Rechtsprechung
OVG Bremen, 13.06.2012 - 1 B 99/12 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- bremen.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anspruch von Mädchen muslimischen Glaubens im Grundschulalter auf Befreiung vom koedukativen Schwimmunterricht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (11)
- bremen.de
(Pressemitteilung)
Keine Befreiung vom Schwimmunterricht für 9-jährige Schülerin muslimischen Glaubens
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Schwimmunterricht mit Ganzkörperbadeanzug
- rechtsindex.de (Kurzinformation)
Muslimischer Glaube: Befreiung vom Schwimmunterricht für 9-jährige?
- lto.de (Kurzinformation)
Zur Religionsfreiheit - Keine Befreiung vom Schwimmunterricht für 9-jährige Muslimin
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Anspruch von Mädchen muslimischen Glaubens im Grundschulalter auf Befreiung vom koedukativen Schwimmunterricht
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Keine Befreiung einer muslimischen Schülerin vom Schwimmunterricht im Grundschulalter
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Keine Befreiung vom Schwimmunterricht für 9-jährige Schülerin muslimischen Glaubens
- spiegel.de (Pressebericht, 22.06.2012)
Schulsport: Neunjährige Muslimin muss mitschwimmen
- taz.de (Pressemeldung, 02.07.2012)
Islamische Kleidungsvorschriften: Mädchen soll nicht schwimmen
- baumann-recht.de (Kurzinformation und Leitsatz)
Teilnahmepflicht muslimischer Schülerinnen am Schwimmunterricht
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Keine Befreiung vom Schwimmunterricht für 9-jährige Schülerin muslimischen Glaubens - Persönlicher Gewissenskonflikt durch Teilnahme am koedukative Sportunterricht bei Schülerinnen der Primarstufe noch nicht zu erwarten
Verfahrensgang
- VG Bremen, 29.03.2012 - 1 V 217/12
- OVG Bremen, 13.06.2012 - 1 B 99/12
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2012, 842
Wird zitiert von ... (3)
- VGH Hessen, 28.09.2012 - 7 A 1590/12
Glaubensfreiheit und koedukativer Schwimmunterricht
Soweit es der Klägerin durch Abwenden oder Niederschlagen ihres Blickes nicht möglich ist, den Anblick von Mitschülern in Badehosen zu vermeiden, ist ihr diese visuelle Konfrontation im Hinblick auf den staatlichen Integrationsauftrag zuzumuten (im Rahmen einer einzelfallbezogenen Abwägung gleichfalls gegen eine Befreiung von Schülerinnen vom koedukativen Schwimmunterricht, wenn die Teilnahme daran in einer muslimischen Bekleidungsvorschriften entsprechenden Schwimmbekleidung möglich ist: VG Düsseldorf, Urteil vom 7. Mai 2008 - 18 K 301/08 - juris; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 20. Mai 2009 - 19 B 1362/08, 19 E 1161/08 - NVwZ-RR 2009, 923; VG Aachen, Beschluss vom 12. Januar 2012 - 9 L 518/10 - juris; OVG Bremen, Beschluss vom 13. Juni 2012 - 1 B 99/12 - NordÖR 2012, 423; für eine Befreiung vom koedukativen Schwimmunterricht: VG Bremen, Beschluss vom 11. Februar 2011 - 1 V 1754/10 - juris; für den vergleichbar gelagerten Fall der Befreiung vom koedukativen Sportunterricht auch BVerwG, Urteil vom 25. August 1993 - BVerwG 6 C 8.91 - BVerwGE 94, 82). - VG Halle, 15.08.2019 - 6 B 243/19
Durchsetzung religiöser Kleidervorschriften im Schwimmunterricht
Sie werden bis zu ihrer Religionsmündigkeit allerdings im Rahmen der elterlichen Sorge von ihren Eltern vertreten (vgl. OVG Bremen, Beschluss vom 13. Juni 2012 - 1 B 99/12 -, zit. nach juris Rdn. 11 - 13). - OVG Niedersachsen, 15.10.2012 - 19 ZD 10/12
Anforderungen an die Sachverhaltsermittlung vor vorläufiger Dienstenthebung
Ist ein religiös motiviertes Verhalten nicht mit den dem Grundgesetz verpflichteten staatlichen Erziehungszielen vereinbar oder gefährdet es gar den Schulfrieden, ist es darüber hinaus auf der Grundlage einer Einzelfallabwägung möglicherweise sogar Pflicht der Schule, auf den betreffenden Schüler und seine Eltern einzuwirken oder etwaige religiös abgeleitete Ansprüche an die Gestaltung des schulischen Lebens zurückzuweisen (…vgl. z.B. BVerwG, Urt. v. 30.11.2011 - 6 C 20.10 -, NVwZ 2012, 162;… OVG Münster, Urt. v. 18.8.2010 - 19 A 1211/09 -, DVBl. 2010, 1392; Beschl. v. 22.12.2011 - 19 A 610/10 -, NWVBl. 2012, 235 mit nachgehender Revisionszulassung durch BVerwG, Beschl. v. 11.7.2012 - 6 B 9.12 -, juris; OVG Bremen, Beschl. v. 13.6.2012 - 1 B 99/12 -, NordÖR 2012, 423; aus der Literatur: Schaefer, VerwArch 2012, 136; Thormann, DÖV 2011, 945; Rohe, BayVBl. 2010, 257; Bock, NVwZ 2007, 1250).