Weitere Entscheidungen unten: BGH, 23.08.1989 | BGH, 19.05.1989

Rechtsprechung
   BGH, 03.05.1989 - 1 BJs 72/87-4-StB 15/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,2023
BGH, 03.05.1989 - 1 BJs 72/87-4-StB 15/89 (https://dejure.org/1989,2023)
BGH, Entscheidung vom 03.05.1989 - 1 BJs 72/87-4-StB 15/89 (https://dejure.org/1989,2023)
BGH, Entscheidung vom 03. Mai 1989 - 1 BJs 72/87-4-StB 15/89 (https://dejure.org/1989,2023)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1989,2023) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Zulässigkeit der Beschwerde - Anordnung von Erzwingungshaft - Zeuge

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Zulässigkeit der Beschwerde; Anordnung von Erzwingungshaft; Zeuge

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Zulässigkeit der Beschwerde; Anordnung von Erzwingungshaft; Zeuge

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHSt 36, 192
  • NJW 1989, 2702
  • StV 1989, 329
  • StV 1989, 376
  • StV 1990, 80
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (40)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 23.02.1981 - 1 BJs 206/80

    Beschwerde - Zulässigkeit - Ermittlungsrichter - Erzwingungshaft

    Auszug aus BGH, 03.05.1989 - 1 BJs 72/87
    Gegen einen Beschluß des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs, mit dem er die Erzwingungshaft gegen einen Zeugen anordnet, ist Beschwerde zulässig (Aufgabe von BGH, 23. Februar 1981, StB 10/81, BGHSt 30, 52).

    Allerdings hat der Senat in BGHSt 30, 52 die Auffassung vertreten, daß das Rechtsmittel der Beschwerde gegen einen Beschluß des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs, mit dem er die Erzwingungshaft gegen einen Zeugen anordnet, nicht statthaft sei.

    Nach erneuter Überprüfung gibt der Senat die in BGHSt 30, 52 vertretene Auffassung auf.

  • BGH, 25.10.1982 - StbSt (R) 1/82

    Zulässigkeit der Revision der Staatsanwaltschaft

    Auszug aus BGH, 03.05.1989 - 1 BJs 72/87
    Dem kommt jedoch keine ausschlaggebende Bedeutung zu, weil der in § 304 Abs. 5 StPO zum Ausdruck gekommene objektivierte Wille des Gesetzgebers, wie er sich aus Wortlaut, Sinnzusammenhang und erkennbarem Zweck der Vorschrift ergibt (vgl. hierzu BGHSt 31, 128, 130), auch die Anfechtungsmöglichkeit einer Anordnung von Erzwingungshaft erfaßt.
  • BGH, 25.07.1984 - 3 StR 62/84

    Einschränkende Kriterien für die Beurteilung des Verbreitens von Texten nach §

    Auszug aus BGH, 03.05.1989 - 1 BJs 72/87
    § 129a StGB ist ebenso wie § 129 StGB ein Organisationsdelikt (BGHSt 33, 16, 17).
  • BGH, 02.02.1983 - 3 StR 313/82

    Kriminelle Vereinigung - Hausbesetzer - Gemeinsame Kampfmaßnahme - Unrechtmäßiger

    Auszug aus BGH, 03.05.1989 - 1 BJs 72/87
    Wesentlich ist der organisatorische Zusammenschluß einer Mehrzahl von Personen, die ihre individuellen Meinungen dem nach bestimmten Regeln gebildeten Willen der Gesamtheit unterwerfen (BGHSt 31, 239, 240).
  • BGH, 01.06.1984 - StB 7/84

    Anfechtbarkeit eines Beschlusses über Ablehnung eines Antrags auf Erlass einer

    Auszug aus BGH, 03.05.1989 - 1 BJs 72/87
    Der Senat hält zwar an dem Grundsatz fest, daß die Vorschrift des § 304 Abs. 5 StPO wegen ihres Ausnahmecharakters eng auszulegen ist (BGHSt 32, 365, 366; 34, 34, 35).
  • BGH, 19.03.1986 - 1 StE 4/85
    Auszug aus BGH, 03.05.1989 - 1 BJs 72/87
    Der Senat hält zwar an dem Grundsatz fest, daß die Vorschrift des § 304 Abs. 5 StPO wegen ihres Ausnahmecharakters eng auszulegen ist (BGHSt 32, 365, 366; 34, 34, 35).
  • BGH, Ermittlungsrichter, 17.03.1989 - 1 BGs 100/89

    Vollstreckung von Erzwingungshaft gegen einen Zeugen

    Auszug aus BGH, 03.05.1989 - 1 BJs 72/87
    Auf die Einwendungen der Zeugin hin hat der Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs durch Beschluß vom 17. März 1989 - I BGs 100/89 - in entsprechender Anwendung des § 98 Abs. 2 StPO die Fortdauer der Erzwingungshaft angeordnet, weil die Beantwortung der Fragen zu keiner Selbstbelastung der Zeugin führen könne.
  • BGH, 11.05.1979 - StB 26/79
    Auszug aus BGH, 03.05.1989 - 1 BJs 72/87
    So hat der Senat die in § 304 Abs. 5 StPO nicht ausdrücklich genannten Arrestanordnungen des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs zur Sicherstellung des Verfalls von Wertersatz für beschwerdefähig erklärt, weil der nach § 111d StPO angeordnete dingliche Arrest mit den vom Gesetz als Beschlagnahme bezeichneten Fällen in einem inneren Zusammenhang stehe und in seiner Wirkung für den Betroffenen der Beschlagnahme gleichkomme (BGHSt 29, 13, 14f.).
  • BGH, 10.03.2021 - StB 32/20

    BGH trifft erste Entscheidung zum Urteil im sog. NSU-Verfahren

    Mit denjenigen Fallgruppen, für die der Senat eine analoge Anwendung bislang im engsten Rahmen für möglich erachtet hat, weil sie besonders nachteilig in die Rechtssphäre des Betroffenen, namentlich das Grundrecht auf die Freiheit der Person (Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG), eingreifen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 3. Juli 1981 - StB 31/81, BGHSt 30, 168, 171: Strafaussetzung zur Bewährung bei nachträglicher Gesamtstrafenbildung; vom 3. Mai 1989 - StB 15 u. 16/89, BGHSt 36, 192, 195: Anordnung der Erzwingungshaft [zu § 304 Abs. 5 StPO]; vom 4. August 1995 - StB 46/95, BGHR StPO § 304 Abs. 4 Untersuchung 1: mit längerdauernder Unterbringung verbundene Anordnung nach § 81a StPO), ist die Kosten- und Auslagenfolge nicht vergleichbar (s. BGH, Beschluss vom 5. November 1999 - StB 1/99, aaO; ferner - zur Kostenauferlegung nach § 145 Abs. 4 StPO - BGH, Beschluss vom 5. September 2019 - StB 22/19, juris Rn. 4).
  • KG, 22.12.2003 - 3 StE 2/02

    Landser (Band)

    Die Feststellung von Art, Inhalt und Intensität der Beziehungen von Personen zueinander, die als Mitglieder oder Unterstützer einer kriminellen Vereinigung in Betracht kommen, ist daher tatbestandserheblich für die Beurteilung der Frage, ob eine kriminelle Vereinigung im Sinne von § 129 StGB besteht (vgl. BGHSt 36, 192, 198 m.w.N.).
  • BGH, 04.03.2010 - StB 46/09

    Akteneinsicht (Zeuge; Zeugenbeistand); Zeuge (Beeinflussung durch die Kenntnis

    Das Rechtsmittel ist hinsichtlich der Erzwingungshaft gemäß § 304 Abs. 5 StPO zulässig (BGHSt 36, 192).
  • BGH, 05.04.2018 - StB 2/18

    Beschwerde gegen die Anordnung körperlicher Untersuchungen (Unzulässigkeit; keine

    Eine solche Fallkonstellation, die wegen einer besonderen Eingriffsintensität eine analoge Anwendung des § 304 Abs. 4 Satz 2 Halbsatz 2 StPO erforderte (vgl. BGH, Beschlüsse vom 3. Juli 1981 - StB 31/81, BGHSt 30, 168, 170 f.: Versagung der Strafaussetzung zur Bewährung bei nachträglicher Gesamtstrafenbildung; vom 3. Mai 1989 - StB 15 und 16/89, BGHSt 36, 192, 195 f.: Anordnung der Erzwingungshaft gegen einen Zeugen), ist hier nicht gegeben.
  • BGH, 05.11.1999 - 3 StE 7/94

    Zulässigkeit einer Beschwerde gegen Beschlüsse des OLG; Sofortige Beschwerde

    Mit denjenigen Fallgestaltungen, für die der Senat eine analoge Anwendung bislang im engsten Rahmen für möglich erachtet hat, weil sie besonders nachteilig in die Rechtssphäre des Betroffenen eingreifen (vgl. BGHSt 30, 168, 171 - Strafaussetzung zur Bewährung bei nachträglicher Gesamtstrafenbildung; BGHSt 36, 192, 195 - zu § 305 Abs. 5 StPO, Anordnung der Erzwingungshaft; BGHR StPO § 304 IV Untersuchung 1 - mit längerdauernder Unterbringung verbundene Anordnung nach § 81 a StPO), ist die Auslagenentscheidung nicht vergleichbar.
  • BGH, 09.10.1997 - StB 9/97

    Unzulässigkeit der Anfechtung der Ablehnung der Anordnung der Erzwingungshaft

    Die Ablehnung der Anordnung von Erzwingungshaft nach § 70 Abs. 2 StPO durch den Ermittlungsrichter eines Oberlandesgerichts (oder des Bundesgerichtshofs) unterliegt nicht der Anfechtung nach § 304 Abs. 5 StPO (im Anschluss an BGH, 1989-05-03, 1 BJs 72/87 - 4 StB 15/89, BGHSt 36, 192).

    Allerdings hat der Senat in seiner Entscheidung in BGHSt 36, 192 in Abweichung von seiner früheren Rechtsauffassung (BGHSt 30, 52) im einzelnen dargelegt, daß gegen einen Beschluß des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs, mit dem dieser die Erzwingungshaft gegen einen Zeugen anordnet, die Beschwerde nach dem Ausnahmenkatalog in § 304 Abs. 5 StPO zulässig ist.

    Darüber hinaus erfordert es auch die innere Systematik der Regelung in § 304 Abs. 5 StPO, die Anfechtbarkeit auf einen bis zur Dauer von sechs Monaten zulässigen Freiheitsentzug durch Erzwingungshaft zu erstrecken, wenn dieselbe Vorschrift die minder einschneidenden Eingriffe in Eigentum und Besitz durch Durchsuchung und Beschlagnahme für beschwerdefähig erklärt (BGHSt 36, 192, 195/196).

    Dessen ungeachtet hat der Senat jedoch stets an dem Grundsatz festgehalten, daß die Vorschrift des § 304 Abs. 5 StPO wegen ihres Ausnahmecharakters eng auszulegen ist (vgl. BGHSt 30, 32, 33; 32, 365, 366; 34, 34, 35; 36, 192, 195; 37, 347, 348).

    So hat er insbesondere schon in jener Entscheidung klargestellt, daß die für die Anordnung von Erzwingungshaft geltende Beschwerdefähigkeit nicht auf die Festsetzung von Ersatzordnungshaft (§ 51 Abs. 1 Satz 2, § 70 Abs. 1 Satz 2, § 161 a Abs. 2, § 169 Abs. 1 Satz 2 StPO, Art. 6 Abs. 2, Art. 8 EGStGB) und die Anordnung eines Ordnungsgelds zu erstrecken ist (vgl. BGHSt 36, 192, 197; BGH NStZ 1994, 198).

  • BGH, 07.08.2008 - StB 9/08

    Keine Erzwingungshaft gegen ehemalige RAF-Mitglieder

    Die hinsichtlich der Erzwingungshaft gemäß § 304 Abs. 5 StPO zulässigen Rechtsmittel (BGHSt 36, 192) haben Erfolg.
  • BGH, 13.10.1999 - StB 7/99

    Verdacht der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung; Anordnung der

    Insoweit hält der Senat an seiner ständigen Rechtsprechung fest, wonach § 304 Abs. 4 Satz 2 und § 304 Abs. 5 StPO wegen des - auch im Gesetzgebungsverfahren hervorgehobenen (vgl. BTDrucks. V/4086 S. 11 zu § 304 Abs. 4) - Ausnahmecharakters dieser Normen eng auszulegen sind (vgl. BGHSt 30, 32, 33; 32, 365, 366; 34, 34, 35; 36, 192, 195; 37, 347, 348; BGH, Beschl. vom 14. Oktober 1998 - 3 ARs 10/98).
  • BGH, 13.10.2015 - StB 10/15

    Kein Rechtsmittel gegen sitzungspolizeiliche Maßnahme des Vorsitzenden am im

    Er hat § 304 Abs. 4 Satz 2 Halbsatz 2 StPO bisher aber nur in solchen Fällen analog angewendet, in denen die angegriffenen Entscheidungen - insbesondere im Hinblick auf die durch sie beeinträchtigten Rechtspositionen - mit den im Katalog dieser Vorschrift genannten vergleichbar gewesen sind (vgl. BGH, Beschluss vom 3. Juli 1981 - StB 31/81, BGHSt 30, 168, 170f.; Beschluss vom 3. Mai 1989 - StB 15 und 16/89, BGHSt 36, 192, 195f.; auch BGH, Beschluss vom 4. August 1995 -StB 46/95, StV 1995, 628).
  • BGH, 09.11.2001 - 1 StE 4/85

    Ausschluss der Beschwerde bei Entscheidungen des Ermittlungsrichters beim BGH

    Sie kann daher nur auf solche nicht ausdrücklich aufgezählten Verfügungen des Ermittlungsrichters erstreckt werden, die nach dem Wortsinn noch als Unterfall einer der in § 304 Abs. 5 StPO ausdrücklich genannten Eingriffsmaßnahmen unter den Wortlaut der Norm subsumierbar sind und nach Sinn und Zweck der zugrunde liegenden gesetzgeberischen Konzeption der Anfechtung offenstehen müssen (BGHSt 29, 13, 14; 36, 192, 195; 43, 262, 264).

    Nach diesen Maßstäben hat der Senat bisher lediglich die Arrestanordnung nach § 111 d StPO als Unterfall der Beschlagnahme (BGHSt 29, 13) und die Anordnung der Erzwingungshaft gegen einen Zeugen gemäß § 70 Abs. 2 StPO als Unterfall der Verhaftung (BGHSt 36, 192) als beschwerdefähig angesehen.

  • BGH, 12.03.2002 - StB 5/02

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen Beschlüsse des Ermittlungsrichters (Ergänzung

  • OLG Hamburg, 17.07.2009 - 2 Ws 95/09

    Aussageverweigerungsrecht: Erzwingungshaftanordnung wegen grundlosen

  • BGH, 07.07.2005 - StB 12/05

    Freispruch von dem Vorwurf Mitglied einer terroristischen Vereinigung zu sein;

  • BGH, 09.11.2001 - StB 16/01

    Verwerfung einer Beschwerde als unzulässig (Beschwerde gegen Beschlüsse und

  • BGH, 02.06.2005 - StB 8/05

    Auskunftsverweigerungsrecht bei (nur) rechtskräftigem Schuldspruch

  • BGH, 22.12.1993 - 3 BJs 1114/91

    Beschwerde: Unzulässigkeit gegen eine Verfügung des Ermittlungsrichters des BGH,

  • BGH, 25.02.1998 - StB 2/98

    Beugehaft gegen Markus Wolf aufgehoben

  • BGH, 04.08.2009 - StB 32/09

    Freiheitsgrundrecht; Beugehaft zur Erzwingung eines Zeugnisses (Ermessen des

  • BGH, 22.12.1993 - StB 21/93

    Auslegungsmöglichkeiten des § 304 StPO - Zulässigkeit der Beschwerde gegen

  • OLG Frankfurt, 09.08.2000 - 2 Ws 102/00

    Weitere Beschwerde gegen Ordnungshaft und gegen Erzwingungshaft

  • BGH, 13.10.1999 - 2 BJs 112/97

    Verdacht der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung; Rechtmäßigkeit

  • BGH, 07.07.2005 - 2 StE 8/03

    Auskunftsverweigerungsrecht nach rechtskräftigem Freispruch des Zeugen

  • BGH, 13.10.2016 - StB 31/16

    Unzulässigkeit der Beschwerde gegen die Festsetzung eines Ordnungsgeldes unter

  • BGH, 13.10.2015 - StB 11/15

    10 AZR 63/14

  • BGH, 24.01.1996 - StB 3/96

    Unterstützung einer terroristischen Vereinigung - Voraussetzung zur

  • BGH, 27.04.2017 - StB 8/17

    Unzulässigkeit der Beschwerde gegen die Ablehnung der Bestellung eines

  • LG Köln, 27.01.2014 - 101 KLs 1/13
  • BVerfG, 09.08.2005 - 2 BvR 1263/05

    Glaubhaftmachung eines Auskunftsverweigerungsrechts nach § 55 Abs. 1

  • BGH, 18.02.2000 - StB 2/00

    Beschwerde gegen Haftbefehl wegen angeblicher Verjährung der Straftaten

  • BGH, 13.10.2016 - StB 32/16

    Unzulässigkeit der Beschwerde gegen die Festsetzung eines Ordnungsgeldes unter

  • OLG Düsseldorf, 15.01.2010 - 4 OGs 1/09

    Parlamentarischer Untersuchungsausschuss: Früherer Abteilungsleiter des

  • BGH, 13.10.1999 - StB 8/99

    Durchsuchung - Anordnung - Durchsuchungsanordnung - Ermittlungsrichter - Vollzug

  • BGH, 12.03.2002 - 3 BJs 16/00

    Unzulässigkeit der Beschwerde gegen Erweiterung des Haftbefehls durch

  • OLG Hamm, 23.04.1992 - 1 Ws 215/92

    Weitere Beschwerde, Erzwingungshaft

  • BGH, 02.06.2005 - 2 StE 8/03

    Auskunftsverweigerungsrecht eines Zeugen - bei rechtskräftigem Schuldspruch

  • BGH, 07.07.2005 - StB 8/05
  • KG, 14.02.2008 - 3 Ws 31/08

    Weitere Beschwerde gegen Erzwingungshaft

  • BGH, 13.10.1999 - 2 StB 7/99
  • BGH, 22.10.1997 - StB 15/97

    Voraussetzungen für die Anordnung der Erzwingungshaft (Beugehaft) nach § 70 Abs.

  • BGH, 11.04.1997 - StB 3/97
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BGH, 23.08.1989 - 1 BJs 72/87 - 4 - StB 29/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,2135
BGH, 23.08.1989 - 1 BJs 72/87 - 4 - StB 29/89 (https://dejure.org/1989,2135)
BGH, Entscheidung vom 23.08.1989 - 1 BJs 72/87 - 4 - StB 29/89 (https://dejure.org/1989,2135)
BGH, Entscheidung vom 23. August 1989 - 1 BJs 72/87 - 4 - StB 29/89 (https://dejure.org/1989,2135)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1989,2135) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Verfahrensvorschriften - Strafverfolgung - Strafverfolgungsmaßnahme - Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen - Beugungshaft - Erzwingungshaft - Anspruch auf Entschädigung - Zeugenbeweis

  • rechtsportal.de (Auszüge)

    Entschädigung eines Zeugen wegen zu Unrecht erlittener Erzwingungshaft

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHSt 36, 236
  • NJW 1990, 397
  • NStZ 1989, 535
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 21.01.1988 - III ZR 157/86

    Entschädigung für Verlust des Arbeitsplatzes

    Auszug aus BGH, 23.08.1989 - 1 BJs 72/87
    Die beantragte Feststellung käme nur in Frage, wenn § 8 StrEG auf die Entschädigung eines Zeugen für zu Unrecht erlittene Erzwingungshaft (Beugehaft) unmittelbar oder entsprechend anzuwenden wäre (vgl. BGHZ 103, 113, 114/115).

    Hinzu kommt folgendes: Das StrEG gewährt eine Entschädigung für rechtmäßige Akte der Strafrechtspflege (BGHZ 103, 113, 116).

    Innerhalb dieses Anspruchs ist eine entsprechende Anwendung einzelner Bestimmungen des StrEG nicht von vornherein ausgeschlossen, weil es sich bei dem dort normierten Entschädigungsanspruch um einen besonderen Aufopferungsanspruch handelt (BGHZ 103, 113, 116).

  • BGH, 31.01.1966 - III ZR 118/64

    Fehlerhafte Revisionsverwerfung - § 839 BGB; Art. 5 Abs. 5 MRK, Verjährung

    Auszug aus BGH, 23.08.1989 - 1 BJs 72/87
    So würden bei einer entsprechenden Anwendung des StrEG auch die §§ 10, 12 und 13 gelten, wonach der Entschädigungsanspruch innerhalb einer Frist von sechs Monaten und einer Ausschlußfrist von einem Jahr bei der Staatsanwaltschaft geltend zu machen ist und Zivilklage nur innerhalb von drei Monaten nach Zustellung der Entscheidung über den Entschädigungsanspruch erhoben werden kann, während bei der Zuerkennung allgemeiner Ersatzansprüche außerhalb des StrEG lediglich eine Verjährungsfrist von drei oder dreißig Jahren gelten würde (vgl. BGHZ 45, 58, 75).

    Art. 5 Abs. 5 MRK gewährt dem durch einen rechtswidrigen Justizakt Geschädigten echten Schadensersatz und nicht nur wie ein Aufopferungsanspruch angemessene Entschädigung (BGHZ 45, 58, 72).

    Er knüpft an objektiv rechtswidriges Verhalten an, wobei die Rechtswidrigkeit nicht nur an den Bestimmungen der MRK, sondern auch dem innerstaatlichen Recht zu messen ist (BGHZ 45, 58, 65/66; 57, 33, 41/42).

  • BGH, 17.01.1984 - 4 ARs 19/83

    Entschädigung für zu Unrecht vollzogene Auslieferungshaft und Erstattung der

    Auszug aus BGH, 23.08.1989 - 1 BJs 72/87
    Die in BGHSt 30, 152 für einen Ausnahmefall (so BGHSt 32, 221, 225) als zulässig angesehene entsprechende Anwendung des StrEG betraf keinen Dritten, sondern einen in Auslieferungshaft genommenen Beschuldigten.

    In Betracht kommt z.B. ein Schadensersatzanspruch nach Art. 5 Abs. 5 MRK, auf den Kleinknecht/Meyer (aaO. Art. 5 MRK Rdn. 3) gerade für den Fall einer Entschädigung wegen zu Unrecht erlittener Erzwingungshaft nach § 70 Abs. 2 StPO hinweisen (vgl. auch BGHSt 32, 221, 227).

  • BGH, 09.06.1981 - 4 ARs 4/81

    Beurteilung der Frage über das Vorliegen eines Entschädigungsanspruchs in Höhe

    Auszug aus BGH, 23.08.1989 - 1 BJs 72/87
    Die in BGHSt 30, 152 für einen Ausnahmefall (so BGHSt 32, 221, 225) als zulässig angesehene entsprechende Anwendung des StrEG betraf keinen Dritten, sondern einen in Auslieferungshaft genommenen Beschuldigten.
  • BGH, 14.07.1971 - III ZR 181/69

    Schadensersatz nach den Grundsätzen der Amtshaftung - Voraussetzungen für das

    Auszug aus BGH, 23.08.1989 - 1 BJs 72/87
    Er knüpft an objektiv rechtswidriges Verhalten an, wobei die Rechtswidrigkeit nicht nur an den Bestimmungen der MRK, sondern auch dem innerstaatlichen Recht zu messen ist (BGHZ 45, 58, 65/66; 57, 33, 41/42).
  • BGH, 22.02.1973 - III ZR 162/70

    Aufopferungsanspruch aus haftbedingtem Gesundheitsschaden

    Auszug aus BGH, 23.08.1989 - 1 BJs 72/87
    So hat der Bundesgerichtshof bereits ausgesprochen, daß der Rechtsgedanke des § 5 Abs. 2 und 3 sowie des § 6 Abs. 1 StrEG für den allgemeinen Aufopferungsanspruch eines Beschuldigten wegen haftbedingter Gesundheitsschäden gilt (BGHZ 60, 302, 305).
  • BGH, 14.03.2013 - III ZR 253/12

    Enteignender Eingriff: Entschädigungsanspruch des Vermieters für Schäden der

    Insbesondere ist dem Berufungsgericht darin zuzustimmen, dass der Kläger keine Entschädigung nach § 2 Abs. 1, 2 Nr. 4 StrEG verlangen kann, da es vorliegend um die Entschädigung eines Nichtbeschuldigten geht (vgl. BGH, Beschluss vom 23. August 1989 - 1 BJs 72/87 - 4 - StB 29/89, NJW 1990, 397 f).
  • BGH, 29.04.1993 - III ZR 3/92

    Schmerzensgeld bei rechtswidriger Inhaftierung nach Art 5 Abs. 5 MRK

    Daneben bleiben aber Ansprüche außerhalb des StrEG - sowohl des Inhaftierten, der freigesprochen oder dessen Verfahren eingestellt wurde (§ 2 StrEG), als auch dessen, der verurteilt wurde und deswegen eine Entschädigung nach dem StrEG nicht verlangen kann - wegen atypischer Folgen des Vollzugs oder der rechtswidrigen Anordnung der Haft bestehen (vgl. die amtl. Begründung zum StrEG, BT-Drucks. VI/460, S. 6, BGHSt 36, 236 [BGH 23.08.1989 - StB 29/89]).
  • BGH, 15.05.1997 - III ZR 46/96

    Zulässigkeit einer Streitverkündung im Prozeß des Verkäufers gegen den Käufer

    Einziehungs- und andere Nebenbeteiligte, wie etwa Zeugen, die in Erzwingungshaft genommen worden sind, müssen ihre Ansprüche deshalb außerhalb dieses Gesetzes im Zivilrechtsweg geltend machen (vgl. Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO, 41. Aufl. 1993, vor § 1 StrEG Rn. 2; BGHSt 36, 236, 238 f [BGH 23.08.1989 - StB 29/89] = BGHR StrEG § 8 Zuständigkeit 2 Drittentschädigung).
  • OLG Naumburg, 28.06.2012 - 1 U 8/12

    Amtshaftung: Schadensersatzanspruch eines Vermieters wegen Beschädigungen auf

    c) Das Gesetz über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen ist von vornherein nicht einschlägig (vgl. §§ 1, 2, 8, 9 StrEG; BGH NJW 1990, 397).
  • BGH, 13.09.2018 - III ZR 339/17

    Anspruch eines von einem rechtmäßigen Sicherungsarrest nach der

    b) Im Übrigen begründet das Gesetz über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen grundsätzlich - abgesehen von § 11 StrEG - keine Ersatzansprüche für nichtbeschuldigte Dritte (Senatsurteile vom 15. Mai 1997 - III ZR 46/96, VersR 1997, 1363, 1364 und vom 14. März 2013 - III ZR 253/12, BGHZ 197, 43, 46 Rn. 6; BGH, Beschluss vom 23. August 1989 - StB 29/89, BGHSt 36, 236, 237 ff; MüKoStPO/Kunz, 1. Aufl., Einl StrEG Rn. 36 ff mwN; für eine analoge Anwendung zugunsten des nach § 73 Abs. 3 StGB [in der hier maßgeblichen Fassung vom 1. Januar 1999] in Anspruch genommenen Dritten demgegenüber Rönnau/Begemeier, JZ 2016, 441, 443 ff, 449).
  • OLG Rostock, 13.05.2013 - Ws 61/13

    Verfall des Wertersatzes: Anordnung gegen einen Drittbegünstigten

    Eine Entschädigungsgrundentscheidung zugunsten der Arrestbeteiligten nach § 2 Abs. 2 Nr. 4 StrEG kommt nicht in Betracht, weil sie nicht Beschuldigte in dem vorliegenden Verfahren gewesen ist (BGHSt 36, 236; OLG Düsseldorf VRS 83, 198).
  • KG, 20.01.2009 - 4 Ws 118/08

    Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen: Entschädigungsfähigkeit finanzieller

    Eine allgemeine entsprechende Anwendung des StrEG auf vom Wortlaut nicht erfasste Maßnahmen und Sachverhalte ist grundsätzlich nicht zulässig (vgl. BGHSt 36, 236 = NStZ 1989, 535 betreffend Beugehaft gegen Zeugen; OLG Schleswig SchlHA 1983, 121 betreffend Ordnungshaft nach § 178 GVG; KG, Beschluss vom 25. Februar 2005 - 5 Ws 67/05 - [juris] betreffend Strafvollstreckungsmaßnahmen; OLG Hamm aaO. betreffend Abschiebehaft; BGHSt 32, 221 betreffend Auslieferungshaft auf Ersuchen ausländischer Behörden; hierzu auch OLG Düsseldorf NJW 1992, 646 [nachfolgend Nichtannahmeschluss des BVerfG vom 5. Juni 1992 - 2 BvR 1403/91 -]; D. Meyer aaO. Einl. Rdn. 39; jeweils m.w.N).
  • OLG Nürnberg, 26.08.2002 - 4 W 2125/02

    Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen, Drittschaden

    a) Anspruch auf Entschädigung für rechtmäßige Strafverfolgungsmaßnahmen nach §§ 2 ff. StrEG hat jedoch - vom hier nicht vorliegenden Ausnahmefall des § 11 StrEG (Ersatzansprüche von Unterhaltsberechtigten) abgesehen - nur der frühere Beschuldigte selbst, nicht ein sonstiger Verfahrensbeteiligter oder ein am Verfahren unbeteiligter Drittgeschädigter (BGHSt 36, 236; OLG Hamburg, MDR 1994, 310; KG NJW 1978, 2406 f.; Meyer, Strafrechtsentschädigung und Auslagenerstattung, 4. Aufl., Einl. Rn 57; § 2 Rn 17; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO, 44. Aufl., Rn 2 vor § 1 StrEG).
  • KG, 10.03.2009 - 2 Ws 9/08

    Strafverfolgungsentschädigung: Anspruchsberechtigung des im

    Der Beschwerdeführer ist als Eigentümer eines beschlagnahmten Gegenstandes, gegen den sich der die Beschlagnahme anordnende Beschluß nicht gerichtet hat, ein Dritter, dem Ansprüche nach dem Strafrechtsentschädigungsgesetz (StrEG) nicht zustehen (vgl. BGH NJW 1990, 397; OLG Hamm wistra 2006, 359; OLG Nürnberg NStZ-RR 2003, 62, 63; OLG Frankfurt am Main NStZ-RR 2002, 320; OLG Celle NdsRpfl 1986, 38, 48; KG NJW 1978, 2406), auch dann, wenn er - wie hier - Mitbeschuldigter ist (vgl. OLG Hamburg MDR 1994, 310, 311; Meyer StrEG 7. Aufl. § 2 Rdn. 15, vor § 1 Rdn. 50 ff; Kunz StrEG 3. Aufl. Einl. Rdn. 41).

    Die vom Gesetzgeber dort getroffene Abwägung zwischen den Interessen der Allgemeinheit und den Interessen des Beschuldigten für den Fall, daß sich bei Beendigung des Verfahrens rechtmäßige Justizakte gegen ihn nachträglich als nicht gerechtfertigt herausstellen, ist nicht entsprechend übertragbar auf den Ausgleich der Interessen der Allgemeinheit mit denen eines Dritten, der von rechtswidrigen Maßnahmen in einem gegen einen anderen gerichteten Strafverfahren betroffen wird (vgl. BGH NJW 1990, 397, 398; LG Freiburg NJW 1990, 399, 400).

  • BGH, 06.07.2021 - EnVR 45/20

    EEG-Ausgleichsmechanismus

    Ein entsprechendes gesetzgeberisches Defizit wäre jedoch nicht dadurch zu beheben, dass das für eine von der Durchführung des EEG-Ausgleichsmechanismus getrennte, eigenständige Aufgabe wie den Betrieb des Übertragungsnetzes festzulegende Entgelt oder die hierfür geltende Erlösobergrenze erhöht wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. März 2010 - 2 C 52/08, NVwZ 2010, 1507 Rn. 15; BGH, Beschluss vom 23. August 1989 - StB 29/89, BGHSt 36, 236 ff.).
  • BGH, 06.07.2021 - EnVR 44/20

    Festlegung der Netzentgelte durch die Bundesnetzagentur: Verhältnis von

  • OLG Naumburg, 07.12.2005 - 6 U 73/05

    Entschädigung eines Beschuldigten für rechtmäßige Zwangsmaßnahmen im Zuge

  • OLG Celle, 03.11.2006 - 16 W 102/06

    Haftentschädigung bei Abschiebehaft; Beanspruchung nach europarechtlichen

  • OLG Hamm, 10.11.2005 - 3 Ws 449/05

    Entschädigung; Haftverbüßung; Anrechnung; Freiheitsstrafe

  • OLG Hamm, 20.02.2001 - 19 W 16/01

    Anwendbarkeit des Gesetzes über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen

  • OLG Hamm, 18.05.2001 - 19 W 16/01
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BGH, 19.05.1989 - StB 19/89 - 1 BJs 72/87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,4399
BGH, 19.05.1989 - StB 19/89 - 1 BJs 72/87 (https://dejure.org/1989,4399)
BGH, Entscheidung vom 19.05.1989 - StB 19/89 - 1 BJs 72/87 (https://dejure.org/1989,4399)
BGH, Entscheidung vom 19. Mai 1989 - StB 19/89 - 1 BJs 72/87 (https://dejure.org/1989,4399)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1989,4399) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

Papierfundstellen

  • NStZ 1989, 484
  • NStZ 1990, 192 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BayObLG, 22.05.2002 - 3 ObOWi 22/02

    Mitwirkung an Prüfung durch Arbeitnehmer

    Die vom Bundesverfassungsgericht zum Anspruch des Zeugen auf einen Beistand im Strafverfahren,(vgl. dazu StV 1993, 313; AnwBl 1983, 456; BVerfGE 38, 105; vgl. auch BGH NStZ 1989, 484) aufgezeigten Grundsätze machen deutlich, dass der Zeuge in einem Verwaltungsverfahren, das ohnehin schon nicht die Aufdeckung oder Ahndung von Ordnungswidrigkeiten oder von Straftaten zum Gegenstand hat, das auch nicht die .
  • OLG Köln, 21.10.1997 - 2 Ws 585/97
    Die Beratung durch den Zeugenbeistand soll demjenigen Zeugen, dem möglicherweise ein Aussageverweigerungsrecht zusteht, die Einhaltung der in dem Zeugnisverweigerungsrecht zum Ausdruck kommenden Grenzen seine Pflichten eigenständig gewährleisten (BVerfGE 38, 105, 116; BGHR StPO § 70 Entschuldigungsgrund 1).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht