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   BVerwG, 30.04.1992 - 1 B 64.92   

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BVerwG, 30.04.1992 - 1 B 64.92 (https://dejure.org/1992,4074)
BVerwG, Entscheidung vom 30.04.1992 - 1 B 64.92 (https://dejure.org/1992,4074)
BVerwG, Entscheidung vom 30. April 1992 - 1 B 64.92 (https://dejure.org/1992,4074)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Geltendmachung von Revisionszulassungsgründen - Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - Überprüfung der Zuverlässigkeit von Personen nach dem Waffengesetz (WaffG) - Annahme waffenrechtlicher ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 10.07.1991 - 1 B 78.91

    Waffenrecht: Bankrott als Vermögensstraftat i.S. des WaffG

    Auszug aus BVerwG, 30.04.1992 - 1 B 64.92
    Daß die Straftat "einen Bezug zur Anwendung von Gewalt bzw. zu Verhaltensweisen, die üblicherweise mit Gewaltanwendung einhergehen", hat (Beschwerdebegründung S. 3) oder eine Neigung des Betroffenen zur Gewalttätigkeit erkennen läßt, ist nicht Voraussetzung für die waffenrechtliche Unzuverlässigkeit (vgl. Beschluß vom 10. Juli 1991 - BVerwG 1 B 78.91 - Buchholz 402.5 WaffG Nr. 59; Beschluß vom 9. April 1992 - BVerwG 1 B 52.92 -).

    Auch wer in strafbarer Weise Dritte in ihrem Vermögen schädigt, weckt an seiner Vertrauenswürdigkeit regelmäßig Zweifel, die auch dafür erheblich sind, ob er als Waffenbesitzer ein Risiko darstellt, das nach den Maßstäben des Gesetzes nicht hingenommen werden soll (vgl. BVerwGE 84, 17 [BVerwG 17.10.1989 - 1 C 36/87]; Beschluß vom 10. Juli 1991 - BVerwG 1 B 78.91 - a.a.O.).

  • BVerwG, 19.09.1991 - 1 CB 24.91

    Waffenrecht: Widerlegung der Vermutung der Unzuverlässigkeit

    Auszug aus BVerwG, 30.04.1992 - 1 B 64.92
    Bei ihrer Prüfung hat die Behörde die der Verurteilung zugrunde liegende Verfehlung insbesondere hinsichtlich ihrer Schwere und die Persönlichkeit des Betroffenen, wie sie in seinem Verhalten zum Ausdruck kommt, zu würdigen (Beschluß vom 19. September 1991 - BVerwG 1 CB 24.91 - Buchholz 402.5 WaffG Nr. 60).
  • BVerwG, 17.10.1989 - 1 C 36.87

    Inhaber einer Waffenbesitzkarte - Trunkenheit im Verkehr - Gemeingefährliche

    Auszug aus BVerwG, 30.04.1992 - 1 B 64.92
    Auch wer in strafbarer Weise Dritte in ihrem Vermögen schädigt, weckt an seiner Vertrauenswürdigkeit regelmäßig Zweifel, die auch dafür erheblich sind, ob er als Waffenbesitzer ein Risiko darstellt, das nach den Maßstäben des Gesetzes nicht hingenommen werden soll (vgl. BVerwGE 84, 17 [BVerwG 17.10.1989 - 1 C 36/87]; Beschluß vom 10. Juli 1991 - BVerwG 1 B 78.91 - a.a.O.).
  • BVerwG, 09.04.1992 - 1 B 52.92

    Anforderungen an die Beschwerdebegründung für den Erfolg der Beschwerde -

    Auszug aus BVerwG, 30.04.1992 - 1 B 64.92
    Daß die Straftat "einen Bezug zur Anwendung von Gewalt bzw. zu Verhaltensweisen, die üblicherweise mit Gewaltanwendung einhergehen", hat (Beschwerdebegründung S. 3) oder eine Neigung des Betroffenen zur Gewalttätigkeit erkennen läßt, ist nicht Voraussetzung für die waffenrechtliche Unzuverlässigkeit (vgl. Beschluß vom 10. Juli 1991 - BVerwG 1 B 78.91 - Buchholz 402.5 WaffG Nr. 59; Beschluß vom 9. April 1992 - BVerwG 1 B 52.92 -).
  • BVerwG, 14.01.1981 - 1 B 857.80

    Anforderungen an die Rechtmäßigkeit der Ausweisung eines Asylbewerbers -

    Auszug aus BVerwG, 30.04.1992 - 1 B 64.92
    Gerichte und Behörden dürfen übrigens grundsätzlich von der Richtigkeit der Verurteilung ausgehen und sich auf die Prüfung beschränken, ob das die Verurteilung begründende Verhalten im Zusammenhang mit den sonstigen Umständen die Annahme waffenrechtlicher Unzuverlässigkeit recht fertigt oder ob die Regelvermutung des § 5 Abs. 2 Satz 1 WaffG aufgrund besonderer Umstände ausnahmsweise ausgeräumt ist (vgl. dazu Beschluß vom 22. April 1992 - BVerwG 1 B 61.92 -), und zwar auch dann, wenn die rechtskräftige Verurteilung im Strafbefehlsverfahren ergangen ist (vgl. auch Beschluß vom 14. Januar 1981 - BVerwG 1 B 857.80 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 77).
  • BVerwG, 22.04.1992 - 1 B 61.92

    Waffenrecht: Widerruf einer Waffenbesitzkarte

    Auszug aus BVerwG, 30.04.1992 - 1 B 64.92
    Gerichte und Behörden dürfen übrigens grundsätzlich von der Richtigkeit der Verurteilung ausgehen und sich auf die Prüfung beschränken, ob das die Verurteilung begründende Verhalten im Zusammenhang mit den sonstigen Umständen die Annahme waffenrechtlicher Unzuverlässigkeit recht fertigt oder ob die Regelvermutung des § 5 Abs. 2 Satz 1 WaffG aufgrund besonderer Umstände ausnahmsweise ausgeräumt ist (vgl. dazu Beschluß vom 22. April 1992 - BVerwG 1 B 61.92 -), und zwar auch dann, wenn die rechtskräftige Verurteilung im Strafbefehlsverfahren ergangen ist (vgl. auch Beschluß vom 14. Januar 1981 - BVerwG 1 B 857.80 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 77).
  • BVerwG, 20.03.1989 - 1 B 53.89

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache in einer Nichtzulassungsbeschwerde -

    Auszug aus BVerwG, 30.04.1992 - 1 B 64.92
    Umstände vorliegen, die im Einzelfall diese Annahme entkräften, und zwar auch dann, wenn die konkrete Straftat keinen waffenrechtlichen Bezug aufweist (vgl. z.B. Beschluß vom 20. März 1989 - BVerwG 1 B 53.89 - Buchholz 402.5 WaffG Nr. 53 m.w.N.).
  • BVerwG, 13.12.1994 - 1 C 31.92

    Waffenrecht - Jagdrecht - Regelvermutung - Jagtschein - Waffenschein - Entziehung

    b) Die Annahme der Regelvermutung entfällt nicht deshalb, weil der Kläger nicht durch Urteil aufgrund mündlicher Verhandlung, sondern durch Strafbefehl verurteilt worden ist (Beschluß vom 30. April 1992 - BVerwG 1 B 64.92 - Buchholz 402.5 WaffG Nr. 64; vgl. auch Beschluß vom 14. Januar 1981 - BVerwG 1 B 857.80 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 77).
  • BVerwG, 02.11.1994 - 1 B 215.93

    Anspruch auf Erteilung einer Waffenhandelserlaubnis - Bindung an die Beurteilung

    Wie der beschließende Senat wiederholt ausgesprochen hat, soll nach dem Waffengesetz das mit jedem Waffenbesitz verbundene Sicherheitsrisiko möglichst gering gehalten und nur bei Personen hingenommen werden, die nach ihrem Verhalten Vertrauen darin verdienen, daß sie mit Waffen und Munition jederzeit und in jeder Hinsicht ordnungsgemäß, umgehen (vgl. z.B. BVerwGE 84, 17 [BVerwG 17.10.1989 - 1 C 36/87];Beschluß vom 30. April 1992 - BVerwG 1 B 64.92 - Buchholz 402.5 WaffG Nr. 64).
  • BVerwG, 04.09.1995 - 1 C 20.94

    Waffenrecht: Verlust der Zuverlässigkeit durch strafgerichtliche Verurteilung

    Wie der Senat in seiner Rechtsprechung klargestellt hat (Beschluß vom 9. April 1992 a.a.O.; Beschluß vom 30. April 1992 - BVerwG 1 B 64.92 - Buchholz 402.5 WaffG Nr. 64), zielt das Gesetz nicht allein darauf ab, Straftaten vorzubeugen, bei denen Waffen eingesetzt werden könnten, insbesondere nicht darauf, der Gefahr von Gewalttaten zu begegnen.

    Die Annahme der Regelvermutung entfällt nicht deshalb, weil der Kläger nicht durch Urteil aufgrund mündlicher Verhandlung, sondern durch Strafbefehl verurteilt worden ist (BVerwGE 97, 245 [BVerwG 13.12.1994 - 1 C 31/92]; Beschluß vom 30. April 1992 a.a.O.).

    Gerichte und Behörden dürfen unabhängig von der Art der Verurteilung grundsätzlich von deren Richtigkeit ausgehen und sich auf die Prüfung beschränken, ob das die Verurteilung begründende Verhalten im Zusammenhang mit den sonstigen Umständen die Annahme waffenrechtlicher Unzuverlässigkeit rechtfertigt oder ob die Regelvermutung des § 5 Abs. 2 Satz 1 WaffG aufgrund besonderer Umstände ausnahmsweise ausgeräumt ist (Beschluß vom 22. April 1992 - BVerwG 1 B 61.92 - Buchholz 402.5 WaffG Nr. 63; Beschluß vom 30. April 1992 a.a.O.) Es stellt unter diesen Umständen entgegen der Auffassung des Klägers keine Verletzung der richterlichen Sachaufklärungspflicht nach § 86 Abs. 1 VwGO dar, wenn das Berufungsgericht hier von der Richtigkeit der strafgerichtlichen Verurteilung des Klägers ausgegangen ist, denn es liegen keine Gründe für eine abweichende Beurteilung vor.

  • BVerwG, 16.10.1995 - 1 C 32.94

    Waffenrecht: Fehlen der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit bei Verurteilung wegen

    Auch wer in strafbarer Weise das Vermögen des Staates durch Steuerhinterziehungen schädigt, weckt in seiner Vertrauenswürdigkeit regelmäßig Zweifel, die auch dafür erheblich sind, ob er als Waffenbesitzer ein Risiko darstellt, das nach den Maßstäben des Gesetzes nicht hingenommen werden soll (vgl. z.B. Beschluß vom 9. April 1992, a.a.O., S. 49; Beschluß vom 30. April 1992 - BVerwG 1 B 64.92 - Buchholz 402.5 WaffG Nr. 64 S. 53).

    b) Die Annahme der Regelvermutung entfällt nicht deshalb, weil der Kläger nicht durch Urteil aufgrund mündlicher Verhandlung, sondern durch Strafbefehl verurteilt worden ist (Beschluß vom 30. April 1992, a.a.O., S. 54; Urteil vom 13. Dezember 1994 - BVerwG 1 C 31.92 - Buchholz 402.5 WaffG Nr. 72 S. 16).

  • VGH Bayern, 21.02.2020 - 24 ZB 19.2526

    Steuerrechtliche Verurteilung zu einer Geldstrafe von 80 Tagessätzen

    Die Annahme der Regelvermutung entfällt nicht deshalb, weil der Kläger nicht durch Urteil aufgrund mündlicher Verhandlung, sondern durch Strafbefehl verurteilt worden ist (BVerwG, B.v. 30.4.1992 -1 B 64.92).

    Erforderlich ist dabei eine Würdigung der Schwere der konkreten Verfehlung und der Persönlichkeit des Betroffenen, wie sie in seinem Verhalten zum Ausdruck kommt (BVerwG, B.v. 30.4.1992 -1 B 64.92).

    Im Übrigen lässt auch eine strafgerichtliche Verurteilung wegen eines Vermögensdelikts einen ausreichenden Rückschluss auf charakterliche Unzulänglichkeiten und damit weiter für die Unzuverlässigkeit im waffenrechtlichen Sinn zu (BVerwG, B.v. 30.4.1992 - 1 B 64/92).

  • VGH Baden-Württemberg, 21.08.2003 - 13 S 888/03

    Einbürgerungsausschluss wegen (geringfügiger) Straftat

    Diese Grundsätze finden auch auf Verurteilungen im Strafbefehlsverfahren Anwendung (BVerwG, Beschluss vom 14.1.1981 - 1 B 857.80 -, BayVBl. 1981, 186; GK/AuslR, § 46 AuslG RdNr. 69; vgl. zur regelmäßigen Verwertbarkeit rechtskräftiger Strafbefehle in anderen Gebieten des Ordnungsrechts: BVerwG, Urteil vom 26.9.2002 - 3 C 37/01 -, NJW 2003, 913; Urteil vom 13.12.1994 - 1 C 31.92 -, BVerwGE 97, 245, 248 f.; Beschluss vom 30.4.1992 - 1 B 64.92 -, Buchholz 402.5 WaffG Nr. 64).
  • VG Aachen, 17.12.2012 - 6 L 263/12

    Widerruf einer Erlaubnis zum Besitz von Schusswaffen und Munition bei viermaliger

    vgl. Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 30. April 1992 - 1 B 64.92 - , Buchholz 402.5 WaffG Nr. 64, Urteil vom 19. September 1991 -1 CB 24.91-, Buchholz 402.5 WaffG Nr. 60.

    vgl. Bundesverwaltungsgericht, Beschlüsse vom 22. April 1992 - 1 B 61.92 - , Buchholz 402.4 WaffG Nr. 63, und vom 30. April 1992 - 1 B 64.92 - a.a.O.

  • VGH Hessen, 15.09.2022 - 4 A 2514/20
    Gerichte und Behörden dürfen dabei - entgegen der Auffassung des Klägers -grundsätzlich von der Richtigkeit der Verurteilung ausgehen und sich auf die Prüfung beschränken, ob das die Verurteilung begründende Verhalten im Zusammenhang mit den sonstigen Umständen die Annahme waffenrechtlicher Unzuverlässigkeit rechtfertigt oder die Regelvermutung des § 5 Abs. 2 Satz 1 WaffG 2002 aufgrund besonderer Umstände ausnahmsweise ausgeräumt ist und zwar auch dann, wenn die rechtskräftige Verurteilung - wie hier - im Strafbefehlsverfahren ergangen ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 30. April 1992 - 1 B 64.92 -, juris Rdnr. 6; BVerwG, Beschluss vom 22. April 1992 - 1 B 61.92 -, juris Rdnr. 6; vgl. Bay VGH, Beschluss vom 13. Oktober 2005 - 19 CS 05.2394 -, juris Rdnr. 7).
  • BVerwG, 04.09.1995 - 1 C 13.94

    Waffenrecht: Verlust der Zuverlässigkeit durch strafgerichtliche Verurteilung

    Die Annahme der Regelvermutung entfällt nicht deshalb, weil die Verurteilung aus dem Jahre 1990 durch Strafbefehl und nicht durch Urteil aufgrund mündlicher Verhandlung erfolgte (BVerwGE 97, 245 [BVerwG 13.12.1994 - 1 C 31/92]; Beschluß vom 30. April 1992 - BVerwG 1 B 64.92 - Buchholz 402.5 WaffG Nr. 64).
  • VG Aachen, 05.11.2008 - 6 L 425/08

    Zuverlässigkeit des Hundehalters bei einer rechtskräftigen Verurteilung wegen

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 30. April 1992 - 1 B 64.92 -, juris Rn. 6; Beschluss vom 9. April 1992 - 1 B 52.92 -, juris Rn. 4 (jeweils zu § 5 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 b) WaffG a. F.); OVG NRW, Beschluss vom 2. Juli 2003 - 5 B 417/03 -, juris Rn. 20.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.04.2013 - 16 A 2905/11

    Anspruch eines Jägers auf Wiedererteilung eines Jagdscheins i.R.d. Prüfung des

  • VG Karlsruhe, 03.09.2008 - 4 K 1750/08

    Widerruf der Waffenbesitzkarte eines Polizeibeamten wegen Unzuverlässigkeit

  • BVerwG, 24.08.1995 - 1 B 254.94

    Rechtsmittel

  • VG Saarlouis, 15.12.2009 - 1 K 50/09

    Zwingender Widerruf waffenrechtlicher Erlaubnisse gem. § 5 Abs. 1 Nr. 1 b WaffG

  • VG Aachen, 27.05.2013 - 6 K 117/11

    Erforderlichkeit der Zuverlässigkeit eines Waffeninhabers i.R.d. Besitzes von

  • VG Frankfurt/Main, 16.08.2022 - 5 K 886/22

    Regelunzuverlässigkeit nach § 5 Abs. 2 WaffG nach strafgerichtlicher Verurteilung

  • VG Berlin, 04.05.2011 - 1 K 257.10

    Waffenrecht: Widerruf von Waffenbesitzkarten wegen Unzuverlässigkeit (Beihilfe

  • VGH Bayern, 29.03.2023 - 8 ZB 22.990

    Luftsicherheitsrechtliche Zuverlässigkeit

  • VGH Hessen, 04.01.2023 - 4 A 1790/21
  • VG Berlin, 24.10.2011 - 1 K 134.11

    Rücknahme von Waffenbesitzkarten; Erteilung eines beantragten Waffenscheins;

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