Weitere Entscheidungen unten: BGH, 30.09.1976 | BGH, 16.05.1977

Rechtsprechung
   BGH, 22.03.1977 - StB 41/77, 1 BJs 20/75   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1977,4496
BGH, 22.03.1977 - StB 41/77, 1 BJs 20/75 (https://dejure.org/1977,4496)
BGH, Entscheidung vom 22.03.1977 - StB 41/77, 1 BJs 20/75 (https://dejure.org/1977,4496)
BGH, Entscheidung vom 22. März 1977 - StB 41/77, 1 BJs 20/75 (https://dejure.org/1977,4496)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1977,4496) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Unzulässigkeit einer gemeinschaftlichen Verteidigung - Voraussetzungen einer gemeinschaftlichen Verteidigung - Gemeinschaftliche Verteidigung in getrennten Verfahren - Möglichkeit eines Interessenwiderstreits bei gemeinschaftlicher Verteidigung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 146
    Sukzessive Mehrfachverteidigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 27, 148
  • NJW 1977, 1206
  • MDR 1977, 505
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 27.02.1976 - StB 8/76

    Unterstützung einer kriminellen Vereinigung - Zulässigkeit einer von dem im

    Auszug aus BGH, 22.03.1977 - StB 41/77
    Sie sind zulässig, und zwar auch insoweit, als Rechtsanwalt Elfferding sie im eigenen Namen erhoben hat (BGHSt 26, 291, 292 ff).

    Daß die Beschuldigte R. sich dem Strafverfahren bis auf weiteres durch die Flucht entzogen hat, ist ohne Bedeutung, Für die Verteidigung eines Beschuldigten bleibt auch Raum, wenn dieser flüchtig ist (BGHSt 26, 291, 298).

    In der Entscheidung BGHSt 26, 291, 297 hat der Senat - für den Fall gemeinschaftlicher Verteidigung in getrennten Verfahren, die jederzeit zu gemeinsamer Ermittlung der Tatsachen und zu gemeinsamer Entscheidung miteinander verbunden werden könnten - entschieden, daß "jedenfalls die Führung der später übernommenen Verteidigung unzulässig" ist.

  • OLG München, 28.11.1975 - 1 Ws 1304/75
    Auszug aus BGH, 22.03.1977 - StB 41/77
    Zwar ist diese Vorschrift in ihrer Anwendung nunmehr nicht mehr beschränkt "auf die Fälle gleichzeitiger und verfahrensgleicher Verteidigung der mehreren Beschuldigten" (OLG München NJW 1976, 252, 253).
  • OLG Brandenburg, 04.12.2008 - 2 Ss OWi 121 Z/08

    Bußgeldverfahren: Unterbrechung der Verfolgungsverjährung einer

    Anerkannt ist zwar, dass die Rechte und Pflichten des Verteidigers umfassend sind und sich auf die Verteidigung des Mandanten gegen alle in dem Verfahren gegen diesen erhobenen Vorwürfe erstreckt (BGHSt 27, 148, 150).
  • BGH, 21.12.1977 - StB 254/77
    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • BGH, 25.09.1979 - 5 StR 550/79

    Zulässigkeit der Verteidigung mehrerer Beschuldigter durch ein und denselben

    Das verstößt gegen § 146 StPO, der eine Verteidigung mehrerer Beschuldigter durch einen gemeinschaftlichen Verteidiger auch dann verbietet, wenn dieser nacheinander für mehrere Beschuldigte tätig wird (BGHSt 27, 148, 27, 154).

    Der Beschwerdeführer kann sich von dem früher beauftragten Rechtsanwalt R. auch dann verteidigen lassen, wenn dieser später auch für die Ehefrau des Beschwerdeführers tätig geworden sein sollte, weil nur diese später übernommene Verteidigung unzulässig gewesen wäre (BGHSt 27, 148, 150 ff).

  • BGH, 23.03.1977 - 1 BJs 55/75

    Unzulässigkeit einer gemeinschaftlichen Verteidigung - Voraussetzungen einer

    Eine solche Umgehung der Vorschrift liegt nicht vor, wenn die Fortführung einer zuerst übernommenen Verteidigung eines Beschuldigten nach Zurückweisung des Verteidigers von der später übernommenen eines anderen in der gleichen Sache Beschuldigten für zulässig gehalten wird (so der erkennende Senat in dem zur Veröffentlichung in der Sammlung der Entscheidungen des Bundesgerichtshofs vorgesehenen Beschluß vom 22. März 1977 - 1 BJs 20/75 StB 41/77).
  • OLG Hamm, 02.03.2006 - 3 Ss OWi 905/05

    Tierschutz-Hundeverordnung, Hundeausstellung; Hundeprüfung

    In Fällen, in denen es - wie hier - bei nicht gleichzeitiger Beauftragung zu einer Doppelverteidigung gekommen ist, ist nur die Verteidigung unzulässig, durch deren Übernahme der Verteidiger gegen das Verbot des § 146 StGB verstoßen hat, also die spätere (vgl. BGH, NJW 1977, 1206; Meyer-Goßner, StPO, 48. Aufl., Rdnr. 23 zu § 146 (m. zahlr. w.N.)).
  • KG, 02.10.2013 - 4 Ws 126/13

    Zuständigkeit für die Bestellung eines Pflichtverteidigers und für deren

    Bestellt sich ein Rechtsanwalt, der die Verteidigung eines Beschuldigten übernommen hat - sei es als Wahlverteidiger oder als Pflichtverteidiger -, später auch zum (Wahl-)Verteidiger eines anderen, im selben Verfahren Beschuldigten, so ist er von der später übernommenen Verteidigung zurückzuweisen (vgl. BGHSt 27, 148; Meyer-Goßner, StPO, 56. Aufl., § 146 Rn. 23 m.w.Nachw.).
  • BayObLG, 15.05.2000 - LBG-Ä 6/00

    Heilberufe; Berufsgericht ; Berufspflichten; Geldbuße; Beschwerde;

    a) Beim Verteidigerausschluß bedeutet dieser Rückgriff auf die Strafprozeßordnung zunächst, daß die Zurückweisung durch das Gericht nach § 146a Abs. 1 Satz 3 StPO sowohl vom betroffenen Verteidiger im eigenen Namen (BGHSt 26, 291; 27, 148/149) wie auch vom Beschuldigten selbst mit der Beschwerde angegriffen werden kann, ohne daß § 305 Satz 1 StPO entgegensteht (KK/Laufhütte StPO 4. Aufl. § 146a Rn. 7; Kleinknecht/ Meyer-Goßner StPO 44. Aufl. § 146a Rn. 8).
  • BGH, 01.07.1986 - 5 StR 239/86

    Rechtliche Wirkungen der Meldung von Verteidigern

    Die spätere Übernahme der Verteidigung des Beschwerdeführers ... verstößt unabhängig von dem Umfang, in dem Rechtsanwalt Dr. ... für die Mitangeklagte ... tatsächlich tätig geworden war, gegen § 146 StPO (vgl. BGHSt 28, 67, 68 [BGH 21.06.1978 - StB 132/78]; BGH NStZ 1983, 228) und ist deshalb unzulässig (BGHSt 27, 148, 150, 153).
  • OLG Hamm, 15.10.1984 - 1 Ws 264/84
    "Übernimmt ein Rechtsanwalt die Verteidigung mehrerer der Teilnahme an derselben Tat Beschuldigter, so ist er ohne Rücksicht auf die Reihenfolge des Tätigwerdens von jeder dieser Verteidigung zurückzuweisen (gegen BGHSt 27, 148 ff. und OLG Hamm - 6. Strafsenat, NStZ 1984, 425 ; wie OLG Hamm - 3. Strafsenat, NStZ 1983, 378 ).«.
  • BGH, 15.03.1983 - 5 StR 51/83

    Verbot der Mehrfachverteidigung

    Das gilt auch für das Tätigwerden als Unterbevollmächtigter (BGH, Beschl. v. 1. Sept. 1977 - 4 StR 395/77 - im Anschl. an OLG München in NJW 1976, 252, 254), und zwar auch dann, wenn der Verteidiger nacheinander für mehrere Beschuldigte tätig wird (BGHSt 27, 148, 154); schließlich kommt es auch nicht auf den Umfang der zuvor entfalteten Tätigkeit an (BGHSt 28, 67 [BGH 21.06.1978 - StB 132/78]).
  • OLG Hamm, 15.02.1983 - 3 Ss OWi 107/83
  • BGH, 07.11.1978 - 5 StR 654/78

    Revisionsrechtliche Beurteilung und Auswirkung der Vertretung zweier

  • BGH, 17.08.1977 - StB 162/77

    Zurückweisung eines Rechtsanwalts im Strafprozess - Anzahl der im Strafprozess

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BGH, 30.09.1976 - 1 BJs 20/75   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1976,6746
BGH, 30.09.1976 - 1 BJs 20/75 (https://dejure.org/1976,6746)
BGH, Entscheidung vom 30.09.1976 - 1 BJs 20/75 (https://dejure.org/1976,6746)
BGH, Entscheidung vom 30. September 1976 - 1 BJs 20/75 (https://dejure.org/1976,6746)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1976,6746) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Verfahrensgang

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BGH, 16.05.1977 - 3 ARs 12/77, 1 BJs 20/75   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1977,6677
BGH, 16.05.1977 - 3 ARs 12/77, 1 BJs 20/75 (https://dejure.org/1977,6677)
BGH, Entscheidung vom 16.05.1977 - 3 ARs 12/77, 1 BJs 20/75 (https://dejure.org/1977,6677)
BGH, Entscheidung vom 16. Mai 1977 - 3 ARs 12/77, 1 BJs 20/75 (https://dejure.org/1977,6677)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1977,6677) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Zuständigkeit des Bundesgerichtshofs zur Entscheidung über eine Pauschvergütung - Zuständigkeit für Pauschvergütung bei mehreren für eine Klageerhebung in Betracht kommenden Oberlandesgerichtsbezirken

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 27, 185
  • NJW 1977, 1644
  • MDR 1977, 769
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 08.09.1970 - 5 StR 704/68

    Entscheidung des Bundesgerichtshofes über die Vergütung eines nur für das

    Auszug aus BGH, 16.05.1977 - 3 ARs 12/77
    Die Vorschrift trifft - nachdem der Bundesgerichtshof für Verhandlung im ersten Rechtszug nicht mehr zuständig ist - ausschließlich jene Fälle, in denen ein Verteidiger für das Revisions verfahren beigeordnet wird (vgl. BGH LM BRAGebO § 99 Nr. 3 = MDR 1971, 676, 677; ferner BGHSt 23, 324 ff; Gerold/Schmidt, BRAGebO 5. Aufl. § 99 Rdn 16; Lauterbach/Hartmann, KostG 18. Aufl. § 99 BRAGebO Anm. 3).
  • BGH, 05.05.1971 - 3 ARs 21/70
    Auszug aus BGH, 16.05.1977 - 3 ARs 12/77
    Die Vorschrift trifft - nachdem der Bundesgerichtshof für Verhandlung im ersten Rechtszug nicht mehr zuständig ist - ausschließlich jene Fälle, in denen ein Verteidiger für das Revisions verfahren beigeordnet wird (vgl. BGH LM BRAGebO § 99 Nr. 3 = MDR 1971, 676, 677; ferner BGHSt 23, 324 ff; Gerold/Schmidt, BRAGebO 5. Aufl. § 99 Rdn 16; Lauterbach/Hartmann, KostG 18. Aufl. § 99 BRAGebO Anm. 3).
  • BGH, Ermittlungsrichter, 08.06.2016 - 3 BGs 197/16

    Zuständigkeit des Ermittlungsrichters am BGH für Festsetzung der Pauschgebühr des

    Diese Ausnahme erfasst jedoch nicht die Fälle, in denen der Bundesgerichtshof während des Ermittlungsverfahrens mit einer Strafsache befasst war, selbst dann nicht, wenn der anwaltliche Vertreter von dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs bestellt worden ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 5. Mai 1970, aaO; 16. Mai 1977 - 1 BJs 20/75 - 3 ARs 12/77, NJW 1977, 1644, Mayer/Kroiß/Kroiß, RVG, 6. Aufl., § 51 Rn. 26; Hartmann, Kostengesetze, 45. Aufl., § 51 RVG, Rn. 27).

    Auch für andere Entscheidungen (vgl. § 81 Abs. 3 StPO, § 141 Abs. 4 StPO und § 9 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 und 2 StrEG) erweist sich eine Ausübung des Wahlrechts durch die Staatsanwaltschaft zu einem Zeitpunkt, in dem Anklage noch nicht erhoben ist (§ 81 Abs. 3 StPO, § 141 Abs. 4 StPO) oder eine solche zum Zeitpunkt der Entscheidung nicht mehr zu erwarten ist (§ 9 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 und 2 StrEG) als erforderlich (vgl. BGH, Beschluss vom 16. Mai 1977 - 1 BJS 20/75 - 3 ARs 12/77, NJW 1977, 1644, 1645).

  • BGH, 16.06.1977 - 2 StR 309/75

    Zuständigkeit für die Entscheidung über einen Antrag eines Verteidigers über die

    Da nicht der Bundesgerichtshof Rechtsanwalt H. als Verteidiger bestellt hat, ist gemäß § 99 Abs. 2 Satz 1 und 2 BRAGO idF vom 20. August 1975 (BGBl I 2189) das Oberlandesgericht in Koblenz für die Entscheidung über den Antrag des Verteidigers zuständig, auch soweit die Gebühr die Verteidigung des Angeklagten vor dem Bundesgerichtshof betrifft (vgl. den zur Veröffentlichung bestimmten Beschluß des Bundesgerichtshofs vom 16. Mai 1977 - 1 BJs 20/75 / 3 ARs 12/77 - m.w.Nachw.).
  • BGH, 18.01.1978 - 2 StR 617/76

    Rechtliche Wirkungen einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs über die

    Er hat über eine Pauschvergütung nur zu entscheiden, "soweit er den Rechtsanwalt bestellt hat" (§ 99 Abs. 2 Satz 2 BRAGO; vgl. BGHSt 27, 185; BGH, Beschl. v. 16. Juni 1977 - 2 StR 309/75 -).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht