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   OVG Bremen, 16.05.1995 - 1 BA 44/94   

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https://dejure.org/1995,9242
OVG Bremen, 16.05.1995 - 1 BA 44/94 (https://dejure.org/1995,9242)
OVG Bremen, Entscheidung vom 16.05.1995 - 1 BA 44/94 (https://dejure.org/1995,9242)
OVG Bremen, Entscheidung vom 16. Mai 1995 - 1 BA 44/94 (https://dejure.org/1995,9242)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Grundstückverkehrsgenehmigung; Anfechtungsklage; Klagebefugnis; Anfechtung einer Grundstücksverkehrsgenehmigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1996, 1040
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • VG Hamburg, 29.10.2021 - 6 K 1892/20

    Erfolglose Klage eines Landwirts gegen die Genehmigung eines

    Hieraus kann der Kläger schon deshalb keine Klagebefugnis ableiten, weil § 9 Abs. 1 Nr. 1 GrdstVG allein öffentlichen Interessen dient und Dritten keine Schutzwirkung vermitteln soll (BVerwG, Beschl. v. 23.1.1996, 11 B 150.95, juris Rn. 4, bestätigt durch BVerfG, Beschl. v. 21.8.1997, 1 BvR 514/96; s. auch OVG Bremen, Urt. v. 16.5.1995, 1 BA 44/94, juris Rn. 30 f.; ebenso BGH, Beschl. v. 9.3.2006, BLw 23/05, juris Rn. 6 ff., jeweils m.w.N.).

    Die Auslegung, die der einhelligen Auffassung in der verwaltungsgerichtlichen und ordentlichen Rechtsprechung entspricht, berücksichtigt nämlich namentlich den Wortlaut der Vorschrift, der allein die Berücksichtigung öffentlicher Interessen zulässt und entspricht im Übrigen dem Willen des Gesetzgebers (s. dazu BVerfG, Beschl. v. 12.1.1967, 1 BvR 169/13, juris Rn. 18 m.w.N.; vgl. ergänzend OVG Bremen, Urt. v. 16.5.1995, a.a.O., Rn. 31 f.; s. zur Rechtsprechung der ordentlichen Gerichte jüngst OLG Jena, Beschl. v. 5.8.2016, Lw W 292/16, juris Rn. 10 ff., insb. 13, jeweils m.w.N.).

    Auch diese Vorschrift bezweckt offensichtlich allein den Schutz öffentlicher Interessen (OVG Bremen, Urt.v. 16.5.1995, a.a.O., Rn. 33).

    Ein Eingriff, der - was für eine Verletzung von Art. 12 GG Voraussetzung wäre - objektiv berufsregelnde Tendenz hat (s. dazu etwa BVerwG, Urt. v. 23.3.1982, 1 C 157.79, juris), liegt hier ebenfalls nicht vor (zu alledem OVG Bremen, Urt. v. 16.5.1995, a.a.O., Rn. 34 f.).

  • OVG Niedersachsen, 30.03.2011 - 10 OB 9/11

    Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs für die Anfechtung einer nach dem

    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, der der Senat folgt, ist aber geklärt, dass nach dem Willen des Gesetzgebers für alle Fragen des landwirtschaftlichen Grundstücksverkehrs und der damit im Zusammenhang stehenden behördlichen Entscheidungen, also auch für die in § 22 Abs. 1 Grundstückverkehrsgesetz nicht ausdrücklich genannte Nachprüfung von ohne Auflagen oder Bedingungen erteilten Genehmigungen, die ordentlichen Gerichte zuständig sein sollen (BVerwG, Beschluss vom 23. Januar 1996 - BVerwG 11 B 150.95 -, Buchholz 424.5 GrstVG Nr. 1 im Nachgang auf das von den Klägern angeführte Urteil des OVG Bremen vom 16. Mai 1995 - 1 BA 44/94 - Beschluss vom 29. März 1978 - BVerwG 1 B 32.78 -, Buchholz 310 § 40 VwGO Nr. 168; ebenso OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 22. Juni 1995, a.a.O.; vgl. auch OLG Celle, Beschluss vom 16. November 1998 - 7 W (L) 81/98 -, RdL 1999, 327).
  • OLG Köln, 27.04.2021 - 23 WLw 6/20

    Beschwerde gegen den Beschluss eines Landwirtschaftsgerichts Erteilung einer

    § 9 GrdstVG räumt der Genehmigungsbehörde eine Versagungsermächtigung ein, die sie nach pflichtgemäßem Ermessen auszuüben hat (vgl. OVG Bremen, Urt. v. 16.05.1995 - 1 BA 44/94, NJW-RR 1996, 1040 ff., juris Rz. 30).
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