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   OVG Hamburg, 30.09.2004 - 1 Bf 162/04   

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https://dejure.org/2004,5561
OVG Hamburg, 30.09.2004 - 1 Bf 162/04 (https://dejure.org/2004,5561)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 30.09.2004 - 1 Bf 162/04 (https://dejure.org/2004,5561)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 30. September 2004 - 1 Bf 162/04 (https://dejure.org/2004,5561)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • nomos.de PDF, S. 44

    Keine Klagebefugnis der Hochseefischer gegen Teilgenehmigung für einen Offshore-Windpark

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Belastende Drittwirkung bei Genehmigung eines Offshore-Windparks gegenüber Berufsfischern; Klagebefugnis aufgrund der Erteilung einer Fangerlaubnis; Eingriff in das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb; Zulässigkeit der Berufung aufgrund eines ...

  • Judicialis

    VwGO § 42 Abs. 2; ; VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 5; ; Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen Art. 1 Abs. 1 Nr. 4; ; SeeanlV § 3; ; Seefischereigesetz § 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Offshore-Windenergiepark kontra Fischerei

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • hessen.de (Kurzinformation)

    Tierschutz - Fischerei - Fische

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    § 42 Abs. 2 VwGO; Art. 14 GG
    Keine Klagebefugnis von Fischern gegen Offshore-Windpark

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 01.12.1982 - 7 C 111.81

    Gewässerschutz - Einleitung von Dünnsäure - Drittschutz - Klagebefugnis des

    Auszug aus OVG Hamburg, 30.09.2004 - 1 Bf 162/04
    Vielmehr stellt der Gesetzeswortlaut weder auf einen wie auch immer umschrieben zu schützenden Personenkreis ab noch nennt er das individuell geschützte Interesse (vgl. zum Ganzen BVerwGE 66, 307 ff).

    Dem entspricht die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 66, 307 ff) für die vergleichbare Problematik der Genehmigung zur Verklappung von Dünnsäure nach Art. 2 Abs. 2 Nr. 2 des Gesetzes zu den Übereinkommen vom 15.2.1972 und 29.12.1972 zur Verhütung der Meeresverschmutzung durch das Einbringen von Abfällen durch Schiffe und Luftfahrzeuge vom 11.2.1977 (BGBl. II S. 165): Diese Genehmigungsnorm vermittelt nicht deshalb einen allgemeinen Drittschutz, weil sie als Schutzgut u.a. auch die "rechtmäßigen Nutzungen des Meeres" erwähnt.

    Ihnen steht weder an der durch den genehmigten Windpark in Anspruch genommenen Meeresoberfläche noch an den betroffenen Fanggründen in der Nähe des geplanten Windparks ein Eigentumsrecht oder eine sonstige andere Nutzungen ausschließende subjektiv-rechtliche Rechtsposition zu (vgl. BVerwGE 66, 307 ff.).

    Die Fangmöglichkeiten zählten nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes (vgl. BVerwGE 66, 307 ff) zu den bloßen Erwerbsmöglichkeiten und Chancen, die eigentumsrechtlich nicht geschützt seien.

    Deshalb ist die vorliegende Fallkonstellation nicht mit der dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes vom 1.12.1982 (BVerwGE 66, 307/310/) zugrundeliegendem Fall vergleichbar, in dem - wie die Klägerinnen richtig vortragen - das Bundesverwaltungsgericht eine Klagbefugnis des nach seinem Vortrag von der Dünnsäureverklappung geschädigten Fischers bejaht hat.

    Unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes zur Klagbefugnis eines Fischers gegen die Genehmigung, Dünnsäure in der Nordsee zu verklappen (BVerwGE 66, 307 ff), ergibt sich die Antwort eindeutig aus dem Gesetzeswortlaut und den von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen: Die Klägerinnen können aus § 3 SeeanlagenV keine eigenen Rechte herleiten.

  • OVG Hamburg, 15.09.2004 - 1 Bf 128/04

    Offshore-Windpark: Klagebefugnis einer Gemeinde

    Auszug aus OVG Hamburg, 30.09.2004 - 1 Bf 162/04
    Art. 19 Abs. 4 GG gewährt nur effektiven Rechtsschutz gegenüber Verletzungen eigener Rechte, schafft aber nicht derartige Rechte (vgl. zum Ganzen OVG Hamburg, Beschl. vom 15.9.2004 - OVG 1 Bf 128/04 -).

    Die Klägerinnen sind nicht dadurch beschwert, dass das Verwaltungsgericht die Klage mangels Klagbefugnis schon als unzulässig und nicht erst mangels Rechtsverletzung als unbegründet abgewiesen hat (ebenso OVG Hamburg, Beschl. vom 15.9.2004 - 1 Bf 128/04 -).

    Diese kann hier nur mit dem Zulassungsgrund ernstlicher Zweifel an der Richtigkeit des Urteiles gerügt werden (ebenso OVG Hamburg, Beschl. vom 15.9.2004 -1 Bf 128/04 -.

  • BVerwG, 16.02.1998 - 1 B 12.98

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Ablehnung eines Widerspruchs

    Auszug aus OVG Hamburg, 30.09.2004 - 1 Bf 162/04
    Anders ist dies aber zu beurteilen, wenn das Gericht den Sachverhalt infolge seiner materiell-rechtlichen Beurteilung fehlerhaft subsumiert hat (vgl. BVerwG, Beschl. vom 16.2.1998 - 1 B 12/98 - juris -).
  • BVerwG, 21.08.2003 - 3 C 15.03

    Radweg-Benutzungspflicht; Klagebefugnis; unzulässige "Popularklage";

    Auszug aus OVG Hamburg, 30.09.2004 - 1 Bf 162/04
    Das Urteil des Verwaltungsgerichtes stellt sich auch dann im Ergebnis als richtig dar, wenn man annähme, unter Zugrundelegung des Vorbringens der Klägerinnen könne nicht angenommen werden, dass offensichtlich und nach keiner Betrachtungsweise subjektive Rechte der Klägerinnen verletzt sein könnten, wie dies zur Verneinung einer Klagbefugnis erforderlich sei (vgl. dazu BVerwG, Urt. v. 21.8.2003, NJW 2004 S. 698).
  • BVerwG, 13.06.1977 - 4 B 13.77

    Zulassung der Revision - Divergenz - Unzureichende Rechtsschutzbehauptung -

    Auszug aus OVG Hamburg, 30.09.2004 - 1 Bf 162/04
    Dies kann nicht nur im Verfahren der Zulassung der Revision (vgl. dazu BVerwG, Beschl. vom 21.1.1993, NVwZ 1993, 884, 887, Urt. vom 10.4.1969 Buchholz 310 § 121 VwGO Nr. 29; Beschl. vom 13.6.1977 BVerwGE 54, 99/101/), sondern auch im Berufungsverfahren berücksichtigt werden.
  • BVerwG, 25.02.1977 - 4 C 22.75

    Anforderungen an das objekt-rechtliche Gebot der Rücksichtnahme

    Auszug aus OVG Hamburg, 30.09.2004 - 1 Bf 162/04
    Zudem kann dem objektiv-rechtlichen Gebot der Rücksichtnahme nur ein individualrechtlicher Gehalt entnommen werden, wenn die Pflicht zur Rücksichtnahme durch besondere Umstände qualifiziert und individualisiert wird (vgl. BVerwG a.a.O. ; BVerwGE 52, 122) bzw. das genehmigte Vorhaben den Nachbarn konkret und in unzumutbarer Weise trifft (vgl. BVerwG, Beschl. vom 20.1.1989 NVwZ 1989, 666).
  • OLG Dresden, 23.10.2003 - 4 U 980/03

    Schmerzensgeld; Geldentschädigung; nichtkausale Aufklärungspflichtverletzung

    Auszug aus OVG Hamburg, 30.09.2004 - 1 Bf 162/04
    Ein Verkehrsschild verkörpert eine verkehrsrechtliches Gebot, welches jeweils den an das Schild heranfahrenden Verkehrsteilnehmern bekannt gemacht wird und insoweit belastend in deren allgemeine Handlungsfreiheit eingreift und ihnen eine Klagbefugnis verschafft (vgl. BVerwG, Urt. vom 21.8.2003 NJW 2004, 298-699).
  • BVerwG, 03.11.2020 - 9 A 12.19

    Feste Fehmarnbeltquerung: Bundesverwaltungsgericht weist Klagen ab

    Der Kreis der an der Schifffahrt Beteiligten ist so weit gezogen, dass er sich nicht hinreichend von der Allgemeinheit unterscheidet (vgl. OVG Hamburg, Beschluss vom 30. September 2004 - 1 Bf 162/04 - juris Rn. 8).
  • VG Hamburg, 19.06.2009 - 19 K 1782/08

    Seeanlagenverordnung; Offshore-Anlage; Konkurrent; Prioritätsregelung

    Die genannten Schutzgüter sind solche der Allgemeinheit (OVG Hamburg, Beschl. v. 15.09.2004, 1 Bf 128/04; Beschl. v. 30.09.2004, 1 Bf 162/04; VG Hamburg, Beschl. v. 01.12.2003, 19 K 3585/03; Urt. v. 01.12.2003, 19 K 2474/03 - jeweils zit. nach juris; Keller, Das Planungs- und Zulassungsregime für Offshore-Windenergieanlagen in der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone, 2006, S. 248 f.).

    Es gilt also, dass vom Schutzbereich nur gesicherte Rechtspositionen umfasst sind; bloße zukünftige Chancen, Verdienstmöglichkeiten und Gewinnerwartungen sind nicht geschützt (Jarrass/Pieroth, Grundgesetz, 2007, Art. 14 Rn. 22, 25 m.w.N.; OVG Hamburg, Beschl. v. 30.09.2004, a.a.O.).

    Das im Baurecht entwickelte Gebot der Rücksichtnahme beruht auf der gegenseitigen Verflechtung der baulichen Situation benachbarter Grundstücke und dem durch diese Situationsgebundenheit geprägten Grundeigentum (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 30.09.2004, a.a.O.).

    Zudem kann dem objektiv-rechtlichen Gebot der Rücksichtnahme nur ein individualrechtlicher Gehalt entnommen werden, wenn die Pflicht zur Rücksichtnahme durch besondere Umstände qualifiziert und individualisiert wird bzw. das genehmigte Vorhaben den Nachbarn konkret und in unzumutbarer Weise trifft (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 30.09.2004, a.a.O.).

  • VG Köln, 13.09.2022 - 14 K 2468/18

    Freizeitfischerei in einem Naturschutzgebiet in der Ostsee darf verboten werden

    vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss v. 26.4.2010 - 2 BvR 2179/04 -, Rdnr. 32, juris; BVerwG, Urt. v. 1.12.1982 - 7 C 111.81; OVG Hamburg, Beschluss v. 30.9.2004 - 1 Bf 162/04 -, Rdnr. 15.

    vgl. zu Berufsfischern BVerwG, Urt. v. 1.12.1982 - 7 C 111.81 -, Rdnr. 13, juris; OVG Hamburg, Beschluss vom 30.9.2004 - 1 Bf 162/04 -, Rdnr. 15, juris; OVG Lüneburg, Beschluss vom 23.6.2003 - 7 ME 13/03 -, Rdnr. 21, juris; vgl. allgemein zu einer ernsthaften Gefahr des Bestandes BVerwG, Urt. v. 26.3.1976 - IV C 7.74 -, Rdnr. 21 ff., juris; BVerwG, Urt. v. 22.4.1994 - 8 C 29.92 -, Rdnr. 20 f., juris; BVerwG, Urt. v. 11.11.1970 - IV C 102.67 -, Rdnr. 21 ff., juris.

    vgl. BVerwG, Urt. v. 1.12.1982 - 7 C 111.81 -, Rdnr. 16, juris; vgl. auch OVG Hamburg, Beschluss vom 30.9.2004 - 1 Bf 162/04 -, Rdnr. 15, juris.

  • VG Oldenburg, 03.06.2009 - 5 A 346/09

    Beseitigung der Bindungswirkung eines immissionsschutzrechtlichen Vorbescheids;

    Die durch diese Verordnung geschützten zentralen Güter wie die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs sowie der Meeresumwelt dienen dem Schutz der Allgemeinheit, ohne dass diese Vorschrift für einen bestimmten Personenkreis individualisierbar wäre (OVG Hamburg, Beschluss vom 30. September 2004 - 1 Bf 162/04 - NUR 2005, 50 ff.; VG Hamburg, Urteil vom 25. März 2004 - 8 K 4795/03 - NUR 2004, 548 ff.).

    Ein die Existenz des Gewerbebetriebes gefährdender Eingriff liegt erst dann vor, wenn absehbar ist, dass die Fischereierträge in Folge der Errichtung des Windparks in einer die Fortführung seines Gewerbebetriebes gefährdenden Weise zurückgegangen sind und überdies auch ein Ausweichen in andere Seegebiete nicht möglich ist, weil der Aktionsradios des Schiffes begrenzt und die Fangplätze wegen ihrer natürlichen Bedingungen ortsgebunden sind (vgl. BVerwG, a.a.O.; dem folgend VG Hamburg, Urteil vom 25. März 2004 - 8 K 4795/03 - NordÖR 2004, 248ff. und OVG Hamburg, Beschluss vom 30. September 2004 - 1 Bf 162/04 - a.a.O.).

    Die der Beigeladenen erteilte Genehmigung lässt keine objektiv berufsregelende Tendenz erkennen (ebenso VG Hamburg, Urteil vom 25. März 2004, 8 K 4795/03 - NordÖR 2004, 248 ff.; OVG Hamburg, Beschluss vom 30. September 2004 - 1 Bf 162/04 - NUR 2005, 50 ff.; Nds. OVG, Beschluss vom 16. Februar 2005 - 7 ME 289/04 - a.a.O.).

  • VG Oldenburg, 03.06.2009 - 5 A 254/09

    Beseitigung der Bindungswirkung eines immissionsschutzrechtlichen Vorbescheids;

    Die durch diese Verordnung geschützten zentralen Güter wie die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs sowie der Meeresumwelt dienen dem Schutz der Allgemeinheit, ohne dass diese Vorschrift für einen bestimmten Personenkreis individualisierbar wäre (OVG Hamburg, Beschluss vom 30. September 2004 - 1 Bf 162/04 - NUR 2005, 50 ff.; VG Hamburg, Urteil vom 25. März 2004 - 8 K 4795/03 - NUR 2004, 548 ff.).

    Ein die Existenz des Gewerbebetriebes gefährdender Eingriff liegt erst dann vor, wenn absehbar ist, dass die Fischereierträge infolge der Errichtung des Windparks in einer die Fortführung seines Gewerbebetriebes gefährdenden Weise zurückgegangen sind und überdies auch ein Ausweichen in andere Seegebiete nicht möglich ist, weil der Aktionsradios des Schiffes begrenzt und die Fangplätze wegen ihrer natürlichen Bedingungen ortsgebunden sind (vgl. BVerwG, a.a.O.; dem folgend VG Hamburg, Urteil vom 25. März 2004 - 8 K 4795/03 - NUR 2004, 548 ff. und OVG Hamburg, Beschluss vom 30. September 2004 - 1 Bf 162/04 - a.a.O.).

    Der der Beigeladenen erteilte Vorbescheid lässt keine objektiv berufsregelende Tendenz erkennen (vgl. VG Hamburg, Urteil vom 25. März 2004, 8 K 4795/03 - NordÖR 2004, 248 ff.; OVG Hamburg, Beschluss vom 30. September 2004 - 1 Bf 162/04 - NUR 2005, 50 ff.; Nds. OVG, Beschluss vom 16. Februar 2005 - 7 ME 289/04 - a.a.O.).

  • OVG Niedersachsen, 17.03.2010 - 7 KS 174/06

    Eigentumsrechtlicher Schutz von Fanggründen eines Fischers in Küstengewässern bei

    Sie vermitteln insoweit nur bloße Erwerbsmöglichkeiten oder -chancen, die eigentumsrechtlich nicht gesichert sind (grundlegend BVerwG, Urt. v. 1.12.1982 - 7 C 111.81 -, BVerwGE 66, 307 ff. "Dünnsäureverklappung"; seitdem st. Rspr.; ebenso Hamburgisches OVG, Beschl. v. 30.9.2004 - 1 Bf 162/04 -, NordÖR 2005, 74 ff.; Nds. OVG, Beschl. v. 30.6.1998 - 3 M 2114/98 -, NdsVBl.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.09.2022 - 6 A 2306/20

    Klagebefugnis; Umsetzungskonkurrenz; Förderlicher; Dienstposten

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 10.3.2004 - 7 AV 4.03 -, DVBl 2004, 838 = juris Rn. 9; OVG Hamburg, Beschluss vom 30.9.2004 - 1 Bf 162/04 -, juris Rn. 21; Bay. VGH, Beschlüsse vom 6.11.2003 - 22 ZB 03.2602 -, NVwZ-RR 2004, 223 = juris Rn. 6 sowie vom 19.3.2013 - 20 ZB 12.1881 -, juris Rn. 2; BGH, Beschluss vom 23.5.2019 - AnwZ (Brfg) 15/19 -, NJW-RR 2019, 1391 = juris Rn. 4; Roth in: BeckOK, VwGO, 1.7.2022, § 124 Rn. 25; Seibert in: Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Aufl. 2018, § 124 Rn. 102a; a. A. Hess. VGH, Beschluss vom 24.4.2001 - 8 UZ 1816/00 -, NJW 2001, 3722 = juris Rn. 6.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.02.2008 - 13 A 54/08

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer Überraschungsentscheidung;

    vgl. Zur Verneinung ernstlicher Zweifel, wenn die Klage jedenfalls als unbegründet abgewiesen werden müsste: BVerwG Beschluss vom 13. Juni 1977 -IV B 13.77 -, BVerwGE 54, 99; OVG Hamburg, Beschluss vom 30. September 2004 - 1 Bf 162/04 - Sodan/Ziekow, VwGO, 2. Aufl., § 124 VwGO, Rdnr. 102.
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