Rechtsprechung
   OVG Sachsen, 11.04.2006 - 1 BS 321/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,24653
OVG Sachsen, 11.04.2006 - 1 BS 321/05 (https://dejure.org/2006,24653)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 11.04.2006 - 1 BS 321/05 (https://dejure.org/2006,24653)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 11. April 2006 - 1 BS 321/05 (https://dejure.org/2006,24653)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,24653) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Sachsen

    VwGO § 58, § 70 Abs. 1 S. 1, § 80 Abs. 5, § 123 Abs. 1; SächsVwZG § 3 Abs. 3; SächsBO § 72 Abs. 1, § 80 S. 2

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anlegung eines großzügigen Maßstabs bei Prozesserklärungen nicht anwaltlich vertretener Beteiligter; Schlüssige Widerspruchseinlegung durch einstweiliges Rechtsschutzbegehren gegenüber dem Verwaltungsgericht; Zulässigkeit eines Antrags auf einstweilige Anordnung gegen ...

  • Judicialis

    VwGO § 58; ; VwGO § 70 Abs. 1 Satz 1; ; VwGO § 80 Abs. 5; ; VwGO § 123 Abs. 1; ; SächsVwZG § 3 Abs. 3; ; SächsBO § 72 Abs. 1; ; SächsBO § 80 Satz 2

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Schlüssige Widerspruchseinlegung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • OVG Sachsen, 16.03.2006 - 1 B 735/05

    Baugenehmigung, Nebenbestimmung, Auflage, Empfängerhorizont, Feststellung der

    Auszug aus OVG Sachsen, 11.04.2006 - 1 BS 321/05
    Ausgehend von dem objektiven Erklärungswert der in Rede stehenden Ausführungen kommt es darauf an, wie der Adressat bzw. Empfänger diese unter Berücksichtigung der äußeren Form, Abfassung, Begründung und aller sonstigen ihm bekannten oder erkennbaren Umstände nach Treu und Glauben bei objektiver Auslegung verstehen durfte (vgl. SächsOVG, Urt. v. 16.3.2006 - 1 B 735/05 - m.w.N.).
  • OVG Sachsen, 01.03.2005 - 1 BS 24/05

    Abstandsfläche, Nachbar, Nutzungsuntersagung, Sofortvollzug; Nutzungsuntersagung;

    Auszug aus OVG Sachsen, 11.04.2006 - 1 BS 321/05
    Nach der Rechtsprechung des Senats (Beschl. v. 1.3.2005, SächsVBl. 2005, 148) hat ein Nachbar nicht schon dann einen Anspruch auf Erlass einer bauaufsichtlichen Nutzungsuntersagung, wenn das Bauvorhaben formell illegal ist, sondern nur dann, wenn das nicht formell durch eine Baugenehmigung in seinem Bestand geschützte Vorhaben den Nachbarn in eigenen Rechten verletzt, dadurch zu einer spürbaren tatsächlichen Beeinträchtigung des Nachbarn führt und keine überwiegenden Gründe gegen den Erlass der Nutzungsuntersagung sprechen.
  • VGH Baden-Württemberg, 02.10.2015 - 9 S 1048/15

    Kostenentscheidung bei nicht wirksam erhobener, aber entschiedener Klage

    Von einem rechtsunkundigen Rechtsschutzsuchenden kann nicht erwartet werden, dass er juristische Fachbegriffe beherrscht und die prozessuale Bedeutung und Tragweite von Willensbekundungen genau erkennt (vgl. BVerwG, Urteil vom 27.04.1990 - 8 C 70.88 -, NJW 1991, 508, 509; Sächs. OVG, Beschluss vom 11.04.2006 - 1 BS 321/05 -, juris).

    Bei der Ermittlung des wirklichen Willens ist zugunsten des Bürgers davon auszugehen, dass er denjenigen Rechtsbehelf einlegen will, der nach Lage der Sache seinen Belangen entspricht und eingelegt werden muss, um den erkennbar angestrebten Erfolg zu erreichen (vgl. BVerwG, Urteil vom 27.04.1990 a.a.O.; Sächs. OVG, Beschluss vom 11.04.2006, a.a.O.).

  • OVG Schleswig-Holstein, 20.05.2022 - 4 MB 16/22

    Auslegung von Erklärungen eines anwaltlich nicht vertretenen Beteiligten;

    Dies ist auch unter Berücksichtigung des Grundsatzes, dass bei der Auslegung und Ermittlung seines wirklichen Willens zugunsten eines Bürgers davon ausgegangen werden soll, dass er denjenigen Rechtsbehelf einlegen will, der nach Lage der Sache seinen Belangen entspricht und eingelegt werden muss, um den erkennbar angestrebten Erfolg zu erreichen (so BVerwG, Urt. v. 27.04.1990 - 8 C 70.88 -, juris Rn. 23; OVG Bautzen, Beschl. 11.04.2006 - 1 BS 321/05 -, juris Rn. 6), vorliegend nicht der Fall.
  • VG Saarlouis, 08.01.2019 - 3 L 1524/18

    Antrag auf Erlass oder Stundung der festgesetzten und angeforderten Gewerbesteuer

    Soweit dieser Antrag von der Antragstellerin ausdrücklich als "Antrag auf Aussetzung der Vollziehung (§ 80 Abs. 5 VwGO)" bezeichnet wird, folgt dies daraus, dass der Bescheid vom 14.11.2016 mangels Einlegung eines Widerspruchs bestandskräftig geworden ist, so dass ein Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO unzulässig ist(Vgl. zu dieser Rechtsfolge nur Sächs. OVG, Beschluss vom 11.04.2006 -1 BS 321/05-, juris).
  • VG Leipzig, 21.01.2015 - 4 K 295/13

    Anspruch eines Studenten auf Befreiung von der Pflicht zur Zahlung des

    Bei der Ermittlung des wirklichen Willens ist zu Gunsten des Bürgers davon auszugehen, dass er diejenigen Rechtsbehelfe einlegen will, die nach Lage der Sache seinen Belangen entsprechen und eingelegt werden müssen, um den angestrebten Erfolg zu erzielen (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 11.4.2006 - 1 BS 321/05 -, Rn. 6).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht