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   BVerwG, 02.06.1988 - 1 B 66.88   

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BVerwG, 02.06.1988 - 1 B 66.88 (https://dejure.org/1988,3565)
BVerwG, Entscheidung vom 02.06.1988 - 1 B 66.88 (https://dejure.org/1988,3565)
BVerwG, Entscheidung vom 02. Juni 1988 - 1 B 66.88 (https://dejure.org/1988,3565)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Vorliegen einer Divergenz als Revisionszulassungsgrund - Zeitpunkt für die Beurteilung einer Abschiebungsanordnung - Vorliegen einer besonders kurzen Ausreisefrist im Sinne des Ausländergesetzes - Rechtfertigung der Gründe hinsichtlich des Absehens von einer ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 22.08.1986 - 1 C 34.83

    Voraussetzungen für die Androhung der Abschiebung - Überwachung der Ausreise

    Auszug aus BVerwG, 02.06.1988 - 1 B 66.88
    Der Kläger bezieht sich auf die Entscheidung des beschließenden Senats vom 22. August 1986 - BVerwG 1 C 34.83 - (Buchholz 402.24 § 13 AuslG Nr. 8).

    Schon deswegen scheidet die Möglichkeit einer Divergenz zu einem aus dem Senatsbeschluß vom 22. August 1986 - BVerwG 1 C 34.83 - (a.a.O.) etwa zu entnehmenden Rechtssatz über diese Frage aus.

    Der Kläger hält die Frage für klärungsbedürftig, was unter einer "besonders kurzen Ausreisefrist" im Sinne der Ausführungen des Senats in seinem Beschluß vom 22. August 1986 - BVerwG 1 C 34.83 - (a.a.O.) zu verstehen ist.

    Das ist der Fall, wenn es im öffentlichen Interesse, insbesondere im Interesse der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung geboten erscheint, daß der Ausländer das Bundesgebiet sofort verläßt (Beschluß vom 22. August 1986 - BVerwG 1 C 34.83 - a.a.O.).

  • BVerwG, 22.07.1987 - 1 B 170.86

    Ausländer - Abschiebungskosten - Arbeitgeber

    Auszug aus BVerwG, 02.06.1988 - 1 B 66.88
    Eine die Zulassung der Revision rechtfertigende Abweichung ist nur gegeben, wenn das Berufungsgericht mit einem seine Entscheidung tragenden (abstrakten) Rechtssatz von einem in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts aufgestellten ebensolchen Rechtssatz abgewichen ist (Beschluß vom 22. Juli 1987 - BVerwG 1 B 170.86 - Buchholz 402.24 § 24 AuslG Nr. 8).
  • BVerwG, 22.12.1997 - 1 C 14.96

    Ausreisefrist; Abschiebungsandrohung; Ausreisepflicht; Ankündigung der

    Neben der Art des bisherigen Aufenthalts ist regelmäßig dessen Dauer von Bedeutung, weil nach längerem Aufenthalt im Bundesgebiet die vor der Ausreise erforderliche Regelung der Angelegenheiten des Ausländers im allgemeinen mehr Zeit beansprucht als nach einem kurzfristigen Verbleiben (vgl. Beschluß vom 2. Juni 1988 - BVerwG 1 B 66.88 InfAuslR 1988, 316 ).

    Welche Frist dem einzelnen Ausländer einzuräumen ist, beurteilt sich unter Berücksichtigung der dargestellten Gesichtspunkte nach den Umständen des Einzelfalles (vgl. Beschluß vom 2. Juni 1988 - BVerwG 1 B 66.88 - a.a.O.).

  • OVG Niedersachsen, 20.10.2008 - 10 LA 101/07

    Verletzung der Menschenwürde durch TV-Nachrichten- und Magazinsendung

    Eine Abweichung im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 4 VwGO liegt dann vor, wenn das Verwaltungsgericht in einer Rechtsfrage anderer Auffassung ist als eines der in § 124 Abs. 2 Nr. 4 VwGO genannten Gerichte (Divergenzgericht), d.h. seiner Entscheidung einen abstrakten Rechtssatz zugrunde gelegt hat, der mit einem in der Rechtsprechung des Divergenzgerichtes aufgestellten, die gleiche Rechtsfrage betreffenden abstrakten Rechtssatz nicht übereinstimmt (BVerwG, Beschluss vom 2. Juni 1988 - BVerwG 1 B 66.88 -, InfAuslR 1988, 316 ; Beschluss vom 19. Oktober 1983 - BVerwG 1 B 134.83 -, InfAuslR 1984, 13; Nds. Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 27. März 1997 - 12 M 1731/97 -, NVwZ 1997, 1225).
  • OVG Berlin, 06.07.2001 - 8 S 9.01

    D (A), Ausländer, Deutschverheiratung, Kinder, Eltern-Kind-Verhältnis,

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  • OVG Niedersachsen, 27.03.1997 - 12 M 1731/97

    Berufung; Zulassung; Schwierigkeit der Sache; Indizierung eines

    Eine derartige Abweichung im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 4 VwGO n.F. liegt jedoch nur dann vor, wenn das Verwaltungsgericht in einer Rechtsfrage anderer Auffassung ist als eines der in § 124 Abs. 2 Nr. 4 VwGO n.F. genannten Gerichte (Divergenzgericht), d.h. seiner Entscheidung einen abstrakten Rechtssatz zugrunde gelegt hat, der mit einem in der Rechtsprechung des Divergenzgerichtes aufgestellten, die gleiche Rechtsfrage betreffenden abstrakten Rechtssatz nicht übereinstimmt (BVerwG, Beschl. v. 2. Juni 1988 - 1 B 66.88 -, InfAuslR 1988, 316; Beschl. v. 19. Oktober 1983 - 1 B 134.83 -, InfAuslR 1984, 13
  • OVG Niedersachsen, 31.07.2009 - 7 LA 79/08

    Besitz erheblich über dem Durchschnitt liegender Kenntnisse und Fähigkeiten als

    Eine Abweichung iSv § 124 Abs. 2 Nr. 4 VwGO liegt nur dann vor, wenn das Verwaltungsgericht seiner Entscheidung einen abstrakten Rechtssatz zugrunde gelegt hat, der mit einem in der Rechtsprechung des Divergenzgerichts aufgestellten, die gleiche Rechtsfrage betreffenden abstrakten Rechtssatz nicht übereinstimmt (BVerwG, Beschl. v. 2.6.1988 - 1 B 66.88 -, InfAuslR 1988, 316).
  • VG Osnabrück, 10.07.2009 - 5 B 50/09

    Abschiebungsandrohung; Ausreise, freiwillige; Ausreisefrist, zu kurz bemessene;

    Neben der Art des bisherigen Aufenthalts ist regelmäßig dessen Dauer von Bedeutung, weil nach längerem Aufenthalt im Bundesgebiet die vor der Ausreise erforderliche Regelung der Angelegenheiten des Ausländers im allgemeinen mehr Zeit beansprucht als nach einem kurzfristigen Verbleiben (vgl. Beschluss vom 2. Juni 1988 - BVerwG 1 B 66.88 - InfAuslR 1988, 316 ).

    Welche Frist dem einzelnen Ausländer einzuräumen ist, beurteilt sich unter Berücksichtigung der dargestellten Gesichtspunkte nach den Umständen des Einzelfalles (vgl. Beschluss vom 2. Juni 1988 - BVerwG 1 B 66.88 - a.a.O.).".

  • OVG Niedersachsen, 27.10.2008 - 10 LA 107/07

    Zu den verfahrensrechtlichen Anforderungen an die Beschlussfassung der KJM

    Eine Abweichung im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 4 VwGO liegt dann vor, wenn das Verwaltungsgericht in einer Rechtsfrage anderer Auffassung ist als eines der in § 124 Abs. 2 Nr. 4 VwGO genannten Divergenzgerichte, d.h. seiner Entscheidung einen abstrakten Rechtssatz zugrunde gelegt hat, der mit einem in der Rechtsprechung des Divergenzgerichtes aufgestellten, die gleiche Rechtsfrage betreffenden abstrakten Rechtssatz nicht übereinstimmt (BVerwG, Beschluss vom 2. Juni 1988 - BVerwG 1 B 66.88 -, InfAuslR 1988, 316 ; Beschluss vom 19. Oktober 1983 - BVerwG 1 B 134.83 -, InfAuslR 1984, 13; Nds. Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 27. März 1997 - 12 M 1731/97 -, NVwZ 1997, 1225).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 10.03.2020 - 1 B 10155/20

    Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung eines Drittwiderspruchs gegen den

    Im Baurecht ist ein Antrag auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes gegen einen für sofort vollziehbar erklärten Bauvorbescheid mangels Baufreigabe nicht geeignet, die Rechtsstellung eines drittbetroffenen Antragstellers zu verbessern (vgl. Beschlüsse des Senats vom 19. September 1996 - 1 B 12692/96.OVG -, NVwZ 1998, 651, und vom 13. Januar 1989 - 1 B 66/88 -).
  • BVerwG, 20.01.1993 - 1 B 149.92

    Revisionszulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache -

    Der Kläger macht geltend, das Berufungsgericht habe gegen die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 2. Juni 1988 - BVerwG 1 B 66.88 - (InfAuslR 1988, 316) verstoßen.
  • VGH Baden-Württemberg, 20.12.1995 - 13 S 574/95

    Zur Bestimmung der Ausreisefrist - keine allgemeine Anwendung der in AuslG 1990 §

    Welche Frist dem einzelnen Ausländer mit Rücksicht auf die Dauer seines Aufenthaltes einzuräumen ist, beurteilt sich indes nach den besonderen Umständen des Einzelfalles und ist einer generellen Beantwortung nicht zugänglich (vgl. BVerwG, Beschl. v. 2.6.1988 - BVerwG 1 B 66.88 -, InfAuslR 1988, 316 (317); VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 20.10.1986 - 1 S 2501/86 -, EZAR 131 Nr. 2).
  • OVG Niedersachsen, 02.07.1998 - 12 M 2938/98

    Divergenz zu NdsOVG - nicht zu einem anderen

  • VG Sigmaringen, 18.12.1998 - 7 K 3067/98

    D (A), Verfahrensrecht, Ausländer, Ausreisepflicht, Aufenthaltsbeendende

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