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   BVerwG, 01.09.1994 - 1 B 90.94   

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BVerwG, 01.09.1994 - 1 B 90.94 (https://dejure.org/1994,1090)
BVerwG, Entscheidung vom 01.09.1994 - 1 B 90.94 (https://dejure.org/1994,1090)
BVerwG, Entscheidung vom 01. September 1994 - 1 B 90.94 (https://dejure.org/1994,1090)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Hinreichende Bestimmtheit - Bedeutung einer Rechtssache - Jugoslawien - Ausweisung - Ermessen - Ausnahmefälle - Atypischer Geschehensablauf

 
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Wird zitiert von ... (35)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 29.07.1993 - 1 C 25.93

    Ausländer - Aufenthaltserlaubnis - Rückschaffungsverbot - Rückbeförderungsverbot

    Auszug aus BVerwG, 01.09.1994 - 1 B 90.94
    Ausnahmefälle sind durch einen atypischen Geschehensablauf gekennzeichnet, der so bedeutsam ist, daß er jedenfalls das sonst ausschlaggebende Gewicht der gesetzlichen Regel beseitigt (so für den gesetzlichen Regelversagungsgrund des § 7 Abs. 2 AuslG , BVerwGE 94, 35 [43 f.]).

    Ein Ermessensspielraum steht der Behörde nur dann zu, wenn kein Regel-, sondern ein Ausnahmefall in dem oben beschriebenen Sinne vorliegt (BVerwGE 94, 35 [44]).

  • BVerwG, 10.12.1993 - 1 B 160.93

    Ausländer - Besonderer Ausweisungsschutz - Trennung - Rechtsfehler

    Auszug aus BVerwG, 01.09.1994 - 1 B 90.94
    Hat ein Ausländer - wie im vorliegenden Fall der Kläger - einen Ausweisungstatbestand nach § 47 Abs. 1 AuslG verwirklicht und genießt er gleichzeitig besonderen Ausweisungsschutz nach Maßgabe des § 48 Abs. 1 AuslG , so wirkt sich dieser auf die Ausweisung nach § 47 Abs. 1 AuslG insofern aus, als gemäß § 47 Abs. 3 Satz 1 AuslG an die Stelle der "Ist-Ausweisung" eine "Regel-Ausweisung" tritt (vgl. Beschlüsse vom 10. und 30. Dezember 1993 - BVerwG 1 B 160.93 und 185.93 - Buchholz 402.240 § 47 AuslG 1990 Nr. 2 S. 5 und Nr. 3 S. 9).
  • BVerwG, 25.03.1994 - 1 B 30.94

    Aussetzung zur Bewährung - Strafvollstreckung - Strafrest - Aussetzung des

    Auszug aus BVerwG, 01.09.1994 - 1 B 90.94
    Bei der voller gerichtlichen Nachprüfung unterliegenden Beurteilung, ob ein Ausnahmefall vorliegt, sind alle Umstände der strafgerichtlichen Verurteilung und die sonstigen Verhältnisse des Betroffenen zu berücksichtigen (vgl. zur Strafaussetzung nach §§ 56, 57 StGB Beschluß vom 25. März 1994 - BVerwG 1 B 30.94 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 14.01.2020 - 11 S 2956/19

    Erteilung einer Beschäftigungsduldung; Innehaben einer Aufenthaltsgestattung;

    Die gebundene Entscheidung über einen strikten Anspruch wandelt sich in eine Ermessensentscheidung (vgl. zu § 68 AufenthG BVerwG, Beschluss vom 18.04.2018 - 1 B 6.18 -, juris Rn. 9; zu § 47 AuslG a. F. bzw. § 56 AufenthG a. F. BVerwG, Urteil vom 23.10.2007 - 1 C 10.07 -, juris Rn. 24, und Beschluss vom 01.09.1994 - 1 B 90.94 -, juris Rn. 3; Riese, in: Schoch/Schneider/Bier, VwGO, 37. EL Juli 2019, § 114 Rn. 25; Sachs, in: Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 9. Aufl. 2018, § 40 Rn. 26 ff.; Marx, Das neue Fachkräfteeinwanderungsgesetz, 2020, § 60d Rn. 48).
  • BVerwG, 11.08.2000 - 1 C 5.00

    Abschiebung; Ausnahmefall; Ausweisung; Ausweisungsgrund; Ausweisungswirkungen;

    Die zu einem Ausnahmefall von der Regel im Sinne von § 7 Abs. 2 und § 47 AuslG entwickelten Grundsätze - insbesondere zum Erfordernis einer Ermessensentscheidung bei Annahme eines Ausnahmefalles (vgl. Urteil vom 29. Juli 1993 - BVerwG 1 C 25.93 - BVerwGE 94, 36 ; Beschluss vom 1. September 1994 - BVerwG 1 B 90.94 - Buchholz 402.240 § 47 AuslG 1990 Nr. 5) - können wegen struktureller Unterschiede nicht auf § 8 Abs. 2 Satz 3 AuslG übertragen werden.
  • VG München, 22.05.2015 - M 21 K 13.3204

    Rechtmäßigkeit der Versagung einer Nebentätigkeit als Zeitungsausträger für einen

    Eine Ausnahme von der gesetzlichen Regelvermutung setzt nach allgemeinen Grundsätzen eine Ausnahmesituation voraus, die durch einen atypischen Geschehensablauf gekennzeichnet ist, der so bedeutsam ist, dass er jedenfalls das sonst ausschlaggebende Gewicht der gesetzlichen Regel beseitigt (vgl. BVerwG vom 01.09.1994 - 1 B 90.94 - InfAuslR 1995, 5 = Buchholz 402.240 § 47 AuslG 1990 Nr. 5; vom 17.10.1995 - 1 B 238.94 - Buchholz 402.240 § 47 AuslG 1990 Nr. 8 = InfAuslR 1996, 54).
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