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   ArbG Essen, 23.04.2015 - 1 BV 87/14   

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ArbG Essen, 23.04.2015 - 1 BV 87/14 (https://dejure.org/2015,55466)
ArbG Essen, Entscheidung vom 23.04.2015 - 1 BV 87/14 (https://dejure.org/2015,55466)
ArbG Essen, Entscheidung vom 23. April 2015 - 1 BV 87/14 (https://dejure.org/2015,55466)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (12)

  • LAG Baden-Württemberg, 28.05.2014 - 4 TaBV 7/13

    Unternehmensübergreifende Matrixstrukturen - betriebliche Eingliederung der

    Auszug aus ArbG Essen, 23.04.2015 - 1 BV 87/14
    Maßgeblich ist die weisungsgebundene Tätigkeit, die der Verwirklichung des arbeitstechnischen Zwecks des Betriebs zu dienen bestimmt ist und daher vom Arbeitgeber organisiert werden muss (BAG vom 10.03.2004 - 7 ABR 36/03 - BAG vom 05.12.2012 - 7 ABR 48/11 - LAG Baden-Württemberg vom 28.05.2014 - 4 TaBV 7/13 -, juris).

    In diesem Zusammenhang hat das LAG Baden-Württemberg in seinem Urteil vom 28.05.2014 - 4 TaBV 7/13 - ausgeführt:.

    Wie bereits das LAG Baden-Württemberg in seinem Urteil vom 28.05.2014 (4 TaBV 7/13, juris) ausgeführt hat, ist es in einem Konzern durchaus möglich, dass ein Arbeitnehmer in einem der zugehörigen Unternehmen Tätigkeiten als Leitender Angestellter ausübt, in einem anderen aber nicht.

    Von welcher Delegationsstufe ab leitende Angestellte im Unternehmen nicht mehr beschäftigt werden, lässt sich nur mit jeweiligen Einzelfall bestimmen (LAG Düsseldorf vom 06.03.2014 a.a.O.; LAG Baden Württemberg vom 28.05.2014 a.a.O.).

    Dies kann sich zwangsläufig aus seiner Stellung direkt unter dem Vorstand der Gesellschaft und aus der Bedeutung der ihm übertragenen Aufgaben für das Unternehmen ergeben (LAG Düsseldorf vom 06.03.2014 a.a.O.; LAG Baden-Württemberg vom 28.05.2014 a.a.O.).

  • BAG, 10.03.2004 - 7 ABR 36/03

    Anfechtung einer Betriebsratswahl - Betriebszugehörigkeit

    Auszug aus ArbG Essen, 23.04.2015 - 1 BV 87/14
    Maßgeblich ist die weisungsgebundene Tätigkeit, die der Verwirklichung des arbeitstechnischen Zwecks des Betriebs zu dienen bestimmt ist und daher vom Arbeitgeber organisiert werden muss (BAG vom 10.03.2004 - 7 ABR 36/03 - BAG vom 05.12.2012 - 7 ABR 48/11 - LAG Baden-Württemberg vom 28.05.2014 - 4 TaBV 7/13 -, juris).

    Entscheidend ist vielmehr, ob mit Hilfe der Arbeitnehmer der arbeitstechnische Zweck verfolgt wird (BAG vom 05.12.2012 a.a.O.; BAG vom 10.03.2004 a.a.O.).

    Die Ausübung der Fachaufsicht ist von untergeordneter Bedeutung, da sie lediglich die Kontrolle der Arbeitsergebnisse betrifft (BAG vom 10.03.2004 a.a.O.).

  • BAG, 23.01.1986 - 6 ABR 51/81

    Leitende Angestellte im Ruhrbergbau

    Auszug aus ArbG Essen, 23.04.2015 - 1 BV 87/14
    Anknüpfungspunkt für die Beurteilung der unternehmerischen Tätigkeit des Angestellten ist stets das Unternehmen (BAGE 51, 1, 7 = AP Nr. 32 zu § 5 BetrVG 1972, zu C I 3 a der Gründe).

    Es muss dem leitenden Angestellten rechtlich und tatsächlich ein eigener erheblicher Entscheidungsspielraum zur Verfügung stehen, d.h. er muss mit weitgehender Weisungsfreiheit und Selbstbestimmung im Rahmen seines Tätigkeitsbereiches versehen sein und kraft seiner leitenden Funktion maßgeblichen Einfluss auf die Unternehmensführung auswirken (BAG vom 23.01.1986 - 6 ABR 51/81 - juris; LAG Düsseldorf a.a.O.).

  • BAG, 05.12.2012 - 7 ABR 48/11

    Betriebsverfassungsrechtlicher Arbeitnehmerbegriff

    Auszug aus ArbG Essen, 23.04.2015 - 1 BV 87/14
    Maßgeblich ist die weisungsgebundene Tätigkeit, die der Verwirklichung des arbeitstechnischen Zwecks des Betriebs zu dienen bestimmt ist und daher vom Arbeitgeber organisiert werden muss (BAG vom 10.03.2004 - 7 ABR 36/03 - BAG vom 05.12.2012 - 7 ABR 48/11 - LAG Baden-Württemberg vom 28.05.2014 - 4 TaBV 7/13 -, juris).

    Entscheidend ist vielmehr, ob mit Hilfe der Arbeitnehmer der arbeitstechnische Zweck verfolgt wird (BAG vom 05.12.2012 a.a.O.; BAG vom 10.03.2004 a.a.O.).

  • BAG, 25.10.2001 - 2 AZR 358/00

    Leitender Angestellter - Zentraleinkäufer eines Warenhausunternehmens

    Auszug aus ArbG Essen, 23.04.2015 - 1 BV 87/14
    Dies erfordert die Wahrnehmung typisch unternehmerischer (Teil-)Aufgaben, so dass grundsätzlich Tätigkeiten aus dem Bereich der wirtschaftlichen, technischen, kaufmännischen, organisatorischen, personellen und wissenschaftlichen Leitung des Unternehmens in Betracht kommen (BAG vom 25.10.2001 - 2 AZR 358/00 - juris; LAG Düsseldorf vom 06.03.2014 - 5 TaBV 5312 a.a.O.).
  • LAG Köln, 22.10.2013 - 12 TaBV 64/13

    Betriebsratsmitglied kann zwei Betrieben angehören

    Auszug aus ArbG Essen, 23.04.2015 - 1 BV 87/14
    Gleichfalls ist es möglich, dass ein Arbeitnehmer zwei Betrieben zugehörig ist (LAG Baden-Württemberg a.a.O.; LAG Köln 22.10.2013 - 12 TaBV 64/13 - juris).
  • LAG Düsseldorf, 06.03.2014 - 5 TaBV 53/12

    Arbeitnehmer mit Generalvollmacht

    Auszug aus ArbG Essen, 23.04.2015 - 1 BV 87/14
    Die Ausübung der Personalkompetenz darf nicht von der Zustimmung einer anderen Person abhängig sein (BAG vom 25.03.2009 - 7 ABR 2/08 - juris; LAG Düsseldorf vom 06.03.2014 - 5 TaBV 53/12 - juris).
  • BAG, 17.11.1983 - 6 AZR 291/83
    Auszug aus ArbG Essen, 23.04.2015 - 1 BV 87/14
    Um als leitender Angestellter qualifiziert zu werden, bedarf es jedoch der Befugnis zu Einstellung und Entlassung (BAG vom 17.11.1983 - 6 AZR 291/83 - juris).
  • BAG, 10.10.2007 - 7 ABR 61/06

    Leitender Angestellter - Einstellungs- und Entlassungskompetenz

    Auszug aus ArbG Essen, 23.04.2015 - 1 BV 87/14
    Dieses Zuordnungskriterium beruht auf der Wertung, dass Einstellungen und Entlassungen Instrumente der Personalwirtschaft und damit unternehmerische Tätigkeiten sind (BAG 10.10.2007 - 7 ABR 61/06 - juris).
  • BAG, 25.03.2009 - 7 ABR 2/08

    Leitender Angestellter - Prokura

    Auszug aus ArbG Essen, 23.04.2015 - 1 BV 87/14
    Die Ausübung der Personalkompetenz darf nicht von der Zustimmung einer anderen Person abhängig sein (BAG vom 25.03.2009 - 7 ABR 2/08 - juris; LAG Düsseldorf vom 06.03.2014 - 5 TaBV 53/12 - juris).
  • BAG, 29.01.1980 - 1 ABR 45/79

    Begriff der leitenden Angestellten nach § 5 Abs. 3 BetrVG

  • BAG, 25.10.1989 - 7 ABR 60/88

    Angestellter, leitender: bei einem Arbeitnehmer, der in mehreren Betrieben

  • LAG Düsseldorf, 10.02.2016 - 7 TaBV 63/15

    Eingliederung von leitenden Angestellten aufgrund unternehmensübergreifender

    Die Beschwerde der Antragsgegnerin gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Essen vom 23.04.2015, 1 BV 87/14, wird zurückgewiesen.

    Die Antragsgegnerin beantragt, den Beschluss des Arbeitsgerichts Essen vom 23.04.2015, 1 BV 87/14, abzuändern und die Anträge zurückzuweisen, soweit ihnen stattgegeben wurde.

  • BAG, 25.04.2018 - 7 ABR 30/16

    Aufhebung von Einstellungen

    Auf die Rechtsbeschwerde der Arbeitgeberin wird der Beschluss des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 10. Februar 2016 - 7 TaBV 63/15 - teilweise aufgehoben, soweit das Landesarbeitsgericht die Beschwerde der Arbeitgeberin gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Essen vom 23. April 2015 - 1 BV 87/14 - in Bezug auf die Arbeitnehmer K, Ka, W, Kac, S und Ko zurückgewiesen hat.

    Die Beschwerdebegründung enthält den Antrag, den Beschluss des Arbeitsgerichts Essen vom 23. April 2015 - 1 BV 87/14 - abzuändern und die Anträge zurückzuweisen, soweit ihnen stattgegeben wurde.

    b) Das Landesarbeitsgericht hat im tatbestandlichen Teil des angefochtenen Beschlusses festgestellt, dass die Arbeitgeberin im Beschwerdeverfahren beantragt hat, den Beschluss des Arbeitsgerichts Essen vom 23. April 2015 - 1 BV 87/14 - abzuändern und die Anträge zurückzuweisen, soweit ihnen stattgegeben wurde, und dass der Betriebsrat die Zurückweisung der Beschwerde beantragt hat.

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