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   OVG Bremen, 14.05.2012 - 1 B 65/12   

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OVG Bremen, 14.05.2012 - 1 B 65/12 (https://dejure.org/2012,15392)
OVG Bremen, Entscheidung vom 14.05.2012 - 1 B 65/12 (https://dejure.org/2012,15392)
OVG Bremen, Entscheidung vom 14. Mai 2012 - 1 B 65/12 (https://dejure.org/2012,15392)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Oberverwaltungsgericht Bremen

    BauGB § 34 Abs 1; BremLBO 2009 § 6 Abs 5
    Unbeplanter Innenbereich, Nachbarschutz, erdrückende Wirkung des Neubauvorhabens - Unbeplanter Innenbereich; Nachbarschutz; Gebot der Rücksichtnahme; erdrückende Wirkung; Einblicksmöglichkeiten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 25.02.1977 - 4 C 22.75

    Anforderungen an das objekt-rechtliche Gebot der Rücksichtnahme

    Auszug aus OVG Bremen, 14.05.2012 - 1 B 65/12
    Das ist nicht bereits bei jedem objektivrechtlichen Verstoß gegen § 34 Abs. 1 BauGB, sondern erst dann der Fall, wenn das genehmigte Vorhaben das im Begriff des Einfügens enthaltene Gebot der Rücksichtnahme verletzt (st. Rspr. der Verwaltungsgerichte, vgl. BVerwG, U. v. 25.02.1977 - 4 C 22/75 - BVerwGE 52, 122; U. v. 18.10.1985 - 4 C 19/82 - DVBl 1986, 187).

    Abzustellen ist darauf, was einerseits dem Rücksichtnahmebegünstigten und andererseits dem Rücksichtnahmeverpflichteten nach Lage der Dinge zuzumuten ist (BVerwG, U. v. 25.02.1977, a. a. O.; OVG Bremen, U. v. 25.10.2002 - 1 A 88/02 - NordÖR 2002, 508).

  • BVerwG, 09.01.2007 - 1 B 303.06

    Verwerfung der Nichtzulassungsbeschwerde wegen nicht fristgerechter Begründung

    Auszug aus OVG Bremen, 14.05.2012 - 1 B 65/12
    Nach der Rechtsprechung des Senats können Einblicksmöglichkeiten in das Nachbargrundstück, die durch ein neues Bauvorhaben geschaffen werden, nur unter besonders gravierenden Umständen als Verletzung des bauplanungsrechtlichen Gebots der Rücksichtnahme angesehen werden (vgl. B. v. 28.09.2006 - 1 B 303/06 - n. v.).

    Im Baunachbarstreit setzt der Senat auch in Eilverfahren grundsätzlich mit 7.500,00 Euro fest (vgl. B. v. 28.09.2006 - 1 B 303/06).

  • OVG Bremen, 25.10.2002 - 1 A 88/02

    Unbeplanter Innenbereich; Nachbarschutz; Beeinträchtigung der freien Sicht durch

    Auszug aus OVG Bremen, 14.05.2012 - 1 B 65/12
    Abzustellen ist darauf, was einerseits dem Rücksichtnahmebegünstigten und andererseits dem Rücksichtnahmeverpflichteten nach Lage der Dinge zuzumuten ist (BVerwG, U. v. 25.02.1977, a. a. O.; OVG Bremen, U. v. 25.10.2002 - 1 A 88/02 - NordÖR 2002, 508).

    Vom -3- Neubauvorhaben muss vielmehr aufgrund seiner Massivität und Lage eine qualifizierte, handgreifliche Störung auf das Nachbargrundstück ausgehen (vgl. OVG Bremen, U. v. 25.10.2002, a. a. O.).

  • OVG Thüringen, 11.05.1995 - 1 EO 486/94

    Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht; Balkon; Blockinneres;

    Auszug aus OVG Bremen, 14.05.2012 - 1 B 65/12
    Das kann etwa der Fall sein, wenn durch das neue Bauvorhaben unmittelbare Einsichtsmöglichkeiten aus kurzer Entfernung in Wohnräume geschaffen werden, zumal in rückwärtig gelegene Räume, die sich wegen ihrer Lage besonders zur Nutzung als Schlafräume anbieten (vgl. etwa OVG Thüringen, B. v. 11.05.1995 - 1 EO 486/94 - BRS 57 Nr. 221).
  • BVerwG, 16.09.2010 - 4 C 7.10

    Stellplätze; Parkplatz; Großparkplatz; Garagen; Parkhaus; Außenbereich;

    Auszug aus OVG Bremen, 14.05.2012 - 1 B 65/12
    Es stellt ab auf den engeren Kreis der in nachbarlicher Beziehung stehenden Grundstücke, d. h. auf die gegenseitige Verflechtung der baulichen Situation unmittelbar benachbarter Grundstücke (BVerwG, B. v. 06.12.1996 - 4 B 215/96 - NVwZ-RR 1997, 516; U. v. 16.09.2010 - 4 C 7/10 - NVwZ 2011, 436).
  • VGH Baden-Württemberg, 20.03.2012 - 3 S 223/12

    Drittschützende Wirkung bei BauGB § 34 Abs 1

    Auszug aus OVG Bremen, 14.05.2012 - 1 B 65/12
    Es durfte sich auf die Prüfung beschränken, ob das Bauvorhaben aufgrund seiner konkreten Auswirkungen auf das Grundstück des Antragstellers zu Nachteilen führt, die die Schwelle der Rücksichtslosigkeit erreichen (vgl. VGH Mannheim, B. v. 20.03.2012 - 3 S 223/12 - juris).
  • OVG Sachsen, 20.10.2005 - 1 BS 251/05

    Baugrenze, Baulinie, Rücksichtsnahmegebot, Abstandsflächen, Grenzbebauung,

    Auszug aus OVG Bremen, 14.05.2012 - 1 B 65/12
    Die Vorschriften des Bauordnungsrechts liefern insoweit durchaus Anhaltspunkte dafür, ob das bauplanungsrechtliche Gebot der Rücksichtnahme eingehalten ist, ersetzen die konkret auf das nachbarliche Austauschverhältnis abstellende Prüfung aber nicht (vgl. BVerwG, B. v. 11.01.1999 - 4 B 128/98 - NVwZ 1999, 879; OVG Bremen, B. v. 28.03.2001 - 1 A 331/00 - NordÖR 2001, 355; vgl. auch OVG Sachsen, B. v. 20.10.2005 - 1 BS 251/05 - BRS 69 Nr. 128).
  • BVerwG, 06.12.1996 - 4 B 215.96

    Bauplanungsrecht - Nachbarschutz im unbeplanten Innenbereich, Beeinträchtigungen

    Auszug aus OVG Bremen, 14.05.2012 - 1 B 65/12
    Es stellt ab auf den engeren Kreis der in nachbarlicher Beziehung stehenden Grundstücke, d. h. auf die gegenseitige Verflechtung der baulichen Situation unmittelbar benachbarter Grundstücke (BVerwG, B. v. 06.12.1996 - 4 B 215/96 - NVwZ-RR 1997, 516; U. v. 16.09.2010 - 4 C 7/10 - NVwZ 2011, 436).
  • BVerwG, 11.01.1999 - 4 B 128.98

    Rücksichtnahmegebot; unbeplanter Innenbereich; Einfügen; Nachbarklage;

    Auszug aus OVG Bremen, 14.05.2012 - 1 B 65/12
    Die Vorschriften des Bauordnungsrechts liefern insoweit durchaus Anhaltspunkte dafür, ob das bauplanungsrechtliche Gebot der Rücksichtnahme eingehalten ist, ersetzen die konkret auf das nachbarliche Austauschverhältnis abstellende Prüfung aber nicht (vgl. BVerwG, B. v. 11.01.1999 - 4 B 128/98 - NVwZ 1999, 879; OVG Bremen, B. v. 28.03.2001 - 1 A 331/00 - NordÖR 2001, 355; vgl. auch OVG Sachsen, B. v. 20.10.2005 - 1 BS 251/05 - BRS 69 Nr. 128).
  • BVerwG, 18.10.1985 - 4 C 19.82

    Nachbarrechtlicher Abwehranspruch gegen Vorhaben im unbeplanten Innenbereich

    Auszug aus OVG Bremen, 14.05.2012 - 1 B 65/12
    Das ist nicht bereits bei jedem objektivrechtlichen Verstoß gegen § 34 Abs. 1 BauGB, sondern erst dann der Fall, wenn das genehmigte Vorhaben das im Begriff des Einfügens enthaltene Gebot der Rücksichtnahme verletzt (st. Rspr. der Verwaltungsgerichte, vgl. BVerwG, U. v. 25.02.1977 - 4 C 22/75 - BVerwGE 52, 122; U. v. 18.10.1985 - 4 C 19/82 - DVBl 1986, 187).
  • OVG Bremen, 28.03.2001 - 1 A 331/00
  • VG Freiburg, 25.07.2012 - 4 K 2241/11

    Verstoß gegen Rücksichtnahmegebot bei zulässiger Grenzbebauung

    Die Vorschriften des Bauordnungsrechts liefern insoweit zwar durchaus Anhaltspunkte dafür, ob das bauplanungsrechtliche Gebot der Rücksichtnahme eingehalten ist, ersetzen die konkret auf das nachbarliche Austauschverhältnis abstellende Prüfung nach dem Maßstab des Rücksichtnahmegebotes aber nicht (VGH Bad.-Württ., Urteil vom 15.04.2008 - 8 S 98/08 -, juris; OVG Bremen, Beschluss vom 14.05.2012 - 1 B 65/12 -, juris; Sächs. OVG, Beschluss vom 20.10.2005 - 1 BD 251/05 -, juris; OVG NRW, Beschluss vom 09.02.2009 - 10 B 1713/08 -, juris; vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 11.01.1999 - 4 B 128.98 -, juris).
  • OVG Bremen, 10.11.2015 - 1 LB 143/14

    Maklerbüro in reinem Wohngebiet - reines Wohngebiet; freiberufliche

    Nach der Rechtsprechung des Senats können Einblicksmöglichkeiten in das Nachbargrundstück, die durch ein neues Bauvorhaben geschaffen werden, nur unter besonders gravierenden Umständen als Verletzung des bauplanungsrechtlichen Gebots der Rücksichtnahme angesehen werden (Oberverwaltungsgericht der Freien Hansestadt Bremen, Beschluss vom 14. Mai 2012 - 1 B 65/12 -, Rn. 16, [...], und Beschluss vom 28.09.2006 - 1 B 303/06 - n. v.).
  • OVG Bremen, 19.03.2015 - 1 B 19/15

    Wohnbauvorhaben in der Brokstraße verstößt nicht gegen das Gebot der

    Zumindest aus tatsächlichen Gründen ist das bauplanungsrechtliche Rücksichtnahmegebot aber im Regelfall nicht verletzt, wenn die Abstandsvorschriften eingehalten sind (BVerwG, B. v. 11.01.1999 - 4 B 128/98 - NVwZ 1999, 879; OVG Bremen, B. v. 28.03.2001 - 1 A 331/00 - NordÖR 2001, 355; B. v. 14.05.2012 - 1 B 65/12 - NordÖR 2012, 401; B. v. 03.07.2013 - 1 B 62/13 - BauR 2013, 2007).

    Vom Neubauvorhaben muss vielmehr aufgrund der Massivität und Lage eine qualifizierte, handgreifliche Störung auf das Nachbargrundstück ausgehen (vgl. OVG Bremen, U. v. 25.10.2002 - 1 A 88/02 - NordÖR 2002, 508; B. v. 14.05.2012, a.a.O.).

    Einblicksmöglichkeiten in das Nachbargrundstück, die durch ein neues Bauvorhaben geschaffen werden, können nur unter besonders gravierenden Umständen als Verletzung des bauplanungsrechtlichen Gebots der Rücksichtnahme angesehen werden (OVG Bremen, B. v. 14.05.2012, a.a.O.).

  • VG Bremen, 29.01.2015 - 1 V 859/14

    Vorläufiger Baustopp eines Neubaus im Bremer Steintorviertel - Bunker; Einfügen;

    Vom Neubauvorhaben muss auf- - 12 - grund seiner Massivität und Lage eine qualifizierte, handgreifliche Störung auf das Nachbargrundstück ausgehen (vgl. OVG Bremen, Beschluss vom 14.05.2012, Az. 1 B 65/12, Rn. 10, juris), die zu letztlich unzumutbaren Zuständen führt (vgl. VG Gelsenkirchen, Urteil vom 16.12.2011, Az. 5 K 1807/10, Rn. 30, juris).

    Wie bereits ausgeführt, kann von einer "Abriegelungswirkung" oder dem Gefühl des "Eingemauertseins" und damit von einer Verletzung des Gebots der Rücksichtnahme nur dann die Rede sein, wenn von dem Neubauvorhaben aufgrund seiner Massivität und Lage qualifizierte, handgreifliche Störungen auf das Nachbargrundstück ausgehen (vgl. OVG Bremen, Beschluss vom 14.05.2012, Az. 1 B 65/12, Rn. 10, juris).

    Das kann etwa der Fall sein, wenn durch das neue Bauvorhaben unmittelbare Einsichtsmöglichkeiten aus kurzer Entfernung in Wohnräume geschaffen werden, zumal in rückwärtig gelegene Räume, die sich wegen ihrer Lage besonders zur Nutzung als Schlafräume anbieten (vgl. OVG Bremen, Beschluss vom 14.05.2012, Az. 1 B 65/12, Rn. 16, juris, m. w. N.).

    Nach der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Bremen, der die Kammer folgt, ist im Baurechtsstreit auch im Eilverfahren grundsätzlich der Streitwert des Hauptsacheverfahrens anzusetzen (vgl. OVG Bremen, Beschluss vom 14.05.2012, Az. 1 B 65/12, Rn. 19, juris), den das Gericht hier im Hinblick auf die Betroffenheit eines Wohnhauses mit dem Mittelwert von 11.250,00 Euro ansetzt (vgl. Ziffer 9.7.1. Streitwertkatalog 2013).

  • OVG Bremen, 11.10.2023 - 1 B 104/23

    Abweichung von Abstandsvorschriften; Gebot der Rücksichtnahme

    Dabei ist bei der Prüfung zu berücksichtigen, dass die Einhaltung der (nachbarschützenden) bauordnungsrechtlichen Vorschriften einen Verstoß gegen das Rücksichtnahmegebot zwar nicht per se ausschließt, so dass sich eine entsprechende Prüfung erübrigen würde (vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 14.05.2012 - 1 B 65/12, juris Rn. 7).

    Die Beachtung des Abstandsflächenrechts wird daher in der Regel dazu führen, dass eine weitergehende Rücksichtnahme nicht gefordert werden kann (BVerwG, Beschl. v. 27.03.2018 - 4 B 50.17, juris Rn. 3; vgl. auch OVG RhPf, Beschl. v. 22.11.2019 - 8 A 11277/19, juris Rn. 10; OVG SL, Beschl. v. 21.06.2007 - 2 A 152/07, juris Rn. 8; insofern zurückhaltender, im Ergebnis aber offengelassen OVG Bremen, Beschl. v. 14.05.2012 - 1 B 65/12, juris Rn. 7) und jedenfalls eine Verletzung des Rücksichtnahmegebots wegen einer Beeinträchtigung der Belichtung, Belüftung oder Besonnung oder wegen entstehender Einsichtsmöglichkeiten ausscheidet (NdsOVG, Beschl. v. 28.06.2021 - 1 ME 50/21, juris Rn. 12; Henkel, in: Spannowsky/ Hornmann/Kämper, BeckOK BauNVO , 34. Ed. 15.07.2023, § 15 Rn. 14 m.w.N. aus der Rechtsprechung).

    Im Baunachbarstreit setzt der Senat auch im Eilverfahren den Streitwert des Hauptsacheverfahrens an (vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 14.05.2012 - 1 B 65/12, juris Rn. 19).

  • VG Bremen, 27.04.2016 - 1 V 391/16

    Nichterteilung einer Baufreigabe, Nachbarwiderspruch - Baustilllegung;

    Das kann etwa der Fall sein, wenn durch das neue Bauvorhaben unmittelbare Einsichtsmöglichkeiten aus kurzer Entfernung in Wohnräume geschaffen werden, zumal in rückwärtig gelegene Räume, die sich wegen ihrer Lage besonders zur Nutzung als Schlafräume anbieten (vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 14.05.2012 - 1 B 65/12, juris Rn. 16).

    Im Übrigen hat das Oberverwaltungsgericht auch betont, dass es dem be- - 13 - troffenen Nachbarn zuzumuten ist, unerwünschte Einblicke durch eigene Mittel abzuwehren, sei es durch Sichtschutz im Haus (Vorhänge, Gardinen) oder im Gartenbereich (Bepflanzung) (OVG Bremen, Beschl. v. 14.05.2012, a. a. O., Rn. 17).

    Der an §§ 53 Abs. 2 Nr. 1, 52 Abs. 1 GKG ausgerichteten Streitwertfestsetzung liegen folgende Erwägungen zugrunde: Nach der den Beteiligten bekannten Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Bremen, der die Kammer folgt, ist im Baunachbarstreit auch im Eilverfahren regelmäßig der Streitwert des Hauptsacheverfahrens anzusetzen (vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 14.05.2012 - 1 B 65/12, juris Rn. 19).

  • VG Bremen, 18.03.2021 - 1 V 1964/20

    Verstoß gegen (nachbarschützende) Abstandsflächenvorschriften?

    Er hat keinen Anspruch darauf, dass die Genehmigung mit dem objektiven Recht in Einklang steht (std. Rspr. der Bremer Verwaltungsgerichte; vgl. z.B. VG Bremen, Beschluss vom 24.02.2012 - 1 V 85/12; bestätigend OVG Bremen, Beschluss vom 14.05.2012 - 1 B 65/12 -).

    Maßgeblich ist, ob das Bauvorhaben aufgrund seiner konkreten Auswirkungen auf das Nachbargrundstück zu Nachteilen führt, die die Schwelle der Rücksichtslosigkeit erreichen (vgl. OVG Bremen, Beschluss vom 14.05.2012 - 1 B 65/12 -).

    Nach der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Bremen ist im Baunachbarstreit in Eilverfahren der Streitwert des Hauptsacheverfahrens anzusetzen (vgl. OVG Bremen, Beschluss vom 14.05.2012 - 1 B 65/12 -).

  • VG Würzburg, 25.01.2024 - W 5 K 23.938

    Baurechtliche Nachbarklage, Baugenehmigung für Doppelhaushälfte mit

    Dies könnte etwa der Fall sein, wenn durch das neue Bauvorhaben unmittelbare Einsichtsmöglichkeiten aus kurzer Entfernung in Wohnräume geschaffen werden, insbesondere in rückwärtig gelegene Räume, die sich wegen ihrer Lage besonders zur Nutzung als Schlafräume anbieten (so OVG Thüringen, B.v. 11.5.1995 - 1 EO 486/94 - juris Rn. 51 und OVG Bremen, B.v. 14.5.2012 - 1 B 65/12 - juris Rn. 16), oder wenn eine Dachterrasse aus kurzer Entfernung Einsichtsmöglichkeiten nicht nur in einen Innenhof, sondern auch in die Fenster eines Nachbargebäudes eröffnet (vgl. OVG Magdeburg, B.v. 12.12.2011 - 2 M 162/11 - juris Rn. 13).
  • OVG Bremen, 13.02.2015 - 1 B 355/14

    Beschwerde von Bewohnerinnen des Beginenhofs vom OVG zurückgewiesen - Befreiung;

    In besonders gelagerten Einzelfällen können auch Einblicksmöglichkeiten in das Nachbargrundstück einen Verstoß gegen das Gebot der Rücksichtnahme begründen (OVG Bremen, B. v. 14.5.2012 - 1 B 65/12 - NordÖR 2012, 401).
  • VG München, 07.09.2015 - M 11 SN 15.2338

    Kein Verstoß gegen das baurechtiche Rücksichtnahmeverbot

    Unabhängig davon können nach der Rechtsprechung Einblicksmöglichkeiten in das Nachbargrundstück, die durch ein neues Bauvorhaben geschaffen werden, im Einzelfall und nur unter besonders gravierenden Umständen als Verletzung des bauplanungsrechtlichen Gebots der Rücksichtnahme angesehen werden (vgl. OVG Bremen, B.v. 14.5.2012 - 1 B 65/12 -, juris Rn. 16).
  • OVG Bremen, 08.05.2018 - 1 B 18/18

    Nachbarwiderspruch, Schwachhauser Heerstraße - Abstandsflächen;

  • OVG Bremen, 05.08.2016 - 1 B 125/16

    Vorhabenbezogener Bebauungsplan; Gebot der Rücksichtnahme; erdrückende Wirkung

  • VG Berlin, 31.01.2024 - 13 L 291.23

    Flüchtlingsunterkunft in Pankow (III): Baugenehmigung hat vorerst Bestand

  • VG Bremen, 11.10.2022 - 1 V 1128/22

    Nachbarliche Anfechtung einer Baugenehmigung - Aussetzung der Verpflichtung zur

  • VG Würzburg, 01.03.2021 - W 5 S 21.74

    Nachbarschutz und Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans

  • VG Würzburg, 25.03.2021 - W 5 K 20.792

    Nachbarklage gegen Erweiterung eines Hospizes

  • VG Würzburg, 13.11.2018 - W 5 S 18.1260

    Verletzung der Abstandsfläche; Antrag nach § 80a Abs. 3 VwGO durch eine

  • VG Berlin, 20.05.2021 - 13 K 46.21
  • VG Bremen, 29.10.2021 - 1 V 1505/21

    Bauplanungs-, Bauordnungs- u. Städtebauförderungsrecht - Abbruchgenehmigung;

  • OVG Bremen, 09.03.2021 - 1 D 224/20

    Vorhabenbezogener Bebauungsplan, Seniorenwohnanlage - Abstandsflächen;

  • VG München, 23.07.2014 - M 11 SN 14.2037

    Einfügen; Maß der baulichen Nutzung; Rücksichtnahmegebot; erdrückende Wirkung

  • OVG Bremen, 03.07.2013 - 1 B 62/13

    Weiterbildungs- und Beratungszentrum im Mischgebiet - Mischgebiet;

  • VG Berlin, 08.10.2020 - 13 L 181.20
  • VG Würzburg, 16.08.2016 - W 5 S 16.761

    Prüfungsumfang im vereinfachten Genehmigungsverfahren

  • VG Berlin, 02.11.2021 - 13 L 214.21
  • VG Ansbach, 10.10.2018 - AN 17 S 18.01680

    Nachbarklage gegen Baugenehmigung zum Ausbau eines Dachgeschosses

  • VG Bremen, 02.05.2013 - 1 V 2110/12

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Baugenehmigung eines Nachbarn

  • VG Berlin, 03.06.2021 - 13 L 149.21
  • VG Würzburg, 14.12.2016 - W 5 S 16.1233

    Keine Verletzung des Rücksichtnahmegebots durch Einsichtsmöglichkeit in

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