, 902; OVG Münster, NVwZ 1988, 269; vgl. ferner Lorenz, § 16 Rdnr. 28 und Grote in: Kodal/ Kremer, StraßenR, 5. Aufl. [1995], Kap. 26 Rdnr. 14).

  • VGH Hessen, 10.03.1981 - II OE 123/79

    Anforderungen an Entscheidung über Sondernutzung

    Auszug aus VG Osnabrück, 24.03.2003 - 1 B 6/03
    1994, 38; OVG Hamburg, Urt. vom 30.10.1975 - OVG Bf. II 97/74 -, VerwRspr 27, 991; HessVGH, Urt. vom 10.03.1981 - I OE 127/79 - NVwZ 1983, 48 [49]; VGH Bad.-Württ., Urt. vom 01.08.1996 - 5 S 330/95 -, NVwZ-RR 1997, 617).

    Darüber hinaus ist in Rechtsprechung und Rechtswissenschaft weitgehend anerkannt, dass - insbesondere bei Fußgängerzonen - auch bauplanerische und baupflegerische Belange sachgerechte Ermessensgesichtspunkte bei der Entscheidung über Sondernutzungserlaubnisse sein können (BVerwGE 47, 280 = NJW 1975, 1289: "Verschandelung und Verschmutzung des Stadtbildes" und Schutz eines wertvollen historischen Stadtkerns; VGH Kassel, NVwZ 1983, 48; NVwZ 1987, 902; OVG Münster, NVwZ 1988, 269; vgl. ferner Lorenz, § 16 Rdnr. 28 und Grote in: Kodal/ Kremer, StraßenR, 5. Aufl. [1995], Kap. 26 Rdnr. 14).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.05.1987 - 23 B 878/87
    Auszug aus VG Osnabrück, 24.03.2003 - 1 B 6/03
    Darüber hinaus ist in Rechtsprechung und Rechtswissenschaft weitgehend anerkannt, dass - insbesondere bei Fußgängerzonen - auch bauplanerische und baupflegerische Belange sachgerechte Ermessensgesichtspunkte bei der Entscheidung über Sondernutzungserlaubnisse sein können (BVerwGE 47, 280 = NJW 1975, 1289: "Verschandelung und Verschmutzung des Stadtbildes" und Schutz eines wertvollen historischen Stadtkerns; VGH Kassel, NVwZ 1983, 48; NVwZ 1987, 902; OVG Münster, NVwZ 1988, 269; vgl. ferner Lorenz, § 16 Rdnr. 28 und Grote in: Kodal/ Kremer, StraßenR, 5. Aufl. [1995], Kap. 26 Rdnr. 14).
  • VGH Baden-Württemberg, 13.01.1987 - 5 S 33/87

    Sondernutzungserlaubnis für das Aufstellen von Wahlplakaten;

    Auszug aus VG Osnabrück, 24.03.2003 - 1 B 6/03
    Auch der erkennende Senat hat bereits entschieden, dass der Schutz des Ortsbildes bei der Entscheidung über die Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis berücksichtigt werden darf (VBlBW 1987, 310).
  • OVG Niedersachsen, 14.03.1994 - 12 L 2354/92

    Ermessen; Sondernutzungserlaubnis; Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs;

    Auszug aus VG Osnabrück, 24.03.2003 - 1 B 6/03
    Vielmehr hat die Antragsgegnerin gerade bei gewerblichen Betätigungen in einer Fußgängerzone im Rahmen ihrer Ermessensentscheidung das öffentlich-rechtliche Bedürfnis an der Wahrung der Sicherheit und Leichtigkeit des (Fußgänger-, aber auch des Liefer-) Verkehrs in einer Fußgängerzone sowie zeitlich und örtlich gegenläufige Interessen verschiedener Straßenbenutzer - hier insbesondere die Interessen auch anderer, Waren anbietender Mitbewerber des Antragstellers - sowie auch baupflegerische und städteplanerische Gesichtspunkte zu berücksichtigen (Nds. OVG, Urt. vom 14.03.1994 - 12 L 2354/92 -, NSt-N 1994, 273 u. Urt. vom 28.04.1994 - 12 L 299/90 -, OVGE 44, 500 = Nds. VBl.
  • VGH Baden-Württemberg, 01.08.1996 - 5 S 3300/95

    Sondernutzungserlaubnis für Imbißstand in Fußgängerzone - Ablehnung aus

    Auszug aus VG Osnabrück, 24.03.2003 - 1 B 6/03
    Zur Frage, welche Gesichtspunkte bei der Ausübung pflichtgemäßen Ermessens berücksichtigungsfähig sind, hat der VGH Mannheim in seinem zum Verfahren 5 S 3300/95 ergangenen Urteil vom 01.08.1996 (NVwZ-RR 1997, 677) Folgendes ausgeführt:.
  • VGH Baden-Württemberg, 16.12.1993 - 1 S 1957/93

    Straßenrechtliche Sondernutzungserlaubnis: Aufstellen von Imbißständen im

    Auszug aus VG Osnabrück, 24.03.2003 - 1 B 6/03
    In der Rechtsprechung des erkennenden Gerichtshofs geklärt ist die Zulässigkeit der Berücksichtigung von Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs (VGH Mannheim, DÖV 1994, 568) sowie auch sonstiger unmittelbar auf den Straßengrund bezogener sachlicher Erwägungen (vgl. Senat, NZV 1994, 455, mit der gleichen Grundaussage; vgl. auch BVerwGE 47, 280 = NJW 1975, 1289 und BVerwG, DÖV 1981, 226 sowie m.w.Nachw. Lorenz, BadWürttStrG, § 16 Rdnr. 27; Schmidt, NVwZ 1985, 167 [168]).
  • VGH Bayern, 03.07.1996 - 22 CS 96.1305

    Denjenigen als Anscheinsstörer in Anspruch zu nehmen, gegen den gewichtige

    Auszug aus VG Osnabrück, 24.03.2003 - 1 B 6/03
    1994, 38; OVG Hamburg, Urt. vom 30.10.1975 - OVG Bf. II 97/74 -, VerwRspr 27, 991; HessVGH, Urt. vom 10.03.1981 - I OE 127/79 - NVwZ 1983, 48 [49]; VGH Bad.-Württ., Urt. vom 01.08.1996 - 5 S 330/95 -, NVwZ-RR 1997, 617).
  • BVerwG, 17.07.1995 - 1 B 23.95

    Rechtmäßige Ablehnung von Beweisanträgen - Voraussetzungen für die grundsätzliche

    Auszug aus VG Osnabrück, 24.03.2003 - 1 B 6/03
    Das würde nämlich - wie die Antragsgegnerin ebenfalls zutreffend ausgeführt hat - voraussetzen, dass die umstrittene Regelung des Bescheides als eine Nebenbestimmung zu werten ist, ohne die die Sondernutzungserlaubnis "sinnvoller- und rechtmäßigerweise bestehen bleiben kann" (vgl. BVerwG, Beschluss vom 17.07.1995 - 1 B 23/95 - NVwZ-RR 1996, 317).
  • OVG Niedersachsen, 28.04.1994 - 12 L 299/90

    Sondernutzungsrechte; Öffentlich-rechtlicher Vertrag; Gemeinde; Belange der

    Auszug aus VG Osnabrück, 24.03.2003 - 1 B 6/03
    Vielmehr hat die Antragsgegnerin gerade bei gewerblichen Betätigungen in einer Fußgängerzone im Rahmen ihrer Ermessensentscheidung das öffentlich-rechtliche Bedürfnis an der Wahrung der Sicherheit und Leichtigkeit des (Fußgänger-, aber auch des Liefer-) Verkehrs in einer Fußgängerzone sowie zeitlich und örtlich gegenläufige Interessen verschiedener Straßenbenutzer - hier insbesondere die Interessen auch anderer, Waren anbietender Mitbewerber des Antragstellers - sowie auch baupflegerische und städteplanerische Gesichtspunkte zu berücksichtigen (Nds. OVG, Urt. vom 14.03.1994 - 12 L 2354/92 -, NSt-N 1994, 273 u. Urt. vom 28.04.1994 - 12 L 299/90 -, OVGE 44, 500 = Nds. VBl.
  • BVerwG, 12.08.1980 - 7 B 155.79

    Erlaubnispflichtigkeit der Sondernutzung einer Straße für das Betreiben eines

  • VGH Baden-Württemberg, 20.01.1994 - 5 S 695/93

    Beschränkung des Anlieferverkehrs im Fußgängerbereich

  • VGH Hessen, 03.04.1987 - 2 TG 911/87

    Ermessenserwägungen bei der Erteilung/Versagung einer straßenrechtlichen

  • VG Mainz, 12.07.2017 - 3 K 1256/16

    Straßenrecht; Sondernutzungserlaubnis für den Verkauf traditioneller Artikel im

    Vor diesem Hintergrund begegnet es keinen Rechtsbedenken, dass die Beklagte in ihre Entscheidung, dem XXV - anders als dem Kläger - eine entsprechende Sondernutzungsnutzungserlaubnis zum Verkauf in erster Linie von Zugplaketten (und nur im Annex von Fastnachtsartikeln) mit einem Bauchladen zu erteilen, die Herkömmlichkeit und Tradition des Zugplakettenverkaufs als ein aus ihrer Sicht das Straßenbild mitgestaltendes Element in ihre Entscheidung einbezogen hat (vgl. auch OVG RP, Beschluss vom 15.8.2013 - 1 B 10669/13 -, juris, Rn. 11; VG Osnabrück, Beschluss vom 24.3.2003 - 1 B 6/03 -, juris, Rn. 13).
  • VG Aachen, 30.04.2008 - 6 L 176/08

    Keine Erlaubnis für "Grillwalker" in der Adalbertstraße

    vgl. insoweit VG Ansbach, Urteil vom 19. März 2007 - AN 10 K 05.04197 -, juris Rn. 25 f. (zu einem mobilen Bratwurststand); VG Osnabrück, Beschluss vom 24. März 2003 - 1 B 6/03 -, juris Rn. 13 (für einen Bratwurstgrill).
  • VG Aachen, 13.03.2012 - 6 K 557/11

    Streit um Straßencafé vor einem Hotel in Monschau geht weiter

    Es ist der Stadt nämlich in weitem Umfang freigestellt, das "Gesicht" ihrer zentralen Straßen und Plätze zu bestimmen, vgl. insoweit VG Ansbach, Urteil vom 19. März 2007 - AN 10 K 05.04197 -, VG Osnabrück, Beschluss vom 24. März 2003 - 1 B 6/03 - vgl. auch VG Augsburg, Urteil vom 23. Februar 2011 - Au 6 K 10.1653 -, alle .
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Rechtsprechung
   VG Lüneburg, 06.03.2003 - 1 B 6/03   

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https://dejure.org/2003,32210
VG Lüneburg, 06.03.2003 - 1 B 6/03 (https://dejure.org/2003,32210)
VG Lüneburg, Entscheidung vom 06.03.2003 - 1 B 6/03 (https://dejure.org/2003,32210)
VG Lüneburg, Entscheidung vom 06. März 2003 - 1 B 6/03 (https://dejure.org/2003,32210)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Erlöschen der Versorgungsbezüge nach § 60 BeamtVG bei Ablehnung einer erneuten Berufung in das Beamtenverhältnis

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 60 BeamtVG; § 45 BBG; § 80 Abs 2 Nr 4 VwGO
    Amtsärztliches Gutachten; aufschiebende Wirkung; Ausbildung als Referendar; Beamtenverhältnis; dienstfähig; Dienstunfähigkeit; erneute Berufung; juristischer Vorbereitungsdienst; Schuldvorwurf; sofortige Vollziehung; Verlust der Versorgungsbezüge; Widerspruch; ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 19.06.2000 - 1 DB 13.00

    Aufforderung einer erneuten Berufung in das Beamtenverhältnis (§ 45 Abs. 1 BBG )

    Auszug aus VG Lüneburg, 06.03.2003 - 1 B 6/03
    Mithin kommt einem gegen die Aufforderung gerichtetem Rechtsbehelf keine aufschiebende Wirkung zu (BVerwG, Beschl. v. 19.6.2000 - 1 DB 13/00 (BDiszG) -, NVwZ 2001, 436, 438 m. w. N.); hierauf hat bereits das VG Hamburg in seinem Beschluss vom 11. Dezember 2002 - 10 VG 5133/02 - hingewiesen.

    Realisiert sich dieses Risiko, rechtfertigt dies dann grundsätzlich auch einen Schuldvorwurf (BVerwG, Beschl. v. 19.6.2000 - 1 DB 13/00 (BDiszG) -, NVwZ 2001, 436, 438 f. m. w. N.).

  • VGH Bayern, 08.10.2001 - 16 DC 99.2212
    Auszug aus VG Lüneburg, 06.03.2003 - 1 B 6/03
    Bei der Prüfung der Dienstfähigkeit kommt wegen der Anknüpfung an das abstrakt-funktionelle Amt des betreffenden Beamten und der gegenüber einem Privatarzt größeren Unbefangenheit und Unabhängigkeit eines Amtsarztes den amtsärztlichen Gutachten gegenüber privatärztlichen Attesten oder gar der eigenen subjektiven Einschätzung des betroffenen Beamten ein grundsätzlicher Vorrang zu (BVerwG, Beschl. v. 8.3.2001 - 1 DB 8/01 (BdiszG) -, NVwZ 2002; BayVGH, Beschl. v. 8.10.2001 - 16 DC 99.2212 -, NVwZ-RR 2002, 764).
  • BVerwG, 08.03.2001 - 1 DB 8.01

    Verlust der Dienstbezüge - Ungenehmigtes schuldhaftes Fernbleiben vom Dienst;

    Auszug aus VG Lüneburg, 06.03.2003 - 1 B 6/03
    Bei der Prüfung der Dienstfähigkeit kommt wegen der Anknüpfung an das abstrakt-funktionelle Amt des betreffenden Beamten und der gegenüber einem Privatarzt größeren Unbefangenheit und Unabhängigkeit eines Amtsarztes den amtsärztlichen Gutachten gegenüber privatärztlichen Attesten oder gar der eigenen subjektiven Einschätzung des betroffenen Beamten ein grundsätzlicher Vorrang zu (BVerwG, Beschl. v. 8.3.2001 - 1 DB 8/01 (BdiszG) -, NVwZ 2002; BayVGH, Beschl. v. 8.10.2001 - 16 DC 99.2212 -, NVwZ-RR 2002, 764).
  • BVerwG, 09.12.1980 - 1 DB 28.80
    Auszug aus VG Lüneburg, 06.03.2003 - 1 B 6/03
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes (BVerwG, Beschl. v. 9.12.1980 - 1 DB 28/80 - ) begründen bei offensichtlicher Aussichtslosigkeit der Rechtsverfolgung bereits fiskalische Erwägungen das öffentliche Interesse an der sofortigen Einstellung der Zahlungen, wenn der für sofort vollziehbar erklärte Verwaltungsakt den Entzug von Versorgungsbezügen zum Gegenstand hat.
  • BVerwG, 09.06.1981 - 2 C 48.78

    Beamter auf Widerruf - Vorbereitungsdienst - Entlassung - Mangelnde Gewähr der

    Auszug aus VG Lüneburg, 06.03.2003 - 1 B 6/03
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes können gesundheitliche Gründe auch eine Entlassung eines Beamten auf Widerruf im Vorbereitungsdienst rechtfertigen (BVerwG, Urt. v. 9.6.1981 - 2 C 48.78 -, BVerwGE 62, 267, 270).
  • BVerwG, 20.01.2009 - 2 B 4.08

    Entfernung eines Beamten aus dem Dienst aufgrund der Verletzung einer Pflicht zur

    Denn der Beklagte habe sofort, nachdem wenigstens eine summarische Prüfung der Rechtmäßigkeit des Reaktivierungsverlangens im Rahmen der Entscheidung über den Verlust der Versorgungsbezüge (Beschluss des Verwaltungsgerichts Lüneburg vom 6. März 2003 1 B 6/03 ) erfolgt sei, der Reaktivierung Folge geleistet.
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