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   BVerwG, 09.08.1990 - 1 B 94.90   

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https://dejure.org/1990,344
BVerwG, 09.08.1990 - 1 B 94.90 (https://dejure.org/1990,344)
BVerwG, Entscheidung vom 09.08.1990 - 1 B 94.90 (https://dejure.org/1990,344)
BVerwG, Entscheidung vom 09. August 1990 - 1 B 94.90 (https://dejure.org/1990,344)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Widerruf einer gewerberechtlichen Erlaubnis zum Betrieb zweier Pflegeheime

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Widerruf einer gewerberechtlichen Erlaubnis wegen Unzuverlässigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1991, 1697 (Ls.)
  • NVwZ 1991, 270
  • DVBl 1991, 51
  • DÖV 1991, 77
 
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Wird zitiert von ... (70)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 21.02.1964 - VI C 8.61

    Anwendung des Bereicherungsrechts auf die Rückforderung von Bezügen eines Beamten

    Auszug aus BVerwG, 09.08.1990 - 1 B 94.90
    Zu dieser Beurteilung ist der Senat im Rahmen der Prüfung des Feststellungsinteresses (§ 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO) auch dann befugt, wenn ein solcher Schadensersatzanspruch, gäbe es ihn, vor den ordentlichen Gerichten geltend zu machen wäre (vgl. dazu einerseits BGHZ 78, 127 [BGH 23.09.1980 - VI ZR 165/78], andererseits BVerwGE 18, 72 [BVerwG 21.02.1964 - VI C 8/61]).

    Demnach kann die Anordnung der sofortigen Vollziehung im Sinne des § 80 Abs. 2 Nr. 4 VwGO keine Schadensersatzpflicht der Behörde aufgrund des § 945 ZPO auslösen, mag der für sofort vollziehbar erklärte Verwaltungsakt auch auf Anfechtungsklage hin schließlich aufgehoben werden (offengelassen in BVerwGE 18, 72 [BVerwG 21.02.1964 - VI C 8/61]).

  • BGH, 11.03.1982 - III ZR 174/80

    Bardepot I - Enteignungsgleicher Eingriff, Folgenbeseitigungsanspruch

    Auszug aus BVerwG, 09.08.1990 - 1 B 94.90
    Daher fehlt es bei der Behörde auch an der - für die Aufbürdung der Schadensersatzpflicht entscheidenden - Freiheit des "Gläubigers", sich mit Risiko für oder ohne Risiko gegen die vorzeitige Durchsetzung einer Rechtsposition zu entscheiden (BGHZ 83, 190 [BGH 11.03.1982 - III ZR 174/80] im Anschluß an Weyreuther, Gutachten zum 47. DJT 1968, S. B 40 f.).
  • BVerwG, 25.03.1988 - 4 C 21.85

    Ende des Bestandsschutz bei Nutzungsänderung; Unerwünschte Zersiedlung durch

    Auszug aus BVerwG, 09.08.1990 - 1 B 94.90
    Danach schließt der Umstand, daß ein Kollegialgericht ein Verwaltungshandeln gebilligt hat, die Annahme einer schuldhaften Amtspflichtverletzung nicht stets, sondern nur in der Regel aus (vgl.z.B. Urteil vom 25. März 1988 - BVerwG 4 C 21.85 - Buchholz 406.16 Nr. 47).
  • BVerwG, 13.12.1988 - 1 C 44.86

    Versagungsgrund - Erteilung der Gaststättenerlaubnis - Abschließende

    Auszug aus BVerwG, 09.08.1990 - 1 B 94.90
    Ein wegen Unzuverlässigkeit erfolgender Widerruf einer gewerberechtlichen Erlaubnis kann auch dann, wenn seine Begründung keine "ehrenrührigen Formulierungen" aufweist, nach seiner Erledigung noch geeignet sein, den Betroffenen in seinem beruflichen Fortkommen zu beeinträchtigen; das gilt um so mehr, als eine solche Entscheidung, wie die Beschwerde zutreffend hervorhebt, gemäß § 149 Abs. 2 Nr. 1 GewO in das Gewerbezentralregister einzutragen ist (vgl. dazu BVerwGE 81, 74 [BVerwG 13.12.1988 - 1 C 44/86]; Urteil vom 19. März 1970 - BVerwG 1 C 6.69 - Buchholz § 113 VwGO Nr. 51).
  • BGH, 04.12.1973 - VI ZR 213/71

    Schadensersatz nach § 945 ZPO bei Gegendarstellung

    Auszug aus BVerwG, 09.08.1990 - 1 B 94.90
    Zwar beruht diese Vorschrift, wie die Beschwerde zutreffend erwähnt, auf dem auch in § 717 Abs. 2 ZPO zum Ausdruck kommenden Rechtsgedanken, daß die Vollstreckung aus einem noch nicht endgültigen Vollstreckungstitel auf Gefahr des Gläubigers erfolgt (BGHZ 62, 7 [BGH 04.12.1973 - VI ZR 213/71]).
  • BGH, 23.09.1980 - VI ZR 165/78

    Ansprüche des Bauherrn aufgrund eines Baustopps infolge aufschiebender Wirkung

    Auszug aus BVerwG, 09.08.1990 - 1 B 94.90
    Zu dieser Beurteilung ist der Senat im Rahmen der Prüfung des Feststellungsinteresses (§ 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO) auch dann befugt, wenn ein solcher Schadensersatzanspruch, gäbe es ihn, vor den ordentlichen Gerichten geltend zu machen wäre (vgl. dazu einerseits BGHZ 78, 127 [BGH 23.09.1980 - VI ZR 165/78], andererseits BVerwGE 18, 72 [BVerwG 21.02.1964 - VI C 8/61]).
  • BVerwG, 11.02.1982 - 2 C 33.79

    Dienstliche Beurteilung - Feststellung der Rechtswidrigkeit - Eintritt in

    Auszug aus BVerwG, 09.08.1990 - 1 B 94.90
    Unabhängig von etwaigen beruflichen Auswirkungen besteht ein Rehabilitierungsinteresse, wenn der Erlaubniswiderruf ehrenrührig, dem Ansehen des Betroffenen abträglich ist (vgl. dazu BVerwGE 53, 134 ;Urteil vom 11. Februar 1982 - BVerwG 2 C 33.79 - Buchholz 232 § 8 BBG Nr. 21).
  • BVerwG, 19.03.1970 - I C 6.69

    Gewerberechtliche Untersagung des Betriebs eines Thermalfreibades -

    Auszug aus BVerwG, 09.08.1990 - 1 B 94.90
    Ein wegen Unzuverlässigkeit erfolgender Widerruf einer gewerberechtlichen Erlaubnis kann auch dann, wenn seine Begründung keine "ehrenrührigen Formulierungen" aufweist, nach seiner Erledigung noch geeignet sein, den Betroffenen in seinem beruflichen Fortkommen zu beeinträchtigen; das gilt um so mehr, als eine solche Entscheidung, wie die Beschwerde zutreffend hervorhebt, gemäß § 149 Abs. 2 Nr. 1 GewO in das Gewerbezentralregister einzutragen ist (vgl. dazu BVerwGE 81, 74 [BVerwG 13.12.1988 - 1 C 44/86]; Urteil vom 19. März 1970 - BVerwG 1 C 6.69 - Buchholz § 113 VwGO Nr. 51).
  • BVerwG, 04.03.1976 - I WB 54.74
    Auszug aus BVerwG, 09.08.1990 - 1 B 94.90
    Unabhängig von etwaigen beruflichen Auswirkungen besteht ein Rehabilitierungsinteresse, wenn der Erlaubniswiderruf ehrenrührig, dem Ansehen des Betroffenen abträglich ist (vgl. dazu BVerwGE 53, 134 ;Urteil vom 11. Februar 1982 - BVerwG 2 C 33.79 - Buchholz 232 § 8 BBG Nr. 21).
  • BVerwG, 15.12.1972 - IV C 18.71

    Versagung der Genehmigung für den Bau von zwei sich einander unmittelbar

    Auszug aus BVerwG, 09.08.1990 - 1 B 94.90
    Die Regel ist unanwendbar, wenn besondere Umstände dafür sprechen, daß der Beamte es "besser" als das Kollegialgericht hätte wissen müssen (Urteil vom 15. Dezember 1972 - BVerwG 4 C 18.71 - Buchholz 310 § 113 VwGO Nr. 64).
  • VG Stuttgart, 18.02.2021 - 1 K 9602/18

    Abschiebung zur Nachtzeit - Personenfeststellung in Erstaufnahmeeinrichtung

    Ein solches Interesse ist nach einer erledigten polizeilichen Maßnahme dann als berechtigt anzuerkennen, wenn mit ihr ein Eingriff in grundrechtlich geschützte Rechtspositionen verbunden war und sie geeignet war, das Ansehen des Betroffenen in der Öffentlichkeit herabzusetzen (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 14.12.2010 - 1 S 338/10 -, juris Rn. 20; BVerwG, Beschluss vom 09.08.1990 - 1 B 94.90 -, NVwZ 1991, 270).
  • VGH Baden-Württemberg, 14.12.2010 - 1 S 338/10

    Anscheinsstörer; Personenfeststellung; Vorlage eines gültigen Ausweises;

    Ein solches Interesse ist nach einer erledigten polizeilichen Maßnahme dann als berechtigt anzuerkennen, wenn mit ihr ein Eingriff in grundrechtlich geschützte Rechtspositionen verbunden und sie geeignet war, das Ansehen des Betroffenen in der Öffentlichkeit herabzusetzen (vgl. Senatsurteil vom 12.07.2010 - 1 S 349/10 - a.a.O.; BVerwG, Beschl. v. 09.08.1990 - 1 B 94.90 - NVwZ 1991, 270; Kopp/Schenke, VwGO, 16. Aufl., § 113 Rn. 142 m.w.N.; BayVGH, Urt. v. 02.12.1991 - 21 B 90.1066 - BayVBl 1993, 429).
  • BGH, 22.10.1992 - IX ZR 36/92

    Vollzug einstweiliger Anordnung - Kein Schadensersatzanspruch nach Erfüllung

    Nach seiner Auffassung ist für die Aufbürdung der Schadensersatzpflicht entscheidend die "Freiheit des Gläubigers sich mit Risiko für oder ohne Risiko gegen die vorzeitige Durchsetzung einer Rechtsposition zu entscheiden" (DVBl 1991, 51, 52).
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