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   BVerwG, 06.07.1988 - 1 B 61.88   

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https://dejure.org/1988,258
BVerwG, 06.07.1988 - 1 B 61.88 (https://dejure.org/1988,258)
BVerwG, Entscheidung vom 06.07.1988 - 1 B 61.88 (https://dejure.org/1988,258)
BVerwG, Entscheidung vom 06. Juli 1988 - 1 B 61.88 (https://dejure.org/1988,258)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Erkennungsdienst - Unterlagen - Aufhebung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1989, 2640
 
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Wird zitiert von ... (105)

  • BVerwG, 23.11.2005 - 6 C 2.05

    Vorbeugende Verbrechensbekämpfung; Strafverfolgungsvorsorge; Rechtsweg;

    Der spätere Wegfall der Beschuldigteneigenschaft infolge der Beendigung des Strafverfahrens durch Einstellung, Verurteilung oder Freispruch lässt daher die Rechtmäßigkeit der angeordneten Maßnahmen unberührt (Urteil vom 19. Oktober 1982 a.a.O.; Beschluss vom 6. Juli 1988 - BVerwG 1 B 61.88 - Buchholz 306 § 81 b StPO Nr. 1).
  • OVG Niedersachsen, 07.03.2013 - 11 LB 438/10

    Polizeirechtliche Sicherstellung und zur weiteren Verwahrung auf ein Konto

    Diese Umstände sind vielmehr im Rahmen der Prüfung des Vorliegens der gesetzlichen Voraussetzungen der Maßnahme und insoweit insbesondere bei der Frage zu berücksichtigen, ob die konkrete Maßnahme dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz Rechnung trägt (BVerfG, Beschl. v. 16.5.2002 - 1 BvR 2257/01 -, NJW 2002, 3231, juris, Rn. 20, zur fortdauernden Datenspeicherung trotz Freispruchs; BVerwG, Beschl. v. 6.7.1988 - 1 B 61.88 -, NJW 1989, 2640, zur weiteren Aufbewahrung erkennungsdienstlicher Unterlagen trotz Freispruchs).
  • OVG Niedersachsen, 02.07.2009 - 11 LC 4/08

    Sicherstellung von Bargeld i.R.d. sog. "Präventiven Gewinnabschöpfung" als

    Diese Umstände sind vielmehr im Rahmen der Prüfung des Vorliegens der gesetzlichen Voraussetzungen der Maßnahme und insoweit insbesondere bei der Frage zu berücksichtigen, ob die konkrete Maßnahme dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz Rechnung trägt (vgl. BVerfG, Beschl. v. 16.5.2002 -1 BvR 2257/01-, NJW 2002, 3231 (zur fortdauernden Datenspeicherung trotz Freispruchs); BVerwG, Beschl. v. 6.7.1988 -1 B 61.88-, NJW 1989, 2640 (zur weiteren Aufbewahrung erkennungsdienstlicher Unterlagen trotz Freispruchs)).
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