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   BVerwG, 06.07.1988 - 1 B 61.88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,258
BVerwG, 06.07.1988 - 1 B 61.88 (https://dejure.org/1988,258)
BVerwG, Entscheidung vom 06.07.1988 - 1 B 61.88 (https://dejure.org/1988,258)
BVerwG, Entscheidung vom 06. Juli 1988 - 1 B 61.88 (https://dejure.org/1988,258)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Erkennungsdienst - Unterlagen - Aufhebung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1989, 2640
 
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Wird zitiert von ... (105)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 19.10.1982 - 1 C 29.79

    Fingerabdruckabnahme bei Kaffeefahrten-Betrüger - § 81b Alt. 2 StPO,

    Auszug aus BVerwG, 06.07.1988 - 1 B 61.88
    Dies ändert jedoch nichts daran, daß die gesetzlichen Zwecke dieser Anordnung und der durch sie vorgeschriebenen erkennungsdienstlichen Behandlung außerhalb des Strafverfahrens liegen, das Anlaß zur Anordnung der erkennungsdienstlichen Behandlung des Beschuldigten gibt, und daß somit der spätere Wegfall der Beschuldigteneigenschaft infolge der Beendigung des Strafverfahrens durch Einstellung, Verurteilung oder Freisprechung als solcher die Rechtmäßigkeit der gegen den Betroffenen als Beschuldigten des inzwischen abgeschlossenen Strafverfahrens getroffenen Anordnung der erkennungsdienstlichen Behandlung unberührt läßt (BVerwGE 66, 192 ).

    Die Notwendigkeit der Anfertigung und Aufbewahrung von erkennungsdienstlichen Unterlagen bemißt sich danach, ob der anläßlich des gegen den Betroffenen gerichteten Strafverfahrens festgestellte Sachverhalt nach kriminalistischer Erfahrung angesichts aller Umstände des Einzelfalls - insbesondere angesichts der Art, Schwere und Begehungsweise der dem Betroffenen im strafrechtlichen Anlaßverfahren zur Last gelegten Straftaten, seiner Persönlichkeit sowie unter Berücksichtigung des Zeitraums, während dessen er strafrechtlich nicht (mehr) in Erscheinung getreten ist - Anhaltspunkte für die Annahme bietet, daß der Betroffene künftig oder anderwärts gegenwärtig mit guten Gründen als Verdächtiger in den Kreis potentieller Beteiligter an einer noch aufzuklärenden strafbaren Handlung einbezogen werden könnte und daß die erkennungsdienstlichen Unterlagen die dann zu führenden Ermittlungen - den Betroffenen schließlich überführend oder entlastend - fördern könnten (ständige Rechtsprechung; BVerwGE 66, 192 ; 202 ; Beschluß vom 13. Mai 1988 - BVerwG 1 B 7.88 -).

  • BVerwG, 25.10.1960 - I C 63.59

    Aufbewahrung erkennungsdienstlicher Unterlagen, Strafvermerke in der Meldekartei

    Auszug aus BVerwG, 06.07.1988 - 1 B 61.88
    Auch das von der Beschwerde herangezogene Urteil des Senats vom 25. Oktober 1960 - BVerwG 1 C 63.59 - (BVerwGE 11, 181) hat die Notwendigkeit der Fertigung und Aufbewahrung von erkennungsdienstlichen Unterlagen nicht - wie die Beschwerde meint - mit der hohen Gemeinschädlichkeit einer strafbaren homosexuellen Betätigung, sondern allein mit kriminalistischen Erfahrungen und Erkenntnissen begründet, wonach "bei Personen, die zu homosexueller Betätigung neigen, in besonderem Maße die Gefahr von Wiederholungen besteht und ihre erkennungsdienstliche Erfassung zum Schutz der Allgemeinheit notwendig ist" (a.a.O. S. 183).
  • BVerwG, 19.10.1982 - 1 C 114.79

    Lokalrandalierer - § 81b Alt. 2 StPO, Voraussetzungen der Aufbewahrungsbefugnis,

    Auszug aus BVerwG, 06.07.1988 - 1 B 61.88
    Ob wegen der Einstellung von Strafverfahren, die gegen den Betroffenen gerichtet waren, die Aufbewahrung von erkennungsdienstlichen Unterlagen nach den dargelegten Maßstäben nicht mehr notwendig ist, hängt von einer Würdigung der gesamten Umstände des einzelnen Falls ab (BVerwGE 66, 202 ).
  • BVerwG, 13.05.1988 - 1 B 7.88

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Hinreichende

    Auszug aus BVerwG, 06.07.1988 - 1 B 61.88
    Die Notwendigkeit der Anfertigung und Aufbewahrung von erkennungsdienstlichen Unterlagen bemißt sich danach, ob der anläßlich des gegen den Betroffenen gerichteten Strafverfahrens festgestellte Sachverhalt nach kriminalistischer Erfahrung angesichts aller Umstände des Einzelfalls - insbesondere angesichts der Art, Schwere und Begehungsweise der dem Betroffenen im strafrechtlichen Anlaßverfahren zur Last gelegten Straftaten, seiner Persönlichkeit sowie unter Berücksichtigung des Zeitraums, während dessen er strafrechtlich nicht (mehr) in Erscheinung getreten ist - Anhaltspunkte für die Annahme bietet, daß der Betroffene künftig oder anderwärts gegenwärtig mit guten Gründen als Verdächtiger in den Kreis potentieller Beteiligter an einer noch aufzuklärenden strafbaren Handlung einbezogen werden könnte und daß die erkennungsdienstlichen Unterlagen die dann zu führenden Ermittlungen - den Betroffenen schließlich überführend oder entlastend - fördern könnten (ständige Rechtsprechung; BVerwGE 66, 192 ; 202 ; Beschluß vom 13. Mai 1988 - BVerwG 1 B 7.88 -).
  • BVerwG, 03.03.1975 - VII B 118.74

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Erteilung einer neuen

    Auszug aus BVerwG, 06.07.1988 - 1 B 61.88
    Das Gericht muß sich nicht mit jedem einzelnen Vorbringen der Beteiligten auseinandersetzen, insbesondere nicht, wenn es offensichtlich unerheblich ist (BVerwG, Beschluß vom 3. März 1975 - BVerwG 7 B 118.74 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 78 m.w.N.).
  • BVerwG, 23.11.2005 - 6 C 2.05

    Vorbeugende Verbrechensbekämpfung; Strafverfolgungsvorsorge; Rechtsweg;

    Der spätere Wegfall der Beschuldigteneigenschaft infolge der Beendigung des Strafverfahrens durch Einstellung, Verurteilung oder Freispruch lässt daher die Rechtmäßigkeit der angeordneten Maßnahmen unberührt (Urteil vom 19. Oktober 1982 a.a.O.; Beschluss vom 6. Juli 1988 - BVerwG 1 B 61.88 - Buchholz 306 § 81 b StPO Nr. 1).
  • OVG Niedersachsen, 07.03.2013 - 11 LB 438/10

    Polizeirechtliche Sicherstellung und zur weiteren Verwahrung auf ein Konto

    Diese Umstände sind vielmehr im Rahmen der Prüfung des Vorliegens der gesetzlichen Voraussetzungen der Maßnahme und insoweit insbesondere bei der Frage zu berücksichtigen, ob die konkrete Maßnahme dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz Rechnung trägt (BVerfG, Beschl. v. 16.5.2002 - 1 BvR 2257/01 -, NJW 2002, 3231, juris, Rn. 20, zur fortdauernden Datenspeicherung trotz Freispruchs; BVerwG, Beschl. v. 6.7.1988 - 1 B 61.88 -, NJW 1989, 2640, zur weiteren Aufbewahrung erkennungsdienstlicher Unterlagen trotz Freispruchs).
  • OVG Niedersachsen, 02.07.2009 - 11 LC 4/08

    Sicherstellung von Bargeld i.R.d. sog. "Präventiven Gewinnabschöpfung" als

    Diese Umstände sind vielmehr im Rahmen der Prüfung des Vorliegens der gesetzlichen Voraussetzungen der Maßnahme und insoweit insbesondere bei der Frage zu berücksichtigen, ob die konkrete Maßnahme dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz Rechnung trägt (vgl. BVerfG, Beschl. v. 16.5.2002 -1 BvR 2257/01-, NJW 2002, 3231 (zur fortdauernden Datenspeicherung trotz Freispruchs); BVerwG, Beschl. v. 6.7.1988 -1 B 61.88-, NJW 1989, 2640 (zur weiteren Aufbewahrung erkennungsdienstlicher Unterlagen trotz Freispruchs)).
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