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   BVerwG, 03.02.2016 - 1 B 79.15   

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BVerwG, 03.02.2016 - 1 B 79.15 (https://dejure.org/2016,2165)
BVerwG, Entscheidung vom 03.02.2016 - 1 B 79.15 (https://dejure.org/2016,2165)
BVerwG, Entscheidung vom 03. Februar 2016 - 1 B 79.15 (https://dejure.org/2016,2165)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com
  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Ausstellung eines Laissez-Passer gegenüber einem palästinensischen Volkszugehörigen unter der Voraussetzung seiner Nachregistrierung im Libanon; Zumutbare Passbeschaffungsbemühungen des ausreisepflichtigen Ausländers

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ausstellung eines Laissez-Passer gegenüber einem palästinensischen Volkszugehörigen unter der Voraussetzung seiner Nachregistrierung im Libanon; Zumutbare Passbeschaffungsbemühungen des ausreisepflichtigen Ausländers

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Überzeugungsbildung des Verwaltungsgerichts - und die Aufklärungspflicht

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Überzeugungsbildung des Verwaltungsgerichts - und der Akteninhalt

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Mitwirkungspflicht bei der Beschaffung von Heimreisedokumenten

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (17)

  • BVerwG, 10.03.2009 - 1 B 4.09

    Sperre für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis wegen einer Verletzung der

    Auszug aus BVerwG, 03.02.2016 - 1 B 79.15
    Mit der Verwendung dieses Begriffs will das Gesetz es gerade ermöglichen, den Einzelheiten des Falles Rechnung zu tragen (BVerwG, Beschlüsse vom 16. Dezember 1998 - 1 B 105.98 - InfAuslR 1999, 110 = juris Rn. 10; vom 3. Juni 2006 - 1 B 132.05 - Buchholz 402.242 § 25 AufenthG Nr. 3 = juris Rn. 6; vom 15. Juni 2006 - 1 B 54.06 - Buchholz 402.242 § 25 AufenthG Nr. 4 = juris Rn. 4; vom 10. März 2009 - 1 B 4.09 - Buchholz 402.242 § 25 AufenthG Nr. 11 Rn. 6 und vom 26. Juni 2014 - 1 B 5.14 - Buchholz 402.242 § 81 AufenthG Nr. 3 Rn. 7).

    Dies gilt auch, wenn - wie im vorliegenden Fall - die Erfolgsaussichten einer bestimmten Mitwirkungshandlung streitig sind (BVerwG, Beschlüsse vom 3. Juni 2006 - 1 B 132.05 - Buchholz 402.242 § 25 AufenthG Nr. 3 = juris Rn. 6 und vom 10. März 2009 - 1 B 4.09 - Buchholz 402.242 § 25 AufenthG Nr. 11 Rn. 6).

    Über die Aussage hinaus, dass von vornherein erkennbar aussichtslose Handlungen dem Ausländer nicht abverlangt werden dürfen, entzieht sich die Frage daher einer abstrakt-generellen Klärung in einem Revisionsverfahren (BVerwG, Beschluss vom 10. März 2009 - 1 B 4.09 - Buchholz 402.242 § 25 AufenthG Nr. 11 = juris Rn. 6 m.w.N.).

  • BVerwG, 03.06.2006 - 1 B 132.05

    Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen nach §

    Auszug aus BVerwG, 03.02.2016 - 1 B 79.15
    Mit der Verwendung dieses Begriffs will das Gesetz es gerade ermöglichen, den Einzelheiten des Falles Rechnung zu tragen (BVerwG, Beschlüsse vom 16. Dezember 1998 - 1 B 105.98 - InfAuslR 1999, 110 = juris Rn. 10; vom 3. Juni 2006 - 1 B 132.05 - Buchholz 402.242 § 25 AufenthG Nr. 3 = juris Rn. 6; vom 15. Juni 2006 - 1 B 54.06 - Buchholz 402.242 § 25 AufenthG Nr. 4 = juris Rn. 4; vom 10. März 2009 - 1 B 4.09 - Buchholz 402.242 § 25 AufenthG Nr. 11 Rn. 6 und vom 26. Juni 2014 - 1 B 5.14 - Buchholz 402.242 § 81 AufenthG Nr. 3 Rn. 7).

    Dies gilt auch, wenn - wie im vorliegenden Fall - die Erfolgsaussichten einer bestimmten Mitwirkungshandlung streitig sind (BVerwG, Beschlüsse vom 3. Juni 2006 - 1 B 132.05 - Buchholz 402.242 § 25 AufenthG Nr. 3 = juris Rn. 6 und vom 10. März 2009 - 1 B 4.09 - Buchholz 402.242 § 25 AufenthG Nr. 11 Rn. 6).

  • BVerwG, 11.08.2015 - 1 B 37.15

    Gegenwärtige Gefährlichkeit bei fehlender Darlegung der Abkehr vom Terrorismus

    Auszug aus BVerwG, 03.02.2016 - 1 B 79.15
    Eine Verletzung der Aufklärungspflicht liegt aber regelmäßig dann nicht vor, wenn das Gericht den nach seiner Rechtsauffassung entscheidungserheblichen Sachverhalt aufgrund der durchgeführten Beweisaufnahme für aufgeklärt gehalten hat und die sachkundig vertretenen Verfahrensbeteiligten keine Beweisanträge gemäß § 86 Abs. 2 VwGO gestellt haben (BVerwG, Beschlüsse vom 10. Oktober 2013 - 10 B 19.13 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 3 VwGO Nr. 67 und vom 11. August 2015 - 1 B 37.15 - juris).
  • BVerwG, 15.06.2006 - 1 B 54.06

    Revisionsverfahren, Verfahrensrecht, grundsätzliche Bedeutung,

    Auszug aus BVerwG, 03.02.2016 - 1 B 79.15
    Mit der Verwendung dieses Begriffs will das Gesetz es gerade ermöglichen, den Einzelheiten des Falles Rechnung zu tragen (BVerwG, Beschlüsse vom 16. Dezember 1998 - 1 B 105.98 - InfAuslR 1999, 110 = juris Rn. 10; vom 3. Juni 2006 - 1 B 132.05 - Buchholz 402.242 § 25 AufenthG Nr. 3 = juris Rn. 6; vom 15. Juni 2006 - 1 B 54.06 - Buchholz 402.242 § 25 AufenthG Nr. 4 = juris Rn. 4; vom 10. März 2009 - 1 B 4.09 - Buchholz 402.242 § 25 AufenthG Nr. 11 Rn. 6 und vom 26. Juni 2014 - 1 B 5.14 - Buchholz 402.242 § 81 AufenthG Nr. 3 Rn. 7).
  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus BVerwG, 03.02.2016 - 1 B 79.15
    Es wird insoweit auch nicht ansatzweise eine bestimmte, höchstrichterlich noch nicht geklärte und für die Revisionsentscheidung erhebliche Frage des revisiblen Rechts formuliert und angegeben, worin die allgemeine, über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung bestehen soll (vgl. zu diesen Anforderungen: BVerwG, Beschlüsse vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 14 und vom 28. April 2015 - 1 B 20.15 - juris) und genügt damit nicht den Darlegungsanforderungen des § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO.
  • BVerwG, 28.03.2012 - 8 B 76.11

    Nichtzulassungsbeschwerde; Verfahrensmangel; Verfahrensfehler; Verfahrensrüge;

    Auszug aus BVerwG, 03.02.2016 - 1 B 79.15
    Die "Freiheit" des Gerichts ist erst dann überschritten, wenn es entweder seiner Sachverhalts- und Beweiswürdigung nicht das Gesamtergebnis des Verfahrens zugrunde legt, sondern nach seiner Rechtsauffassung entscheidungserheblichen Akteninhalt übergeht oder aktenwidrige Tatsachen annimmt oder wenn die von ihm gezogenen Schlussfolgerungen gegen die Denkgesetze verstoßen (BVerwG, Beschlüsse vom 28. März 2012 - 8 B 76.11 - Buchholz 428 § 6 VermG Nr. 76 = juris Rn. 8 m.w.N. und vom 22. September 2015 - 1 B 48.15 - juris).
  • BVerwG, 24.11.1998 - 1 C 8.98

    Aufenthaltsbefugnis; ehemals rumänische Staatsangehörige; Rechtmäßigkeit des

    Auszug aus BVerwG, 03.02.2016 - 1 B 79.15
    Die Beschwerde hält es demgegenüber nicht für von vornherein erkennbar aussichtslos im Sinne der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, Urteil vom 24. November 1998 - 1 C 8.98 - InfAuslR 1999, 106), von dem Kläger die Beschaffung eines Heimreisedokuments zu verlangen.
  • BVerwG, 10.03.2015 - 1 B 7.15

    Nachweis systemischer Mängel beim Asylverfahren und bei den Aufnahmebedingungen

    Auszug aus BVerwG, 03.02.2016 - 1 B 79.15
    Diese Voraussetzungen sind nicht erfüllt, wenn sich die aufgeworfene Frage im Revisionsverfahren nicht stellen würde, wenn sie bereits geklärt ist bzw. aufgrund des Gesetzeswortlauts mit Hilfe der üblichen Auslegung und auf der Grundlage der einschlägigen Rechtsprechung ohne Durchführung eines Revisionsverfahrens beantwortet werden kann oder wenn sie einer abstrakten Klärung nicht zugänglich ist (BVerwG, Beschlüsse vom 1. April 2014 - 1 B 1.14 - AuAS 2014, 110 und vom 10. März 2015 - 1 B 7.15 - juris).
  • BVerwG, 06.04.2009 - 6 B 73.08

    Ordnungsgemäße Durchführung einer Musterung bei Vorliegen einer Akneerkrankung

    Auszug aus BVerwG, 03.02.2016 - 1 B 79.15
    Dieser Widerspruch muss so offensichtlich sein, dass es einer weiteren Beweiserhebung zur Klärung des richtigen Sachverhalts nicht bedarf; der Widerspruch muss also "zweifelsfrei" sein (BVerwG, Beschlüsse vom 6. April 2009 - 6 B 73.08 - Buchholz 310 § 108 Abs. 1 VwGO Nr. 60 = juris Rn. 4 und vom 23. Dezember 2011 - 5 B 24.11 - ZOV 2012, 98 = juris Rn. 3 m.w.N.).
  • BVerwG, 23.12.2011 - 5 B 24.11

    Verfahrensmangel; Aktenwidrigkeit; widersprüchliche tatsächliche Feststellungen;

    Auszug aus BVerwG, 03.02.2016 - 1 B 79.15
    Dieser Widerspruch muss so offensichtlich sein, dass es einer weiteren Beweiserhebung zur Klärung des richtigen Sachverhalts nicht bedarf; der Widerspruch muss also "zweifelsfrei" sein (BVerwG, Beschlüsse vom 6. April 2009 - 6 B 73.08 - Buchholz 310 § 108 Abs. 1 VwGO Nr. 60 = juris Rn. 4 und vom 23. Dezember 2011 - 5 B 24.11 - ZOV 2012, 98 = juris Rn. 3 m.w.N.).
  • BVerwG, 28.04.2015 - 1 B 20.15

    Erteilung einer Niederlassungserlaubnis bzgl. Sicherung des Lebensunterhalts

  • BVerwG, 29.05.2008 - 10 C 11.07

    Abschiebungsverbot; Asyl; Aufklärungspflicht; Beweisantrag; Einreiseerlaubnis;

  • BVerwG, 16.12.1998 - 1 B 105.98

    Ausländerrecht - Versagung der Aufenthaltsbefugnis nach unanfechtbarer Ablehnung

  • BVerwG, 26.06.2014 - 1 B 5.14

    Schicksal des vorläufigen Aufenthaltsrechts bei Antragsablehnung; zum zumutbaren

  • BVerwG, 22.09.2015 - 1 B 48.15

    Klärungsbedürftigkeit der Rechtfertigung der Ausweisung eines Ausländers aus

  • BVerwG, 10.10.2013 - 10 B 19.13

    Gerichtliche Sachaufklärung; Beweiswürdigung; Verfahrensmangel

  • BVerwG, 01.04.2014 - 1 B 1.14

    Aufenthaltsrecht eines Kindes bei Aufenthalt aus humanitären Gründen der Eltern;

  • OVG Berlin-Brandenburg, 21.02.2017 - 3 B 14.16

    Humanitärer Aufenthaltstitel; Geburt im Inland; Ausschluss des Familiennachzugs

    Der Senat geht grundsätzlich davon aus, dass es staatenlosen Palästinensern zumutbar ist, sich um ein Laissez-Passer als Heimreisedokument zu bemühen (vgl. Urteil vom 25. November 2014 - OVG 3 B 4.12 - juris Rn. 30 ff.; s.a. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 5. August 2014 - OVG 7 M 19.14 - juris Rn. 4; Beschluss vom 2. April 2015 - OVG 7 N 158.13 - juris Rn. 9 f.; Urteil vom 4. September 2015 - OVG 7 B 36.14 - und dazu BVerwG, Beschluss vom 3. Februar 2016 - 1 B 79/15 - juris Rn. 6).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 18.05.2017 - 2 M 34/17

    Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen

    Damit obliegt es dem ausreisepflichtigen Ausländer, alles in seiner Kraft stehende und ihm Zumutbare dazu beizutragen, damit etwaige Ausreisehindernisse überwunden werden; nur von vornherein erkennbar aussichtslose Handlungen können ihm nicht abverlangt werden (BVerwG, Beschl. v. 03.02.2016 - BVerwG 1 B 79.15 -, juris, RdNr. 6, m.w.N.).
  • VG Sigmaringen, 18.10.2017 - A 5 K 2247/16

    Mitwirkung bei der Passbeschaffung; staatenloser Kurde aus dem Libanon

    Von vorneherein erkennbar aussichtslose Handlungen dürfen dem Ausländer nicht abverlangt werden (BVerwG, Beschluss vom 03.02.2016 - 1 B 79.15 -, Juris, m.w.N.; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 21.02.2017 - OVG 3 B 14.16 -, Juris; jeweils zur Begrifflichkeit in § 25 Abs. 5 AufenthG), wenngleich die Erfolglosigkeit von Bemühungen der Behörde zur Beschaffung von Ausreisedokumenten noch nicht ohne Weiteres den Schluss zulässt, dass dem Ausländer eigene (zusätzliche) Aktivitäten von vornherein nicht mehr zumutbar wären (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 03.12.2008 - 13 S 2483/07 -, Juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 27.09.2019 - 11 S 1026/19

    Beseitigung eines Ausreisehindernisses -hier: Südkorea

    Dem ausreisepflichtigen Ausländer obliegt es allerdings auch dann, alles in seiner Kraft Stehende und ihm Zumutbare dazu beizutragen, damit etwaige Ausreisehindernisse überwunden werden, wenn die Erfolgsaussichten einer bestimmten Mitwirkungshandlung unklar sind (vgl. BVerwG, Beschluss vom 03.02.2016 - 1 B 79.15 -, juris Rn. 6).
  • VGH Bayern, 31.01.2023 - 19 C 20.1329

    Verpflichtung zur Vorlage von Heimreisedokumenten

    Einem ausreisepflichtigen Ausländer obliegt es, alles in seiner Kraft stehende und ihm unter Berücksichtigung aller Umstände und Besonderheiten des Einzelfalls Zumutbare dazu beizutragen, damit etwaige Ausreisehindernisse überwunden werden (BVerwG, B.v. 3.2.2016 - 1 B 79/15 - juris Rn. 6).
  • VG Sigmaringen, 18.10.2017 - 5 K 2247/16
    Von vorneherein erkennbar aussichtslose Handlungen dürfen dem Ausländer nicht abverlangt werden ( BVerwG, Beschluss vom 03.02.2016 - 1 B 79.15 -, , m.w.N.; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 21.02.2017 - OVG 3 B 14.16 -, ; jeweils zur Begrifflichkeit in § 25 Abs. 5 AufenthG ), wenngleich die Erfolglosigkeit von Bemühungen der Behörde zur Beschaffung von Ausreisedokumenten noch nicht ohne Weiteres den Schluss zulässt, dass dem Ausländer eigene (zusätzliche) Aktivitäten von vornherein nicht mehr zumutbar wären ( VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 03.12.2008 - 13 S 2483/07 -, ).
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