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   BVerwG, 02.07.1991 - 1 B 64.91   

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https://dejure.org/1991,775
BVerwG, 02.07.1991 - 1 B 64.91 (https://dejure.org/1991,775)
BVerwG, Entscheidung vom 02.07.1991 - 1 B 64.91 (https://dejure.org/1991,775)
BVerwG, Entscheidung vom 02. Juli 1991 - 1 B 64.91 (https://dejure.org/1991,775)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Heimgesetz - Erlaubnisbedürftigkeit des Heimbetriebes - Gesetzliche Grundlage - Feststellender Verwaltungsakt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Heimrecht: Erlaubnisbedürftigkeit des Betriebes eines Heims als feststellender Verwaltungsakt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1992, 192
  • DVBl 1991, 959
 
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Wird zitiert von ... (65)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 01.07.1987 - 1 C 25.85

    Gewerberecht - Höhere Bildung - Unterrichtswesen

    Auszug aus BVerwG, 02.07.1991 - 1 B 64.91
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ermächtigt die dem § 7 HeimG entsprechende Vorschrift des § 14 Abs. 1 GewO gemäß ihrem Sinn, eine wirksame Gewerbeüberwachung zu ermöglichen, die Behörde dazu, durch Verwaltungsakt zur Erfüllung der Anzeigepflicht aufzufordern, wenn der Anzeigepflichtige dem Gesetzesbefehl nicht von sich aus nachkommt (BVerwGE 78, 6 [BVerwG 01.07.1987 - 1 C 25/85]; Urteil vom 24. Juni 1976 - BVerwG 1 C 56.74 - Buchholz 451.20 § 14 GewO Nr. 2 = GewArch 1976, 293); das gleiche muß für § 7 HeimG gelten.
  • BVerwG, 29.11.1985 - 8 C 105.83

    Ermächtigungsgrundlage - Feststellende Verwaltungsakte - Inhalt - Betroffener -

    Auszug aus BVerwG, 02.07.1991 - 1 B 64.91
    Nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 29. November 1985 - BVerwG 8 C 105.83 - (BVerwGE 72, 265) bedürfen feststellende Verwaltungsakte einer gesetzlichen Grundlage, wenn ihr Inhalt etwas als Rechtens feststellt, was der Betroffene erklärtermaßen für nicht Rechtens hält; es ist aber keine ausdrückliche gesetzliche Grundlage erforderlich, vielmehr genügt eine Grundlage, die im Wege der Auslegung ermittelt wird (a.a.O. S. 268).
  • BVerwG, 15.02.1990 - 4 C 41.87

    Inhalt und hinreichende Bestimmtheit eines Baugebots

    Auszug aus BVerwG, 02.07.1991 - 1 B 64.91
    Betreibt eine Person eine Einrichtung oder beabsichtigt sie den Betrieb einer Einrichtung, die von der Behörde als Heim im Sinne des § 1 HeimG gewertet wird, so kann die Behörde dem Träger der Einrichtung zwar nicht durch Verwaltungsakt aufgeben, einen Erlaubnisantrag zu stellen; denn mangels gegenteiliger Anhaltspunkte gilt hier die Regel, daß es mit dem Sinn eines gesetzlich statuierten Antragserfordernisses nicht vereinbar ist, den Antrag durch Verwaltungsakt zu erzwingen (anders z.B. beim "Baugebot": vgl. Urteil vom 15. Februar 1990 - BVerwG 4 C 41.87 - NVwZ 1990, 658).
  • BVerwG, 24.06.1976 - I C 56.74

    Begriff des Gewerbes - Anzeige des Beginns eines Gewerbebetriebes -

    Auszug aus BVerwG, 02.07.1991 - 1 B 64.91
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ermächtigt die dem § 7 HeimG entsprechende Vorschrift des § 14 Abs. 1 GewO gemäß ihrem Sinn, eine wirksame Gewerbeüberwachung zu ermöglichen, die Behörde dazu, durch Verwaltungsakt zur Erfüllung der Anzeigepflicht aufzufordern, wenn der Anzeigepflichtige dem Gesetzesbefehl nicht von sich aus nachkommt (BVerwGE 78, 6 [BVerwG 01.07.1987 - 1 C 25/85]; Urteil vom 24. Juni 1976 - BVerwG 1 C 56.74 - Buchholz 451.20 § 14 GewO Nr. 2 = GewArch 1976, 293); das gleiche muß für § 7 HeimG gelten.
  • BVerwG, 22.06.1979 - 4 C 40.75

    Vorliegen wesentlicher Erweiterungen und Änderungen - Verneinung der

    Auszug aus BVerwG, 02.07.1991 - 1 B 64.91
    Hierfür verweist die genannte Entscheidung u.a. auf das Urteil vom 22. Juni 1979 - BVerwG 4 C 40.75 - (Buchholz 442.40 § 6 LuftVG Nr. 11 = NJW 1980, 718), das aus dem Zweck des Genehmigungserfordernisses des § 6 LuftVG und dessen Zusammenhang mit anderen Vorschriften die Ermächtigung der Behörde zum Erlaß eines feststellenden Verwaltungsakts über die Genehmigungsbedürftigkeit eines konkreten Vorhabens ableitet.
  • BVerwG, 10.10.1990 - 1 B 131.90

    Regelungszweck des § 34c GewO

    Auszug aus BVerwG, 02.07.1991 - 1 B 64.91
    Im Anschluß hieran hat der beschließende Senat entschieden, daß die Vorschrift über die Genehmigungsbedürftigkeit einer Vermittlungs- und Nachweistätigkeit im Sinne des § 34 c Abs. 1 Nr. 1 GewO zugleich die gesetzliche Grundlage für einen feststellenden Verwaltungsakt des Inhalts bietet, daß eine bestimmte Tätigkeit danach genehmigungsbedürftig ist (Beschluß vom 10. Oktober 1990 - BVerwG 1 B 131.90 - Buchholz 451.20 § 34 c GewO Nr. 4 = GewArch 1991, 68).
  • VG Schleswig, 13.06.2022 - 1 B 28/22

    Corona-Krise; Aufforderung zur Vorlage eines Impfnachweises durch Mitarbeiter im

    Es ist aber keine a u s d r ü c k l i c h e gesetzliche Grundlage erforderlich, vielmehr genügt eine Grundlage, die im Wege der Auslegung ermittelt werden kann (BVerwG, Beschluss vom 2. Juli 1991 - 1 B 64.91 -, Rn. 3, juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 20.01.2022 - 11 S 2757/20

    Freizügigkeitsrecht des drittstaatsangehörigen Familienangehörigen

    Feststellende Verwaltungsakte bedürfen nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts einer zumindest durch Auslegung zu ermittelnden gesetzlichen Ermächtigung (vgl. BVerwG, Urteile vom 23.02.2011 - 8 C 51.09 - juris Rn. 30 und vom 09.05.2001 - 3 C 2.01 - juris Rn. 13, Beschluss vom 02.07.1991 - 1 B 64.91 - juris Rn. 3 und Urteil vom 29.11.1985 - 8 C 105.83 - juris Rn. 12).

    Dies gilt jedenfalls dann, wenn - wie hier - ihr Inhalt etwas als rechtens feststellt, was der Betroffene erklärtermaßen für nicht rechtens hält (BVerwG, Beschluss vom 02.07.1991 - 1 B 64.91 - juris Rn. 3 und Urteil vom 29.11.1985 - 8 C 105.83 - juris Rn. 13; kritisch Stelkens, in: ders./Bonk/Sachs, VwVfG, 9. Aufl. 2018 Rn. 220).

  • VGH Bayern, 08.03.2022 - 10 B 21.1694

    Augsburger Klimacamp als Versammlung eingestuft

    Für den Erlass eines belastenden feststellenden Verwaltungsaktes bedarf es keiner ausdrücklichen gesetzlichen Grundlage, es genügt eine gesetzliche Grundlage, die sich im Wege der Auslegung ermitteln lässt (vgl. BVerwG, B.v. 2.7.1991 - 1 B 64.91 - juris Rn. 3; U.v. 29.11.1985 - 8 C 105.83 - juris Rn. 15).
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