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   BVerwG, 31.08.1984 - 1 B 99.84   

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https://dejure.org/1984,236
BVerwG, 31.08.1984 - 1 B 99.84 (https://dejure.org/1984,236)
BVerwG, Entscheidung vom 31.08.1984 - 1 B 99.84 (https://dejure.org/1984,236)
BVerwG, Entscheidung vom 31. August 1984 - 1 B 99.84 (https://dejure.org/1984,236)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Sichtvermerk - Aufenthalt - Verstoß - Ausländer - Einreise - Aufenthaltserlaubnis

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    DVAuslG § 5 Abs. 1 Nr. 2; GG Art. 6 Abs. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • hjil.de PDF, S. 18 (Kurzinformation)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 70, 54
  • NJW 1985, 577
  • NVwZ 1985, 280 (Ls.)
  • DVBl 1985, 246
  • DÖV 1985, 109
 
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Wird zitiert von ... (48)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 30.01.1979 - 1 C 56.77

    Überprüfung einer Ermessensentscheidung

    Auszug aus BVerwG, 31.08.1984 - 1 B 99.84
    Die Ausländerbehörde darf regelmäßig keine Aufenthaltserlaubnis für einen dauernden oder längeren Aufenthalt erteilen, wenn der sichtvermerkspflichtige Ausländer zu diesem Zweck mit einem lediglich für Besuchszwecke beantragten und erteilten Sichtvermerk eingereist ist und zu seinem im Bundesgebiet lebenden ausländischen Ehegatten ziehen will; der Ausländer ist auch in diesem Falle regelmäßig darauf verwiesen, die erforderliche Aufenthaltserlaubnis in der Form des Sichtvermerks von der Auslandsvertretung einzuholen (Fortführung von BVerwGE 57, 252).

    Das ist in der Rechtsprechung des beschließenden Senats geklärt (BVerwGE 57, 252 ; Urteil vom 17. Mai 1982 - BVerwG 1 C 128.80 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 34).

  • BVerwG, 27.09.1978 - 1 C 79.76

    Unbestimmte Rechtsbegriffe - Auslegung - Rechtsstaatsprinzip - Grundsatz der

    Auszug aus BVerwG, 31.08.1984 - 1 B 99.84
    Die ehelichen und familiären Belange müssen zwar nach Maßgabe des Verhältnismäßigkeitsprinzips mit den gegen den Aufenthalt sprechenden Belangen der Bundesrepublik Deutschland abgewogen werden (BVerwGE 56, 246 ).
  • BVerwG, 26.01.1984 - 1 B 12.84

    Einreise unter Verletzung der Sichtvermerkspflicht - Beeinträchtigung der Belange

    Auszug aus BVerwG, 31.08.1984 - 1 B 99.84
    Grundsätzlich steht es aber nicht außer Verhältnis zu den mit dem Sichtvermerkszwang verfolgten Zwecken, auch Ausländer, die Angehörige im Bundesgebiet haben, auf das Sichtvernerksverfahren zu verweisen, wenn sie ohne erforderlichen Sichtvermerk eingereist sind (vgl. zum Vorstehenden z.B. Beschluß vom 26. Januar 1984 - BVerwG 1 B 12.84 - mit Nachw., DVBl. 1984, 569 = DÖV 1984, 628 = InfAuslR 1984, 133).
  • BVerwG, 21.10.1983 - 1 B 116.83

    Klageänderung - Sachdienlichkeit - Ausländer - Aufenthaltserlaubnis -

    Auszug aus BVerwG, 31.08.1984 - 1 B 99.84
    Für die Entscheidung über die Erteilung der Erlaubnis, auf die es hier ankommt, sind indes Zweck und Dauer des beabsichtigten Aufenthalts von wesentlicher Bedeutung, wie der Senat wiederholt betont hat (vgl. z.B. BVerwGE 56, 254 ; Beschluß vom 21. Oktober 1983 - BVerwG 1 B 116.83 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 51 ).
  • BVerwG, 27.09.1978 - 1 C 48.77

    Griechischer Kürschner - Aufenthaltserlaubnis

    Auszug aus BVerwG, 31.08.1984 - 1 B 99.84
    Für die Entscheidung über die Erteilung der Erlaubnis, auf die es hier ankommt, sind indes Zweck und Dauer des beabsichtigten Aufenthalts von wesentlicher Bedeutung, wie der Senat wiederholt betont hat (vgl. z.B. BVerwGE 56, 254 ; Beschluß vom 21. Oktober 1983 - BVerwG 1 B 116.83 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 51 ).
  • BVerwG, 17.05.1982 - 1 C 128.80

    Rechtmäßigkeit der Versagung einer Aufenthaltserlaubnis nach erfolglosem

    Auszug aus BVerwG, 31.08.1984 - 1 B 99.84
    Das ist in der Rechtsprechung des beschließenden Senats geklärt (BVerwGE 57, 252 ; Urteil vom 17. Mai 1982 - BVerwG 1 C 128.80 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 34).
  • BVerwG, 11.01.2011 - 1 C 23.09

    Aufenthaltserlaubnis; Ehegattennachzug zu Deutschen; Einreise; Heirat in

    Allein der Umstand, dass die Eheleute möglicherweise eine vorübergehende Trennung für die übliche Dauer des Visumverfahrens hinnehmen müssen, reicht hierfür auch unter Berücksichtigung des Schutzes der Ehe durch Art. 6 GG und Art. 8 EMRK nicht aus (vgl. Beschluss vom 31. August 1984 - BVerwG 1 B 99.84 - BVerwGE 70, 54 ; Urteil vom 9. Dezember 1997 - BVerwG 1 C 20.97 - NVwZ 1998, 748 = Buchholz 402.240 § 8 AuslG 1990 Nr. 14).
  • BVerwG, 30.04.1985 - 1 C 33.81

    Anforderungen an die Versagung der Aufenthaltserlaubnis eines Ausländers -

    Ein nicht durch den erforderlichen Sichtvermerk gedeckter Aufenthalt beeinträchtigt grundsätzlich Belange im Sinne des § 2 Abs. 1 Satz 2 AuslG und schließt daher in der Regel die nachträgliche Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis aus (BVerwGE 57, 252 [BVerwG 30.01.1979 - 1 C 56/77]; 70, 54 ).
  • VGH Hessen, 30.09.1992 - 12 TG 947/92

    Unerlaubte Einreise eines Negativstaaters mit unzureichendem Visum;

    § 69 Abs. 2 Satz 1 AuslG behandelt beide Fälle gleich (s. auch amtliche Begründung zu § 69 AuslG, BT-Drs. 11/6321 S. 80 und - für das alte Recht - BVerwG, 31.08.1984 -1 B 99.84-, EZAR 101 Nr. 2).

    Die Anwesenheit eines ohne erforderlichen Sichtvermerk eingereisten Ausländers beeinträchtigte bereits nach dem alten Ausländergesetz regelmäßig Belange der Bundesrepublik Deutschland im Sinne von § 2 Abs. 1 Satz 2 AuslG 1965 mit der Folge, daß die Ausländerbehörde eine Aufenthaltserlaubnis nicht erteilen durfte und der Ausländer auf das Sichtvermerksverfahren verwiesen wurde (BVerwG, 31.08.1984 -1 B 99.84-, EZAR 101 Nr. 2).

    Ausnahmen hat das Bundesverwaltungsgericht jedoch dann zugelassen, wenn die Ablehnung der Erlaubnis überwiegenden öffentlichen Interessen zuwiderlief oder für den Ausländer eine mit den Gesetzeszwecken nicht zu vereinbarende Härte darstellte (31.08.1984, a.a.O.).

  • VGH Hessen, 22.09.1988 - 12 TH 836/88

    Befristete Aufenthaltserlaubnis und vorläufiger Rechtsschutz; Umgehung der

    Da sie dies dennoch tat, beeinträchtigt ihr Aufenthalt Belange der Bundesrepublik Deutschland - die Einreisebestimmungen sind nämlich gemäß § 5 Abs. 2 AuslG zur Wahrung dieser Belange erlassen worden - mit der Folge, daß ihr grundsätzlich eine Aufenthaltserlaubnis nicht erteilt werden darf (vgl. BVerwG, 26.1.1984 - 1 B 12.84 -, DVBl 1984, 569; BVerwG, 31.8.1984 - 1 B 99.84 -, BVerwGE 70, 54 = EZAR 101 Nr. 2 = NJW 1985, 577; BVerwG, 4.9.1986 - 1 C 19.86 -,  BVerwGE 75, 20 = EZAR 100 Nr. 20; Hess.VGH, 11.2.1986 - 7 TH 2575/84 - und 19.11.1987 - 12 TH 3132/86 -).

    Eine Ausnahme kommt allerdings dann in Betracht, wenn die auch bei Anwendung der Negativschranke des § 2 Abs. 1 Satz 2 AuslG gebotene Güter- und Interessenabwägung ergibt, daß die Ablehnung der Aufenthaltserlaubnis überwiegenden öffentlichen Interessen zuwiderliefe oder für den Ausländer eine mit den Gesetzeszwecken nicht zu vereinbarende Härte darstellte (BVerwG, 26.1.1984 - 1 B 12.84 -, a.a.O., und 31.8.1984 - 1 B 99.84 -, a.a.O.).

    Das ist allerdings nicht allein schon deswegen der Fall, weil der Ausländer den Aufenthalt erstrebt, um mit seinem sich hier aufhaltenden Ehegatten oder anderen Familienangehörigen zusammenzuleben; denn das Schutzgebot des Art. 6 Abs. 1 GG verpflichtet grundsätzlich nicht, sichtvermerkspflichtige Ausländer von dem gesetzlich vorgesehenen Weg der Einreise und Aufenthaltsnahme freizustellen, und hindert demnach grundsätzlich nicht, ohne den erforderlichen Sichtvermerk eingereiste Ausländer auf das Sichtvermerksverfahren zu verweisen, auch wenn dies eine Belastung für Ehe und Familie mit sich bringt (BVerwG, 31.8.1984 - 1 B 99.84 -, a.a.O., Hess.VGH, 11.11.1986 - 7 TH 2520/86 -).

  • VGH Hessen, 08.12.1988 - 12 TH 2512/87

    Aufenthaltserlaubnis eines zur Familienzusammenführung illegal Eingereisten -

    Demzufolge beeinträchtigt ihr Aufenthalt nach beiden möglichen Sachverhaltsvarianten grundsätzlich Belange der Bundesrepublik Deutschland -- die Einreisebestimmungen sind nämlich gemäß § 5 Abs. 2 AuslG zur Wahrung dieser Belange erlassen worden -- mit der Folge, daß ihr regelmäßig eine Aufenthaltserlaubnis nicht erteilt werden darf (vgl. BVerwG, 26.01.1984 -- 1 B 12.84 --, DVBl. 1984, 569, 31.08.1984 -- 1 B 99.84 --, BVerwGE 70, 54 = EZAR 101 Nr. 2, u. 04.09.1986 -- 1 C 19.86 --, BVerwGE 75, 20 = EZAR 100 Nr. 20; Hess. VGH, 11.02.1986 -- 7 TH 2575/84 --, 19.11.1987 -- 12 TH 3132/86 --, 22.09.1988 -- 12 TH 836/88 --, EZAR 622 Nr. 6, u. 15.11.1988 -- 12 TH 3459/87 --).

    Indessen kommt eine Ausnahme von den im vorstehenden Absatz dargestellten Grundsätzen dann in Betracht, wenn die auch bei Anwendung der Negativschranke des § 2 Abs. 1 Satz 2 AuslG gebotene Güter- und Interessenabwägung ergibt, daß die Ablehnung der Aufenthaltserlaubnis überwiegenden öffentlichen Interessen zuwiderliefe oder für den Ausländer eine mit den Gesetzeszwecken nicht zu vereinbarende Härte darstellte (BVerwG, 26.01.1984 -- 1 B 12.84 --, a.a.O., u. 31.08.1984 -- 1 B 99.84 --, a.a.O.; Hess. VGH, 22.09.1988 -- 12 TH 836/88 --, EZAR 622 Nr. 6, u. 15.11.1988 -- 12 TH 3459/87 --).

    Hierbei geht der Senat davon aus, daß eine solche Ausnahme nicht allein schon dann anzunehmen ist, wenn der Ausländer den Aufenthalt anstrebt, um mit seinem sich hier aufhaltenden Ehegatten zusammenzuleben; denn das Schutzgebot des Art. 6 Abs. 1 GG verpflichtet grundsätzlich nicht, sichtvermerkspflichtige Ausländer von dem gesetzlich vorgesehenen Weg der Einreise und Aufenthaltsnahme freizustellen, und hindert demnach grundsätzlich nicht, ohne den erforderlichen Sichtvermerk eingereiste Ausländer auf das Sichtvermerksverfahren zu verweisen, auch wenn dies eine Belastung für Ehe und Familie mit sich bringt (BVerwG, 31.08.1984 -- 1 B 99.84 --, a.a.O.; Hess. VGH, 11.11.1986 -- 7 TH 2520/86 --, 22.09.1988 -- 12 TH 836/88 --, EZAR 622 Nr. 6, u. 15.11.1988 -- 12 TH 3459/87 --).

  • VGH Hessen, 28.11.1989 - 12 TH 2263/89

    Aufenthaltserlaubnis nach Inanspruchnahme von Rückkehrhilfe;

    Da sie dies dennoch tat, beeinträchtigt ihr Aufenthalt Belange der Bundesrepublik Deutschland -- die Einreisebestimmungen sind nämlich gemäß § 5 Abs. 2 AuslG zur Wahrung dieser Belange erlassen worden -- mit der Folge, daß ihr grundsätzlich eine Aufenthaltserlaubnis nicht erteilt werden darf (vgl. BVerwG, 26.01.1984 -- 1 B 12.84 --, DVBl. 1984, 569, 31.08.1984 -- 1 B 99.84 --, BVerwGE 70, 54 = EZAR 101 Nr. 2, u. 04.09.1986 -- 1 C 19.86 --, a.a.O.; Hess. VGH, 22.09.1988 -- 12 TH 836/88 --, a.a.O.).

    Zwar kommt hiervon eine Ausnahme dann in Betracht, wenn die auch bei der Anwendung der Negativschranke des § 2 Abs. 1 Satz 2 AuslG gebotene Güter- und Interessenabwägung ergibt, daß die Ablehnung der Aufenthaltserlaubnis überwiegenden öffentlichen Interessen zuwiderliefe oder für den Ausländer eine mit den Gesetzeszwecken nicht zu vereinbarende Härte darstellte (BVerwG, 26.01.1984 -- 1 B 12.84 --, a.a.O., u. 31.08.1984 -- 1 B 99.84 --, a.a.O.; Hess. VGH, 22.09.1988 -- 12 TH 836/88 --, a.a.O.), und dies hat die Antragsgegnerin auch nicht verkannt, wie etwa die unter dem 2. Dezember 1987 erfolgte Einschaltung des Regierungspräsidenten in D deutlich macht.

    Allerdings ist eine solche Ausnahme nicht allein schon dann anzunehmen, wenn der Ausländer den Aufenthalt anstrebt, um mit seinem sich hier aufhaltenden Ehegatten oder anderen Familienangehörigen zusammenzuleben; denn das Schutzgebot des Art. 6 Abs. 1 GG verpflichtet grundsätzlich nicht, sichtvermerkspflichtige Ausländer von dem gesetzlich vorgesehenen Weg der Einreise und Aufenthaltsnahme freizustellen, und hindert demnach grundsätzlich nicht, ohne den erforderlichen Sichtvermerk eingereiste Ausländer auf das Sichtvermerksverfahren zu verweisen, auch wenn dies eine Belastung für Ehe und Familie mit sich bringt (BVerwG, 31.08.1984 -- 1 B 99.84 --, a.a.O.; Hess. VGH, 22.09.1988 -- 12 TH 836/88 --, a.a.O.).

  • BVerwG, 04.09.1986 - 1 C 19.86

    Verweigerung der Aufenthaltserlaubnis - Einreise ohne Visum - Sichtvermerk -

    Deswegen muß nach dem sich aus § 2 Abs. 1 Satz 2 AuslG in Verbindung mit § 5 Abs. 2 AuslG sowie § 5 DVAuslG ergebenden Zusammenhang auch hier grundsätzlich die Negativschranke eingreifen mit der Folge, daß die Aufenthaltserlaubnis nicht nach der Einreise erteilt werden darf, der Ausländer vielmehr ebenfalls auf das Sichtvermerksverfahren verwiesen bleibt (BVerwGE 70, 54 [57 f.]).
  • VGH Hessen, 21.10.1992 - 12 TH 1499/92

    Versagung der Aufenthaltserlaubnis; Eintritt der Erlaubnisfiktion bei fehlerhaft

    Die Anwesenheit eines ohne erforderlichen Sichtvermerk eingereisten Ausländers beeinträchtigte bereits nach dem alten Ausländergesetz regelmäßig Belange der Bundesrepublik Deutschland im Sinne von § 2 Abs. 1 Satz 2 AuslG 1965 mit der Folge, daß die Ausländerbehörde eine Aufenthaltserlaubnis nicht erteilen durfte und der Ausländer auf das Sichtvermerksverfahren verwiesen wurde (BVerwG, 31.08.1984 - 1 B 99.84 -, EZAR 101 Nr. 2).

    Ausnahmen hat das Bundesverwaltungsgericht jedoch dann zugelassen, wenn die Ablehnung der Erlaubnis überwiegenden öffentlichen Interessen zuwiderlief oder für den Ausländer eine mit den Gesetzeszwecken nicht zu vereinbarende Härte darstellte (31.08.1984, a.a.O.).

  • VGH Hessen, 14.03.1989 - 12 TH 741/89

    Abschiebungsandrohung; freiwillige Ausreise; Antragswiederholung;

    Da die Einreisebestimmungen zur Wahrung der Belange der Bundesrepublik Deutschland erlassen worden sind, beeinträchtigt danach der Aufenthalt des Antragstellers grundsätzlich diese Belange mit der Folge, daß ihm regelmäßig eine Aufenthaltserlaubnis nicht erteilt werden darf (vgl. BVerwG, 26.01.1984 - 1 B 12.84 -, DVBl. 1984, 569; BVerwG, 31.08.1984 - 1 B 99.84 -, BVerwGE 70, 54 = EZAR 101 Nr. 2; BVerwG, 04.09.1986 - 1 C 19.86 -, BVerwGE 75, 20 = EZAR 100 Nr. 20; Hess. VGH, 11.02.1986 - 7 TH 2575/84 - Hess. VGH, 22.09.1988 - 12 TH 836/88 -, EZAR 622 Nr. 6 - m.w.N.).

    Indessen kommt eine Ausnahme von diesen Grundsätzen dann in Betracht, wenn die auch bei Anwendung der Negativschranke des § 2 Abs. 1 Satz 2 AuslG gebotene Güte- und Interessenabwägung ergibt, daß die Ablehnung der Aufenthaltserlaubnis überwiegenden öffentlichen Interessen zuwiderliefe oder für den Ausländer eine mit den Gesetzeszwecken nicht zu vereinbarende Härte darstellte (BVerwG, 26.01.1984 - 1 B 12.84 - a. a. O.; BVerwG, 31.08.1984 - 1 B 99.84 - a. a. O.; Hess. VGH, 08.12.1988 - 12 TH 2512/87 - m.w.N.).

  • BVerwG, 06.12.1989 - 1 B 165.89

    Voraussetzung für die Erteilung einer Ausnahmeaufenthaltserlaubnis für ohne

    Das öffentliche Interesse, die Einreise auf dem gesetzlich vorgesehenen Weg zu steuern und zu kontrollieren, macht es erforderlich, grundsätzlich den ohne notwendigen Sichtvermerk der Auslandsvertretung begründeten Aufenthalt nicht nachträglich im Wege der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis durch die örtliche Ausländerbehörde zu legalisieren; anderenfalls wäre die Wirksamkeit des Sichtvermerksverfahrens nicht gewährleistet (BVerwGE 57, 252 [BVerwG 30.01.1979 - 1 C 56/77]; 70, 54 [BVerwG 23.08.1984 - 3 C 42/82]; 75, 20 [BVerwG 28.08.1986 - 2 C 51/84]).

    Das ist allerdings nicht allein schon deswegen der Fall, weil der Ausländer den Aufenthalt erstrebt, um mit seinen sich hier aufhaltenden Familienangehörigen zusammenzuleben (BVerwGE 70, 54 [BVerwG 31.08.1984 - 1 B 99/84]).

  • BVerwG, 18.12.1986 - 1 C 67.86

    Antrag einer türkischen Staatsangehörigen auf Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke der

  • BVerwG, 21.10.1996 - 1 B 113.96

    Ausländerrecht - Verhältnis der Fiktion erlaubten Aufenthalts und dem Besitz

  • VG Düsseldorf, 23.12.2016 - 7 L 3292/16

    Service Passport; Dienstpass; Visum; Verschlechterungsverbot;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.11.2001 - 18 B 242/01

    Anspruch eines jugoslawischen Staatsangehörigen auf eine Aufenthaltserlaubnis im

  • BVerwG, 15.12.1993 - 1 B 193.93

    Rechtmäßigkeit einer Nichtzulassung der Revision - Voraussetzungen für die

  • BVerwG, 05.08.1986 - 1 A 46.86

    Gesetz zur Förderung der Rückkehrbereitschaft - Beeinträchtigung von Belangen der

  • BVerwG, 23.04.1997 - 1 B 83.97

    Ausländerrecht - Nachzug von Enkeln zu sorgeberechtigten Großeltern

  • OVG Niedersachsen, 19.03.2003 - 4 LC 185/02

    Aufenthaltserlaubnis; Ausländer; außergewöhnliche Härte; Ermessensreduzierung;

  • BVerwG, 15.09.1994 - 1 B 214.93

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Anforderungen an die

  • VerfGH Berlin, 28.01.1998 - VerfGH 65/97

    Nichtberücksichtigung eines neu geltend gemachten Aufenthaltszwecks im

  • BVerwG, 18.12.1995 - 1 B 152.95

    Vereinbarkeit der Verweisung eines Ausländers auf die Einholung des

  • VGH Hessen, 14.02.1991 - 13 TH 2288/90

    Wegfall des fingierten Bleiberechts durch AuslG § 69 Abs 2 S 2 J: 1990 -

  • BVerwG, 04.01.1989 - 1 B 176.88

    Einschränkung eines Ermessens zur Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis an

  • BVerwG, 19.03.1990 - 1 B 32.90

    Verweigerung einer dauerhaften Aufenthaltserlaubnis bei Einreise mit einem

  • VG Berlin, 27.04.2009 - 24 K 44.09

    Ablehnung eines Besuchsvisums für ukrainische Staatangehörige

  • BVerwG, 02.12.1994 - 1 B 123.94

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision durch den Bayerischen

  • BVerwG, 08.03.1989 - 1 B 41.89

    Wiedereinreise ohne Sichtvermerk - Ablauf der Aufenthaltserlaubnis -

  • VerfGH Berlin, 19.08.2005 - VerfGH 111/04
  • BVerwG, 20.09.1984 - 1 B 109.84

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Beeinträchtigung der Belange der

  • VG Düsseldorf, 20.08.2015 - 7 K 5960/14
  • VGH Hessen, 16.01.1990 - 12 TH 3290/89

    Aufenthaltserlaubnis: öffentliches Interesse am Sofortvollzug;

  • BVerwG, 29.04.1987 - 1 B 46.87

    Sichtvermerkszwang für Ausländer in Fällen des Ehegattennachzugs - Verstoß gegen

  • VG Magdeburg, 16.06.2014 - 3 A 91/13

    Erfolglose Klage auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis

  • VerfGH Berlin, 06.07.2005 - VerfGH 60/05
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.02.2004 - 19 B 1077/02

    Zurechnung des Verschuldens eines Prozessbevollmächtigten wegen der verspäteten

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.06.1998 - 18 B 198/97

    Aufenthaltsgenehmigung; Befreiung; Amtliche Pässe; Paß; Nationalpaß; Amtsinhaber

  • BVerwG, 15.12.1995 - 1 B 189.95

    Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache -

  • VGH Baden-Württemberg, 01.04.1992 - 13 S 385/91

    Aufenthaltsrecht des adoptierten Ausländers - Beistandsgemeinschaft

  • VGH Hessen, 19.11.1987 - 12 TH 3132/86
  • BVerwG, 28.11.1986 - 1 A 69.86

    Zulässigkeit einer Sicherheitsleistung im Rahmen der Gestattung einer

  • OVG Hamburg, 06.07.1989 - Bs V 174/89

    Anwendbarkeit des § 9 Abs. 1 Nr. 3 Ausländergesetz (AuslG) auf die einem

  • BVerwG, 06.02.1985 - 1 A 10.85

    Verweisung einer Sache - Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Abwägung

  • VG Berlin, 22.07.2009 - 24 K 143.09

    Familiennachzug für jordanische Staatsangehörige

  • OVG Sachsen-Anhalt, 09.07.1996 - 3 S 83/96

    Einstweilige Anordnung; Sonstiges Ausländerrecht

  • VGH Hessen, 10.03.1989 - 12 TH 3026/87

    Aufenthaltserlaubnis - Rechtsschutzinteresse - Härtefall - Angeblich deutscher

  • VG Berlin, 13.06.2008 - 23 V 5.07

    Versagung eines Besuchsvisums wegen fehlender Rückkehrbereitschaft

  • BVerwG, 07.02.1997 - 1 B 25.97

    Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache - Grundsätzliche Bedeutung einer

  • VG Regensburg, 10.05.2000 - RO 2 K 00.584

    Erteilung einer Aufenthaltsbefugnis zum Zwecke des Familiennachzugs; Verweisung

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