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   OVG Hamburg, 12.02.2010 - 1 Bf 203/09   

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https://dejure.org/2010,65156
OVG Hamburg, 12.02.2010 - 1 Bf 203/09 (https://dejure.org/2010,65156)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 12.02.2010 - 1 Bf 203/09 (https://dejure.org/2010,65156)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 12. Februar 2010 - 1 Bf 203/09 (https://dejure.org/2010,65156)
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Wird zitiert von ... (5)

  • OVG Hamburg, 09.05.2011 - 1 Bf 103/10

    Rückforderung überzahlter Bezüge; Billigkeitsentscheidung

    Insoweit kommt es in Anlehnung an die zu § 48 Abs. 4 Satz 1 VwVfG für die Frist zur Rücknahme rechtswidriger Verwaltungsakte entwickelten Grundsätze auf die Kenntnis des zuständigen Bediensteten der verfügungsberechtigten Behörde an; verfügungsberechtigt in diesem Sinne sind dabei solche Behörden, die über den Rückforderungsanspruch entscheiden können; insoweit ist die behördliche Zuständigkeitsverteilung zu respektieren (BVerwG, Beschl. vom 20.8.2009, 2 B 24/09, juris, unter Verweis auf BGH, Urt. vom 12.5.2009, VersR 2009, 989; OVG Hamburg, Urt. v. 12.2.2010, 1 Bf 203/09; Urt. 10.12.2009 a.a.O.).

    a.a. Weiß ein Beamter, dass er zu Unrecht Bezüge erhält, so gibt die Billigkeit regelmäßig keinen Anlass, von der Rückforderung abzusehen (vgl. OVG Hamburg, Urt. 12.2.2010, 1 Bf 203/09; Urt. vom 10.12.2009, 1 Bf 144/08, NordÖR 2010, 209)).

  • OVG Saarland, 21.02.2013 - 1 A 123/12

    Rückforderung überzahlter Unterhaltsbeihilfe von Rechtsreferendar

    siehe Hamburgisches OVG: Urteil vom 9.5.2011 -1 Bf 103/10 - mit Hinweis auf Urteil vom 12.2.2010 - 1 Bf 203/09 - Urteil vom 10.12.2009 - 1 Bf 144/08 -, jeweils zitiert nach Juris.
  • VG Arnsberg, 24.08.2012 - 13 K 3278/11

    Klage eines ehemaligen Ruhestandsbeamten gegen Rückforderung von zu Unrecht

    Maßgebend ist insoweit - auch mit Blick auf die neueste Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts -, BVerwG, Urteil vom 26. April 2012 - 2 C 15.10 -, juris; vorgehend: Hamburgisches Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 12. Februar 2010 - 1 Bf 203/09 - (nicht veröffentlicht), dass die Überzahlung der Versorgungsbezüge hier völlig offensichtlich war und der Kläger nicht etwa über einen längeren Zeitraum geringe Beträge überwiesen bekam, auf die er keinen Anspruch hatte, so in dem vom Bundesverwaltungsgericht a.a.O. entschiedenen Fall, in dem der betroffene Beamte eine Wechselschichtzulage i.H.v. 51, 13 EUR monatlich ausgezahlt bekam, obwohl ihm lediglich 23.01 EUR zugestanden hätten, sondern hier ein Fall gegeben war, in dem dem disziplinarrechtlich behandelten Kläger offenbar keinerlei Versorgungsbezüge mehr zustanden und er dies auch wusste bzw. in einer nicht mehr zu überbietenden Offensichtlichkeit wissen musste.
  • OVG Hamburg, 27.09.2011 - 1 Bf 336/07

    Aufwendungen für radiale Stoßwellentherapie; Beihilfefähigkeit

    Die Billigkeit gibt in derartigen Konstellationen regelmäßig keinen Anlass, von der Rückforderung abzusehen (vgl. OVG Hamburg, Urt. 12.2.2010, 1 Bf 203/09; Urt. vom 10.12.2009, 1 Bf 144/08, NordÖR 2010, 209)).
  • VG Köln, 22.05.2023 - 3 K 5782/20
    vgl. OVG Hamburg, Urteil vom 12. Februar 2010 - 1 Bf 203/09, BeckRS 2012, 52994, beck-online.
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