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   VGH Bayern, 09.09.1999 - 1 B 96.3475   

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VGH Bayern, 09.09.1999 - 1 B 96.3475 (https://dejure.org/1999,36855)
VGH Bayern, Entscheidung vom 09.09.1999 - 1 B 96.3475 (https://dejure.org/1999,36855)
VGH Bayern, Entscheidung vom 09. September 1999 - 1 B 96.3475 (https://dejure.org/1999,36855)
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Wird zitiert von ... (22)

  • VGH Bayern, 15.09.2020 - 15 ZB 19.2405

    Erfolgreicher Berufungszulassungsantrag wegen Bauvorbescheid

    Wird bei der Frage, ob das zur Prüfung gestellte Vorhaben bauplanungsrechtlich zulässig ist, die Frage, ob das Vorhaben (auch) den Anforderungen genügt, die das Gebot der Rücksichtnahme stellt, ausgeklammert, besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Erteilung des beantragten Vorbescheids, weil ein so formulierter Antrag nicht prüffähig ist (vgl. BayVGH, U.v. 9.9.1999 - 1 B 96.3475 - juris Rn. 21 ff.; B.v. 16.8.2016 - 15 B 14.1625 - juris Rn. 14; Jäde, BayVBl. 2002, 33/40; a.A. für das nordrhein-westfälische Bauordnungsrecht: VG Aachen, U.v. 19.5.2015 - 3 K 2672/12 - juris Rn. 61 ff. m.w.N.).

    Der Senat hat auch diesbezüglich davon abgesehen, den Antrag der Klägerin auf Zulassung der Berufung entsprechend § 144 Abs. 4 VwGO wegen offensichtlicher Ergebnisrichtigkeit der angefochtenen erstinstanzlichen Entscheidung abzulehnen, weil im vorliegenden Einzelfall die Besonderheit bestehen könnte, dass eine Verletzung des Rücksichtnahmegebots zulasten einer in der Nähe befindlichen Wohnbebauung unter keinem denkbaren Gesichtspunkt in Betracht kommt und dass deshalb die Rechtsgrundsätze der oben zitierten Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs (BayVGH. U.v. 9.9.1999 a.a.O.) ausnahmsweise nicht zum Tragen kommen.

  • OVG Hamburg, 28.02.2013 - 2 Bf 17/11

    Zulässiger Gegenstand einer isolierten Bauvorbescheidsfrage

    Wenn die Vorbescheidsfrage jedoch ohne die Beurteilung weiterer, ausgeklammerter Aspekte nicht beantwortet werden kann, weil sie mit ihnen rechtlich verflochten ist, ist sie nicht prüffähig (vgl. VGH München, Urt. v. 9.9.1999, 1 B 96.3475, juris).
  • VGH Bayern, 03.03.2021 - 15 B 20.2075

    Verkaufsflächenbegrenzung im festgesetzten Sondergebiet

    Auf die im Berufungsverfahren aufgeworfene Frage, ob es der Prüffähigkeit des Vorbescheidantrag der Klägerin entgegensteht, dass die Frage, ob zu Lasten der in der Nähe befindlichen Wohnbebauung das bauplanungsrechtliche Gebot der Rücksichtnahme verletzt ist, von der Prüfung ausgeklammert sein sollte (vgl. einerseits BayVGH, U.v. 9.9.1999 - 1 B 96.3475 - juris; B.v. 16.8.2016 - 15 B 14.1625 - juris Rn. 14 m.w.N.; andererseits BayVGH, B.v. 16.8.2016 a.a.O. juris Rn. 15; B.v. 7.1.2019 - 15 ZB 18.947 - juris Rn. 8; B.v. 17.2.2020 - 9 ZB 17.1283 - juris Rn. 9; B.v. 18.2.2020 - 9 ZB 17.1284 - juris Rn. 9), kommt es daher nicht mehr entscheidungserheblich an.
  • VG München, 19.01.2015 - M 8 K 14.90

    Nachbarklage gegen Vorbescheid

    Es stellt sich vielmehr als eine Art Auslegungshilfe für die in Rede stehenden einfachgesetzlichen Vorschriften dar und ist somit inhaltlicher Bestandteil der jeweiligen Vorschrift (BayVGH, U. v. 09.09.1999 - 1 B 96.3475 - juris; ähnlich OVG Berlin-Brandenburg U. v. 25.04.2007 - 2 B 16.05 - juris).

    2.1.3.1 Im Hinblick darauf überzeugt die Argumentation des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen nicht, das in seiner Entscheidung vom 31.10.2012 (OVG NRW, U. v. 31.10.2012 - 10 A 912/11 - juris) die oben zitierte Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes (BayVGH, U. v. 09.09.1999 - 1 B 96.3475 - juris) für überholt erachtet und unter Verweis auf eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgericht vom 28.02.2008 (BVerwG, B. v. 28.02.2008 - 4 B 60/07 - juris) die vollständige Ausklammerung des Rücksichtnahmegebots bei der Prüfung der bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit eines Bauvorhabens in einem Vorbescheid für möglich hält.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 31.10.2012 - 10 A 912/11

    Erteilung zweier positiver bauplanungsrechtlicher Vorbescheide zur Errichtung

    Entgegen der Ansicht des Verwaltungsgerichts und des von ihm zitierten Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs in seinem Urteil vom 9. September 1999 im Verfahren 1 B 96.3475 sei das Rücksichtnahmegebot als eigenständige Rechtsvorschrift wie im Falle des § 15 Abs. 1 BauNVO, zumindest aber als eigenständiges Tatbestandsmerkmal zu erachten und im städtebaulichen Regel-Ausnahme-System nur im atypischen Einzelfall zu prüfen.

    Nach den vorstehenden Ausführungen ist der von dem Verwaltungsgericht zitierten Auffassung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs in seinem Urteil vom 9. September 1999 im Verfahren 1 B 96.3475, wonach das Rücksichtnahmegebot kein eigenständiges Tatbestandsmerkmal sei, das isoliert geprüft werden könne, nicht zu folgen.

  • OVG Thüringen, 11.08.2021 - 1 KO 214/19

    Prüfung des Rücksichtnahmegebotes in Bauvorbescheidsverfahren

    Er ist die verbindliche hoheitliche, zeitlich befristete Erklärung der Bauaufsichtsbehörde, dass einem Vorhaben in bestimmter Hinsicht nach dem zur Zeit der Entscheidung geltenden öffentlichen Recht keine öffentlich-rechtlichen Hindernisse entgegenstehen (vgl. BayVGH, Urteil vom 09.09.1999 - 1 B 96.3475 - juris Rn. 22).

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, der der Senat folgt, ist das Gebot der Rücksichtnahme als Bestandteil des Einfügens der ersten Prüfalternative - das heißt, das Vorhaben hält sich nach der Art der baulichen Nutzung im vorgefundenen Rahmen, fügt sich gleichwohl nicht ein, wenn es nicht die erforderliche Rücksichtnahme aufweist - einzuordnen, es geht in dem Begriff des Einfügens auf und seine Beachtung gehört zum Tatbestandsmerkmal des Einfügens im Sinne von § 34 Abs. 1 BauGB (grundlegend: Urteil vom 25.02.1977 - 4 C 22.75; Urteil vom 26.05.1978 - 4 C 9.77 - BVerwGE 55, 369/385 f.; Urteil vom 18.10.1985 - 4 C 19.82; Urteil vom 23.05.1986 - 4 C 34.85; Urteil vom 27.08.1998 - 4 C 5.98 - juris Rn. 21; Beschluss vom 11.01.1999 - 4 B 128/98 - juris Rn. 6; Beschluss vom 20.04.2000 - 4 B 25/00 - juris Rn. 8; Urteil vom 05.12.2013 - 4 C 5.12 - juris Rn. 21; Urteil vom 19.03.2015 - 4 C 12/14 - juris Rn. 9; ebenso in der Rechtsprechung außerdem HessVGH, Beschluss vom 03.06.2020 - 3 B 2322/19 - juris Rn. 20; OVG Sachsen, Beschluss vom 13.02.2020 - 1 B 283/19 - juris Rn. 33; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 15.02.2021 - 2 M 121/20 - juris Rn. 19; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 25.02.2021 - 8 B 10077/21 - juris Rn. 15; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 25.04.2007 - 2 B 16.05 - juris Rn. 19; VG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 20.05.2012 - 2 B 20/21 - juris Rn. 14; VG Saarland, Beschluss vom 29.09.2020 - 5 L 898/20 - juris Rn. 39; BayVGH, Urteil vom 09.09.1999 - 1 B 96.3475 - juris Rn. 24, 25, wonach das Rücksichtnahmegebot zwingend zu prüfen ist; vgl. auch VG München, Urteil vom 19.01.2015 - M 8 K 14.90 - juris Rn. 178, 190 ff.).

  • VGH Bayern, 03.09.2001 - 1 N 98.48

    Bauleitplanung: Nichtigkeit einer auf einem unwirksamen Bebauungsplan fußenden

    Der Berufung der Antragsgegnerin gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts gab der Verwaltungsgerichtshof mit Urteil vom 9. September 1999 (Az. 1 B 96.3475) statt, weil ein Vorbescheidsantrag, mit dem die planungsrechtliche Zulässigkeit unter Ausklammerung des Rücksichtnahmegebots geklärt werden solle, keinen "prüffähigen" Inhalt habe.

    Danach waren in der Umgebung des Grundstücks der Antragstellerin (unbebaute Teilfläche der Fl.Nr. 861) außer den nordöstlich angrenzenden Betrieben "keine störenden Betriebe und Einrichtungen zu sehen"; bei dem Gebäude, an das sich das Alten- und Pflegeheim anschließen soll, handelte es sich um einen "Wohnkomplex" (bei dem Augenschein des Verwaltungsgerichtshofes am 6. Mai 1998 in dem Berufungsverfahren 1 B 96.3475 hatten sich die Verhältnisse nicht geändert).

  • VGH Bayern, 05.07.2017 - 2 B 17.824

    Fragen der hinreichenden Konkretisierung eines Vorbescheidsantrags

    aaa) Dabei kann dahinstehen, ob es möglich ist im Rahmen eines Vorbescheidsverfahrens die Prüfung des Gebots der Rücksichtnahme auszuklammern (so OVG NW, U.v. 31.10.2012 - 10 A 912/11 - juris; a.A. BayVGH, U.v. 9.9.1999 - 1 B 96.3475 - juris; B.v. 18.8.2016 - 15 B 14.1623 - juris; OVG Berlin-Bbg, U.v. 25.4.2007 - OVG 2 B 16.05 - juris).
  • VGH Bayern, 18.08.2016 - 15 B 14.1623

    Nachbarklage gegen Vorbescheid für Hotelneubau mit Parkhaus (Kostenentscheidung

    Nach der Rechtsprechung der bayerischen Verwaltungsgerichte ist, soweit nach der bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit eines Vorhabens gefragt wird, auch das Rücksichtnahmegebot zwingend zu prüfen (BayVGH, U. v. 9.9.1999 - 1 B 96.3475 - juris Rn. 25, 26; VG München, U. v. 19.1.2015 - M 8 K 14.90 - juris Rn. 190 ff.; Molodovsky a. a. O. Art. 71 Rn. 40 m. w. N.; Jäde, BayVBl. 2002, 33/40).
  • VGH Bayern, 18.08.2016 - 15 B 14.1625

    Bindungswirkung eines Vorbescheids in Bezug auf das bauplanungsrechtliche

    Nach der Rechtsprechung der bayerischen Verwaltungsgerichte ist, soweit nach der bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit eines Vorhabens gefragt wird, auch das Rücksichtnahmegebot zwingend zu prüfen (BayVGH, U. v. 9.9.1999 - 1 B 96.3475 - juris Rn. 25, 26; VG München, U. v. 19.1.2015 - M 8 K 14.90 - juris Rn. 190 ff.; Molodovsky a. a. O. Art. 71 Rn. 40 m. w. N.; Jäde, BayVBl. 2002, 33/40).
  • VG München, 02.12.2013 - M 8 K 13.361

    Vorbescheidsvorhaben; Lage im Außenbereich; Lage im festgesetzten

  • VG München, 28.06.2021 - M 8 K 19.5652

    Vorbescheid für Wohngebäude mit Kindertagesstätte im unbeplanten Innenbereich

  • VGH Bayern, 18.08.2016 - 15 B 14.1624

    Bindungswirkung eines Vorbescheids in Bezug auf das bauplanungsrechtliche

  • VG München, 16.07.2018 - M 8 K 17.1621

    Denkmalschutzrechtliche Erlaubnis zur Veränderung eines zu einem Ensemble

  • VG Ansbach, 26.04.2017 - AN 9 K 16.01416

    Ausklammerung des Rücksichtnahmegebots aus Bauvorbescheid

  • VG Schwerin, 14.03.2019 - 2 A 2640/16

    Erteilung eines Bauvorbescheides für einen Lebensmittel-Discountmarkt

  • VG München, 13.12.2021 - M 8 K 19.5290

    Umfang des Gebietserhaltungsanspruchs

  • VG München, 13.12.2021 - M 8 K 19.5289

    Nachbarschutz gegen Bauvorbescheid

  • VG München, 19.01.2015 - M 8 K 13.3986

    Rücksichtnahmegebot bei grenzständiger Tiefgaragenein- und -ausfahrt

  • VG Regensburg, 13.04.2023 - RO 7 K 20.301

    Klageänderung, Eigentümerwechsel, Klage auf Erteilung eines baurechtlichen

  • VG München, 23.04.2015 - M 11 K 14.2538

    Vorbescheid; "prüffähige" Frage; bauplanungsrechtliche Zulässigkeit; Gebot der

  • VG München, 20.01.2014 - M 8 K 13.571

    Vorbescheid; keine zulässige Vorbescheidsfrage

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