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   ArbG Siegburg, 14.12.2017 - 1 BV 17/17   

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https://dejure.org/2017,49134
ArbG Siegburg, 14.12.2017 - 1 BV 17/17 (https://dejure.org/2017,49134)
ArbG Siegburg, Entscheidung vom 14.12.2017 - 1 BV 17/17 (https://dejure.org/2017,49134)
ArbG Siegburg, Entscheidung vom 14. Dezember 2017 - 1 BV 17/17 (https://dejure.org/2017,49134)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 20.01.2009 - 1 AZR 515/08

    Gewerkschaftswerbung per E-Mail

    Auszug aus ArbG Siegburg, 14.12.2017 - 1 BV 17/17
    Zur nach Art. 9 Abs. 3 GG geschützten koalitionsspezifischen Betätigung gehört auch die Informations- und Werbetätigkeit (BAG NZA 2009, 615; AP GG Art. 9 Nr. 30).
  • BVerfG, 27.03.1979 - 2 BvR 1011/78

    Personalrat

    Auszug aus ArbG Siegburg, 14.12.2017 - 1 BV 17/17
    Der Betriebsrat als solcher hat kein durch Art, 9 Abs. 3 GG gewährleistetes Recht, die Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen der Arbeitnehmer durch Unterstützung der Tätigkeit einer Gewerkschaft zu wahren und zu fördern (BVerfG AP GG Art. 9 Nr. 31).
  • BAG, 28.02.2006 - 1 AZR 460/04

    Gewerkschaftliche Mitgliederwerbung in Betrieben

    Auszug aus ArbG Siegburg, 14.12.2017 - 1 BV 17/17
    Wo die Mitwirkung des Arbeitgebers zur Ausübung des Rechts erforderlich ist, etwa im Zusammenhang mit dem Zutrittsrecht betriebsfremder Gewerkschaftsmitglieder, hat im Einzelfall eine praktische Konkordanz zwischen dem Recht der Gewerkschaften auf betriebliche Mitgliederwerbung einerseits und gegenläufigen Rechten des Betriebsinhabers und Arbeitgebers andererseits zu erfolgen (BAG AP GG Art. 9 Nr. 127).
  • BAG, 18.07.2017 - 1 ABR 15/16

    Personalgestellung - Mitbestimmung bei der Arbeitszeit

    Auszug aus ArbG Siegburg, 14.12.2017 - 1 BV 17/17
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (NZA 2017, 1542 m.w.N,), der die Kammer folgt, kann sich der Betriebsrat gegen zu erwartende weitere Verstöße des Arbeitgebers gegen ein Mitbestimmungsrecht aus § 87 Abs. 1 BetrVG unabhängig von den Voraussetzungen des § 23 Abs. 3 BetrVG im Wege eines allgemeinen Unterlassungsanspruchs wehren.
  • BAG, 23.02.1979 - 1 AZR 172/78

    Kernbereich koalitionsmäßiger Betätigung - Gewerkschaftliche Werbung auf

    Auszug aus ArbG Siegburg, 14.12.2017 - 1 BV 17/17
    Zur nach Art. 9 Abs. 3 GG geschützten koalitionsspezifischen Betätigung gehört auch die Informations- und Werbetätigkeit (BAG NZA 2009, 615; AP GG Art. 9 Nr. 30).
  • LAG Köln, 24.08.2018 - 9 TaBV 7/18

    Rechte des Betriebsrats hinsichtlich der Untersagung eines gewerkschaftlichen

    Die Beschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Siegburg vom 14.12.2017- 1 BV 17/17 - wird zurückgewiesen.

    Der Betriebsrat beantragt, der Arbeitgeberin unter Abänderung des Beschlusses des Arbeitsgerichts Siegburg vom 14.12.2017 - 1 BV 17/17 aufzugeben, es zu unterlassen, im Betrieb beschäftigten Gewerkschaftsmitgliedern ohne seine vorherige Zustimmung oder einen seine Zustimmung ersetzenden Spruch einer Einigungsstelle zu untersagen, außerhalb ihrer Arbeitszeit einen gewerkschaftlichen Informationsstand aufzubauen und gewerkschaftliches Informationsmaterial mit Krankenhausbezug, dessen Inhalt nicht gegen Strafgesetze verstößt, auf dem Betriebsgelände zu verteilen, sofern durch den Informationsstand und das Verteilen des Informationsmaterials die Arbeitsabläufe nicht gestört werden und der Informationsstandort brandschutzrechtlich unbedenklich ist;.

    unter Abänderung des Beschlusses des Arbeitsgerichts Siegburg vom 14.12.2017 - 1 BV 17/17 festzustellen, dass die Anweisung am 12.05.2017 gegenüber Beschäftigten des Betriebs, den vor der Krankenhauskapelle aufgebauten Informationsstand abzubauen und das Verteilen von Flugblättern sowie das Sammeln von Unterschriften für den NRW-Appell für mehr Krankenhauspersonal der Gewerkschaft ver.di zu unterlassen, seinem Mitbestimmungsrecht aus § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG unterliegt.

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