Rechtsprechung
   BVerwG, 26.03.1997 - 1 B 9.97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,34562
BVerwG, 26.03.1997 - 1 B 9.97 (https://dejure.org/1997,34562)
BVerwG, Entscheidung vom 26.03.1997 - 1 B 9.97 (https://dejure.org/1997,34562)
BVerwG, Entscheidung vom 26. März 1997 - 1 B 9.97 (https://dejure.org/1997,34562)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1997,34562) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (46)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 02.11.1994 - 1 B 215.93

    Anspruch auf Erteilung einer Waffenhandelserlaubnis - Bindung an die Beurteilung

    Auszug aus BVerwG, 26.03.1997 - 1 B 9.97
    Der beschließende Senat hat wiederholt betont, daß die Vorschriften des Waffengesetzes darauf zielen, das mit jedem Waffenbesitz verbundene Sicherheitsrisiko möglichst gering zu halten und nur bei Personen hinzunehmen, die nach ihrem Verhalten Vertrauen darin verdienen, daß sie mit Waffen und Munition jederzeit und in jeder Hinsicht ordnungsgemäß umgehen (vgl. z.B. Beschluß vom 2. November 1994 - BVerwG 1 B 215.93 - Buchholz 402.5 WaffG Nr. 71 m.w.N.).
  • BVerwG, 27.12.1996 - 1 B 158.96

    Widerruf bzw. die Rücknahme einer Waffenbesitzkarte - Revisionsgerichtliche

    Auszug aus BVerwG, 26.03.1997 - 1 B 9.97
    Es bedarf keiner weiteren Erörterung, daß dies auch für die Verwahrung von Waffen und Munition zu gelten hat (Beschluß vom 27. Dezember 1996 - BVerwG 1 B 158.96 -).
  • BVerwG, 20.06.1973 - VI CB 10.73

    Ordnungsgemäße Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde innerhalb der

    Auszug aus BVerwG, 26.03.1997 - 1 B 9.97
    Nach Ablauf der Begründungsfrist eingegangene Schriftsätze können nur berücksichtigt werden, soweit sie rechtzeitig dargelegte Zulassungsgründe näher erläutern oder verdeutlichen (vgl. Beschluß vom 20. Juni 1973 - BVerwG 6 CB 10.73 - Buchholz 448.0 § 34 WPflG Nr. 17).
  • VGH Bayern, 24.11.2017 - 21 CS 17.1531

    Kein erheblicher Verstoß gegen waffenrechtliche Aufbewahrungspflicht

    1.4 Die festgestellten Tatsachen eines unter den Umständen des vorliegenden Einzelfalles nur als nicht erheblich zu bewertenden einmaligen Verstoßes gegen die Aufbewahrungspflicht für seine Schreckschusspistole rechtfertigen nach summarischer Prüfung nicht die Prognose im Sinne des § 5 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b WaffG, der Antragsteller werde Waffen oder Munition nicht sorgfältig verwahren, so dass auch ausgehend von dem Grundsatz, dass nur derjenige im Besitz von Waffen sein soll, der nach seinem Verhalten das Vertrauen darin verdient, dass er mit Waffen und Munition jederzeit und in jeder Hinsicht ordnungsgemäß umgehen wird (vgl. BVerwG, B.v. 26.3.1997 - 1 B 9/97 - juris), dem Antragsteller nicht die waffenrechtliche Zuverlässigkeit abgesprochen werden kann (vgl. auch Heller/Soschinka, Waffenrecht, Rn. 758 b).
  • VGH Bayern, 12.12.2017 - 21 CS 17.1332

    Widerruf waffen- und sprengstoffrechtlicher Erlaubnisse wegen Zugehörigkeit zur

    Ausgehend von dem Grundsatz, dass nur derjenige im Besitz von Waffen sein soll, der nach seinem Verhalten das Vertrauen darin verdient, dass er mit Waffen und Munition jederzeit und in jeder Hinsicht ordnungsgemäß umgehen wird (vgl. BVerwG, B.v. 26.3.1997 - 1 B 9/97 - juris), muss einer der sog. "Reichsbürgerbewegung" zuzuordnenden Person anknüpfend an die Tatsache, dass sie die waffenrechtlichen Normen gerade nicht als für sich verbindlich ansieht, die nach § 5 WaffG erforderliche Zuverlässigkeit abgesprochen werden (vgl. zum Ganzen: NdsOVG, B.v. 18.7.2017 - 11 ME 181/17; VG Minden, U.v. 29.11.2016 - 8 K 1965/16; VG Cottbus, U.v. 20.9.2016 - VG 3 K 305/16; VG München, B.v. 8.6.2017 - M 7 S 17.933; einschränkend VG Gera, U.v. 16.9.2015 - 2 K 525/14 Ge - jeweils juris).

    Ausgehend von dem Grundsatz, dass nur derjenige im Besitz von Waffen sein soll, der nach seinem Verhalten das Vertrauen darin verdient, dass er mit Waffen und Munition jederzeit und in jeder Hinsicht ordnungsgemäß umgehen wird (vgl. BVerwG, B.v. 26.3.1997 - 1 B 9/97 - juris), muss einer der sog. "Reichsbürgerbewegung" zuzuordnenden Person anknüpfend an die Tatsache, dass sie die waffenrechtlichen Normen gerade nicht als für sich verbindlich ansieht, die nach § 5 WaffG erforderliche Zuverlässigkeit abgesprochen werden (vgl. zum Ganzen: NdsOVG, B.v. 18.7.2017 - 11 ME 181/17; VG Minden, U.v. 29.11.2016 - 8 K 1965/16; VG Cottbus, U.v. 20.9.2016 - VG 3 K 305/16; VG München, B.v. 8.6.2017 - M 7 S 17.933; einschränkend VG Gera, U.v. 16.9.2015 - 2 K 525/14 Ge - jeweils juris).

  • VGH Bayern, 05.10.2017 - 21 CS 17.1300

    Keine hinreichende Gewähr für verantwortungsvollen Umgang mit Waffen -

    Ausgehend von dem Grundsatz, dass nur derjenige im Besitz von Waffen sein soll, der nach seinem Verhalten das Vertrauen darin verdient, dass er mit Waffen und Munition jederzeit und in jeder Hinsicht ordnungsgemäß umgehen wird (s.o., vgl. auch BVerwG, B.v. 26.3.1997 - 1 B 9/97 - juris), muss dem Antragsteller anknüpfend an die Tatsache, dass er die waffenrechtlichen Normen gerade nicht als für sich verbindlich ansieht, die nach § 5 WaffG erforderliche Zuverlässigkeit abgesprochen werden.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht