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   BVerwG, 03.08.2016 - 1 B 79.16   

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https://dejure.org/2016,24380
BVerwG, 03.08.2016 - 1 B 79.16 (https://dejure.org/2016,24380)
BVerwG, Entscheidung vom 03.08.2016 - 1 B 79.16 (https://dejure.org/2016,24380)
BVerwG, Entscheidung vom 03. August 2016 - 1 B 79.16 (https://dejure.org/2016,24380)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 124a Abs 3 VwGO, § 124a Abs 6 VwGO
    Anforderung an Berufungsbegründung bei asylrechtlicher Streitigkeit

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an den Inhalt der verwaltungsrechtlichen Berufungsbegründung

  • rewis.io

    Anforderung an Berufungsbegründung bei asylrechtlicher Streitigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an den Inhalt der verwaltungsrechtlichen Berufungsbegründung

  • rechtsportal.de

    VwGO § 124a Abs. 3 ; VwGO § 124a Abs. 6
    Anforderungen an den Inhalt der verwaltungsrechtlichen Berufungsbegründung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (41)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 16.07.2015 - 1 C 29.14

    Alter; bekenntnisfähiges; Aufnahme; Aufnahmebescheid; Aussiedlungsgebiet;

    Auszug aus BVerwG, 03.08.2016 - 1 B 79.16
    In asylrechtlichen Streitigkeiten genügt eine Berufungsbegründung regelmäßig etwa dann dem Berufungsbegründungserfordernis, wenn sie eine entscheidungserhebliche Frage zu den tatsächlichen Verhältnissen im Heimatstaat des Asylbewerbers konkret bezeichnet und ihre hierzu von der Vorinstanz abweichende Beurteilung deutlich macht (stRspr, vgl. BVerwG, Urteile vom 23. April 2001 - 1 C 33.00 - BVerwGE 114, 155 und vom 16. Juli 2015 - 1 C 29.14 - BVerwGE 152, 283 Rn. 17, jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 17.11.2009 - 7 B 25.09

    Denkmalschutz; Eigentumsgarantie; Eigentümer; Erhaltungspflicht; wirtschaftliche

    Auszug aus BVerwG, 03.08.2016 - 1 B 79.16
    Kein Verfahrensmangel liegt hingegen vor, wenn bei der Anwendung des Prozessrechts Vorfragen zur materiellen Rechtslage fehlerhaft bestimmt werden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 17. November 2009 - 7 B 25.09 - NVwZ 2010, 256 ).
  • BVerwG, 14.01.1998 - 11 C 11.96

    Bundesverwaltungsgericht bestätigt die Aufhebung der neuen Ersten Teilgenehmigung

    Auszug aus BVerwG, 03.08.2016 - 1 B 79.16
    Denn bei der Beurteilung, ob ein Verfahrensmangel vorliegt, ist von der materiell-rechtlichen Rechtsauffassung des iudex a quo auszugehen, selbst wenn diese verfehlt sein sollte (BVerwG, Urteil vom 14. Januar 1998 - 11 C 11.96 - BVerwGE 106, 115 ).
  • BVerwG, 23.01.1996 - 11 B 150.95

    Recht der Landwirtschaft: Versagung der Grundstücksverkehrsgenehmigung, Anhörung

    Auszug aus BVerwG, 03.08.2016 - 1 B 79.16
    Das ist der Fall, wenn eine solche Entscheidung auf einer fehlerhaften Anwendung der prozessualen Vorschriften beruht, z.B. einer Verkennung ihrer Begriffsinhalte und der zugrunde zu legenden Maßstäbe (vgl. zu § 42 Abs. 2 VwGO: BVerwG, Beschluss vom 23. Januar 1996 - 11 B 150.95 - Buchholz 424.5 GrdstVG Nr. 1).
  • BVerwG, 04.07.1968 - VIII B 110.67

    Zurückstellung vom Wehrdienst - Verfahrensmängel als Zulassungsgrund im

    Auszug aus BVerwG, 03.08.2016 - 1 B 79.16
    Entscheidet ein Gericht durch Prozessurteil anstatt durch Sachurteil, kann darin ein Verfahrensfehler liegen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 4. Juli 1968 - 8 B 110.67 - BVerwGE 30, 111 ).
  • BVerwG, 23.04.2001 - 1 C 33.00

    Berufungsbegründung; Berufungsbegründungspflicht;

    Auszug aus BVerwG, 03.08.2016 - 1 B 79.16
    In asylrechtlichen Streitigkeiten genügt eine Berufungsbegründung regelmäßig etwa dann dem Berufungsbegründungserfordernis, wenn sie eine entscheidungserhebliche Frage zu den tatsächlichen Verhältnissen im Heimatstaat des Asylbewerbers konkret bezeichnet und ihre hierzu von der Vorinstanz abweichende Beurteilung deutlich macht (stRspr, vgl. BVerwG, Urteile vom 23. April 2001 - 1 C 33.00 - BVerwGE 114, 155 und vom 16. Juli 2015 - 1 C 29.14 - BVerwGE 152, 283 Rn. 17, jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 14.11.2016 - 5 C 10.15

    Ablehnungsgesuch; Abtrennung; Altfälle; Angemessenheit der Verfahrensdauer;

    Eine Entscheidung durch Prozessurteil anstatt durch Sachurteil stellt einen Verfahrensfehler dar, wenn sie auf einer fehlerhaften Anwendung einer prozessualen Vorschrift beruht (stRspr, vgl. etwa BVerwG, Beschlüsse vom 4. Juli 1968 - 8 C 110.67 - BVerwGE 30, 111 , vom 21. Juli 2014 - 3 B 70.13 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 3 VwGO Nr. 68 Rn. 20 und vom 3. August 2016 - 1 B 79.16 - InfAuslR 2016, 449 Rn. 2, jeweils m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 27.06.2017 - 2 LB 91/17

    Beantragung der Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft durch einen syrischen

    Im Übrigen ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass die Berufung durch Verweis auf umfangreiche Darlegungen im Zulassungsverfahren begründet werden kann (BVerwG, Beschl. v. 3.8.2016 - 1 B 79.16 -, juris).
  • BVerwG, 14.02.2018 - 1 B 1.18

    Klärungsbedürftigkeit von Formerfordernissen der Berufungsbegründung i.R.e.

    Das gesetzliche Erfordernis der Einreichung eines Schriftsatzes zur Berufungsbegründung kann grundsätzlich auch eine auf die erfolgreiche Begründung des Zulassungsantrags verweisende Begründung erfüllen, wenn damit hinreichend zum Ausdruck gebracht werden kann, dass und weshalb das erstinstanzliche Urteil angefochten wird (BVerwG, Beschlüsse vom 30. Januar 2009 - 5 B 44.08 - Buchholz 310 § 124a VwGO Nr. 39 Rn. 2 und vom 3. August 2016 - 1 B 79.16 - InfAuslR 2016, 449 Rn. 3).

    Welche Mindestanforderungen an die Berufungsbegründung sich aus diesen Grundsätzen ergeben, hängt wesentlich von den Umständen des konkreten Einzelfalles ab (BVerwG, Beschlüsse vom 16. Februar 2012 - 9 B 71.11 - Buchholz 310 § 124a VwGO Nr. 42 Rn. 5 m.w.N. und vom 3. August 2016 - 1 B 79.16 - InfAuslR 2016, 449 Rn. 3).

    In sogenannten klassischen verwaltungsrechtlichen Verfahren (wie dem vorliegenden ausländerrechtlichen Verfahren) gelten insoweit die gleichen Maßstäbe wie in asylrechtlichen Verfahren (vgl. dazu: BVerwG, Beschluss vom 3. August 2016 - 1 B 79.16 - InfAuslR 2016, 449 Rn. 3).

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