Weitere Entscheidung unten: OVG Bremen, 10.12.1990

Rechtsprechung
   BVerwG, 04.05.1990 - 1 B 65.90   

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https://dejure.org/1990,13868
BVerwG, 04.05.1990 - 1 B 65.90 (https://dejure.org/1990,13868)
BVerwG, Entscheidung vom 04.05.1990 - 1 B 65.90 (https://dejure.org/1990,13868)
BVerwG, Entscheidung vom 04. Mai 1990 - 1 B 65.90 (https://dejure.org/1990,13868)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen einer Revisionszulassung wegen Abweichung von der bisherigen Rechtsprechung - Ausmaß des Ermessens der Ausländerbehörde bei der Entscheidung über die Ausweisung, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen - Begrenzung des Ermessens durch die ...

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 01.03.1983 - 1 C 216.79

    Ausländerausweisung - 15jährige Erwerbstätigkeit - Verhältnismäßigkeit -

    Auszug aus BVerwG, 04.05.1990 - 1 B 65.90
    In Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, insbesondere dem in der Beschwerde genannten Urteil des Senats vom 1. März 1983 - BVerwG 1 C 216.79 - (Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 92) geht das Berufungsgericht davon aus, daß die Ausweisung, sofern der gesetzliche Ausweisungstatbestand des § 10 Abs. 1 AuslG erfüllt ist, im Ermessen der Ausländerbehörde steht.
  • BVerwG, 25.05.1988 - 1 B 60.88

    Rechtmäßigkeit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision -

    Auszug aus BVerwG, 04.05.1990 - 1 B 65.90
    Dabei kommt einem langen Aufenthalt des Ausländers im Bundesgebiet und seiner wirtschaftlichen und sozialen Integration, mit der regelmäßig eine die Rückkehr erschwerende Lockerung der Bindungen zu seiner Heimat einhergeht, erhebliches Gewicht zu, ohne daß in diesem Fall die Ausweisung namentlich bei Vorliegen spezialpräventiver Gründe schlechthin ausgeschlossen ist (vgl. auch Beschluß vom 2. März 1987 - BVerwG 1 B 4.87 - NJW 1987, 3092; Beschluß vom 25. Mai 1988 - BVerwG 1 B 60.88 -).
  • BVerwG, 02.03.1987 - 1 B 4.87

    Ausweisung wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln

    Auszug aus BVerwG, 04.05.1990 - 1 B 65.90
    Dabei kommt einem langen Aufenthalt des Ausländers im Bundesgebiet und seiner wirtschaftlichen und sozialen Integration, mit der regelmäßig eine die Rückkehr erschwerende Lockerung der Bindungen zu seiner Heimat einhergeht, erhebliches Gewicht zu, ohne daß in diesem Fall die Ausweisung namentlich bei Vorliegen spezialpräventiver Gründe schlechthin ausgeschlossen ist (vgl. auch Beschluß vom 2. März 1987 - BVerwG 1 B 4.87 - NJW 1987, 3092; Beschluß vom 25. Mai 1988 - BVerwG 1 B 60.88 -).
  • LSG Hessen, 20.02.1991 - L 6 Ar 1212/89

    Letztinstanzliches Gericht iS von Art 177 EWGVtr - Arbeitslosengeld - Zuordnung

    Gegen die Nichtzulassung der Berufung durch das Sozialgericht gibt es kein Rechtsmittel, insbesondere besteht keine Möglichkeit für eine Nichtzulassungsbeschwerde wie gegen Urteile der Landessozialgerichte bei nicht zugelassener Revision gemäß § 160 a SGG (zur Nichtzulassungsbeschwerde als Rechtsmittel im Sinne von Art. 177 EWGV vgl. z.B. BVerwG Beschluss vom 15. Mai 1990, 1 B 65.90 = InfAuslR 1990, S. 293 f.; Mutke, Die unterbliebene Vorlage an den Europäischen Gerichtshof als Revisionsgrund im Verwaltungsprozess, DVBl. 1987, S. 403, 405).
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Rechtsprechung
   OVG Bremen, 10.12.1990 - 1 B 65/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,5426
OVG Bremen, 10.12.1990 - 1 B 65/90 (https://dejure.org/1990,5426)
OVG Bremen, Entscheidung vom 10.12.1990 - 1 B 65/90 (https://dejure.org/1990,5426)
OVG Bremen, Entscheidung vom 10. Dezember 1990 - 1 B 65/90 (https://dejure.org/1990,5426)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anordnung von Fahrbahnmarkierungen; Sperrung eines Fahrstreifens; Individualverkehr ; Verhinderung des Linksabbiegens; Planfeststellungsverfahren; Anliegergebrauch; Gewerbebetrieb

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1991, 217
  • NZV 1991, 125
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • OVG Bremen, 10.11.1998 - 1 BA 20/97

    Ermessensausübung bei der Einrichtung von Verkehrsbeschränkungen

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  • OVG Niedersachsen, 04.12.2014 - 7 KS 30/12

    Anerkenntnis der Festsetzungen des künftigen Bebauungsplans; Anliegergebrauch;

    Vielmehr sei es ausreichend, wenn die Zugänglichkeit im "Rechts-rein/Rechts-raus-Verkehr" gewährleistet sei (OVG Bremen, Beschl. v. 10.12.1990 - 1 B 65/90 -, juris).

    Das Recht auf Anliegergebrauch wird nicht schon dadurch verletzt, dass das Linksabbiegen aus der vor einem (Gewerbe-) Grundstück befindlichen Straße in das Grundstück und aus dem Grundstück in die Straße aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs verboten wird, so dass es nur noch im "Rechts-rein/Rechts-raus-Verkehr" angefahren werden kann (OVG Bremen, Beschl. v. 10.12.1990 - 1 B 65/90 -, beck-online).

  • VG Aachen, 26.05.2009 - 2 K 358/05

    Verkehrsrechtliche Erschließung eines geplanten Lebensmittelmarktes über eine

    Die geschützten Individualinteressen sind bei der Anordnung zur Verhinderung des Linksabbiegens in ähnlicher Weise wie bei einer Planungsentscheidung zu berücksichtigen, vgl. OVG Bremen, Beschluss vom 10. Dezember 1990 - 1 B 65/90 - , NVwZ-RR 1991, 217; Sauthoff, Straße und Anlieger, 2003, § 22 Rz. 1071, 943.

    Insoweit ist ausreichend, dass ein Gewerbegrundstück im "Rechtsrein/Rechts-raus-Verkehr" angefahren bzw. verlassen werden kann, vgl. etwa OVG Bremen, Beschluss vom 10. Dezember 1990 - 1 B 65/90 -, NVwZ-RR 1991, 217.

  • VGH Hessen, 19.10.1992 - 2 TH 246/92

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen die Anordnung einer verkehrsbeschränkenden

    Wenn die Behörde Verkehrsberuhigungsmaßnahmen durch (teilweise) Sperrung einer Straße für den Kraftfahrzeugverkehr verfügen will, muß sie aber, worauf der Antragsteller zutreffend hinweist, die Auswirkungen auf andere Straßen ermitteln und bei ihrer Ermessensentscheidung berücksichtigen (Urteil des VGH Baden-Württemberg vom 14. September 1988, a. a. O.; vgl. auch Beschluß des OVG Bremen vom 10. Dezember 1990 -- 1 B 65/90 --, VRS 81 S. 72, 76 m. w. Nw.).
  • VG Koblenz, 04.12.2006 - 4 K 379/06

    Hinweisschilder auf Hotel müssen vorerst nicht entfernt werden

    Anordnungen nach § 45 Abs. 3 StVO sind daher nur rechtmäßig, wenn die öffentlichen und privaten Belange umfassend gegeneinander abgewogen worden sind (vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 28.09.1977, - IV OVG A 153/76 -, GewArch 1978, 69; OVG Bremen, Urteil vom 10.12.1999, - 1 B 65/90 -, NZV 1991, 125, 126; Manssen, Anordnungen nach § 45 StVO, DVBl. 1997, 633, 637 mit weiteren Nachweisen).
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