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   BVerwG, 17.10.2006 - 1 B 8.06 (1 C 31.06)   

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https://dejure.org/2006,14480
BVerwG, 17.10.2006 - 1 B 8.06 (1 C 31.06) (https://dejure.org/2006,14480)
BVerwG, Entscheidung vom 17.10.2006 - 1 B 8.06 (1 C 31.06) (https://dejure.org/2006,14480)
BVerwG, Entscheidung vom 17. Oktober 2006 - 1 B 8.06 (1 C 31.06) (https://dejure.org/2006,14480)
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Volltextveröffentlichungen (7)

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Wird zitiert von ... (12)

  • OVG Berlin-Brandenburg, 03.11.2011 - 1 B 65.10

    Zur Sondernutzungserlaubnis für den Betrieb eines Gasheizstrahlers in einem

    Eine andere Frage ist es, dass sich voraussichtlich in der Praxis der Einzelabwägung Belange herauskristallisieren werden, die regelmäßig nicht das erforderliche überwiegende Gewicht haben, der Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis entgegenzustehen (vgl. schon mit einem Hinweis auf den Zusammenhang zwischen dem Erfordernis des Überwiegens und den durchsetzungsfähigen öffentlichen Belangen Senatsbeschluss vom 20. März 2007 - OVG 1 B 8.06 - S. 4 des Abdrucks).
  • VG Berlin, 14.05.2009 - 1 A 417.08

    Nutzung des Gehwegunterstreifens; Sondernutzung und Vorliegen eines überwiegend

    Dies verdeutlicht, dass sich die Straßenbaubehörde künftig nicht mehr von allgemeinen ordnungsrechtlichen Erwägungen und damit von jedem öffentlichen Interesse leiten lassen darf, um die Ablehnung oder eingeschränkte Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis zu rechtfertigen (vgl. zum Ganzen OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 20. März 2007 - OVG 1 B 8.06).
  • VG Berlin, 11.09.2020 - 1 L 228.20

    Keine Schankvorgärten mehr in Mitte bei Spätkauf-Gastronomie

    Ob ein atypischer Fall vorliegt, der eine abweichende Ermessenentscheidung ermöglicht, ist von den Gerichten zu überprüfen (vgl. zum Vorstehenden ausführlich: OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 3. November 2011 - OVG 1 B 65.10 - juris Rn. 20 f., und Beschluss vom 20. März 2007 - OVG 1 B 8.06 - BA, S. 3 ff. m. Nachw. zur Rspr. des BVerwG).
  • VG Berlin, 27.01.2012 - 1 L 419.11

    Erlaubnispflichtigkeit von Sonnenschirmbefestigungen im öffentlichen Verkehrsraum

    Danach kann zwar nicht jeder öffentliche Belang die Versagung einer Ausnahmegenehmigung rechtfertigen (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss v. 20.03.2007 - OVG 1 B 8.06).
  • VG Berlin, 11.05.2010 - 1 K 618.09

    Nutzung öffentlichen Straßenlandes zum Aufstellen von Altkleidercontainern in

    Dies verdeutlicht, dass sich die Straßenbaubehörde künftig nicht mehr von allgemeinen ordnungsrechtlichen Erwägungen und damit von jedem öffentlichen Interesse leiten lassen darf, um die Ablehnung oder eingeschränkte Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis zu rechtfertigen (vgl. zum Ganzen OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 20. März 2007 - OVG 1 B 8.06).
  • VG Berlin, 16.08.2011 - 1 K 307.10

    Straßenrechtlichen Ausnahmegenehmigung zur Nutzung der Gehwegvorstreckung

    Dies verdeutlicht, dass sich die Straßenbaubehörde nicht mehr von allgemeinen ordnungsrechtlichen Erwägungen und damit von jedem öffentlichen Interesse leiten lassen darf, um die Ablehnung oder eingeschränkte Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis zu rechtfertigen (vgl. zum Ganzen OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 20. März 2007 - OVG 1 B 8.06 -).
  • VG Berlin, 03.06.2010 - 1 K 275.09

    Versagung einer straßenverkehrsrechtlichen Ausnahmegenehmigung zum Aufstellen

    Dies verdeutlicht, dass sich die Straßenbaubehörde künftig nicht mehr von allgemeinen ordnungsrechtlichen Erwägungen und damit von jedem öffentlichen Interesse leiten lassen darf, um die Ablehnung oder eingeschränkte Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis zu rechtfertigen (vgl. zum Ganzen OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 20. März 2007 - OVG 1 B 8.06).
  • VG Berlin, 30.11.2007 - 1 A 287.07

    CDU Charlottenburg-Wilmersdorf darf im Bezirk für Volksbegehren plakatieren

    Dies verdeutlicht, dass sich die Straßenbaubehörde künftig nicht mehr von allgemeinen ordnungsrechtlichen Erwägungen und damit von jedem öffentlichen Interesse leiten lassen darf, um die Ablehnung oder eingeschränkte Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis zu rechtfertigen (vgl. zum Ganzen OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 20. März 2007 - OVG 1 B 8.06).
  • VG Berlin, 15.11.2013 - 1 L 331.13

    Aufstellung von Verzehrständen anläßlich einer Großdemonstration

    Entgegen der vormaligen Regelung, genügt nicht mehr jeder sachliche Grund und jedes öffentliche Interesse für eine Versagung der Sondernutzungserlaubnis (vgl. Beschluss der Kammer vom 4. Juli 2012 - VG 1 L 155.12 -, juris, Rn. 27; Urteil der Kammer vom 10. Januar 2013 - VG 1 K 353.11 -, juris, Rn. 20 m.w.N.; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 20. März 2007 - OVG 1 B 8.06 -).
  • VG Berlin, 22.03.2013 - 1 K 417.11

    Straßenrechtliche Beseitigungsanordnung

    Dies verdeutlicht, dass sich die Straßenbaubehörde nicht mehr von allgemeinen ordnungsrechtlichen Erwägungen und damit von jedem öffentlichen Interesse leiten lassen darf, um die Ablehnung oder eingeschränkte Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis zu rechtfertigen (vgl. zum Ganzen OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 20. März 2007 - OVG 1 B 8.06 - juris).
  • VG Berlin, 22.03.2013 - 1 K 416.11

    Straßenrechtliche Beseitigungsanordnung für Podest zur Außenbewirtung

  • VG Berlin, 23.01.2009 - 1 A 358.08

    Umfang einer Sondernutzungserlaubnis

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